P230681_VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_06_2022_26_09

393 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Rat Tom KRIEPS (LSAP): Es ist nicht das erste Mal, dass auch ich eine Lanze für das CinEast-Festival breche. Rat Radoux und ich waren wiederholt bei der offiziellen Eröffnung des Festivals anwesend. Es ist in der Tat wichtig, dass das Organisationsteam Unterstützung findet, vor allem in diesen Zeiten. Wenn ich das richtig verstanden habe, gewährt die Stadt Luxemburg dem CinEast-Festival denselben Subsidienbetrag wie der Luxemburger Staat. Es scheint, dass das Ministerium den Subsidienbetrag irgendwann reduziert hat. Ich würde es begrüßen, wenn die Stadt Luxemburg ihre Unterstützung erhöhen würde. Es wäre ein großer Verlust für unsere Stadt, wenn das Festival aufgrund knapper Finanzen nicht mehr stattfinden könnte. Die Organisatoren sind voller Elan und Motivation und verdienen es, unterstützt zu werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich danke für die positiven Wortmeldungen. Der Aufruf an den Schöffenrat, die finanzielle Unterstützung fortzusetzen und zu versuchen, den Förderbetrag zu erhöhen, ist angekommen. Die Festivals tragen in hohem Maße zu Geselligkeit und einem guten Zusammenleben in der multikulturellen Stadt Luxemburg bei. Das von Rätin Reyland angesprochene Konzert ist einmal mehr ein Beispiel dafür, wie Musik ein Gefühl der Verbundenheit vermitteln kann. Der Appell an den Schöffenrat, die finanzielle Unterstützung in einem noch positiveren Sinne zu überdenken, wird nicht auf taube Ohren stoßen. Die außerordentlichen Subsidien werden einstimmig gewährt. VII. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG VON NICHTREGIERUNGSORGANISATIONEN FÜR PROJEKTE IN DER DRITTEN WELT Rat Mathis PROST (DP): Die Sozialkommission hat am 13. Juli getagt, um die zum Thema „Verbesserung der Situation der Frauen in der Gesellschaft” eingegangenen Projekte zu begutachten. 40 Projekte sind eingegangen. Der Gesamtbetrag der eingegangenen Projekte belief sich auf 832.000 €. Das Budget der Stadt Luxemburg zur Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen zur Durchführung von Projekten in der Dritten Welt beläuft sich auf 450.000 €. Die bei der Stadt Luxemburg eingegangenen Projekte sind bereits vom Außenministerium positiv begutachtet worden, d.h. dass die von der Stadt Luxemburg nicht zurückbehalten Projekte nicht ohne finanzielle Unterstützung bleiben. Alle Projekte wurden eingehend von der Sozialkommission begutachtet. 22 Projekte wurden zurückbehalten. Dies bedeutet nicht, dass die nicht zurückbehaltenen Projekte nicht gut gewesen wären. Die nicht zurückbehaltenen Projekte haben nicht zu 100 Prozent dem vorgebebenen Thema entsprochen. Vielleicht werden sie aber den Themen entsprechen, die für die kommenden Jahre zurückbehalten wurden: „Ernährungssouveränität/Lebensmittelsicherheit” (2023), „Zugang zum Trinkwasser” (2024) bzw. „Zugang zur Gesundheitsversorgung“ (2025). Die jeweiligen Vereinigungen können also in den kommenden Jahren erneut Anfragen einreichen. Die zurückbehaltenen Projekte wurden bei einer Enthaltung positiv begutachtet. Die für die 22 Projekte angegebenen Kosten ergeben ein Total von 414.157,55 €. Das zur Verfügung stehende Budget beläuft sich auf 450.000 €. Am 28. September wird die Sozialkommission erneut tagen, um darüber zu beraten, an welche Projekte die restlichen 35.842,45 € vergeben werden sollen. Rätin Eduarda DE MACEDO (déi gréng): Es sind zahlreiche Anträge bei der Stadt Luxemburg eingegangen, was möglicherweise auf die angespannte Situation in vielen