VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_07_2022_05_12 (1)

553 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 5. DEZEMBER 2022 Considerant que cette partie de la rue des Aubepines est la continuation logique de la rue cyclable du Val Ste Croix; Relevant que l’amenagement de pistes cyclables suggestives sur cette partie de la rue n’amene guere d’avantages pour les cyclistes, les automobilistes empruntant cette voie de facon routiniere; Considerant le danger qui se degage de ces empietements et le manque d’alternatives des cyclistes pour acceder au quartier hospitalier de Belair; Le conseil communal invite le college echevinal : – À mettre en place le plus rapidement possible une solutionpermettant d’ameliorer la securite des cyclistes, par exemple en supprimant les emplacements de stationnement sur le cote ouest de la rue des Aubepines et en amenagement des voies cyclables reservees et marquees comme telles sur les deux cotes de la chaussee; – À elaborer et realiser dans les meilleurs delais une solution permettant de mieux securiser l’amenagement cycliste, au minimum dans le sens de la montee en placant les velos entre le trottoir et les emplacements de stationnement; – À developper une coupe type ideale a long terme permettant un amenagement cyclable ne se limitant pas au stricte minimum admissible et de veiller a ce que les developpements urbanistiques a venir du cote Est de la rue des Aubepines respectent un recul suffisant a la realisation de la coupe type visee. » Rat Tom KRIEPS (LSAP): Ist ein Radfahrer auf einem Angebotsstreifen unterwegs, hat dieser den Status einer Fahrradspur. In ihrem Gutachten hält die „Commission nationale de la sécurité routière“ fest, dass wenn ein Radfahrer auf einem Angebotsstreifen unterwegs ist, der Autofahrer nicht in diese Spur hineinfahren darf. Den meisten Autofahrern ist dies nicht bekannt. Da ich oft mit dem Rad in der Rue des Aubépines unterwegs bin, spreche ich aus Erfahrung. Einzig und allein im Bereich einer Kreuzung darf der Autofahrer, wenn dort ein Bus oder ein Lastwagen steht, auf den Angebotsstreifen fahren. Die Situation in der Rue des Aubépines ist für die Radfahrer nicht tragbar. Den Vorschlag, ähnlich wie im Bereich des Bd. Patton eine Kompromisslösung zu finden, kann ich daher nur unterstützen. Der Angebotsstreifen ist ein falsches Signal, denn laut nationaler Verkehrsregelung hat der Radfahrer, wenn er auf dem Angebotsstreifen fährt, das Recht, vom Autofahrer respektiert zu werden. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die ganze Diskussion dreht immer wieder darum, wer wo im Straßenverkehr Priorität genießen soll. In der Rue des Aubépines wird dem Auto Priorität eingeräumt. In der Kommission war immer wieder zu hören, dass der Autoverkehr nicht eingeschränkt werden könne und mit Maßnahmen im Interesse der Radfahrer gewartet werden müsse, bis eine neue Straße gebaut sei. So kann es nicht weitergehen! Die Botschaft an die Bürger muss die sein, dass sie, soweit es möglich ist, auf den öffentlichen Transport umsteigen oder mit dem Fahrrad oder zu Fuß gehen sollen. Die Zählungen zeigen, dass viele Bürger sogar dann das Auto nehmen, um von A nach B zu gelangen, wenn die nächste Bushaltestelle bequem zu Fuß erreichbar ist. Ein Umdenken muss auch von der Stadtverwaltung gelebt werden. In der Einladung, die wir erhalten haben, um an der Ehrung der verdienstvollen Athleten aus Sportvereinen der Stadt Luxemburg teilzunehmen, heißt es: „L’accès au parking est ouvert“. Stattdessen sollte darauf hingewiesen werden, dass Busse den Standort der Veranstaltung bedienen. Ich war froh festzustellen, dass in der Einladung für die Weihnachtsfeier des Sportsdienstes die Nutzung des Busses empfohlen wird, auch wenn die Möglichkeit, das