Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 6/2022 Sitzung vom / Séance du 26.09.2022
No 6/2022
Lydie Polfer (DP) Simone Beissel (DP) Serge Wilmes (CSV) Colette Mart (DP) COMPOSITION DU CONSEIL COMMUNAL Photos : Ville de Luxembourg / La La La Photo / Maison Moderne Maurice Bauer (CSV) Gabriel Boisante (LSAP) Cathy Fayot (LSAP) Tom Krieps (LSAP) Ana Correia Da Veiga (déi Lénk) Guy Foetz (déi Lénk) Roy Reding (adr) Paul Galles (CSV) Isabel Wiseler-Lima (CSV) Claudine Konsbruck (CSV) Elisabeth Margue (CSV) Claude Radoux (DP) Mathis Prost (DP) Jeff Wirtz (DP) Sylvia Camarda (DP) Héloïse Bock (DP) Patrick Goldschmidt (DP) Laurent Mosar (CSV) Linda Gaasch (Déi Gréng) François Benoy (Déi Gréng) Maria Eduarda De Macedo (Déi Gréng) Christa Brömmel (Déi Gréng) Claudie Reyland (Déi Gréng)
381 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Montag, dem 26. September 2022 IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I. Fragen der Gemeinderäte (Seite 382) II. Verkehrsreglements (Seite 384) III. Konventionen (Seite 386) IV. Kostenvoranschläge: –– Definitives Projekt für den Bau eines provisorischen Schulgebäudes in Dommeldingen (35, rue Nicolas Hein) (Seite 388) V. Urbanismus : – Neuordnung von Bauland (Seite 391) VI. Außerordentliche Subsidien (Seite 392) VII. Susidien für Entwicklungs-NGOs (Seite 393) VIII. Subsidien für die AIMF (Seite 395) IX. Anpassung des Reglements über Entschädigungen für Dienstleistungen im Interesse der Schulen der Stadt Luxemburg (Seite 395) X. Religionsgemeinschaften (Seite 396) XI. Gerichtsangelegenheiten (Seite 396) XII. Motion der Fraktion déi Lénk zur Förderung der Beteiligung der nicht-luxemburgischen Bürger an den Gemeindewahlen (Seite 396) XIII. Schaffung / Streichung von Posten (Seite 398) IN NICHTÖFFENTLICHER SITZUNG XIV. Personalangelegenheiten der Stiftung J.-P. Pescatore (Gutachten) XV. Personalangelegenheiten des Sozialamtes (Gutachten) XVI. Personalangelegenheiten der Stadt Luxemburg
382 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namensaufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung I. FRAGEN DER GEMEINDERÄTE 1) Fragen von Rätin Claudine Konsbruck (CSV) und Rat Guy Foetz (déi Lénk) über die Maßnahmen der Stadt Luxemburg im Zusammenhang mit der Energiekrise Rätin Claudine KONSBRUCK (CSV): Angesichts der Krise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und des starken Anstiegs der Energiepreise haben andere Städte und andere Länder zum Teil drastische Maßnahmen getroffen, um ihren Energieverbrauch zu senken, z.B. durch die Herabsenkung der Heiztemperatur in verschiedenen öffentlichen Gebäuden, Einschränkungen bei der Nutzung von Klimaanlagen sowie im Bereich der öffentlichen Beleuchtung. Seit der Einreichung meiner Frage im August 2022 hat sich die internationale Lage nicht verbessert, und die Stadt Luxemburg hat der Presse vor kurzem eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiekrise und zur Abfederung ihrer Auswirkungen vorgestellt. Ich bitte den Schöffenrat, im Gemeinderat auf diese Maßnahmen einzugehen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die aktuelle Energiekrise stellt die Stadt Luxemburg vor drei große Herausforderungen. Es geht erstens darum, den bedürftigsten Menschen angesichts des schwindelerregenden Anstiegs der Preise zu helfen, zweitens so viel Energie wie möglich einzusparen und drittens erneuerbare Energien massiv zu fördern. In seiner Sitzung vom 28. März 2022 hatte der Gemeinderat eine Erhöhung der Solidaritätszulage sowie die Einführung einer Energieprämie beschlossen. Informationen über die Solidaritätszulage und die Energieprämie sind auf der Internetseite der Stadt Luxemburg zu finden, doch scheinen diese Informationen die Mehrheit der über 6.000 potentiellen Empfänger nicht zu erreichen, denn zum 26. September 2022 hatten erst 1.974 Personen einen Antrag eingereicht. Welche anderen Maßnahmen hat die Stadt Luxemburg beschlossen, um die Haushalte angesichts des starken Anstiegs der Energiepreise zu unterstützen? Welche Rolle spielt das Sozialamt in diesem Zusammenhang? Ist der Schöffenrat weiterhin gewillt, die Solidaritätszulage und die Energieprämie zusätzlich zu erhöhen, wissend, dass die Energiepreise zwar ab dem 1. Oktober 2022 gedeckelt sind, die Preise aber noch etwas ansteigen werden? Die Stadt hat einen Energiesparplan für ihr Territorium erstellt. Da sie aber nur auf die 4,3% der Energie, die sie selbst verbraucht. einen Einfluss hat, sollte sie versuchen, einen Einfluss auf die restlichen 95,7% zu bekommen. Welche Initiativen wurden von der Stadt Luxemburg getroffen, um die Produktion erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet zu fördern, insbesondere auf der Ebene ihrer eigenen Gebäude und Grundstücke? Ich möchte daran erinnern, dass im Jahr 2017 eine Motion in diesem Sinne von déi Lénk eingereicht und vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Wann gedenkt die Stadt, dem Gemeinderat die Maßnahmen, die sie in diesem Bereich getroffen hat, vorzustellen? Ich möchte auch daran erinnern, dass déi Lénk eine weitere Motion eingereicht hatte, in welcher der Schöffenrat aufgefordert wird, die Einwohner im Bereich der Isolierung ihrer Gebäude zu unterstützen. Ich hoffe, dass diese Motion im Herbst 2022 in der zuständigen beratenden Kommission diskutiert werden wird. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Ab Juli 2022 hat die Stadt im Detail analysiert, in welchen Bereichen Energieeinsparungen möglich sind. Die daraufhin zurückbehaltenen Maßnahmen wurden Mitte September den zuständigen beratenden Kommissionen und der Presse vorgestellt. Es wurde insbesondere beschlossen, die Heiztemperatur in den kommunalen Gebäuden je nach deren Nutzung (Verwaltungsgebäude, Kulturzentren, Schulen, Theater, etc.) abzusenken. Die diesbezüglichen Details wurden veröffentlicht. Die zu erwartenden Gaseinsparungen belaufen sich auf etwa 6 Prozent pro Grad Celsius. Insgesamt erwarten wir eine Energieeinsparung von 15 Prozent im Vergleich zum Durchschnittswert der Jahre 2018 bis 2020. Die öffentliche Beleuchtung ist bereits sehr sparsam, insbesondere dank der LED-Beleuchtungen. Es wurde jedoch beschlossen, weitere Einsparungen im Bereich der Festungsbeleuchtung, der öffentlichen Straßen und zum Beispiel im Rahmen des Programms „Winterlights“ zu realisieren. So wird es im Rahmen von „Winterlights“ in diesem Jahr keine Eislaufbahn und keine Heizpilze geben. Die Beleuchtungszeiten der öffentlichen Straßen wurden an die vom Staat angewandten Zeiten angepasst – wobei die Stadt darauf achten wird, dass die Sicherheit gewährleistet bleibt. Einsparungen sind auch im Bereich des Wasserverbrauchs vorgesehen. Gemäß der Entwicklung der internationalen Situation werden die Maßnahmen gegebenenfalls angepasst, zum Beispiel durch die Herabsenkung der Temperatur in den Schwimmbädern und anderen Gebäuden. Rätin Claudine KONSBRUCK (CSV): Hat die Stadt die Schließung eines Schwimmbads in Betracht gezogen? