VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_06_2023_04_12

543 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 4. DEZEMBER 2023 Artikel 4 - Modalitäten der Gewährung Der Zuschussantrag wird mit den entsprechenden Belegen nach Durchführung und Abrechnung der Arbeiten und, bei Strafe der Verwirkung, spätestens 6 Monate nach dem Datum des Ministerialbeschlusses eingereicht, in dem die Höhe des vom Staat erhaltenen Zuschusses bestätigt wird. Der Antrag wird auf der Grundlage eines Formulars der Stadt Luxemburg gestellt, das von der Website der Stadt heruntergeladen werden kann. Dem Antrag sind zwingend beizufügen, da er sonst nicht berücksichtigt wird: – der Ministerialbeschluss, der die detaillierte Höhe des vom Staat erhaltenen Zuschusses bestätigt; – der Bankauszug. Die Stadt behält sich das Recht vor, die Vorlage aller Unterlagen zu verlangen, die sie für notwendig erachtet, um die Einhaltung der im Reglement festgelegten Bedingungen festzustellen. Artikel 5 - Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. VIII. VERSTEIGERUNG VON FAHRZEUGEN Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Dienststelle „Véhicules et Maintenance“ führt regelmäßig Versteigerungen von Fahrzeugen, die im Besitz der Stadt sind, durch. Die betreffenden Fahrzeuge werden auf einem Grundstück in der Nähe der Autobus-Garage ausgestellt. Der Gemeinderat erteilt dem Schöffenrat für das Jahr 2024 einstimmig das Mandat, diese Versteigerungen durchzuführen. [V. TAXENREGLEMENT] Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Wäre es möglich, den Vorschlag zur Einführung einer Jahreskarte für Schwimmbäder doch noch prüfen zu lassen und gegebenenfalls ein entsprechendes Votum in der letzten Gemeinderatssitzung vor den Weihnachtsferien vorzunehmen? Schöffin Simone BEISSEL: Ich habe den Vorschlag bereits an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. Er wird geprüft. Taxenreglement In seiner Sitzung vom 4. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Abänderung von Kapitel E-2 „SOS Seniors“, von Artikel 1 und 2 des Kapitels G-1 „Piscines“ sowie von Artikel 10 des Kapitels H-5 „Marchés, kermesses et foires“ des Taxenreglements der Stadt Luxemburg beschlossen. Die Beschlüsse wurden per offizielle Mitteilung vom 16. Januar 2024 (Kapitel E-2 und H-5) bzw. vom 22. Januar 2024 (Kapitel G-1) öffentlich bekanntgegeben. Das Taxenreglement ist auf der Internetseite der Stadt Luxemburg (www.vdl.lu) einsehbar.

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