554 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 5. DEZEMBER 2022 die Rue des Aubépines momentan keine weitere Maßnahme zu treffen, und das Anlegen von Wegen für sanfte Mobilität im Rahmen der Teilbebauungspläne „Aubépines“ und „Arquebusiers“ weiterhin zu unterstützen. Wenn gestrichelt markierte Angebotsstreifen zu mehr Unsicherheit bzw. zu einer falschen Sicherheit führen, sollte man sich überlegen, ob man nicht auf einem Teil der Strecke den Angebotsstreifen abschaffen sollte. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Bei der von Rat Foetz erwähnten Weihnachtsfeier handelt sich nicht um die Feier des Sportsdienstes, sondern um die „Sport pour aînés“- Weihnachtsfeier. Um zu dieser Feier zu kommen, kann man das vorhandene Parkhaus nutzen. Man kann aber auch mit dem Bus, zu Fuß oder mit dem Rad kommen. Wir werden veranlassen, dass die Möglichkeit, den Bus zu nutzen, auch auf der Einladung für die Ehrung der verdienstvollen Sportler angeführt wird. Die Sicherheit der Radfahrer ist auch uns wichtig. Den Angebotsstreifen in der Rue des Aubépines hat es bereits unter dem vorangehenden Schöffenrat gegeben. Damals hat man kein Problem darin gesehen, dass Radfahrer auf dieser Straße hoch- und runterfahren. Dies bedeutet nicht, dass man Situationen nicht verbessern kann. Letztlich geht es um die Einhaltung von Normen. Die Fahrbahn für Autos und der Angebotsstreifen für Radfahrer weisen zusammengenommen eine Breite von 7,40 m aus. Für den bidirektionalen Autoverkehr benötigen wir aufgrund des Verkehrsaufkommens eine Mindestbreite von 6,50 m, insbesondere wegen der großen Außenspiegel der Busse. Mit einem 1,80 m breiten Parkstreifen und wissend, dass wir für das Anlegen einer „voie cyclable“ 2 m benötigen, gehen 20 cm verloren. Was den Vorschlag betrifft, eine Radspur bergauf anzulegen, muss man wissen, dass dort 15 Bäume stehen. Wenn der ganze Gemeinderat sich damit einverstanden erklärt, dass diese Bäume verschwinden, können wir gerne hier und heute einen entsprechenden Beschluss fassen und dann prüfen, wie viel Raum wir dadurch gewinnen. Würden wir hingehen und 6,50 m von einer Gesamtbreite von 14,50 m abziehen, blieben 8 m, wobei dann noch Raum für Bürgersteige berücksichtigt und Sicherheitsabstände eingehalten werden müssten. Dies alles auf der zur Verfügung stehenden Fläche unterzubringen ist laut unseren Ingenieuren nicht möglich. Nicht der Wille fehlt, sondern der Mangel an Platz. Die Rue des Aubépines ist eine Verbindungsstraße in Richtung Route d’Arlon und in Richtung Route de Longwy, beides Staatsstraßen. Selbst wenn es eine Radstraße in Richtung Route d’Arlon gäbe, würde diese nicht in eine andere Radstraße einmünden. Wollte man in der Rue des Aubépines auf beiden Seiten einen Radweg entsprechend den nationalen Normen anlegen, müssten die Parkstreifen auf beiden Seiten verschwinden. Sollte das Mobilitätsministerium uns bestätigen, dass wir die Normen nicht respektieren müssen, hätten wir einen Parkstreifen für bergab, und ausgehend davon, dass wir einen solchen für bergauf nicht benötigen, hätten wir 1,80 m gewonnen. Die Gefahr, dass ein Autofahrer die Autotür öffnet und diese einen bergabfahrenden Radfahrer trifft, ist größer, als dass es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Bus kommt. Dies ist der Grund, weshalb wir Sicherheitsabstände von 25 bis 50 Zentimetern wollen. Die nationale Straßenverkehrsordnung versteht unter einer „voie cyclable suggestive“, ich zitiere: « une voie de circulation d’une chaussée qui est destinée mais non réservée à la circulation des cycles et qui est séparée du reste de la chaussée par une ligne discontinue ». Selbstverständlich soll