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schließung eines Schwimmbads (z.B. der „Badanstalt“) in einer kommenden Phase erforderlich werden könnte. Dies hängt von der Entwicklung der Krise auf internationaler Ebene ab. Die Stadt beabsichtigt, das Schulschwimmen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Stadt erwartet, dass der Staat und die Unternehmen ebenfalls die sich aufdrängenden Maßnahmen ergreifen, um Energie zu sparen. Diesbezügliche Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Luxemburg zu finden, und auch das „City Magazin“ wird sich in seiner kommenden Ausgabe mit diesem Thema befassen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die erwähnten Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. Auf dem Stadtgebiet werden 95,7% der Energie nicht von der Stadt Luxemburg verbraucht, sondern von anderen Akteuren, wie die Unternehmen und der Staat. Aus Datenschutzgründen kann die Firma Creos keine Details über die Verteilung des Energieverbrauchs auf dem Stadtgebiet liefern. Creos teilt uns lediglich den Prozentsatz des landesweiten Verbrauchs der Industrie, bzw. der Verwaltungen mit. Es ist wichtig, dass jeder versteht, dass wir nur gemeinsam versuchen können, einen Energiemangel zu verhindern. Was die Energiepreise betrifft, hat die Stadt Luxemburg die Energieprämie eingeführt, und sie ist entschlossen, gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Regierung hat im Rahmen der Tripartite ebenfalls eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgeschlagen. Mit den Maßnahmen, die wir beschlossen haben, wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen. Ich kenne kein anderes Beispiel eines derart detaillierten Plans wie dem unsrigen. Ich danke allen beteiligten Dienststellen der Stadt Luxemburg für ihre vorbildliche Arbeit bei der Ausarbeitung dieser Maßnahmen.
383 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Schöffe Maurice BAUER: Was die Solidaritätszulage und die Energieprämie betrifft, kontaktiert die Stadt Luxemburg individuell per Post alle diejenigen Personen, welche die Teuerungszulage oder die Energieprämie des Staates beziehen. Ein erster Versand erfolgt im Mai, ein zweiter im Januar des folgenden Jahres, vor allem als Erinnerung an die Personen, die noch nicht geantwortet haben. Wir haben zu diesem Zeitpunkt bereits 1.044 Anträge erhalten und erwarten, dass in den kommenden Monaten noch viele weitere folgen werden, denn es gibt rund 6.000 potentielle Empfänger. Die Erfahrung hat gezeigt, dass zwischen 75 und 80 Prozent der betroffenen Haushalte uns das Formular zurückschicken. Die nötigen Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Luxemburg zu finden. Die betreffenden Personen können auch beim Empfang der „Direction des Affaires sociales“ der Stadt Luxemburg (28, Place Guillaume II) vorbeischauen, um weitere Erklärungen zu bekommen. Die Mitarbeiter des Sozialamtes informieren ihre Kunden systematisch über die Existenz der Prämien und Zulagen und helfen ihnen bei den zu unternehmenden Schritten. Das ist Teil ihrer täglichen Arbeit. Zum heutigen Tag hat das Sozialamt noch keinen signifikanten Anstieg der Anträge infolge der Erhöhung der Energiepreise festgestellt, doch könnte sich dies in den kommenden Wochen und Monaten ändern. Wir versuchen ständig, die Verwaltungsschritte für die Bürger so einfach wie möglich zu gestalten. Rat François BENOY (déi gréng): Ich begrüße die von der Stadt Luxemburg ausgearbeiteten Maßnahmen und möchte unterstreichen, dass die Gemeindedienststellen gute Arbeit geleistet haben. Ich möchte allerdings daran erinnern, dass déi gréng im Juli 2022 eine Motion mit weiteren Vorschlägen bezüglich der Energie eingereicht hatten. Wir hoffen, dass diese Motion zeitnah den zuständigen beratenden Kommissionen und dem Gemeinderat unterbreitet werden wird. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Gegebenenfalls wird der Gemeinderat mit den Aspekten befasst, die noch nicht thematisiert wurden. 2) Frage von Rat Guy Foetz über die Nutzung der von der Stadt Luxemburg angemieteten Zimmer des Hotel Graace Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Gemeinderates vom 28. März 2022 hat die Stadt Luxemburg seit April 2022 zum Preis von 39.500 Euro pro Monat das Hotel Graace angemietet, um dort ukrainische Geflüchtete unterzubringen. Angeblich stehen die 28 Zimmer jedoch größtenteils leer, da die Flüchtlinge aus der Ukraine es vorziehen, in einer größeren Struktur mit ihren Landsleuten zusammengelegt zu werden. Ich möchte unterstreichen, dass ich mit meiner Frage keine Kritik an den Geflüchteten aus der Ukraine üben möchte. Ich nehme an allen Kundgebungen teil, um sie zu unterstützen, und es ist absolut verständlich, dass Familien nicht in Hotelzimmern untergebracht werden wollen, die z.B. keine Kochmöglichkeit bieten. Warum wurden die Zimmer des Hotel Graace nicht Flüchtlingen aus anderen Ländern und Personen, die in der Hauptstadt dringend eine neue Unterkunft benötigen, zur Verfügung gestellt? Ich denke dabei z.B. an die Bewohner des Hauses mit Gaststätte in Bonneweg, welches kürzlich ein Raub der Flammen wurde. Wie werden die Zimmer des Hotel Graace zurzeit genutzt? Gedenkt die Stadt Luxemburg diese Zimmer im Rahmen anderer Projekte zu nutzen, wissend, dass der Mietvertrag für eine Dauer von 6 Jahren abgeschlossen wurde? Die Verwaltung dieses Falls hat nicht wie vorgesehen funktioniert. Hat die Stadt Luxemburg ihre Lehren daraus gezogen? Schöffe Maurice BAUER: Die Stadt hat sich in den vergangenen Monaten sehr solidarisch gezeigt. Viele Unterkünfte wurden für die verschiedenen Kategorien von betroffenen Personen zur Verfügung gestellt. Was die Verwaltung