VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_07_2022_14_11

508 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 14. NOVEMBER 2022 DE Grundstücke für Eigentümer und Bauunternehmer weitaus größer. Nicht jeder Eigentümer ist ein Spekulant. Es gibt auch Eigentümer, die rechtens versuchen, ihr Bauland zu valorisieren. Die Gebäude, die bis vor kurzem dort standen bzw. noch stehen, waren/sind bedeutend „invasiver“ und weniger schön als jene, die dort entstehen werden. Es ist demnach nicht verwunderlich, dass die staatliche „Cellule d’évaluation“ den Architekten und auch unseren Dienststellen Lob ausspricht. Ein Teilbebauungsplan wird mit dem von den Eigentümern beauftragten Architektenbüro und zusammen mit den kommunalen Dienststellen ausgearbeitet. Gemeinsam wird ein Entwurf erstellt, der schließlich als Teilbebauungsplan eingereicht wird. Mit dem positiven Votum des Gemeinderates wird daraus ein Teilbebauungsplan der Stadt Luxemburg. Nach dem ersten Votum im Gemeinderat wird der Teilbebauungsplan im Rathaus hinterlegt und die Öffentlichkeit hat 30 Tage lang Gelegenheit, davon Kenntnis zu nehmen und Beschwerden einzureichen. Zwei Beschwerden sind bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Ein Beschwerdeführer hat sich für das Anlegen von Vorgärten ausgesprochen. Im Teilbebauungsplan hat man sich entschieden, keine Vorgärten vorzusehen, und man hat diese Entscheidung damit begründet, sich nach vorne hin baulich an die Straßenführung anpassen zu wollen, um so hinter den Gebäuden Platz für Grünflächen zu erhalten. Die andere Beschwerde richtete sich gegen die Volumetrie der geplanten Gebäude. Die Pläne zeigen ein Gefälle der Volumetrie, ausgehend vom Zentrum in Richtung Rue Baudoin. Dazwischen wird eine Zone mit Gärten verlaufen, eine Zone, die weitaus grüner sein und angenehmer zu betrachten sein wird als das Bestehende. Der Beschwerde wurde insofern Rechnung getragen, als nun entlang der Parzellen ein Grünstreifen mit Pflanzen und Bäumen entstehen soll. In der Kommission wurde auch über die Ausweisung der Rue de l’Aciérie als Tempo-50-Zone diskutiert. Die Bemerkung, dass dadurch Durchgangsverkehr generiert werde, kann ich nicht nachvollziehen. Wer nicht unbedingt in die Rue de l’Aciérie muss, wird nicht von der Rue de Hollerich aus in diese Straße einbiegen, um nach 150 Metern wieder in die Rue de Hollerich zurück zu fahren. Der Teilbebauungsplan wurde ausgearbeitet – zusammen mit der staatlichen Straßen- und Brückenbauverwaltung – im Hinblick auf die Umsetzung des Teilbebauungsplans „Heintz Van Landewyck/Paul Wurth“, der sowohl Tempo-30-Zonen als auch eine Durchgangsstraße benötigt. Sollte sich nach der Umsetzung letztgenannten Projektes herausstellen, dass die Einwohner dieses neuen Viertels die Rue de l’Aciérie übermäßig benutzen, hätte der zu diesem Zeitpunkt amtierende Gemeinderat die Möglichkeit, zusammen mit der Straßen- und Brückenbauverwaltung Maßnahmen im Sinne einer Verkehrsberuhigung zu ergreifen. Im Rahmen der Flurbereinigung wird der Stadt Luxemburg Los 3 zugeteilt. Es handelt sich dabei nicht um den von den anderen Eigentümern an die Stadt abzutretenden Teil von 10%. Auf dem ihr zugeteilten Los kann die Stadt Luxemburg 34 Wohnungen schaffen. In welcher Form diese Wohnungen vermarktet werden, ist nicht im vorliegenden Teilbebauungsplan eingeschrieben. Über diese Frage der Schöffen- und Gemeinderat, der zum Zeitpunkt der Umsetzung des Projektes im Amt ist, zu befinden haben. Die Stadt Luxemburg baut nicht für die anderen Eigentümer. Diese müssen die gesetzlichen Auflagen respektieren. Ich gehe davon aus, dass Rat Foetz die Erklärungen in der Kommission falsch verstanden hat. