VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_07_2022_14_11

507 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 14. NOVEMBER 2022 [MIX-u]“ gelegen, überlagert von einer „zone soumise à un plan d’aménagement particulier ‘nouveau quartier’ (PAP NQ)“, einem „couloir et espace réservés pour projets routiers“ und einer „zone de bruit“, mit folgenden Bodennutzungskoeffizienten: COS: 0,60, CSS: 0,90, CUS: 1,90, DL:170. Am 17. März 2022 hat eine Informationsversammlung für die Bürger stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen sind zwei Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Die „Division de l’inspection sanitaire“ hat das Projekt in seiner Sitzung vom 6. April 2022 positiv begutachtet. Das Gutachten der „Cellule d’évaluation“ ist am 11. April 2022 im Generalsekretariat der Stadt Luxemburg eingegangen. Die Urbanismusdienststelle hat zu den von der „Cellule d’évaluation“ geäußerten Bemerkungen Stellung bezogen. In ihrem Gutachten bringt sie verschiedene Anpassungsvorschläge und Klarstellungen vor, um dem Gutachten der „Cellule d’évaluation“ und auch den eingegangenen Beschwerden, sofern sie zulässig sind, zum Teil Rechnung zu tragen. Rat François BENOY (déi gréng): Wir unterstützen dieses Projekt. Neben Geschäften und Büroflächen werden Wohnungen mit guter Wohndichte im städtischen Raum geschaffen. Es wird genügend Raum vorgesehen, wo Menschen sich begegnen können, und auch Grünflächen sind geplant. Ein kleiner Wermutstropfen ist die Planung der Mobilität. Das Projekt sieht momentan die Ausweisung einer Tempo-50Zone vor, was Durchgangsverkehr generieren wird. Man hätte die Straße baulich zum Teil für den Verkehr sperren können, indem man einen Platz angelegt hätte, wo die Menschen sich begegnen können, und das Ganze als Tempo-30- oder Tempo20-Zone ausgewiesen hätte. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Das Projekt hat großes Lob von der „Cellule d’évaluation“ erhalten. Es ist von einem Projekt von hoher urbanistischer Qualität und einer sorgfältigen Gestaltung des öffentlichen Raumes die Rede. Diesem Lob können sich déi Lénk aus folgenden Gründen nicht anschließen. Mit der Schaffung einer neuen Straße zwischen der Rue de Hollerich und der Rue de l’Aciérie wird der Durchgangsverkehr in das Wohnviertel angezogen. Die Straße wird als Tempo50-Zone ausgewiesen. Die Stadt hat sich geweigert, dies zu ändern, mit der Begründung, dass seitens der Anrainer keine Beschwerden eingegangen seien. Dabei war die genannte Problematik bereits in der Kommissionssitzung vom 16. März 2022 aufgeworfen und die Einführung einer Tempo-30-Zone gefordert worden. In der Kommission wurde uns damals erklärt, dass die staatliche Straßen- und Brückenbauverwaltung auf eine Tempo-50-Zone bestehe. Wie kann das sein? Das neue Wohnviertel entsteht an einem Standort, wo es noch keine Straße gibt und der Bau einer Durchgangsstraße nicht notwendig ist. Im Kommissionsbericht vom 25. Oktober lesen wir, dass eine als Tempo-50-Zone ausgewiesene Straße kein Detail in einem Teilbebauungsplan sei, welches zu einem späteren Zeitpunkt noch geändert werden könne. 25 Prozent der Fläche müssen laut Gesetz an die Stadt Luxemburg abgetreten werden. Diese Flächen werden zum größten Teil zur Schaffung von Straßen und Parkstreifen genutzt. Das Projekt sieht unterirdische Parkhäuser vor, die laut Flächennutzungsplan drei Untergeschosse haben dürfen. Vor den 4- bis 7-stöckigen Gebäuden sind keine Vorgärten vorgesehen. Eine Entscheidung, die damit begründet wird, dass es besser sei, die Gebäude näher an die Straße zu bauen, um somit mehr Platz für Grünflächen hinter den Gebäuden zu gewinnen. Hier werden demnach private und keine öffentlichen Grünflächen entstehen. Es bleibt eine viel befahrene Straße mit einigen Bäumen und einer 15 x 60 Meter großen öffentlichen Grünfläche. Wo sollen die Menschen sich treffen und sich wohlfühlen können? Auch wenn das 156 Ar große Areal bereits im vorangehenden Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg als „zone mixte“ ausgewiesen war, so werden die Grundstücke im Rahmen der Urbanisierung des Areals – hier werden Wohnungen, Geschäfte und handwerkliche Betriebe entstehen – eine erhebliche Aufwertung erfahren. Dies ist demnach ein ansehnliches Geschenk für die Grundstücksbesitzer – quasi ohne ihnen dafür etwas abzuverlangen. Sogar die minimale Quote von 10% zur Schaffung von erschwinglichen Wohnungen („logements à coût modéré“) wird von der Stadt Luxemburg übernommen. Der Stadt Luxemburg wird Los 3 zugeteilt. In einem siebenstöckigen Gebäude wird die Stadt Luxemburg die Mindestquote an Sozialwohnungen schaffen. In den übrigen Gebäuden, die auf den Losen der anderen Besitzer entstehen, brauchen keine Sozialwohnungen geschaffen zu werden. Die Stadt hätte durchaus in Eigeninitiative auf dem eigenen Grundstück Sozialwohnungen schaffen können, um dann einen Teilbebauungsplan zu erstellen, im Rahmen dessen die Privateigentümer, entsprechend dem Wohnungspakt 1.0, zusätzlich die Mindestquote von 10 Prozent „logements à coût modéré“ hätten umsetzen müssen. Fakt ist: Die Grundstückseigentümer legen der Stadt Luxemburg einen Teilbebauungsplan-Entwurf vor, den sie von einem Architektenbüro haben ausarbeiten lassen. Dieser wird vom Schöffenrat praktisch eins zu eins übernommen. Die Mindestquote von 10% Sozialwohnungen wird auf dem Los umgesetzt, das sich im Besitz der Stadt Luxemburg befindet. Der Gemeinderat ist aufgerufen, dem Teilbebauungsplan zuzustimmen. Diese Vorgehensweise entspricht weder dem, was déi Lénk unter Stadtplanung verstehen, noch dem, was den Gemeinden gesetzlich im Rahmen der kommunalen Stadtentwicklung als Handlungsmöglichkeiten zugestanden wird. Artikel 21 des Gesetzes über die Gestaltung der Gemeinden und die Stadtentwicklung hält fest, ich zitiere: „L’initiative d’élaborer un projet d’aménagement particulier NQ peut émaner de la commune“. Die Gemeinden müssen nicht einmal Eigentümer des jeweiligen Grundstücks sein, um eine solche Initiative ergreifen zu können. Und weiter: „Si le projet d’aménagement ‘nouveau quartier’ est élaboré par la commune, les dépenses y relatives sont récupérées auprès des propriétaires concernés au prorata des surfaces des terrains que ceux-ci possèdent“. Die Stadt Luxemburg überlässt stattdessen Initiative, Planung und Umsetzung den Eigentümern und Promotoren. Am Beispiel des Projekts „Ban de Gasperich“ und anderer Projekte sehen wir, wozu dies führt: zu Betonwüsten ohne Stadtviertelleben. Der Stadt Luxemburg fehlt es an einer urbanistischen Vision darüber, wie eine Stadt mit neuen, lebenswerten Wohnvierteln geschaffen werden soll. Für den amtierenden Schöffenrat und die Majorität dreht sich alles um Wachstum und Profit, wobei letzterer den Promotoren überlassen wird. Schulinfrastrukturen sind übrigens im Rahmen dieses Projektes keine vorgesehen. Indem wir dieses Projekt nicht mittragen, wollen wir ein Zeichen setzen. Rat Claude RADOUX (DP): Selten habe ich derart unerhörte, falsche und neben dem Thema liegende Aussagen gehört. Nach einem ersten Votum des Gemeinderats wurde der Teilbebauungsplan „Rue de l’Aciérie“ den Anrainern vorgestellt und auch die „Cellule d’évaluation“ wurde um ein Gutachten gebeten. Bei der Entscheidungsfindung ist es oberstes Anliegen, die Bestimmungen des Flächennutzungsplanes einzuhalten. Im vorangehenden Flächennutzungsplan war der Spielraum in Bezug auf die Bebauung der genannten

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