des Hotel Graace betrifft, hat die Stadt Luxemburg beschlossen, eine Konvention mit Caritas abzuschließen. Caritas verfügt über viel Erfahrung in diesem Bereich und hat exzellente Arbeit geleistet, damit tausende Flüchtlinge gut empfangen werden konnten. Aus Verwaltungs- und Logistikgründen haben das ONA, Caritas und das Rote Kreuz in einer ersten Phase versucht, möglichst viele Personen in den großen Strukturen unterzubringen. Das einzige große Zimmer des Hotel Graace wird seit mehreren Monaten von einer ukrainischen Familie bewohnt. Die anderen Zimmer des Hotel Graace sind zu klein, um ganze Familien darin unterzubringen. Diese Zimmer werden im Rahmen des SLEMO (Service logement en milieu ouvert) genutzt, ein Dienst, der sich an Einzelpersonen imAlter von 18 bis 27 Jahren richtet (mit oder ohne Kinder). Sobald die Stadt Luxemburg die erforderliche Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend erhalten hat – dies soll in den kommenden Tagen geschehen –, können die Zimmer genutzt werden. Die Stadt Luxemburg hat keine anderen Kategorien von Personen im Hotel Graace untergebracht, um zu verhindern, dass diese wieder umziehen müssen, nachdem die Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Was den von Rat Foetz erwähnten Brand in Bonneweg betrifft, war ich um 3 Uhr in der Nacht vor Ort – genauso wie Vertreter des „Service Logement“ der Stadt Luxemburg, die den betroffenen Einwohnern sofort eine zeitweilige Unterkunft angeboten haben. Allerdings haben die Einwohner unser Angebot nicht angenommen und es vorgezogen, vorübergehend bei Familienmitgliedern in einer Ortschaft im Osten des Landes zu wohnen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Anschließend hat die betroffene Familie dann doch eine Unterbringung durch die Stadt Luxemburg gewünscht. Bürgermeisterin Lydie POLFER: In der Tat haben sich die betreffenden Einwohner später an die Stadt Luxemburg gewandt, um doch andernorts untergebracht zu werden. Sie wurden vom Schöffenrat empfangen – im Beisein eines Mitarbeiters der Stadt Luxemburg, der als Übersetzer fungierte –, haben das Angebot der Stadt Luxemburg jedoch nicht angenommen. Schöffe Maurice BAUER: Wir haben ihnen angeboten, in einem unserer Foyers untergebracht zu werden. Sie haben dieses Angebot nicht angenommen und schließlich eine andere Lösung gefunden. 3) Dringliche Frage von Rätin Correia da Veiga über die Warteliste der Schulfoyers Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Anfang September 2022 standen 108 Kinder auf der Warteliste der Schulfoyers der Stadt Luxemburg. Der Schöffenrat hat erklärt, dass diese Warteliste durch den Mangel an Erziehern bedingt sei. Ich möchte daran erinnern, dass der Schöffenrat im Koalitionsabkommen 2017-2023 eingeschrieben hatte, dass er seine Anstrengungen fortsetze, um in den 24 Vierteln der Stadt moderne und angenehme Schuleinrichtungen für alle
384 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Kinder zu schaffen und die Schulfoyers und die Schulen näher zusammenzuführen. Auch wurde angekündigt, dass innovative Ansätze wie z.B. die Ganztagsschule umgesetzt würden, und dass die Hausaufgabenhilfe flächendeckend in allen Vierteln angeboten würde, um die Chancengleichheit aller Kinder zu gewährleisten. Inwiefern sind die Schulfoyers verpflichtet, diejenigen Kinder zu betreuen, deren Eltern keine Betreuungsalternative haben und die Prioritätskriterien erfüllen? Muss die Stadt Luxemburg jede Anfrage für kostenlose Dienstleistungen wie das Mittagessen und die Hausaufgabenhilfe annehmen? Sucht der „Service Foyers scolaires“ mit den Eltern nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten (z.B. Tageseltern, wie in Beaufort), wenn das Schulfoyer des jeweiligen Viertels keine Verfügbarkeiten mehr hat? Ist der Transport der Kinder, die ein anderes Schulfoyer besuchen müssen, gewährleistet? Wie viele Posten waren zur „Rentrée“ 2022/2023 in den verschiedenen Schulfoyers nicht besetzt? Wie viele Plätze in den Schulfoyers konnten nicht besetzt werden, da die erforderlichen Posten nicht besetzt waren? Verfügt die Stadt Luxemburg über eine Strategie, um die Attraktivität der Erzieher-Posten in ihren Schulfoyers zu erhöhen? Viele Erzieher scheinen es vorzuziehen, in anderen Gemeinden zu arbeiten, wo ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht auf 35 Stunden begrenzt ist. Bewertet der „Service Foyers scolaires“ die Zufriedenheit seiner Mitarbeiter? Führt er bei Kündigungen ein Gespräch durch, um die Beweggründe der jeweiligen Mitarbeiter besser zu verstehen? Schöffin Colette MART: Die Frage bezüglich der Warteliste der Schulfoyers wird jedes Jahr erneut gestellt. Sie wurde auch bereits in der Schulkommission thematisiert. Die Zahl von 108 Kindern stammt von Anfang September und ist nicht mehr aktuell. Eine erste Sitzung der „Commission de validation“ (eine Sitzung zwischen der Direktion und den Direktionsbeauftragten der Schulfoyers) fand Anfang Juni 2022 statt. Wie jedes Jahr hat die Kommission dabei analysiert, ob die im Februar/März eingereichten Einschreibungsdossiers vollständig sind, ob es sich um soziale Dossiers handelt oder nicht, und wie die jeweilige Familiensituation aussieht. Eltern ohne Betreuungsalternative für ihre Kinder haben immer Priorität, und die entsprechenden Dossiers werden bei der ersten Sitzung der Kommission angenommen. Eine zweite Sitzung der Kommission findet unmittelbar vor der „Rentrée“ statt. Analysiert werden dabei neue Dossiers sowie solche, deren Priorität geändert hat. Der „Service Foyers scolaires“ ist nicht verpflichtet, alle Anträge bezüglich kostenloser Dienstleistungen anzunehmen. Die Schulfoyers bieten den Familien oft eine teilweise Einschreibung der Kinder an, z.B. für dienstags und donnerstags nachmittags, weil die Foyers dann weniger stark besucht sind. Wenn kein Platz frei ist, übermitteln die Schulfoyers den betroffenen Eltern die Kontaktdaten privater Foyers in der Umgebung. Der „Service Foyers scolaires“ organisiert keine Transporte für Kinder, die in privaten Foyers eingeschrieben sind. Diese Transporte werden von den privaten Foyers organisiert. Zurzeit sind 28 Vollzeitposten beim „Service Foyers scolaires“ frei und etwa 300 Kinder können aus diesem Grund nicht aufgenommen werden. Die Warteliste umfasst derzeit 63 Kinder mit Priorität 1, d.h. ohne