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): In der Kommission habe ich genau diese Antwort erhalten. Rat Claude RADOUX (DP): Nein, diese Antwort haben Sie nicht erhalten. Ich war anwesend und habe gut zugehört. Ein weiterer Grund, weshalb das Projekt Lob erhalten hat, ist der, dass die Fläche zwischen den rechts und links der neu zu bauenden Straße gelegenen Bauten relativ großzügig bemessen ist. Diese Zone wird auf eine progressive Art und Weise als Begegnungszone mit Grünflächen und Bürgersteigen gestaltet. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die polemischen, populistischen und unterschwelligen Anschuldigungen von Rat Foetz an die Adresse des Schöffenrates weise ich entschieden zurück. Die Stadt Luxemburg wird der Mauschelei, der Begünstigung von Bauunternehmen beschuldigt. Fakt ist, dass der vorliegende Teilbebauungsplan entsprechend den Vorgaben des geltenden Flächennutzungsplanes ausgearbeitet wurde. Mit der Umsetzung des Projektes wird das Viertel eine enorme Aufwertung erfahren. Die Unterstellung, der Stadt Luxemburg werde ein von Bauunternehmen und Architekten erstellter Teilbebauungsplan vorgelegt, zu dem der Schöffenrat nur noch ja oder nein sagen könne, weise ich ebenfalls zurück. Dies ist eine falsche, böswillige und gefährliche Darstellung. Im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg ist festgelegt, was auf den Grundstücken der verschiedenen Eigentümer gebaut werden darf und was nicht. Die Grundstückeigentümer haben gemeinsam einen Teilbebauungsplan ausgearbeitet. Dieser legt die städtebaulichen Vorgaben für die Grundstückefest, gibt Aufschluss über Bauvolumen und darüber, wo Straßen und Grünflächen entstehen sollen. In einem nächsten Schritt erfolgt die Flurbereinigung. Unsere Dienststellen, zusammen mit allen betroffenen Grundstückeigentümern, und in Zusammenarbeit mit der staatlichen Straßen- und Brückenbauverwaltung, haben sich selbstverständlich bereits Gedanken über die Umsetzung der Flurbereinigung gemacht. Nach Abschluss der Flurbereinigung muss eine „convention de mise en oeuvre“ ausgehandelt und abgeschlossen werden. An der Aufstellung dieser Konvention wird bereits gearbeitet. In der Konvention wird festgehalten, wo die 10%-Quote-Sozialwohnungen zu bauen sein werden. Die Stadt Luxemburg hat sich an alle gesetzlichen Bestimmungen gehalten. Die Dienststellen der Stadt Luxemburg haben an der Erstellung des Teilbebauungsplanes mitgearbeitet. Aufgrund der eingegangenen Bemerkungen wurde ein erster Entwurf angepasst. Die Straßen- und Brückenbauverwaltung hat auf die Ausweisung der neuen Straße als Tempo-50-Zone bestanden, dies vor dem Hintergrund der Umsetzung des Bebauungsprojektes „Nei Hollerech“. Mit der Umsetzung des genannten Projektes wird die zu bauende Straße zur einzigen Süd-Nordverbindung in Richtung des Bahnhofsviertels und des bestehenden Viertels Hollerich. Mit der heutigen Zustimmung wird die Ausweisung als Tempo-50-Zone jedoch nicht in Stein gemeißelt sein. Zum Zeitpunkt der Umsetzung des Projektes wird der Gemeinderat ein Verkehrsreglement treffen und z.B. eine Tempo-30-Regelung zurückbehalten können. Der Vorwurf, die Stadt Luxemburg habe keine Vision zur urbanistischen Entwicklung der Hauptstadt entbehrt jeder Grundlage. Mir scheint, Rat Foetz hat die zahlreichen Dokumente, die im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes erstellt wurden und die ebenfalls zur Abstimmung standen, nicht gelesen. Für alle Stadtteile und „nouveaux quartiers“ sind Überlegungen geführt worden, wie die verschiedenen Viertel miteinander verbunden werden können. Der Verkehr zwischen den Stadtteilen muss gewährleistet bleiben. Der Flächennutzungsplan bietet sowohl Grundstückeigentümern als auch den Personen, die eine Wohnung erwerben wollen, Sicherheit in Bezug auf den Wert einer Immobilie.

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