Parkhaus zu nutzen, weiterhin angeführt wird. Die Stadt sollte in allen Einladungen auf die Nutzung des öffentlichen Transportes hinweisen. Für die Rue des Aubépines hätte ich mir erwartet, dass seitens des Schöffenrates verschiedene Möglichkeiten zumindest angedacht worden wären, so z.B. die Installation eines erhöhten Radweges, womit 0,25 m in der Breite hätten eingespart werden können, oder die Einführung eines bidirektionalen Radweges auf einer Straßenseite. In der Rue des Aubépines wird in Kauf genommen, dass die Sicherheit der Radfahrer nicht gewährleistet werden kann. Mit dem Angebot eines Fahrradstreifens werden die Radfahrer sozusagen aufs Eis gelockt und geraten in Lebensgefahr. Die meisten Bürger wagen sich nicht auf einen Radweg, wenn sie sich dort nicht sicher fühlen. Das Beste wäre, alle Angebotsstreifen abzuschaffen. Die Radwegkarte der Stadt Luxemburg würde dann gleich ganz anders aussehen. Wir sollten konsequent verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen. Rat Claude RADOUX (DP): Es gilt, die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer nicht nur in einer Straße, sondern auf dem ganzen Stadtgebiet zu gewährleisten. So wie in vielen anderen Straßen, müssen wir auch hier Kompromisse finden, denn nicht überall verfügen wir über den nötigen Platz, um Bürgersteige, Radwege, Parkstreifen und Busspuren in ein- und derselben Straße einrichten zu können. Daher sollte man diese Diskussion mit etwas mehr Ruhe führen und mit etwas mehr Bereitschaft für Kompromisse angehen. Seit 20 Jahren hoffen und warten wir auf den Bau des Bd. de Merl. In all unseren Stadtentwicklungsplänen kommt dem Bd. de Merl die Funktion einer Umgehungsstraße zu. Die Autobahn bedient mit ihren Ausfahrten nicht alle Anfahrt-Bedürfnisse, was zur Folge hat, dass die Autofahrer zwischen Belair, Merl und Hollerich auf den Stadtviertelstraßen unterwegs sind. Leider müssen wir feststellen, dass der Staat keine Eile hat, die für den Bau des Bd. de Merl benötigten Grundstücke zu erwerben. Diese Inertie des Staates und der Autoritäten, die für den Erwerb der Grundstücke zuständig sind, ist skandalös. Mobilitätsminister Bausch hat wohl den Willen der Regierung für den Bau des Bd. de Merl bekundet, geschehen ist bisher jedoch noch nichts. Die sich dort zu Stoßzeiten stellenden Verkehrsprobleme werden wir weder mit Radwegen noch mit einem zusätzlichen Angebot des öffentlichen Transportes lösen. Und generiert werden die Verkehrsprobleme nicht von den Anrainern, die ihr Auto nehmen, um von A nach B zu gelangen, sondern von den vielen Autofahrern, die - weil es keine Umgehungsstraße gibt - zu Stoßzeiten durch die Viertel fahren, um zu ihrer Arbeit zu gelangen. Ein Teil des Radverkehrs, der bisher über die Rue des Aubépines gefahren ist, fährt mittlerweile durch die Rue du Kiem. Mit dem Bau der neuen Straßen im Rahmen des Teilbebauungsplans „Rue des Aubépines“ wird es für die Radfahrer künftig möglich sein, mit dem Rad geradeaus über den Friedhof und dann durch das Wohnviertel „Rue des Aubépines“ zu fahren. Im Rahmen des Teilbebauungsplans „Arquebusiers“ sind Querverbindungen für die sanfte Mobilität vorgesehen, d.h. dass man über diesen Korridor bequem vom „Kräizgrënnchen“ in die Route d’Arlon gelangen kann. Auch wenn nicht besonders viele Leute in der Rue des Aubépines wohnen, so haben doch auch sie ein Recht auf einen Autostellplatz vor ihrer Wohnung. Zu sagen, dass sie ihren Wagen auch um Bereich des Friedhofes parken können, ist eine einseitige Sichtweise. Ich appelliere an eine kompromissbereite Haltung, um allen Bürgern, unabhängig von ihrem Wohnort, die gleiche Lebensqualität zu bieten. Ich unterstütze demnach den Vorschlag unserer Dienststelle, für

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