Betreuungsalternative. Die Stadt Luxemburg unternimmt große Anstrengungen, um schnellstmöglich zusätzliche Erzieher einzustellen. Sie nimmt an den „Job Days“ teil und hat einen Werbefilm gedreht. Der „Service Foyers scolaires“ führt regelmäßig Gespräche mit seinem Personal und die Direktion nimmt sehr regelmäßig an den „Team Sessions“, die an jedem Mittwochnachmittag stattfinden, teil. Der „Service Foyers scolaires“ führt auch Gespräche mit den Mitarbeitern, die ihre Kündigung eingereicht haben. Die Gründe der Abgänge werden der „Direction des Ressources humaines“ und dem Schöffenrat mitgeteilt. Meist geben die betreffenden Personen an, eine neue Herausforderung zu suchen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die betreffenden Personen haben oft den Wunsch, näher an ihrem Wohnort zu arbeiten – ein Wunsch, der absolut nachvollziehbar ist. Rätin Konsbruck, wenn Sie einverstanden wären, würde der Schöffenrat schriftlich auf Ihre Frage vom 7. März 2022 über die Auswirkungen der Pandemie auf das Programm der Theater der Stadt Luxemburg antworten, denn die Antwort umfasst 3 Seiten Auflistungen und detailliertes Zahlenmaterial. Ich schlage vor, auch auf einige andere Fragen von Gemeinderatsmitgliedern – die meisten wurden im August eingereicht – schriftlich zu antworten, damit wir wieder zu einer schnelleren Antwortfrist zurückfinden. II. VERKEHR Rat François BENOY (déi gréng): Manche der zur Abstimmung vorliegenden Regelungen wurden - wie leider allzu oft - nicht zu Ende gedacht und werden den bestehenden Herausforderungen im Mobilitätsbereich nicht gerecht. Dies führt zu Unverständnis und unnötigen Frustrationen. Die sogenannte Fünf-Meter-Regelung bei den Zebrastreifen ist endlich dabei, umgesetzt zu werden - eine Maßnahme, die bereits viel früher hätte ergriffen und umgesetzt werden können. déi gréng haben sich auch den Mund fusselig geredet, um für die Avenue Pasteur eine bessere Lösung zu finden. Der Tageszeitung „Luxemburger Wort“ gegenüber hat Verkehrsschöffe Goldschmidt nun verlauten lassen, dass hier nachgebessert werden müsste. Ich war erfreut, dies zu hören, doch hätten die richtigen Maßnahmen sofort ergriffen werden mussen. Eine Reihe von Verkehrsregelungen betreffen den Bereich des Teilbebauungsplans „Rue des Aubépines“. Ich möchte daran erinnern, dass die Fraktionen déi gréng, déi Lénk und LSAP vor einigen Monaten eine Motion mit konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Rue des Aubépines eingereicht hatten. Wir würden es begrüßen, wenn diese Motion in einer nächsten Sitzung der zuständigen beratenden Kommission zur Debatte gestellt würde. Eine der Verkehrsregelungen, die heute zur Abstimmung stehen, scheint die Fahrradpiste entlang des Friedhofs zu betreffen. Bei der Erneuerung des Straßenbelags wurde die Gelegenheit verpasst, dort einen abgesicherten Radweg zu schaffen. Man hat sich mit ein paar Pinselstrichen auf der Straße begnügt, was unzureichend ist, da es sich hier um einen nationalen Radweg und um die Verlängerung einer Fahrradstraße handelt. Auf der Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung stand anfangs auch die von déi gréng eingereichte Motion zu den Fahrradstraßen. Da der Schöffenrat uns im Rahmen einer sehr konstruktiven Diskussion über diese Motion in der
385 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 zuständigen beratenden Kommission versichert hat, dass man sich der Verbesserungsvorschläge annehmen werde, haben wir vorgeschlagen, diese Motion von der Tagesordnung des Gemeinderats zu nehmen, dass der Schöffenrat uns aber Informationen liefert, welche Nachbesserungen vorgesehen sind. Es ist wichtig, dass die Fahrradstraßen so umgesetzt werden, dass sie ihren Namen auch verdienen – d.h. ohne Durchgangsverkehr, mit Verkehrsschikanen, etc. – und sie den Radfahrern wirklich Sicherheit bieten. Wir begrüßen die Umsetzung des von uns seit langem geforderten Radweges am Boulevard Prince Henri, bedauern jedoch, dass auch diese Maßnahme nicht konsequent auf der ganzen Strecke umgesetzt wird. Denn es fehlt nach wie vor ein Radweg, der die Avenue Marie-Thérèse, die Avenue Monterey und die Avenue Emile Reuter verbindet. Im Hinblick auf die Schaffung einer kreisförmigen Radroute wäre es wichtig, auch in der Avenue de la Porte-Neuve einen bidirektionalen Radweg zu schaffen. Auch was die neuen Verkehrsmaßnahmen für die Avenue Marie-Thérèse betrifft, müssen wir feststellen, dass es wohl gute Ansätze gibt, diese jedoch nicht mit der nötigen Konsequenz umgesetzt werden. Für eine Million Euro wird ein Provisorium geschaffen, das jedoch nicht dazu beitragen wird, dass sich die Situation für die Radfahrer wesentlich verbessert. Mit einer Reduzierung von drei auf zwei Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr könnte ein durchgehender und sicherer Radweg geschaffen werden. Einmal mehr fehlt ein Gesamtkonzept, Prioritäten und der politische Wille. déi gréng begrüßen die Ausweitung der Tempo-30-Zone in Cessingen. Allerdings reicht es nicht aus, die entsprechenden Verkehrsschilder anzubringen. Die Tempo-30-Zonen müssen verkehrstechnisch so gestaltet werden, dass der motorisierte Durchgangsverkehr unterbunden und gedrosselt wird. Entlang der neuenTrambahnstreckeHauptbahnhof-Bonneweg verläuft ein bidirektionaler Radweg, der jedoch noch nicht optimal an das Viertel Bonneweg angeschlossen ist. Hier sollte schnellstmöglich nachgebessert werden. Abends dürfen die Radfahrer durch die Fußgängerzone fahren, doch im Bereich der Avenue de la Porte-Neuve sind die Bordsteine zu hoch und stellen eine Gefahr für die Radfahrer dar. Wann ist vorgesehen, dieses Problem, auf das ich bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung hingewiesen hatte, endlich zu beseitigen? In der Rue du Fossé werden Infrastrukturarbeiten durchgeführt. Es ist bedauerlich, dass die Radfahrer dort auf einem kurzen Abschnitt vom Fahrrad absteigen müssen. Es wäre wünschenswert gewesen, eine Umleitung für die Radfahrer einzurichten, z.B. via den „Krautmaart“. Die Anrainer-Vignetten betreffend sind verschiedene reglementarische Anpassungen vorgesehen. Wäre es möglich, nähere Informationen zur Formulierung „propriétaire d’une voiture automobile à personnes classée comme véhicule M1 immatriculée à son nom“ zu erhalten? Welches sind überhaupt die Vorstellungen des Schöffenrates in Bezug auf ein effizientes Parkraummanagement? Die Anwohner-Vignette ist ein wichtiges Instrument, um den Verkehr positiv im Sinne einer Reduzierung des motorisierten Verkehrs in den Stadtteilen zu beeinflussen. Wird dem Gemeinderat innerhalb der nächsten Monate endlich ein überarbeitetes Konzept unterbreitet? Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich schließe mich der Bitte von Rat Benoy, nähere Informationen zur neuen Formulierung in der Verordnung über die Anwohner-Vignetten zu erhalten, an. Außerdem bitte ich um zusätzliche Erklärungen zur geplanten „gare routière aux abords de la structure scolaire Rue Verte“. Sind dort mehrere Busbahnsteige vorgesehen? Rat Tom KRIEPS (LSAP): Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung versteht unter einem „véhicule M1“ ein „véhicule comportant, outre le siège du conducteur, huit places assises au maximum“. Erforderlich ist dafür ein Führerschein B. Die französische Straßenverkehrsordnung gibt eine präzisere Definition : „véhicule conçu et construit pour le transport de personnes et comportant, outre le siège du conducteur, huit places assises au maximum“. Wie wird die in der nationalen Reglementierung festgehaltene Definition ausgelegt? Verstehen wir unter einem M1-Fahrzeug ein Fahrzeug, das auf den Personentransport beschränkt ist, oder kann es sich dabei auch um Fahrzeug handeln, das z.B. von einem Paketdienst genutzt wird? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Nachdem festgestellt worden war, dass manche Fußgängerüberwege nicht regelkonform sind, haben wir im Sommer begonnen, Abhilfe zu schaffen. Ich habe unsere Dienststellen damit beauftragt, auch bei jenen Fußgängerüberwegen Änderungen vorzunehmen, die möglicherweise nicht im Listing aufgeführt waren, und wo die Fünf-Meter-Regelung entsprechend der Deutung der Stadt Luxemburg nicht eingehalten wurde. In der Avenue Pasteur wurde der Radweg auf der Strecke zwischen dem Glacisfeld und dem Lycée de Garçons als bidirektionaler Radweg ausgewiesen. Wir haben darauf hingewiesen, dass es sich um eine Zwischenlösung handelt, bis die verschiedenen im Stadtteil Limpertsberg angesiedelten Lyzeen umgezogen sind und weniger Schulbusse dort fahren werden. Wir stehen noch immer zu unserer Aussage, dass eine Fahrradverbindung bis ins Wohnviertel „Vivre sans voiture“ wichtig ist. Es wurde nicht alles so ausgeführt, wie wir es uns alle gewünscht hätten. An verschiedenen Stellen steht dem Fußgänger ein nur knapp ein Meter breiter Weg zur Verfügung, was zweifelsohne nicht ausreicht. Wir sind uns dieser Situation bewusst, doch lässt sich dies nicht von heute auf morgen ändern. Wir haben die zuständigen Dienststelle wissen lassen, dass wir hier eine Änderung wünschen. Derzeit werden Zählungen in der Avenue Pasteur durchgeführt, um festzestellen, ob die Radfahrer auf dem Bürgersteig oder auf der Straße fahren. Sobald uns die Analysen und Vorschläge der Mobilitätsdienststelle und des „Service Voirie“ vorliegen, werden wir die nötigen Entscheidungen treffen, um nachzubessern. Rat Benoy hat den Teilbebauungsplan „Rue des Aubépines“ und die dortige Verkehrssituation angesprochen. Die Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang auf der Tagesordnung stehen, betreffen zwei neue Straßen im Rahmen des genannten Teilbebauungsplans, die zum Teil als Tempo-30-Zone bzw. als Begegnungszone ausgewiesen werden. Das Vorgehen wurde zusammen mit den staatlichen Instanzen abgesprochen. Falls sich herausstellen sollte, dass nachgebessert werden muss, werden wir dies tun. Unseren Informationen zufolge haben die Radfahrer kein Problem mit der aktuellen Situation. Was die von déi gréng eingereichte Motion betrifft, sei darauf hingewiesen, dass im Oktober Zählungen in der Rue des Aubépines durchgeführt werden, wobei festgestellt werden soll, wie viele Autos wann dort parken. Die Ergebnisse dieser Zählung werden dem Schöffenrat unterbreitet und gerne können wir uns dann in einer beratenden Kommission damit befassen. Die Umgehungsstraße von Merl wird zu einer enormen Verkehrsentlastung in der Rue des Aubépines führen. Leider wurde noch nicht mit dem Bau dieser Straße begonnen. déi gréng haben die Schaffung des Radweges auf dem Boulevard Prince Henri begrüßt. Im Radkonzept wurde die Notwendigkeit, eine Radwegverbindung zu schaffen,
386 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 unterstrichen. Auf der Teilstrecke Rue Emile Reuter - Fondation Pescatore wurde der nötige Raum geschaffen, um einen bidirektionalen Radweg auszuweisen. 20 Parkplätze wurden hier gestrichen. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Provisorium handelt. Voraussichtlich im Herbst 2023 oder Anfang 2024 wird die Firma Creos umfangreiche Arbeiten am Stromnetz durchführen. Im Rahmen dieser Baustelle soll auch die Straßenoberfläche erneuert und ein bidirektionaler Radweg auf der Strecke Avenue Marie-Thérèse - Fondation Pescatore angelegt werden. Dass dies zum jetzigen Zeitpunkt auf der Strecke Avenue Emile Reuter - Avenue Marie-Thérèse nicht möglich ist, erklärt sich dadurch, dass sich dort Ein- und Ausfahrtsrampen der Tiefgarage befinden. Im Rahmen der Creos-Baustelle wird dies angegangen. Wenn die CreosBaustelle abgeschlossen ist, werden die Radfahrer auf dem „Prënzeréng“ in beide Richtungen unterwegs sein können, ohne dass es in Bezug auf die Fahrspuren zu einer Verschlechterung kommen wird. Der Schöffenrat hat von Anfang an wissen lassen, dass er dies sehr genau analysieren werde und hat Taten folgen lassen. déi gréng wünschen sich einen Radweg in der Avenue de la Porte-Neuve. Auch wir wollen eine Radwegverbindung zwischen dem Bd. Prince Henri und dem Stadtteil Limpertsberg. Um vom Boulevard Prince Henri nach Kirchberg zu gelangen, können die Radfahrer hinten an der Fondation Pescatore vorbei zur Roten Brücke fahren. Im Park führt ein gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer bis zum Rond-Point Schuman. Es gibt bereits Ideen, wie sich dieser Weg verbreitern ließe. Die Diskussion über einen Radweg in der Avenue de la Porte-Neuve erachte ich zu diesem Zeitpunkt als verfrüht, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die Tramstreckenführung durch die Avenue de la Porte-Neuve. Ich kann déi gréng nur davon abraten, vorzuschlagen, den Bürgersteig in der Avenue de la Porte-Neuve für den Radweg zu