Ländern des Südens infolge der Pandemie zurückzuführen ist. Noch nie war die Zahl der eingegangenen Anträge so hoch. Kollegin Christa Brömmel hat in der Kommissionsitzung daran erinnert, dass der Betrag zur Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen für Projekte in der Dritten Welt von 372.000 auf 450.000 € angehoben wurde. Das Thema „Améliorer la situation de la femme dans la société“ befasst sich mit einem wichtigen Aspekt der Entwicklungshilfe. Eine Valorisierung und Verbesserung der Situation der Frauen hilft ihnen dabei, Armut zu überwinden, sich aus Abhängigkeitsverhältnissen zu befreien, die Erziehung ihrer Kinder - insbesondere ihrer Töchter - zu gewährleisten, die sanitäre Situation zu verbessern und sich selbst und die Kinder vor Ausbeutung, Gewalt und Unterdrückung zu schützen. Die Stadt Luxemburg hat die „Charte pour l’égalité entre les femmes et les hommes“ unterzeichnet. Daher ist es nur logisch, dass die Stadt Anstrengungen im Sinne des „Women Empowerment“ in anderen Regionen der Welt unternimmt. Die eingehende Begutachtung der eingereichten Projekte bedeutet für die zuständige Dienststelle viel Arbeit, weshalb sie ein großes Lob verdient. 18 Projekte wurden nicht zurückbehalten. Dies tut weder der Qualität noch der Relevanz dieser Projekte einen Abbruch. Die Projekte haben ganz einfach nicht zu 100 Prozent dem vorgegebenen Thema entsprochen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Näheres über das Kooperationsprojekt mit den Kommunen in Burkina Faso zu erfahren, ein Projekt, das eine Verbesserung des Zugangs der Bevölkerung zum Trinkwasser und der sanitären Grundversorgung anstrebt. Die Stadt Luxemburg hatte für dieses Projekt ein Budget von 500.000 €, berechnet auf 5 Jahre, vorgesehen. Das Projekt wurde infolge der politischen Krise in Burkina Faso auf Standby gesetzt. Informationen des Roten Kreuzes zufolge, welches das Projekt zusammen mit der Vereinigung „Pharmaciens du Monde“ initiiert hat, hat sich die Lage in Burkina Faso verbessert und die vor Ort tätigen Partner wären in der Lage, die Umsetzung des Projektes im Interesse der Bevölkerung fortzusetzen. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Die Botschaft, die rüberkommt, ist die, dass nicht jedes Projekt Geld erhalten kann. Die Kommission gibt lediglich ein Gutachten ab. Als Gemeinderat habe ich nicht das Recht, eine Vereinigung im Vorfeld der Abstimmung darüber zu informieren, dass ihr Projekt nicht zurückbehalten wurde. Eine solche Vorgehensweise mag verwaltungstechnisch betrachtet gerechtfertigt sein, nicht jedoch in Bezug auf Transparenz. Wie soll ein Mitglied des Gemeinderates im Rahmen der Diskussion in diesem Gremium sagen können, dass ein nicht zurückbehaltenes Projekt seiner Ansicht nach sehr wohl mit der Situation der Frau in der Gesellschaft zu tun hat? Mein Eindruck ist, dass die meisten der nicht zurückbehalten Projekte sehr wohl etwas mit der Situation der Frau in der Gesellschaft zu tun haben. Den genauen Grund, weshalb sie nicht zurückbehalten wurden, kenne ich nicht. Wie soll ich heute auf der Grundlage objektiver Kriterien abstimmen können? Auch ist mir untersagt, vor der Abstimmung mit den Initiatoren des jeweiligen Projektes Rücksprache zu nehmen. Dies soll weder eine Kritik an der zuständigen Dienststelle noch an der Kommission sein. Ich finde lediglich, dass die Vorgehensweise nicht zufriedenstellend ist. Rat Mathis PROST (DP): In zwei Tagen findet eine weitere Kommissionssitzung statt, um über die Aufteilung der restlichen 35.842,45 € zu entscheiden.

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