396 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Die Anpassung des Reglements wird einstimmig gutgeheißen. X. RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN Der Gemeinderat ist aufgerufen, folgende Beschlüsse des Generalrates der Religionsgemeinschaft der Hospitalschwestern der Heiligen Elisabeth zu begutachten: –– Gewährung eines Erbpachtrechts an die Vereinigung ohne Gewinnzweck „Anne“ auf einen Gebäudekomplex genannt „Trait d’union (TU)“, gelegen 5, Rue St. Henri in Esch/Alzette; –– Gewährung eines Erbpachtrechts an die Vereinigung ohne Gewinnzweck „Claire“ auf einen Gebäudekomplex genannt „Ste Elisabeth am Park (SEAP)“, gelegen 19, Avenue Emile Reuter in Luxemburg-Stadt; –– Gewährung eines Erbpachtrechts an die Vereinigung ohne Gewinnzweck „Yolande“ auf einen Gebäudekomplex und ein Grundstück genannt „Foyer d’hébergement Op de Wolleken“, gelegen 53, Rue Laach in Niederanven. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Religionsgemeinschaften nach wie vor unter der Aufsicht der Stadt Luxemburg stehen, wie es das Konkordat von 1801 vorsieht? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Richtig. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich wollte ebenfalls darauf hinweisen, dass diese Situation auf Napoleon zurückgeht. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Es geht hierbei allein um Transparenz. Die Beschlüsse des „Conseil général“ der Hospitalschwestern der Heiligen Elisabeth werden bei Enthaltung der Vertreter von déi gréng, déi Lénk und LSAP positiv begutachtet. XI. GERICHTSANGELEGENHEITEN Rat Tom KRIEPS (LSAP): Einige der heute vorliegenden Dossiers betreffen Fälle, in denen Personen der Stadt Luxemburg Geld schulden, insbesondere für die Miete oder einen Betreuungsplatz in einem Schulfoyer. Aufgabe der Einnahmedienststelle ist es, die geschuldeten Gelder einzutreiben. Zu welchem Zeitpunkt aber greift der soziale Aspekt, von dem immer wieder die Rede ist? Der Schöffenrat hat immer wieder betont, dass in der Stadt Luxemburg niemand auf die Straße gesetzt werde und auch keine Kinder wegen Nichtzahlung der geschuldeten Tarife vom Schulfoyer ausgeschlossen würden, falls Haushalte mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Er hat versichert, dass man stets versuche, die finanziellen Probleme zusammen mit den betroffenen Familien zu lösen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die weitaus meisten Haushalte zahlen der Stadt die Mieten und die Beträge für die Betreuung ihrer Kinder in einem Schulfoyer der Stadt Luxemburg. Einige wenige tun dies nicht und reagieren nicht auf Zahlungserinnerungen. Stellt sich heraus, dass Familien beispielsweise in finanzieller Not sind, helfen wir und diese Personen erhalten soziale Hilfe. Stellt sich jedoch heraus, dass sich jemand einfach vor einer Zahlung drücken will, können wir das nicht hinnehmen. In solchen Fällen fordern wir die geschuldeten Beträge über jene Wege ein, die ein Rechtsstaat vorsieht. Die Kinder werden dabei nicht geschädigt und werden nicht des Schulfoyers verwiesen. Der Gemeinderat ermächtigt den Schöffenrat, in verschiedenen Angelegenheiten vor Gericht aufzutreten. XII. MOTION ÜBER DIE FÖRDERUNG DER BETEILIGUNG DER NICHTLUXEMBURGISCHEN BÜRGER AN DEN GEMEINDEWAHLEN Diese Motion wurde von déi Lénk eingereicht. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Gehe ich Recht in der Annahme, dass déi Lénk die erste Motion, die in der Integrationskommission besprochen wurde, zurückziehen werden und nun eine zweite Motion zum selben Thema eingereicht haben, die Rat Foetz nun vorstellen wird? Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die erste von déi Lénk eingereichte Motion wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2022 vorgestellt. Am 22. Juni hat sich die zuständige beratende Kommission damit befasst. Am folgenden Tag hat die Abgeordnetenkammer dem Gesetz, auf welches die Motion Bezug nimmt, zugestimmt. Im Verlauf der in der Kommission geführten Diskussion wurden gute Vorschläge vorgebracht, die in die umformulierte Motion eingeflossen sind. Am 20. September 2022 hat die Integrationskommission erneut getagt, nachdem die umformulierte Motion den Kommissionsmitgliedern am 18. September zugestellt worden war. Wir waren erstaunt über die Aussage des Schöffenrates, dass es sich hierbei um eine zweite, neue Motion handeln soll. Unser Verständnis ist es, dass es sich um eine umformulierte Motion handelt. Wir hätten uns gewünscht, dass die Motion heute zur Abstimmung gestellt wird, anstatt dass nun unnötigerweise Zeit verloren geht, weil die Motion erneut zur Diskussion an die beratende Kommission weitergeleitet wird. In der umformulierten Motion wird der Schöffenrat aufgerufen, –– die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Luxemburg via die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle (City Magazine, Sprachkurse, etc.) über die gesetzlichen Änderungen in Sachen kommunales Stimmrecht zu informieren; –– das Bewusstsein der nichtluxemburgischen Bürger über das kommunale Stimmrecht kontinuierlich zu schärfen und dies nicht nur vor den Gemeindewahlen; –– die nichtluxemburgischen Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich in die Wählerlisten einzuschreiben, indem ihnen veranschaulicht wird, dass sich die auf kommunalpolitischer Ebene getroffenen Entscheidungen auf ihren Alltag auswirken; –– dahingehend zu wirken, nichtluxemburgischen Bürgerinnen und Bürgern die Angst davor zu nehmen, sich in die Wählerlisten einzuschreiben, und ihnen zu erklären, dass sie sich jederzeit wieder abmelden können, wenn sie das Interesse daran verloren haben; –– alle großjährigen nichtluxemburgischen Bürgerinnen und Bürger weiterhin einzuladen, sich bei ihrer Anmeldung im Bierger-Center in die Wählerlisten einzuschreiben und ihnen dabei das Vorgehen und die Auswirkungen zu erklären;
RkJQdWJsaXNoZXIy NTkwNjU=