opfern. Haben Sie Vertrauen in den Schöffenrat, dass er die besten Lösungen im Interesse aller Verkehrsteilnehmer finden wird! Der Fahrradweg in der Avenue Marie-Thérèse wird erhöht, was die Situation verbessern wird. Die Rue Verte im Stadtteil Cessingen ist als Tempo-30Zone ausgewiesen. Im Bereich der Schule befindet sich eine Stichstraße, wo der Verkehr fortan so geregelt ist, dass Eltern kurz mit dem Auto halten können, um ihre Kinder abzusetzen bzw. abzuholen. Hier befindet sich auch eine Haltestelle für drei Schulbusse. Die Baustelle in der Rue du Fossé wird in den kommenden Tagen abgeschlossen sein. Während der Bauarbeiten muss der Radfahrer auf einer Strecke von 40 bis 50 Meter neben seinem Rad hergehen. Ab kommendem Samstag dürfte die Regelung aufgehoben werden können. Das Tramprojekt ist ein gemeinsames Projekt des Staates und der Stadt Luxemburg. Von Anfang an war klar, dass dort, wo genügend Raum zur Verfügung steht, ein Radweg entlang der Tramstrecke führen soll. Auf der Tramstrecke nach Bonneweg waren alle Voraussetzungen dafür gegeben. Die Stadt Luxemburg hatte die staatliche Straßen- und Brückenbauverwaltung gebeten, in Bonneweg die nötigen Wegerechte zu erwerben, um die Fahrradverbindung fortzusetzen, doch ist dies leider nicht geschehen. Bei der Gemeindeverwaltung gehen regelmäßig Anfragen von Einwohnern ein, deren Wagen auf dem Zulassungsdokument als Lieferwagen eingetragen ist. Das Reglement der Stadt Luxemburg sieht vor, dass nur für ein als „voiture“ eingetragenes Fahrzeug eine Anwohnerparkvignette erteilt wird. Es wurde moniert, dass die Definition des Begriffs „voiture“ nicht klar sei. Ein Bürger hat sich mit seinem Anliegen an den Ombudsmann gewandt. Unsere Juristen haben sich des Problems angenommen und haben befunden, dass die Formulierung im Reglement der Stadt Luxemburg in der Tat nicht ganz klar sei. Sie haben vorgeschlagen, unser Reglement gemäß den Vorgaben der nationalen Straßenverkehrsordnung anzupassen. Daher die neue Formulierung: « propriétaire d’une voiture automobile à personnes classée comme véhicule M1 immatriculée à son nom ». Unsere Dienststellen arbeiten an einer Überarbeitung des Konzeptes der Anrainerparkvignetten. Wenn das neue Konzept spruchreif ist, werden wir die zuständige beratende Kommission und den Gemeinderat damit befassen. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Es mag sein, dass die neue Formulierung verwaltungstechnisch betrachtet sauberer ist. Klarheit wurde damit jedoch nicht geschaffen. Die französische Straßenverkehrsordnung liefert eine klarere Definition. Die Formulierung „véhicule conçu et construit pour le transport de personnes“ besagt meinem Verständnis nach ganz klar, dass es sich dabei nicht um einen kleinen Lieferwagen handeln kann. Der Text der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung ist nicht so präzise formuliert, was letztlich zu Problemen führen kann. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Stadt Luxemburg hat die Definition der nationalen Verkehrsordnung, die im Kompetenzbereich des Staates liegt, übernommen. Ich schlage aber vor, dass wir beim Mobilitätsminister bezüglich der von Rat Krieps hervorgehobenen Problematik intervenieren und auf die genannten Unklarheiten sowie auf die Formulierung in der französischen Straßenverkehrsordnung hinweisen. Verschiedene temporäre Verkehrsreglements und definitive Änderungen an der kommunalen Verkehrsordnung werden gutgeheißen. Die Vertreter von déi gréng enthalten sich beim Votum über die Regelung Nr. 63e/2022/3-31-0376. III. KONVENTIONEN 1. Die Stadt Luxemburg vermietet an die Gesellschaft „Restaurant Friture Joslet s.à r.l.“ Räumlichkeiten gelegen auf 4 Stockwerken im kommunalen Gebäude „Parking Neipperg“ (43, Rue du Fort Neipperg). Der Vertrag wird für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und kann, vorbehaltlich einer Aufkündigung, stillschweigend jeweils um drei weitere Jahre verlängert werden. Miete: 2.200 € pro Monat ohne Mehrwertsteuer. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): 2.200 € Miete pro Monat für Räumlichkeiten auf vier Stockwerken ist nicht teuer. Wie ist dieser Preis zustande gekommen? Es wäre interessant, Angaben darüber zu erhalten, wie hoch die Mietpreise für andere von der Stadt vermietete Räumlichkeiten sind. Rat Gabriel BOISANTE (LSAP): In der Rue du Fort Neipperg gab es stets Lokale, wo der Kunde auch nachts Sandwiches oder Pommes Frites kaufen konnte. Straßen, in denen es Geschäfte, Cafés und Restaurants gibt, sind lebendige Straßen und hier ist es einfacher, Unsicherheit zu bekämpfen. Ist vorgesehen, dem Restaurant „Friture Joslet“ eine Genehmigung zu erteilen, um nachts über die üblichen Öffnungszeiten hinaus Take-out-Speisen anbieten zu können? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Vermietung der Räumlichkeiten im Gebäude gelegen 43, Rue du Fort Neipperg war wiederholt Gegenstand öffentlicher Ausschreibungen. Der Andrang war nicht groß. Wir waren froh, mit der Gesellschaft „Restaurant Friture Joslet“ einen seriösen Bewerber gefunden zu haben. Die Höhe der Miete wurde von dieser
387 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Gesellschaft vorgeschlagen. Ich hoffe, dass es ihr gelingen wird, ein gutgehendes Restaurant in der Rue du Fort Neipperg zu führen - eine Straße, die nicht zu den „einfachsten“ zählt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die für Restaurants normalen Öffnungszeiten vorgesehen (bis 1.00 Uhr). Sollte sich der gewünschte Erfolg einstellen, können wir gerne über die Möglichkeit einer verlängerten Öffnungszeit reden. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 2. Die Stadt Luxemburg vermietet an das „Comité national de défense sociale a.s.b.l“ (CNDS) vier Studios in einem Gebäude gelegen 39, Rue de la Tour Jacob. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und kann, vorbehaltlich einer Aufkündigung, stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert werden. Die Miete beläuft sich auf 1.380 € pro Monat. Zweck ist die Reintegration von Personen, die am Rande der Gesellschaft bzw. auf der Straße leben. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Housing-FirstKonzepte können je nach Träger anders ausfallen. Welche Richtlinien hat die Stadt Luxemburg festgelegt und welche Bedingungen geben die verschiedenen Akteure (Caritas, CNDS, etc.) an ihre Klientel weiter? In Großbritannien finden sich z.B. Konzepte, die es den Mietern erlauben, in der Wohnung Drogen zu konsumieren. Es wäre sinnvoll, diese Fragen in einer Sitzung der Sozialkommission zu erörtern. Wir werden dieser Konvention zustimmen. Rätin Eduarda DE MACEDO (déi gréng): Selbstverständlich freuen wir uns über den Abschluss dieses Vertrages, den wir unterstützen. Jeder Tropfen macht das Meer. Wir befürchten jedoch, dass der Beitrag der Stadt Luxemburg in diesem Rythmus hinter dem Engagement, das Luxemburg im Juni 2021 mit der Unterzeichnung der Erklärung von Lissabon betr. die „Plateforme européenne de lutte contre le sans-abrisme“ eingegangen ist, zurückbleibt. Ziel ist es, der Ausgrenzung vom regulären Wohnungsmarkt innerhalb der EU bis 2030 einen Riegel vorzuschieben. Wir schreiben das Jahr 2022 und haben demnach nur noch wenige Jahre, um dieses Ziel zu erreichen. Die vor Ort tätigen Akteure, wie das CNDS oder das Rote Kreuz, läuten weiterhin die Alarmglocken und weisen auf den Mangel an Einrichtungen und Wohnungen zur Bekämpfung und Prävention der Obdachlosigkeit hin. Laut ihren Aussagen müsste das Angebot verdoppelt werden, wobei auch den spezifischen Bedürfnissen verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jugendliche, Frauen, ältere Menschen, ehemalige Strafgefangene...) Rechnung getragen werden muss. Es ist eine Frage der Anzahl an Einrichtungen und Wohnungen, aber auch eine Frage der Anpassung des Angebotes an die Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen. Das Housing-First-Konzept wird in vielen europäischen Städten sehr erfolgreich umgesetzt, z.B. in Lyon. Es würde Sinn machen, im Rahmen dieses Konzeptes neue Ideen zu erforschen, z.B. „tiny houses“ und Wohngemeinschaften. Unsere Fraktion unterstützt die vorliegende Konvention als wichtigen Tropfen im Meer und wir hoffen, dass die Entwicklung beschleunigt werden kann, damit die Ziele, die sich die EU gesetzt hat, erreicht werden können. Schöffe Maurice BAUER: Wir können gerne in einer Sitzung der Sozialkommission mit Vertretern einer Vereinigung, die ein Housing-First-Konzept umsetzt, über deren Vorstellungen diskutieren. Die Stadt Luxemburg leistet sehr viel im Bereich „Housing First“, weshalb ich die Meinung von Rätin Macedo, dass es sich dabei nur um einen Tropfen im Meer handele, nicht teilen kann. Bei den vier Studios handelt es sich um ein zusätzliches Angebot neben den hunderten anderen Wohnungen, die wir in Zusammenarbeit mit den Vereinigungen „Jugend- an Drogenhëllef“, Caritas, CNDS und anderen anbieten. Die Umsetzung von „Housing-First”-Projekten auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg ist nicht neu. Bereits vor Jahren hatten wir das Projekt „Haus 1“ lanciert. Weitere Projekte folgten. Die Stadt Luxemburg übernimmt ihre Verantwortung und wir können stolz darauf sein, vier weiteren Menschen Wohnungen zur Verfügung zu stellen und ihnen somit die Möglichkeit einer ersten Stabilisierung zu geben. Die Trägervereinigungen der „Housing-First”-Projekte werden die Klienten auf ihrem Weg der sozialen Eingliederung begleiten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Mitarbeitern des „Comité national de défense sociale“ für die wertvolle Arbeit, die sie im Interesse jener Menschen leisten, denen es nicht gut geht, zu danken. Ich hoffe, dass die vorliegende Konvention die Einstimmigkeit des Gemeinderates finden wird. Die Stadt Luxemburg übernimmt immer ihre Verantwortung, um Menschen, die in Not sind, zu helfen. Wir helfen gerne, doch wir alleine können nicht alles stemmen. Ich meine, dass die Regierung weitere Anstrengungen unternehmen könnte, um dafür Sorge zu tragen, dass auch andere Gemeinden ihren Beitrag leisten. Daher mein Appell an die Mitglieder der LSAP-Fraktion, ihre guten Kontakte zu nutzen, um sich bei der Regierung im Sinne einer solchen Entwicklung einzusetzen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 3. Die Stadt Luxemburg erwirbt von einer Privatperson zwei Grundstücke (29,35 Ar) an der Route de Longwy. Preis: 3.228.500 €. Zweck: Schaffung einer Grund- und Bodenreserve im Hinblick auf die Realisierung von Projekten von öffentlichem Interesse. 4. Die Stadt Luxemburg erwirbt von Privatpersonen zwei Grundstücke (23,01 Ar) an der Route de Longwy. Preis: 2.531.100 €. Zweck: Schaffung einer Grund- und Bodenreserve im Hinblick auf die Realisierung von Projekten von öffentlichem Interesse. 5. Die Stadt Luxemburg verkauft einem Bewohner der Wohnresidenz „Charles VI“ (1 und 3, Rue Charles VI / 1a und 1b, Rue du Fort Wallis) einen Motorrad- und einen Auto-Stellplatz im genannten Gebäude. Preis: 66.500 €. 6. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg, den Syndikaten SIAS und SEBES sowie den Gemeinden Contern, Hesperingen, Schüttringen und Weiler-la-Tour betr. die Kostenverteilung im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm für die Schutzzone der Trinkwasserfassungen „Scheedhaff“. Die gemeinsam in der Konvention festgehaltenen Maßnahmen binden alle Wasserzulieferer ein, die Teil der Schutzzone „Scheedhaff“ sind. Die Stadt Luxemburg wird 0,66% der anfallenden Kosten übernehmen. Dieser sehr niedrige Prozentsatz erklärt sich dadurch, dass die Stadt Luxemburg lediglich mit der Trinkwasserfassung B11, welche sie in Schrassig nutzt, betroffen ist. Da ein Teil der Kosten vom „Fonds pour la gestion de l’eau“ übernommen wird, wird sich der Gesamtbetrag für die Periode 2022-2025 auf schätzungsweise 1.300 € belaufen. Die Kostenverteilung für die übrigen Gemeinden und das SEBES liest sich wie folgt: Contern (40,51%), Weiler-la-Tour
