VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_07_2022_05_12 (1)

549 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 5. DEZEMBER 2022 von Transparenz. Vielleicht kann die heute im Gemeinderat geführte Diskussion dazu beitragen, dass es dazu kommt. Die Vertreter von DP und CSV sprechen sich für ein negatives Gutachten aus, während die Vertreter von déi gréng, LSAP und déi Lénk sich für ein positives Gutachten aussprechen. Rat François BENOY (déi gréng): Wäre es möglich, die von mir im März 2022 eingereichte Motion zeitnah in der beratenden Kommission zu behandeln? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich werde diese Bitte an die zuständige Kommission weiterleiten. 6) Neuordnung von Bauland Der Gemeinderat ist aufgerufen, die Neuordnung folgender Baulandparzellen zu genehmigen: – 91 bis 97, Rue de Mühlenbach: Zusammenführung der Parzellen 352/3030, 352/2680, 352/3869, 352/2681, 352/3870, 352/3778 und 352/3871 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes, auf dem ein Neubau entstehen kann; – 5, Rue de la Lavande: Aufteilung der Parzellen 669/5225 und 680/5224 zwecks Schaffung von vier neuen Bauplätzen, auf denen jeweils ein Neubau entstehen kann, sowie von zwei Losen, die in den öffentlichen Besitz zu integrieren sind; – 76-84, Rue de l’Aciérie: Zusammenführung der Parzellen 468/2283, 468/3695, 469/3025, 469/3026, 468/4653, 468/5117, 469/5119, 469/5579 und 468/6518 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes, auf dem ein Neubau entstehen kann. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Auf den Parzellen in der Rue de Mühlenbach stehen vier Häuser, die nun abgerissen werden, um Platz für Apartmentgebäude zu machen. Dadurch entstehen wohl mehr Wohnungen, doch es werden intakte Häuser abgerissen und der einzige, der daraus Profit ziehen wird, ist der Bauunternehmer. Neue Wohnungen können auf Baulückenparzellen und in neuen Wohnvierteln entstehen. déi Lénk haben den Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg nicht gutgeheißen, weil wir grundsätzlich dagegen sind, dass in neuen Wohnvierteln das Verhältnis von Büroflächen zu Wohnungen nicht ausgeglichen ist. Es sollten mehr Wohnungen als Büroflächen entstehen. Wir bitten um ein separates Votum für die Parzellen in der Rue de Mühlenbach. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die auf den Parzellen geplante Bebauung hält die Vorgaben des Flächennutzungsplans ein. Die Neuordnung der Parzellen in der Rue de Mühlenbach wird bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. Für die anderen Grundstücke werden die Neuordnungen einstimmig genehmigt. V. NEUEINSTUFUNG DER RUE DE STRASBOURG ALS VIZINALSTRASSE In seiner Sitzung vom27. November 2020 hatte der Schöffenrat einer Einstufung der Rue de Strasbourg als Vizinalstraße zugestimmt. Vor Beginn der Tram-Baustelle war die Rue de Strasbourg eine Sammelstraße. Mit der Inbetriebnahme der Trambahn in der Avenue de la Liberté hat die Rue de Strasbourg ihre Funktion als Sammelstraße zwischen Stadtteilen verloren, da sie für den Durchgangsverkehr nicht mehr interessant ist. Die Rue de Strasbourg ist für das Bahnhofsviertel und vor allem für den westlichen Teil der Avenue de la Liberté zu einer örtlichen Nebenstraße geworden. Um eine Kohärenz zwischen der Einstufung als Staatsstraße und der Realität vor Ort zu erhalten, ist eine Neueinstufung der Rue de Strasbourg erforderlich, damit die Stadt Luxemburg diese in die im Bahnhofsviertel bestehende Tempo-30-Zone integrieren, bzw. den Abschnitt zwischen der Rue du Fort Wedell und der Avenue de la Liberté als Begegnungszone einstufen kann. In seinem Schreiben vom 2. März 2021 hat das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten diesbezüglich ein positives Gutachten erteilt. Nach der Abstimmung im Gemeinderat wird diese Neueinstufung in das künftige Gesetz zur Neuklassifizierung von Straßen überführt. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Wir werden die Neueinstufung der Rue de Strasbourg selbstverständlich mitgetragen, setzen wir uns doch seit Langem für eine Neugestaltung dieser Straße und für eine Verkehrsreduzierung im Sinne einer Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil ein. Diese Maßnahmen können auch dazu beitragen, Probleme, die sich dort stellen und die dazu führen, dass Bürger sich auf der Straße nicht immer wohl fühlen, besser in den Griff zu bekommen. In den Unterlagen heißt es, die Rue de Strasbourg habe ihre Funktion als Sammelstraße verloren, da sie für den Transitverkehr keine Rolle mehr spiele und nur noch einen lokalen Zweck für das Bahnhofsviertel erfülle. Mir scheint, wir erzählen uns selbst Märchen. Wer zu Stoßzeiten in der Rue de Strasbourg unterwegs ist, stellt fest, dass es hier immer noch Transitverkehr gibt. Es sei daran erinnert, dass déi gréng im Rahmen der Debatten um die Neugestaltung der Rue de Strasbourg und von Teilen des Bd. de la Pétrusse gefordert hatten, das ganze Viertel unter die Lupe zu nehmen, um zu prüfen, wie der Verkehr im Viertel organisiert werden kann, damit die Bürger nicht unter dem Transitverkehr leiden. Als konkrete Maßnahmen wären dabei die Verringerung der Anzahl der Parkplätze, modale Filter, etc., zu nennen. déi gréng werden die Neueinstufung der Rue de Strasbourg mittragen, auch wenn, wie ausgeführt, eine Neueinstufung allein nicht reichen wird, um die Lebensqualität der Einwohnerschaft zu verbessern. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Bei der Rue de Strasbourg handelt es sich um eine Staatsstraße. Auf dem Territorium der Stadt Luxemburg gibt es viele Staatsstraßen. Dies vereinfacht die Arbeit von Mobilitätsschöffe Goldschmidt gewiss nicht, muss die Stadt doch jedes Mal, wenn sie Arbeiten durchführen will, die Zustimmung des zuständigen Ministeriums einholen. Eine Neueinstufung von mehr Staatsstraßen als kommunale Straßen könnte die Arbeit unserer Stadtverwaltung sicherlich etwas vereinfachen, auch wenn die Stadt dann bei Arbeiten alleine für die Kosten aufkommen muss. Sind tatsächlich ein Gesetz und ein Votum der Abgeordnetenkammer erforderlich, um diese Neueinstufung vornehmen zu können? Wenn dem so ist, stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gelegenheit zu nutzen, um zeitgleich weitere Staatsstraßen als Vizinalstraßen einstufen zu lassen und so wiederholte Abstimmungen zu vermeiden. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Unsere Überlegungen gehen in die gleiche Richtung. Mit der Inbetriebnahme der Trambahn haben sich die Fahrgewohnheiten der Bürger verändert, weshalb sich die Frage stellt, ob wir nicht prüfen sollten, welche vielbefahrenen Staatsstraßen noch als Vizinalstraßen eingestuft werden könnten. Wir halten die Zeit für gekommen, dass Tempo 30 in der Stadt Luxemburg zur Normalität wird. Tempo 50 soll nur noch auf Nationalstraßen

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkwNjU=