385 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 zuständigen beratenden Kommission versichert hat, dass man sich der Verbesserungsvorschläge annehmen werde, haben wir vorgeschlagen, diese Motion von der Tagesordnung des Gemeinderats zu nehmen, dass der Schöffenrat uns aber Informationen liefert, welche Nachbesserungen vorgesehen sind. Es ist wichtig, dass die Fahrradstraßen so umgesetzt werden, dass sie ihren Namen auch verdienen – d.h. ohne Durchgangsverkehr, mit Verkehrsschikanen, etc. – und sie den Radfahrern wirklich Sicherheit bieten. Wir begrüßen die Umsetzung des von uns seit langem geforderten Radweges am Boulevard Prince Henri, bedauern jedoch, dass auch diese Maßnahme nicht konsequent auf der ganzen Strecke umgesetzt wird. Denn es fehlt nach wie vor ein Radweg, der die Avenue Marie-Thérèse, die Avenue Monterey und die Avenue Emile Reuter verbindet. Im Hinblick auf die Schaffung einer kreisförmigen Radroute wäre es wichtig, auch in der Avenue de la Porte-Neuve einen bidirektionalen Radweg zu schaffen. Auch was die neuen Verkehrsmaßnahmen für die Avenue Marie-Thérèse betrifft, müssen wir feststellen, dass es wohl gute Ansätze gibt, diese jedoch nicht mit der nötigen Konsequenz umgesetzt werden. Für eine Million Euro wird ein Provisorium geschaffen, das jedoch nicht dazu beitragen wird, dass sich die Situation für die Radfahrer wesentlich verbessert. Mit einer Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr könnte ein durchgehender und sicherer Radweg geschaffen werden. Einmal mehr fehlt ein Gesamtkonzept, Prioritäten und der politische Wille. déi gréng begrüßen die Ausweitung der Tempo-30-Zone in Cessingen. Allerdings reicht es nicht aus, die entsprechenden Verkehrsschilder anzubringen. Die Tempo-30-Zonen müssen verkehrstechnisch so gestaltet werden, dass der motorisierte Durchgangsverkehr unterbunden und gedrosselt wird. Entlang der neuenTrambahnstreckeHauptbahnhof-Bonneweg verläuft ein bidirektionaler Radweg, der jedoch noch nicht optimal an das Viertel Bonneweg angeschlossen ist. Hier sollte schnellstmöglich nachgebessert werden. Abends dürfen die Radfahrer durch die Fußgängerzone fahren, doch im Bereich der Avenue de la Porte-Neuve sind die Bordsteine zu hoch und stellen eine Gefahr für die Radfahrer dar. Wann ist vorgesehen, dieses Problem, auf das ich bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung hingewiesen hatte, endlich zu beseitigen? In der Rue du Fossé werden Infrastrukturarbeiten durchgeführt. Es ist bedauerlich, dass die Radfahrer dort auf einem kurzen Abschnitt vom Fahrrad absteigen müssen. Es wäre wünschenswert gewesen, eine Umleitung für die Radfahrer einzurichten, z.B. via den „Krautmaart“. Die Anrainer-Vignetten betreffend sind verschiedene reglementarische Anpassungen vorgesehen. Wäre es möglich, nähere Informationen zur Formulierung „propriétaire d’une voiture automobile à personnes classée comme véhicule M1 immatriculée à son nom“ zu erhalten? Welches sind überhaupt die Vorstellungen des Schöffenrates in Bezug auf ein effizientes Parkraummanagement? Die Anwohner-Vignette ist ein wichtiges Instrument, um den Verkehr positiv im Sinne einer Reduzierung des motorisierten Verkehrs in den Stadtteilen zu beeinflussen. Wird dem Gemeinderat innerhalb der nächsten Monate endlich ein überarbeitetes Konzept unterbreitet? Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich schließe mich der Bitte von Rat Benoy, nähere Informationen zur neuen Formulierung in der Verordnung über die Anwohner-Vignetten zu erhalten, an. Außerdem bitte ich um zusätzliche Erklärungen zur geplanten „gare routière aux abords de la structure scolaire Rue Verte“. Sind dort mehrere Busbahnsteige vorgesehen? Rat Tom KRIEPS (LSAP): Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung versteht unter einem „véhicule M1“ ein „véhicule comportant, outre le siège du conducteur, huit places assises au maximum“. Erforderlich ist dafür ein Führerschein B. Die französische Straßenverkehrsordnung gibt eine präzisere Definition : „véhicule conçu et construit pour le transport de personnes et comportant, outre le siège du conducteur, huit places assises au maximum“. Wie wird die in der nationalen Reglementierung festgehaltene Definition ausgelegt? Verstehen wir unter einem M1-Fahrzeug ein Fahrzeug, das auf den Personentransport beschränkt ist, oder kann es sich dabei auch um Fahrzeug handeln, das z.B. von einem Paketdienst genutzt wird? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Nachdem festgestellt worden war, dass manche Fußgängerüberwege nicht regelkonform sind, haben wir im Sommer begonnen, Abhilfe zu schaffen. Ich habe unsere Dienststellen damit beauftragt, auch bei jenen Fußgängerüberwegen Änderungen vorzunehmen, die möglicherweise nicht im Listing aufgeführt waren, und wo die Fünf-Meter-Regelung entsprechend der Deutung der Stadt Luxemburg nicht eingehalten wurde. In der Avenue Pasteur wurde der Radweg auf der Strecke zwischen dem Glacisfeld und dem Lycée de Garçons als bidirektionaler Radweg ausgewiesen. Wir haben darauf hingewiesen, dass es sich um eine Zwischenlösung handelt, bis die verschiedenen im Stadtteil Limpertsberg angesiedelten Lyzeen umgezogen sind und weniger Schulbusse dort fahren werden. Wir stehen noch immer zu unserer Aussage, dass eine Fahrradverbindung bis ins Wohnviertel „Vivre sans voiture“ wichtig ist. Es wurde nicht alles so ausgeführt, wie wir es uns alle gewünscht hätten. An verschiedenen Stellen steht dem Fußgänger ein nur knapp ein Meter breiter Weg zur Verfügung, was zweifelsohne nicht ausreicht. Wir sind uns dieser Situation bewusst, doch lässt sich dies nicht von heute auf morgen ändern. Wir haben die zuständigen Dienststelle wissen lassen, dass wir hier eine Änderung wünschen. Derzeit werden Zählungen in der Avenue Pasteur durchgeführt, um festzestellen, ob die Radfahrer auf dem Bürgersteig oder auf der Straße fahren. Sobald uns die Analysen und Vorschläge der Mobilitätsdienststelle und des „Service Voirie“ vorliegen, werden wir die nötigen Entscheidungen treffen, um nachzubessern. Rat Benoy hat den Teilbebauungsplan „Rue des Aubépines“ und die dortige Verkehrssituation angesprochen. Die Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang auf der Tagesordnung stehen, betreffen zwei neue Straßen im Rahmen des genannten Teilbebauungsplans, die zum Teil als Tempo-30-Zone bzw. als Begegnungszone ausgewiesen werden. Das Vorgehen wurde zusammen mit den staatlichen Instanzen abgesprochen. Falls sich herausstellen sollte, dass nachgebessert werden muss, werden wir dies tun. Unseren Informationen zufolge haben die Radfahrer kein Problem mit der aktuellen Situation. Was die von déi gréng eingereichte Motion betrifft, sei darauf hingewiesen, dass im Oktober Zählungen in der Rue des Aubépines durchgeführt werden, wobei festgestellt werden soll, wie viele Autos wann dort parken. Die Ergebnisse dieser Zählung werden dem Schöffenrat unterbreitet und gerne können wir uns dann in einer beratenden Kommission damit befassen. Die Umgehungsstraße von Merl wird zu einer enormen Verkehrsentlastung in der Rue des Aubépines führen. Leider wurde noch nicht mit dem Bau dieser Straße begonnen. déi gréng haben die Schaffung des Radweges auf dem Boulevard Prince Henri begrüßt. Im Radkonzept wurde die Notwendigkeit, eine Radwegverbindung zu schaffen,
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