diese Bahn prioritär vom Radfahrer genutzt werden, doch wenn der Bus dort fährt, darf er über diese gestrichelte Linie fahren. Es geht darum, eine normgerechte Lösung zu finden. Jetzt einen Radweg für bergauf anzulegen, würde bedeuten, dass sowohl der Parkstreifen als auch die vorhandenen Bäume verschwinden müssten und die Straße anders zentriert werden müsste. Dies würde jedoch nichts an der Tatsache ändern, dass der Radweg nicht in einen nationalen Radweg mündet. Es wäre gut, wenn der Bau des Bd. de Merl möglichst schnell in Angriff genommen werden könnte. Ich kann mich immer wieder nur über die Kritik, vor allem von déi Lénk, an den Angebotsstreifen, wundern. Als der Gemeinderat, auf Vorschlag des FUAK, über die Einrichtung eines Angebotsstreifens in der Rue Gernsback zu befinden hatte, hatte damit niemand ein Problem, obwohl hier viele Busse fahren. Zusammen mit unseren Dienststellen sind wir um Lösungen bemüht. Rat Benoy glaubt, die Lösung zu kennen, womit er unseren Beamten und Ingenieuren Unwissen und Mangel an Willen unterstellt. Wenn unsere Dienststellen eine umsetzbare Lösung hätten, würden sie diese sofort vorbringen. Falls der Gemeinderat einstimmig einwilligen würde, die vorhandenen Bäume zu entfernen, oder - besser noch -, die Fraktionen déi gréng, déi Lénk und LSAP sich darauf einigen könnten, die Fällung der Bäume in der Rue des Aubépines als Forderung an den Schöffenrat in die Motion einzuschreiben, ließe sich bestimmt eine Lösung finden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Entweder wir verweisen die Motion erneut an die zuständige beratende Kommission und versuchen, aufgrund der geführten Diskussion dennoch eine machbare Lösung zu finden - mit Modalitäten, die vom Ministerium gutgeheißen werden -, oder wir stimmen hier und jetzt über die Motion ab. Rat François BENOY (déi gréng): Ich spreche mich für die erste Möglichkeit aus. Wenn die Möglichkeit besteht, etwas zu erreichen, sollten wir dies nicht unversucht lassen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass in unserer Motion sehr wohl steht, dass ein Parkstreifen gestrichen werden müsste. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Noch ehrlicher wäre gewesen, zu sagen, dass auch Bäume verschwinden müssten. Rat François BENOY (déi gréng): Das liegt doch in der Logik der Forderung. Die Motion wird erneut an die zuständige beratende Kommission verwiesen. VIII. MOTION ÜBER DIE FÖRDERUNG DER BETEILIGUNG DER NICHT-LUXEMBURGISCHEN BÜRGER AN DEN GEMEINDEWAHLEN (ABSTIMMUNG) Diese Motion wurde von déi Lénk eingereicht. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die erste Fassung der von uns eingereichten Motion wurde in der Sitzung vom 10. Juni 2022 vorgestellt. Am 12. Juli, d.h. einen Tag, nachdem die Residenzklausel für Ausländer zur Teilnahme an den kommunalen Wahlen abgeschafft wurde, hat sich die Integrationskommission mit der Motion befasst. Die Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben, war interessant. Die Mitglieder der Kommission haben Vorschläge vorgebracht, wie man möglichst viele nicht-luxemburgische Mitbürgerinnen und Mitbürger ermutigen kann, sich in die Wählerlisten einschreiben. Diese Vorschläge wurden von mir und von Rätin Correia da Veiga in eine zweite Fassung der Motion eingebaut - eine Vorgehensweise, die durchaus nicht ungewöhnlich ist. Am 18. September wurde den Mitgliedern der Kommission die zweite Fassung der Motion zugestellt. Der Schöffenrat hat allerdings die Meinung vertreten, dass es sich hierbei um eine neue Motion handele, weshalb es nicht gleich zu einer Abstimmung im Gemeinderat gekommen ist und die
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