493 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 14. NOVEMBER 2022 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namens- aufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung I. FRAGEN DER GEMEINDERÄTE 1) Dringliche Frage von Rätin Macedo über die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern in der Rue JeanBaptiste Nothomb in Beggen Rätin Eduarda MACEDO (déi gréng): Während der Stadtteilversammlung vom 31. Mai 2022 hatten Bewohner des Viertels Beggen den Schöffenrat auf die Risiken in Bezug auf die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger, insbesondere für Kinder, auf dem Abschnitt Dommeldingen-Beggen des Radwegs PC1 aufmerksam gemacht. In Ermangelung einer angemessenen Beschilderung und von Bodenschwellen auf dem Gefälle am Ende der Rue des Hauts-Fourneaux fahren Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit in den Spielplatz bei der Rue Jean-Baptiste Nothomb ein. Mehrere Bürger hatten diesbezüglich bereits an den Verkehrsdienst und den zuständigen Schöffen geschrieben und um Lösungen gebeten. Dieses Thema war auch von déi gréng in Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 2022 angesprochen worden. Rat Benoy hatte diesbezüglich konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, darunter das Aufstellen geeigneter Warnschilder, um Radfahrer dazu zu bringen, langsamer zu fahren. Am 29. Oktober 2022 ereignete sich an der genannten Stelle ein Unfall, an dem ein Radfahrer und ein fünfjähriges Mädchen beteiligt waren. Der Radfahrer hat einen gebrochenen Arm erlitten und das Mädchen ein gebrochenes Bein. Der Schöffenrat war über die angesprochenen Probleme vollständig informiert. Warum hat er noch nichts unternommen, um die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern an dieser Stelle zu verbessern? Welche Maßnahmen gedenkt der Schöffenrat zu ergreifen und wann werden diese umgesetzt? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Zunächst einmal wünsche ich dem kleinen Mädchen und dem betroffenen Radfahrer gute Besserung. Ich hoffe, dass sich ein solcher Unfall nicht wiederholt. Der fragliche Radweg, dessen Nutzen niemand in Frage stellt, wurde von der staatlichen Straßen- und Brückenbauverwaltung eingerichtet. Bereits vor der Einweihung des Radwegs im März 2022 hatte die Stadt Luxemburg die Straßen- und Brückenbauverwaltung darüber informiert, dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Sicherheit von Radfahrern und Kindern zu gewährleisten. Vertreter der Stadt hatten auch an die Anwohner kontaktiert. Es geht jetzt nicht darum, nach Schuldigen zu suchen, sondern darum, die Situation vor Ort zu verbessern. Die Situation wird analysiert, wobei es gewisse Einschränkungen gibt, z. B. dass Lastwagen dort wenden können müssen. Die Stellungnahmen einiger kommunalen Dienststellen lagen bereits im Sommer 2022 vor, während andere noch ausstehen. Es wurde eine Beschilderung aufgestellt, um Radfahrer auf die gefährliche Situation aufmerksam zu machen und sie zum Bremsen zu veranlassen. Die betroffenen Gemeindedienste werden sich beraten, um eine Lösung zu finden. Eine Entfernung der Fußballtore ist nicht vorgesehen. Sie könnten aber leicht verschoben werden und der Radweg könnte den Spielplatz in Zukunft im Halbkreis umfahren. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Dieser Unfall ist sehr bedauerlich. Generell müssen Radfahrer zu jederzeit Herr der Lage bleiben, d.h. sie müssen in der Lage sein, jederzeit zu bremsen, insbesondere beim Bergabfahren. Es ist nicht leicht, eine Lösung zu finden, um die Sicherheit auf dem Spielplatz in der Rue Nothomb zu verbessern. Es ist nicht möglich, die Fahrbahn für den Verkehr zu sperren, da Lastwagen (z.B. der Müllabfuhr) dort wenden müssen. Der Spielplatz wird auf jeden Fall bestehen bleiben. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es wünschenswert wäre, wenn Radfahrer und Fahrer von Elektro-Tretrollern beim Durchqueren der Fußgängerzonen im Stadtzentrum, wo der Fahrradverkehr übrigens ab 10 Uhr morgens verboten ist, vorsichtiger wären. 2) Frage von Rätin Reyland über die Eröffnung des Schwimmbads im Sportkomplex Cents Rätin Claudie REYLAND (déi gréng): Angesichts des Bevölkerungswachstums besteht ein großer Bedarf an Sportanlagen auf dem Stadtgebiet (Sporthallen, Fußballplätze, Schwimmbäder usw.). Der neue Sportkomplex auf Cents wurde im März 2021 eröffnet, allerdings nur teilweise, da das Schwimmbad noch nicht in Betrieb genommen werden konnte. In der Sitzung der Schulkommission von November 2021 war angekündigt worden, dass das Schwimmbad noch vor Ostern 2022 eröffnet werde. Inzwischen hat der „Service Sports“ mitgeteilt, dass das Schwimmbad Mitte September 2022 für den Bedarf der Schulen und des „Sports pour tous“- Programms in Betrieb genommen werden soll. Aus welchen Gründen konnte das Schwimmbad nicht früher eröffnet werden? Wann wird die offizielle Eröffnung des gesamten Sportkomplexes stattfinden? Schöffin Simone BEISSEL: Das Schwimmbad hat gerade seine Pforten geöffnet. Es gab eine Reihe von technischen Problemen, die nun behoben sind. Die offizielle Einweihung wird in den kommenden Wochen stattfinden. Das Schwimmbad wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn dies zeitlich möglich ist, was insbesondere an den Wochenenden der Fall sein wird. 3) Frage von Rat Foetz über Notunterkünfte Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Der Ursprung dieser Frage geht auf den Sommer 2022 zurück, als in Bonneweg ein Feuer ausbrach, welches das Café „Métissage“ und die möblierten Zimmer im ersten Stockwerk des Gebäudes verwüstete. Diejenigen, die das Pech haben, ihre Wohnung aufgrund höherer Gewalt, einer gerichtlich angeordneten Räumung oder mangelnder Hygiene, Sicherheit oder Bewohnbarkeit zu verlieren, sind auf die Verpflichtung ihrer Gemeinde, sie in Notunterkünften aufzunehmen, angewiesen. Die diesbezüglichen Gesetzestexte sind unklar und ineffizient, indem sie die Verantwortung des Betreibers oder des Eigentümers und – falls dieser nichts tut – auf jene der Gemeinde erwähnen. Das abgeänderte Mietgesetz legt unverbindlich fest, dass „die Gemeindeverwaltungen die Aufgabe haben, soweit wie möglich für die Unterbringung aller Personen zu sorgen, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde haben“. Was den Aspekt der temporären Unterbringung der vom Brand des Cafés „Métissage“ betroffenen Bewohner betrifft, hat der Schöffenrat inzwischen Antworten geliefert. Ein weiterer Teil meiner Frage betrifft das abgeänderte Mietgesetz, das festlegt, das der Gemeinderat per kommunale Verordnung die Eigentümer von nicht bewohnten Gebäuden und Gebäudeteilen, die als Wohnung dienen sollen und auf dem Gebiet der Gemeinde liegen, dazu verpflichten kann, diese innerhalb einer vom betreffenden Gemeinderat festgelegten
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