548 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 5. DEZEMBER 2022 Beispiel seiner Epoche und ist repräsentativ für das Werk des Architekten. Viele Elemente der Innengestaltung sind original. Der Bau zeugt laut INPA von der urbanistischen Entwicklung des Wohnviertels Belair und ist Teil eines Ensembles von Gebäuden. Der Urbanimusdienst der Stadt Luxemburg ist jedoch der Ansicht, dass das Gebäude nicht einzeln betrachtet werden kann und eine Teileinstufung dem kulturellen Potenzial des Standortes nicht Rechnung trägt. Der Schöffenrat schlägt daher vor, ein negatives Gutachten zu erteilen. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Vor nicht allzu langer Zeit haben wir eine Diskussion geführt über den Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 43, Rue Mohrfels, als nationales Denkmal einzustufen. Das vorliegende Dossier ist ähnlich gelagert. Die LSAP-Fraktion bedauert, dass sich die Majoritätsfraktionen auf das Argument fokussieren, dass sich der Vorschlag des Ministeriums auf ein einzelnes Haus beschränke. Dabei ist von einer nicht kohärenten Handhabung seitens des Ministeriums die Rede. Das Haus Nr. 34, Avenue Gaston Diderich steht leer. Es wurde eine Genehmigung zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt. Das eigentliche Problem bei der Argumentation des Schöffenrates liegt darin, dass versucht wird, dem Eigentümer des Hauses, der eine Einstufung als nationales Denkmal beantragt hat, Subsidien-Schummelei zu unterstellen. Es sei daran erinnert, dass die Stadt über ein Reglement verfügt, das es Hauseigentümern ermöglicht, einen Antrag auf eine kommunale finanzielle Subventionierung zu stellen, sofern das zu renovierende Gebäude in einem „secteur protégé“ liegt. Da drängt sich doch die Frage auf, warum Hauseigentümer, deren Haus nicht in einem geschützten Sektor liegt, und bei dem es sich ebenfalls um ein architektonisch interessantes Gebäude handelt, nicht mit kommunalen Subsidien rechnen können, wenn sie Renovierungsarbeiten durchführen. Jeder muss vor der eigenen Tür kehren. Es handelt sich um ein schönes Haus, ein typisches Beispiel seiner Epoche und repräsentativ für das Werk des Architekten. Dies wird auch so im Gutachten der Dienststelle festgehalten. Auf der anderen Straßenseite befindet sich die Kapelle der „Communauté dominicale du Christ-Roi“, so dass wir es hier mit einem harmonischen Ensemble zu tun haben. Ich bin daher der Ansicht, dass das Gebäude Nr. 34, Avenue Gaston Diderich, es sehr wohl verdient, als nationales Denkmal eingestuft zu werden. Statt polemische Diskussionen zu führen, sollten wir unsere Entscheidung am architektonischen Stand der Dinge vor Ort orientieren. Rat François BENOY (déi gréng): Auch ich würde mir eine sachliche Diskussion wünschen. Das Gebäude Nr. 34, Avenue Gaston Diderich, ist kommunal geschützt, erfüllt aber auch jene 8 Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als nationales Denkmal eingestuft werden zu können. Am 25. Februar 2022 hat die Abgeordnetenkammer ein Gesetz gebilligt, das der Prozedur, über die wir uns alle immer wieder aufregen, ein Ende setzen wird. Das Gesetz sieht vor, dass für jede Gemeinde ein Inventar erstellt wird, in dem alle Gebäude aufzulisten sind, die als nationales Kulturerbe eingestuft werden sollen. Selbstverständlich soll diese Liste auch angepasst werden können. Wir alle wissen, dass diese Inventarisierung Zeit in Anspruch nehmen wird, weshalb wir in der Stadt Luxemburg noch einige Jahre in der Situation sein werden, über Dossiers wie das vorliegende diskutieren und ein Gutachten abgeben zu müssen. déi gréng sprechen sich in dem vorliegenden Dossier für ein positives Gutachten aus. An dem erwähnten Denkmalschutzgesetz wurde schon lange gearbeitet. Wenn bereits Vor-Vorgänger von Kulturministerin Sam Tanson ein solches Gesetz auf den Weg gebracht hätten, hätten wir ein solches Gesetz bereits seit Langem. Ich würde mir wünschen, dass wir in der Übergangsphase, d.h. in Erwartung des Inventars, sachlich mit den vom Ministerium an die Stadt Luxemburg herangetragenen Dossiers umgehen. Ich nutze die Gelegenheit, um daran zu erinnern, dass ich am 28. März 2022, also knapp einen Monat nach der Verabschiedung des Gesetzes, eine Motion eingereicht habe mit Vorschlägen, wie der Denkmalschutz in der Stadt Luxemburg weiter valorisiert werden kann. Ich würde mich freuen, wenn diese Motion endlich in der zuständigen beratenden Kommission behandelt werden könnte. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Es sei erneut darauf hingewiesen, dass bei einem kommunalen Schutz nur die Fassade des Gebäudes Schutz genießt, nicht die Innenarchitektur. Mit einer Einstufung als nationales Kulturerbe wird auch die Innenarchitektur des Gebäudes unter Schutz gestellt. ImvorliegendenDossier sprechen déi Lénk sich für ein positives Gutachten aus. Wir hoffen, dass ein Denkmalschutzinventar für die Stadt Luxemburg so schnell wie möglich erstellt werden kann und wir die leidige Diskussion, die wir immer wieder führen, begraben können. Rat Claude RADOUX (DP): Die Gebäude in der Avenue Gaston Diderich sind im Flächennutzungsplan als „secteur sensible“ eingestuft. Wir können uns nicht damit einverstanden erklären, dass nun ein einzelnes Haus als nationales Kulturerbe eingestuft werden soll, wo es doch hier weitere Häuser im gleichen Baustil gibt. Das ist eklatante Willkür. Fotos vom Innern des Gebäudes Nr. 34 liegen dem Dossier nicht bei. In der Kommission wurde uns mitgeteilt, dass das Haus innen baulich keine authentische Integrität aufweise. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Das Haus Nr. 34, Avenue Gaston Diderich steht unter kommunalem Schutz und befindet sich in einem „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’ “. Der große Unterschied zwischen der Arbeit, die von der Gemeinde geleistet wurde und jener, die vom Kulturministerium hätte erledigt werden sollen, liegt darin, dass Eigentümer oder Käufer von Immobilien im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg und dem betroffenen Teilbebauungsplan QE nachsehen können, wie eine Immobilie eingestuft ist. Auf nationaler Ebene besteht keine solche einsehbare Übersicht. Das Ministerium trifft Entscheidungen von Fall zu Fall. Das am 25. Februar 2022 von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz sieht die Erstellung eines nationalen Inventars, aufgeschlüsselt nach Gemeinden, vor. Es werden jedoch sicherlich noch zehn Jahre ins Land ziehen, bis das Inventar fertiggestellt sein wird. Zur Erstellung des neuen Flächennutzungsplans der Stadt Luxemburg sind wir Straße für Straße durchgegangen. Das Ministerium dürfte sehr wohl wissen, dass die Avenue Gaston Diderich im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg als „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’ “ eingestuft wurde. Wir hätten uns demnach vom Ministerium nicht eine arbiträre, auf ein Haus beschränkte Entscheidung erwartet, sondern eine im Hinblick auf die Erstellung eines nationalen Inventars vorausschauende Entscheidung. Die Stadt Luxemburg hat die arbiträre Vorgehensweise des Ministeriums stets angeprangert, weil diese Vorgehensweise dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass für den Eigentümer oder den Käufer eines Hauses dessen urbanistische Einstufung einsehbar sein soll, nicht gerecht wird. Unsere Dienststelle leistet gewissenhafte Arbeit und es wird auch geprüft, ob und welche Elemente im Innern eines Hauses erhaltenswert sind. Die Stadt Luxemburg ist lediglich aufgerufen, ein Gutachten zu erstellen. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Ministerium - und dies unabhängig davon, wie das Gutachten der Stadt Luxemburg ausfällt. Wir wünschen uns vom Ministerium ein kohärentes Vorgehen im Sinne
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