P230681_VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_06_2022_26_09

388 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 (14,11%), Schüttringen (7,66%), Hesperingen (4,82%), SEBES (32,23%). Die Leitung, Koordination, Begleitung und Evaluierung des Maßnahmenprogrammes werden vom „animateur eau potable“ des SIAS gewährleistet. Der „animateur“ wird mindestens zwei Sitzungen pro Jahr einberufen, um über die Umsetzung der Maßnahmen zu diskutieren und Bilanz zu ziehen. An den Sitzungen muss jeweils ein Vertreter der verschiedenen Wasserzulieferer teilnehmen. Die Stadt Luxemburg wird durch Frau Annick Frising, „Responsable qualité du Service Eaux“ und Herrn Max Biell, „Ingénieur-Chef du Service Eaux“ (beigeordneter Vertreter) vertreten. Die Ausgabe in Höhe von schätzungsweise 1.300 € wird vom kommunalen Wasserwerk in Form von Auftragsscheinen beim SIAS getätigt. Diese Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 7. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und dem Ministerium für Wohnungsbau betr. die Schaffung von 19 subventionierten Mietwohnungen am Standort 71-79, Rue de l’Avenir. Der Staat beteiligt sich zu 75% an den Kosten, ohne dass der Betrag von 3.477.664 € (Mehrwertsteuer inbegriffen) überschritten werden kann. Die Stadt Luxemburg verpflichtet sich, die genannten Wohnungen während 40 Jahren zu vermieten. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Der Staat wird sich zu 75% an den Kosten des Projektes beteiligen, wobei der Höchstbetrag bei 3.477.664 € liegt. Wie ist diese Berechnung zustande gekommen? Auf der Grundlage der Quadratmeterzahl? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Betrag wurde auf der Basis jener Kriterien berechnet, die sich das Ministerium für Wohnungsbau gibt. Die Wohnungen sind bereits seit Jahren bewohnt. Die Abrechnungen können aber erst dann abgeschlossen werden, wenn alle Rechnungen der auf der Baustelle tätigen Berufsstände eingegangen sind. Dies erklärt, warum die Konvention erst jetzt abgeschlossen wird. Rat Claude RADOUX (DP): Ich gehe davon aus, dass nicht der genannte Betrag, sondern die 75% das unveränderliche Element darstellen. Der Kostenbeitrag des Staates kann 75% der Kosten eines Projektes nicht übersteigen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Das Ministerium setzt eine Kostenbeitragsquote fest und schreibt für ein Projekt eine maximale Summe ein, welche im Rahmen der Kostenbeteiligung nicht überschritten werden kann. Beim Bau des nationalen Fußballstadiums lag der maximale Betrag, der nicht überschritten werden konnte, bei 40 Millionen Euro. Bei einer Überschreitung dieses Betrages hätte das Parlament mit einem Gesetz befasst werden müssen. Im vorliegenden Dossier ist davon auszugehen, dass die Berechnung auf der Quadratmeterzahl beruht. Ich werde dafür sorgen, dass Herrn Foetz die nötigen Angaben hierzu zugestellt werden. Sollten die Kosten höher als erwartet ausfallen, wird die Stadt Luxemburg diese tragen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Vielleicht mag es auch damit zusammenhängen, dass die Preise für Wohnungen in der Stadt Luxemburg höher sind, die staatlichen Subventionsbeträge jedoch auf der Grundlage national erhobener Preise berechnet werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Gemäß dem neuen Gesetz sollen die Preise auf der Basis der Grundstücke berechnet werden, unabhängig davon, ob sich das Grundstück in der Stadt Luxemburg oder in einer Ösling-Gemeinde befindet. Es ist dies einer unserer Kritikpunkte. Im vorliegenden Fall gehörten die Grundstücke der Stadt Luxemburg, sodass allein die Baukosten spielen. Und die Baukosten dürften im Prinzip gleich hoch sein, ob man in der Hauptstadt oder in Wiltz baut. Rat Foetz wird alle Details erhalten. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. IV. KOSTENVORANSCHLÄGE 1) Definitives Projekt betr. den Bau eines temporären Schulgebäudes in Dommeldingen (35, Rue Nicolas Hein) Der Gemeinderat ist aufgerufen, dem Kostenvoranschlag in Höhe von 10.534.020,36 € für den Bau eines temporären Schulgebäudes auf zwei gemeindeeigenen Parzellen in der Rue Nicolas Hein zuzustimmen. Der bestehende Schulkomplex aus dem Jahr 1980 ist zu klein geworden und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Projekt zur Realisierung eines neuen Schulcampus, einschließlich neuer Sportinfrastrukturen, ist derzeit in Planung. Der temporäre Modularbau wird einen bestmöglichen Übergang bis zur Fertigstellung des neuen Schulkomplexes ermöglichen. Auf drei Stockwerken entstehen Räumlichkeiten für die Kinder der Schulzyklen 1 bis 4. Das Modulargebäude entsteht auf dem schmaleren Teil des Grundstücks im Südosten, während auf dem breiteren Teil im Nordosten ein Schulhof entsteht. Dank dieser Ausrichtung des Gebäudes kann die Zahl der nach Süden ausgerichteten Klassensäle verringert werden. Sämtliche Fenster werden mit einem automatisierten Sonnenschutzsystem ausgestattet. Die Mehrzahl der vorhandenen Bäume kann erhalten werden. Der Modularbau ist einfach abzubauen und recycelbar. Im Gebäude werden 18 Klassenräume für die Bedürfnisse der Schule sowie ein Essraum mit Küche eingerichtet. Das Erdgeschoss wird den Schülern des Schulzyklus 1 vorbehalten sein und umfasst dem Alter der Kinder angepasste sanitäre Einrichtungen. Das Refektorium öffnet sich auf der hinteren Seite auf eine überdachte Terrasse. Auf dieser Ebene befinden sich auch der Technikraum, der Heizungsraum und ein Raum für die Abfalltonnen. Die Räumlichkeiten für die Schulzyklen 2 und 3 befinden sich im ersten Stockwerk. Hier befinden sich auch zwei Räume für Förderkurse, eine Bibliothek, sowie Räume für das Personal und Diensträume. Im oberen Stockwerk befinden sich sechs Klassenräume für die Schulzyklen 3 bis 4, drei Räume für Förderkurse, ein Bastelraum sowie Räumlichkeiten für die Verwaltung. Die sanitären Einrichtungen sind dem Alter der Kinder angepasst. Im südöstlichen Teil des Gebäudes befindet sich eine Außen- Feuertreppe. Im nördlichen Teil des Gebäudes wird ein Schulhof mit einem naturbelassenen Spielplatz angelegt. Ein Teil des Hofes - ungefähr 120 qm - ist überdacht und bietet Schutz bei Hitze und Regen. Zwischen der Rue Nicolas Hein und der Rue des HautsFourneaux weist das Terrain eine steile Hanglage auf. Die

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