547 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 5. DEZEMBER 2022 fahren, werden vor Ort geparkt. Es handelt sich um einige Hundert Autos. Mit genanntem Teilbebauungsplan wurde die Entwicklung des Standortes beschlossen, u.a. auch der Bau eines unterirdischen Parkhauses für die erwähnte Organisation. Die aus der Betondecke herausragenden Pfeiler werden benötigt, um die Ein- und Ausgänge des Parkhauses zu bauen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich möchte noch einmal kurz darauf eingehen, warum wir diese Prozedur wiederholen mussten. Bekanntlich mussten alle Beschwerdeführer, die gegen den Flächennutzungsplan und die Teilbebauungspläne QE der Stadt Luxemburg Beschwerde eingereicht hatten, gehört werden. Im vorliegenden Fall hatte die Einladung den Beschwerdeführer zu spät erreicht, so dass die Anhörung außerhalb der festgesetzten Frist stattfand. Es handelte sich also um eine rein verfahrenstechnische Frage, und nicht um eine inhaltliche Frage. Die Religionsgemeinschaft nimmt sich nicht das Sahnehäubchen. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn die betreffende Parzelle war immer als Baugrundstück in einer BEP-Zone ausgewiesen, was bedeutet, dass dort ohne Neueinstufung viel höher als 12,5 m hätte gebaut werden können. Ich habe die 18 Beschwerdeführer angehört. Sie haben ihre Ängste in Bezug auf die in einer BEP-Zone erlaubte Bauhöhe zum Ausdruck gebracht. Mit einer Einstufung als [HAB-2•n]-Zone konnten sich die Beschwerdeführer einverstanden erklären, wurde dadurch doch die zulässige Bauhöhe eingeschränkt. Lediglich einer der Beschwerdeführer hat Beschwerde gegen das Votum des Gemeinderats vom 13. Juni eingereicht. In der beratenden Kommission haben wir uns lange mit dieser Beschwerde befasst. Der Forderung des Beschwerdeführers, der in einer ersten Phase eine Neueinstufung der Parzelle von einer BEP-Zone in eine [HAB-2•n]-Zone gefordert hatte, und nun fordert, die [HAB2•n]-Zone erneut als BEP-Zone einzustufen, mit genannter Parzelle als Grünzone, kann nicht Rechnung getragen werden, da die genannte Parzelle immer als Baugrundstück ausgewiesen war. Auf der Betondecke soll ein Gebäude mit Altenwohnungen (betreutes Wohnen) entstehen. Die zurückbehaltene Lösung sollte jeder akzeptieren können. Wir leben in einem Rechtsstaat. Gegen das heutige Votum kann Klage beim Gericht eingereicht werden. Bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk und LSAP spricht sich der Gemeinderat für ein negatives Gutachten aus, was die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Annahme des Flächennutzungsplans betrifft. Betr. die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Annahme des Teilbebauungsplans QE spricht sich der Gemeinderat dafür aus, der Beschwerde gegen eine solche Wiederaufnahme nicht Rechnung zu tragen und stattdessen die Einstufungen und Anpassungen gutzuheißen, wie sie vom Schöffenrat am 13. Juni 2022 vorgeschlagen wurden. Die Vertreter von déi Lénk und LSAP haben sich beim Votum enthalten. 2) Punktuelle Anpassung des grafischen Teils des Teilbebauungsplans QE – Rue Jean-François Boch In der Sitzung vom 13. Juni 2022 hat sich der Gemeinderat für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zur Annahme des graphischen Teils des Flächennutzungsplans betr. die Parzelle 653/1446 gelegen Rue Jean-François Boch und eine Neueinstufung der als „zone de jardins familiaux [JARjf]“ ausgewiesenen Zone als „zone de verdure [VERD]“ ausgesprochen. Diese Wiederaufnahme des Verfahrens erfordert eine punktuelle Anpassung des graphischen Teils („plan de repérage“) des Teilbebauungsplans QE. Gegen das Votum des Gemeinderates sind keine Beschwerden eingegangen. Die Anpassung wird einstimmig gutgeheißen. 3) Punktuelle Anpassung des Flächennutzungsplans – Rue Glesener In der Sitzung vom 13. Juni 2022 hat sich der Gemeinderat für eine Wiederaufnahme des Verfahrens zur Annahme des graphischen Teils des Teilbebauungsplans betr. die Parzelle 371/5737 gelegen 53, Rue Glesener und eine Neueinstufung der als „secteur protégé des ensembles sensibles [SPR-es]“ ausgewiesenen Zone als „zone mixte urbaine [MIX-u•g]“ ausgesprochen. Diese Wiederaufnahme des Verfahrens erfordert eine punktuelle Anpassung des graphischen Teils des Teilbebauungsplans QE. Es sind keine Beschwerden gegen das Votum des Gemeinderates eingegangen. Die Anpassung wird einstimmig gutgeheißen. 4) Punktuelle Anpassung des Teilbebauungsplans QE „secteur protégé de Clausen [SPR-cl]“ – 2, Place Sainte Cunégonde Die Stadt Luxemburg hatte die erforderliche Prozedur gestartet, um eine punktuelle Anpassung des graphischen Teils des Teilbebauungsplans QE „secteur protégé de Clausen [SPR-cl]“ vorzunehmen und dem Besitzer des Gebäudes Nr. 2, Place Sainte Cunégonde, Umbauarbeiten zu ermöglichen. Der Anbau dieses Gebäudes wird im grafischen Teil des Teilbebauungsplans QE in dunkelgrau mit dem Aufdruck des Buchstabens „A“ dargestellt. Es sind keine Beschwerden eingegangen. Die Anpassung wird einstimmig gutgeheißen. 5) Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 34, Avenue Gaston Diderich als nationales Kulturerbe einzustufen Der Gemeinderat ist aufgerufen, ein Gutachten betr. den Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude gelegen 34, Avenue Gaston Diderich als nationales Kulturerbe einzustufen, zu erteilen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg ist die entsprechende Parzelle in einer „zone d’habitation 2 [HAB-2]“ gelegen, überlagert von einer Zone „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’“. Diese Zone ist im Teilbebauungsplan ‘quartier existant’ (PAP QE) als „secteur protégé des ensembles sensibles [SPR-es]“ ausgewiesen. Genanntes Gebäude ist Teil eines Ensembles, welches typisch für die Entwicklung des Stadtteils Belair in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist. Die Entwicklungspläne für die Stadtteile Hollerich und Merl, die in den 1920er Jahren vom deutschen Architekten und Urbanisten Josef Stübben erstellt wurden, geben die Trasse der Avenue Gaston Diderich vor. Die Avenue ist geprägt durch die modernistische Architektur dieser Epoche und umfasst emblematische Bauten wie die Christ-Roi-Kapelle (Architekt Hubert Schumacher) und das Grundschulgebäude (Architekt Nicolas Petit). Die Baugenehmigungspläne aus dem Jahr 1933 stammen vom Architekten Jean Lammar. Das Gebäude ist ein typisches
RkJQdWJsaXNoZXIy NTkwNjU=