VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_07_2022_14_11

501 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 14. NOVEMBER 2022 IV. KONVENTIONEN 1) Die Stadt Luxemburg erwirbt von einer Privatperson ein Grundstück („terre laborable“) mit einer Fläche von 55 Ar im Eicherbusch. Preis: 25.000 €. Zweck: Abrundung des kommunalen Besitzes. 2) Die Stadt Luxemburg erwirbt von einer Privatperson zwei Waldstücke im Cessingerbusch mit einer Fläche von 41,95 bzw. 61,25 Ar. Preis: 52.000 €. Zweck: Ausdehnung des Waldfriedhofs. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 3) Konventionen betr. den Betrieb und die Geschäftsführung der Bock-Kasematten und der Kasematten der Bastion Beck: a) Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und dem Staat Die Konvention regelt die Aufteilung der Verantwortlichkeiten und der Kosten zwischen dem Staat und der Stadt Luxemburg für die Bereiche Sicherheit und Unterhalt der Kasematten. Der Staat ermächtigt die Stadt Luxemburg, die gesamte oder einen Teil der Geschäftsführung an das Luxembourg City Tourist Office (LCTO) abzutreten. Die Konvention wird für die Dauer von sechs Jahren abgeschlossen und kann stillschweigend um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden. Sie ersetzt den am 22. September 1976 abgeschlossenen Konzessionsvertrag. Für den Betrieb der Kasematten zahlt die Stadt Luxemburg dem Staat einen Pauschalbetrag von 1.000 € pro Jahr. b) Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und dem LCTO Ziel dieser Konvention ist es, die touristische und kulturelle Geschäftsführung der Kasematten an das LCTO abzutreten. Sie regelt die Aufteilung der Aufgaben in Bezug auf die Bereiche Sicherheit sowie Unterhalts- und Renovierungsarbeiten. Die Konvention wird für die Dauer von sechs Jahren abgeschlossen und kann stillschweigend um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden. Für den Betrieb der Kasematten zahlt das LCTO der Stadt Luxemburg einen Pauschalbetrag von 1.000 € pro Jahr. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten gehen an das LCTO, welches diese nutzt, um Ausgaben, wie in der Konvention festgehalten, zu decken. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Es handelt sich um zwei Konventionen: Die eine wird mit dem Luxemburger Staat - dem Besitzer der Kasematten – abgeschlossen, und die andere mit dem LCTO. Bei solchen „Kaskadenvereinbarungen“, wie ich die vorliegenden Konventionen bezeichnen würde, stellen sich immer Fragen der Haftung. Ich finde die Formulierung der Konvention nicht sehr glücklich, da sie den Eindruck vermittelt, als ob das LCTO als Geschäftsführer haftbar wäre, einschließlich bei Vorfällen. Man hat den Eindruck, dass die Gemeinde sich ihrer Verantwortung zu entziehen versucht und diese an das LCTO abgibt. Ich war erstaunt festzustellen, dass in der Konvention mit dem Staat die Fragen der Haftung nicht weiter thematisiert werden und stattdessen sofort auf die zwischen der Stadt Luxemburg und dem LCTO abzuschließende Konvention hingewiesen wird. Ich hoffe, dass es nicht zu Unfällen in den Kasematten kommen wird. Was geschieht, wenn z.B. jemand auf dem rutschigen Boden stürzt und sich verletzt? An wen wird sich der Verletzte wenden müssen? Ich meine, dass die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Besucher klarer hätten formuliert und ein Ansprechpartner für die Besucher hätte designiert werden müssen. Bei strukturellen Mängeln ist nicht klar, ob der Staat oder die Stadt Luxemburg dafür haften muss. Die Konventionen hätten klarer formuliert werden müssen. Hinzu kommt, dass es eigentlich keine drei, sondern vier Partner gibt: der Luxemburger Staat, welcher Verantwortlichkeiten an das „Institut national pour le patrimoine architectural“ (INPA) abgibt, die Stadt Luxemburg und das LCTO. Ein bisschen zu viel Durcheinander für meinen Geschmack! Ganz allgemein kann ich die vorliegenden Konventionen dennoch unterstützen. Man kann nur hoffen, dass es nicht zu Vorfällen kommen wird. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Auch wir meinen, dass die Verantwortlichkeiten klar festgelegt werden müssen, dies auch vor dem Hintergrund, dass vier Akteure im Spiel sind. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten werden an das LCTO gehen. Welche Einnahmen sind zu erwarten? Schöffe Serge WILMES: Es kommt in der Stadt Luxemburg öfters vor, dass an einem Standort mehrere Akteure aktiv sind, weil verschiedene Immobilien imBesitz verschiedener Akteure sind, später andere die Geschäftsführung übernehmen und Aktivitäten anbieten. Solche Situationen sind zum Teil auch historisch gewachsen. Ein Beispiel: Verschiedene Parzellen im Petrusstal sind in staatlichem Besitz (z.B. Festungsüberreste), andere gehören der Stadt Luxemburg. Situationen, wie sie sich hier für die Kasematten stellen, sind demnach kein Einzelfall. In den 1970er Jahren wurde ein Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Luxemburg und dem Staat abgeschlossen. Damals hieß der Partner nicht LCTO, sondern „Syndicat d’initiative et de tourisme de la Ville de Luxembourg“. In der Zwischenzeit gab es Änderungen in der Gesetzgebung: Eine Betriebserlaubnis kann nur dann erteilt werden, wenn die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen respektiert werden. Infolge dieser neuen Gesetzgebung wurden die Kasematten des Bockfelsens und der Bastion Beck einer Konformitätsprüfung unterzogen, wobei z.B. Mängel in den Kasematten der Bastion Beck festgestellt wurden. Arbeiten waren erforderlich. Nach langen Jahren konnten die Kasematten der Bastion Beck dieses Jahr für Besucher geöffnet werden. Die Kasematten des Bockfelsens werden hoffentlich im Frühjahr 2023 wieder für Besucher zugänglich sein. Es lag nahe, die Verträge einer juristischen Überprüfung zu unterziehen und neue Konventionen mit den drei Partnern auszuarbeiten. Die Gespräche gestalteten sich nicht so einfach. Die Stadt Luxemburg hat versucht, den Staat von der Notwendigkeit, weitere Verantwortungsbereiche zu übernehmen, zu überzeugen. Die Gespräche haben nicht ganz gefruchtet. Der Staat hat erklärt, lediglich die Haftung für die Statik der Felsen – des „Rohbaus“ sozusagen. Dass der Staat Verantwortlichkeiten an das INPA abgibt, ändert nichts daran, dass der Staat für die Statik haftet. Für die Stadt Luxemburg gab es keinen Grund, dem LCTO die Geschäftsführung der Kasematten nicht erneut zu übertragen. In einer weiteren Konvention wurden demnach die Zuständigkeitsbereiche des LCTO für die Betriebsführung der Kasematten festgeschrieben. Die Stadt Luxemburg ist für die Durchführung größerer Unterhalts-, Renovierungs- und Sicherheitsarbeiten zuständig, das LCTO für kleinere Arbeiten, die im Alltag notwendig werden. Die Konvention mit dem LCTO geht genauer auf die Verteilung der Verantwortlichkeitsbereiche ein als die Konvention mit dem Staat, die diesbezüglich in ihrer Formulierung allgemeiner gehalten ist. In der Konvention mit dem LCTO sind die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche klar zugeteilt. Selbstverständlich hoffen wir alle, dass es nicht zu Vorfällen kommen wird. Die Durchführung einer jährlichen Kontrolle ist vorgeschrieben. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, auch wenn wir die höchstmögliche Sicherheit anstreben. Sie, Rat Krieps, oder andere Juristen mögen sagen, dass man dies noch detaillierter hätte festlegen

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