509 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 14. NOVEMBER 2022 Es ist vorgesehen, dass der Stadt Luxemburg Los 3 zugeteilt wird. Die Stadt kann dort 34 Wohnungen schaffen. Wie diese Wohnungen auf dem Markt angeboten werden, darüber wird der Gemeinderat entscheiden, der zur Zeit der Umsetzung des Projektes im Amt sein wird. Der Teilbebauungsplan „Rue de l’Aciérie“ wird mit den Gegenstimmen der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 2) Punktuelle Anpassung des Flächennutzungsplans - Neuer Sitz der CFL Der Gemeinderat ist aufgerufen, einer punktuellen Anpassung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem neuen CFL-Sitz gelegen im Bereich des Place de la Gare zuzustimmen. Folgende Anpassungen sind vorgesehen: – Neueinstufung eines Teils der „zone mixte urbaine centrale [MIX-u]“ in eine „zone de gares ferroviaires, de tram et routières [GARE]“; – Neueinstufung eines Teils der „zone mixte urbaine [MIX-u]“ in eine „zone de gares ferroviaires, de tram et routières [GARE]“; – Ausdehnung des „Secteur protégé de la Gare [SPR-ga]“. Diese Anpassungen werden zudem eine Änderung des graphischen Teils der betreffenden Teilbebauungspläne QE erfordern. In seinem Schreiben vom 22. September 2022 hat das Umweltministerium bestätigt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die punktuelle Anpassung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem neuen CFL-Sitz wird einstimmig gutgeheißen. 3) Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 11, Montée de Clausen als nationales Kulturerbe einzustufen Der Gemeinderat ist aufgerufen, ein Gutachten betr. den Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude gelegen 11, Montée de Clausen als nationales Kulturerbe einzustufen, zu erteilen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg ist die entsprechende Parzelle teils in einer „zone d’habitation 1 [HAB-1]“ und teils in einer „zone de jardins familiaux [JARjf]“ gelegen, überlagert von einer Zone „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’ “. Diese Zone ist im Teilbebauungsplan ‘quartier existant’ (PAP QE) als „secteur protégé de Clausen [SPR-cl]“ eingestuft. Genanntes Gebäude ist außerdem mit einem Sternchen gekennzeichnet, d.h. dass das Gebäude ein hohes Maß an kommunalem Schutz genießt. Das Gebäude liegt zudem in der Pufferzone des Unesco-Weltkulturerbes. Das Gebäude wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut und weist sowohl innen als auch außen eine ganze Reihe von charakteristischen Elementen seiner Bauzeit auf. Das Gebäude ist von historischem, architektonischem und ästhetischem Interesse. Der Schöffenrat schlägt die Erteilung eines positiven Gutachtens vor. Der Gemeinderat erteilt einstimmig ein positives Gutachten. 4) Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 43, Rue Mohrfels als nationales Kulturerbe einzustufen Der Gemeinderat ist aufgerufen, ein Gutachten betr. den Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude gelegen 43, Rue Mohrfels als nationales Kulturerbe einzustufen, zu erteilen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg ist die entsprechende Parzelle in einer „zone d’habitation 1 [HAB-1]“, überlagert von einer Zone „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’ “, gelegen. Diese Zone wird überlagert und präzisiert vom Teilbebauungsplan ‘quartier existant’ (PAP QE) „Secteur protégé de Pfaffenthal [SPR-pf]“. Genanntes Gebäude ist außerdem mit einem Sternchen gekennzeichnet, d.h. dass das Gebäude ein hohes Maß an kommunalem Schutz genießt. Das Gebäude liegt zudem in der Pufferzone des Unesco-Weltkulturerbes. Das Gebäude ist typisch für die Zeit seiner Erbauung (Baugenehmigung erteilt am 20. April 1928) und gehört zu einer Reihe von drei Häusern, die zusammen errichtet wurden und identische architektonische Qualitäten aufweisen. Gemäß Beschreibung des INPA sind zahlreiche Innenstrukturen und Elemente des Innenbaus original. Auch zeuge das Gebäude, zusammen mit den beiden anderen Gebäuden, von der urbanistischen Entwicklung der Hauptstadt, vor allem des Stadtteils Pfaffenthal. Der Urbanismusdienst der Stadt Luxemburg ist allerdings der Ansicht, dass das Gebäude Nr. 43 nicht einzeln betrachtet werden kann und eine Teileinstufung dem kulturellen Potenzial des Standortes nicht Rechnung trage. Der Schöffenrat schlägt die Erteilung eines negativen Gutachtens vor. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Über die Argumentation, mit welcher das uns vorgeschlagene negative Gutachten begründet wird, kann ich nur den Kopf schütteln. Es heißt, dass das Gebäude Nr. 43, Rue Mohrfels sehr wohl architektonische Qualitäten aufweise, es schützenswert sei, allerdings nicht einzeln betrachtet, sondern lediglich als Teil eines Ensembles von drei Gebäuden. Ich hätte kein Problem damit, einen Vorschlag, die drei Häuser als nationales Denkmal einzustufen, zu unterstützen. Es ist ein logischer Trugschluss zu sagen, das Gebäude sei schützenswert, von einer Einstufung als nationales Denkmal jedoch absehen zu wollen, weil man die drei Gebäude schützen möchte. Dies ist in etwa so, als ob der Kapitän der Titanic die Entscheidung getroffen hätte, keine Rettungsboote zu Wasser zu lassen, weil nicht genügend Rettungsboote für alle Passagiere zur Verfügung stehen. Wenn wir genanntes Gebäude als schützenswert erachten, sollten wir es auch als nationales Denkmal klassieren. Ich kann die Kolleginnen und Kollegen der Majorität daher nur ermutigen, über ihren Schatten zu springen und sich für eine Einstufung des Gebäudes als nationales Denkmal auszusprechen, zumal dies für das Kulturministerium ein Anstoß sein könnte, auch die beiden anderen Gebäude als nationales Denkmal einstufen zu wollen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir können uns den Worten von Rat Krieps nur anschließen. Ich möchte hinzufügen, dass ich das zuständige Ministerium dahingehend kritisiere, dass es Bauten nur einzeln prüft, anstatt zu sagen, dass die drei Gebäude ähnliche architektonische Qualitäten
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