388 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 (14,11%), Schüttringen (7,66%), Hesperingen (4,82%), SEBES (32,23%). Die Leitung, Koordination, Begleitung und Evaluierung des Maßnahmenprogrammes werden vom „animateur eau potable“ des SIAS gewährleistet. Der „animateur“ wird mindestens zwei Sitzungen pro Jahr einberufen, um über die Umsetzung der Maßnahmen zu diskutieren und Bilanz zu ziehen. An den Sitzungen muss jeweils ein Vertreter der verschiedenen Wasserzulieferer teilnehmen. Die Stadt Luxemburg wird durch Frau Annick Frising, „Responsable qualité du Service Eaux“ und Herrn Max Biell, „Ingénieur-Chef du Service Eaux“ (beigeordneter Vertreter) vertreten. Die Ausgabe in Höhe von schätzungsweise 1.300 € wird vom kommunalen Wasserwerk in Form von Auftragsscheinen beim SIAS getätigt. Diese Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 7. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und dem Ministerium für Wohnungsbau betr. die Schaffung von 19 subventionierten Mietwohnungen am Standort 71-79, Rue de l’Avenir. Der Staat beteiligt sich zu 75% an den Kosten, ohne dass der Betrag von 3.477.664 € (Mehrwertsteuer inbegriffen) überschritten werden kann. Die Stadt Luxemburg verpflichtet sich, die genannten Wohnungen während 40 Jahren zu vermieten. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Der Staat wird sich zu 75% an den Kosten des Projektes beteiligen, wobei der Höchstbetrag bei 3.477.664 € liegt. Wie ist diese Berechnung zustande gekommen? Auf der Grundlage der Quadratmeterzahl? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Betrag wurde auf der Basis jener Kriterien berechnet, die sich das Ministerium für Wohnungsbau gibt. Die Wohnungen sind bereits seit Jahren bewohnt. Die Abrechnungen können aber erst dann abgeschlossen werden, wenn alle Rechnungen der auf der Baustelle tätigen Berufsstände eingegangen sind. Dies erklärt, warum die Konvention erst jetzt abgeschlossen wird. Rat Claude RADOUX (DP): Ich gehe davon aus, dass nicht der genannte Betrag, sondern die 75% das unveränderliche Element darstellen. Der Kostenbeitrag des Staates kann 75% der Kosten eines Projektes nicht übersteigen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Das Ministerium setzt eine Kostenbeitragsquote fest und schreibt für ein Projekt eine maximale Summe ein, welche im Rahmen der Kostenbeteiligung nicht überschritten werden kann. Beim Bau des nationalen Fußballstadiums lag der maximale Betrag, der nicht überschritten werden konnte, bei 40 Millionen Euro. Bei einer Überschreitung dieses Betrages hätte das Parlament mit einem Gesetz befasst werden müssen. Im vorliegenden Dossier ist davon auszugehen, dass die Berechnung auf der Quadratmeterzahl beruht. Ich werde dafür sorgen, dass Herrn Foetz die nötigen Angaben hierzu zugestellt werden. Sollten die Kosten höher als erwartet ausfallen, wird die Stadt Luxemburg diese tragen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Vielleicht mag es auch damit zusammenhängen, dass die Preise für Wohnungen in der Stadt Luxemburg höher sind, die staatlichen Subventionsbeträge jedoch auf der Grundlage national erhobener Preise berechnet werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Gemäß dem neuen Gesetz sollen die Preise auf der Basis der Grundstücke berechnet werden, unabhängig davon, ob sich das Grundstück in der Stadt Luxemburg oder in einer Ösling-Gemeinde befindet. Es ist dies einer unserer Kritikpunkte. Im vorliegenden Fall gehörten die Grundstücke der Stadt Luxemburg, sodass allein die Baukosten spielen. Und die Baukosten dürften im Prinzip gleich hoch sein, ob man in der Hauptstadt oder in Wiltz baut. Rat Foetz wird alle Details erhalten. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. IV. KOSTENVORANSCHLÄGE 1) Definitives Projekt betr. den Bau eines temporären Schulgebäudes in Dommeldingen (35, Rue Nicolas Hein) Der Gemeinderat ist aufgerufen, dem Kostenvoranschlag in Höhe von 10.534.020,36 € für den Bau eines temporären Schulgebäudes auf zwei gemeindeeigenen Parzellen in der Rue Nicolas Hein zuzustimmen. Der bestehende Schulkomplex aus dem Jahr 1980 ist zu klein geworden und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das Projekt zur Realisierung eines neuen Schulcampus, einschließlich neuer Sportinfrastrukturen, ist derzeit in Planung. Der temporäre Modularbau wird einen bestmöglichen Übergang bis zur Fertigstellung des neuen Schulkomplexes ermöglichen. Auf drei Stockwerken entstehen Räumlichkeiten für die Kinder der Schulzyklen 1 bis 4. Das Modulargebäude entsteht auf dem schmaleren Teil des Grundstücks im Südosten, während auf dem breiteren Teil im Nordosten ein Schulhof entsteht. Dank dieser Ausrichtung des Gebäudes kann die Zahl der nach Süden ausgerichteten Klassensäle verringert werden. Sämtliche Fenster werden mit einem automatisierten Sonnenschutzsystem ausgestattet. Die Mehrzahl der vorhandenen Bäume kann erhalten werden. Der Modularbau ist einfach abzubauen und recycelbar. Im Gebäude werden 18 Klassenräume für die Bedürfnisse der Schule sowie ein Essraum mit Küche eingerichtet. Das Erdgeschoss wird den Schülern des Schulzyklus 1 vorbehalten sein und umfasst dem Alter der Kinder angepasste sanitäre Einrichtungen. Das Refektorium öffnet sich auf der hinteren Seite auf eine überdachte Terrasse. Auf dieser Ebene befinden sich auch der Technikraum, der Heizungsraum und ein Raum für die Abfalltonnen. Die Räumlichkeiten für die Schulzyklen 2 und 3 befinden sich im ersten Stockwerk. Hier befinden sich auch zwei Räume für Förderkurse, eine Bibliothek, sowie Räume für das Personal und Diensträume. Im oberen Stockwerk befinden sich sechs Klassenräume für die Schulzyklen 3 bis 4, drei Räume für Förderkurse, ein Bastelraum sowie Räumlichkeiten für die Verwaltung. Die sanitären Einrichtungen sind dem Alter der Kinder angepasst. Im südöstlichen Teil des Gebäudes befindet sich eine Außen- Feuertreppe. Im nördlichen Teil des Gebäudes wird ein Schulhof mit einem naturbelassenen Spielplatz angelegt. Ein Teil des Hofes - ungefähr 120 qm - ist überdacht und bietet Schutz bei Hitze und Regen. Zwischen der Rue Nicolas Hein und der Rue des HautsFourneaux weist das Terrain eine steile Hanglage auf. Die
389 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 26. SEPTEMBER 2022 Landschaftsgestaltung in drei Ebenen wird diese Neigung verringern, so dass die Kinder auf einem für das Spiel besser angepassten Grundstück spielen können. Die Arbeiten werden Ende 2023 abgeschlossen séin und die Inbetriebnahme des Gebäudes ist für April 2024 geplant. Rat Claude RADOUX (DP): Die „Commission du développement urbain“ und die Schulkommission haben sich in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Projekt des temporären Schulgebäudes in Dommeldingen befasst. Es ist das erste Mal, dass beide Kommissionen zusammen getagt haben. Für die Mitglieder der Schulkommission ist eine gemeinsame Kommissionssitzung sicherlich von Interesse, gleichzeitig hat sich jedoch gezeigt, dass die Zuständigkeitsbereiche der Schulkommission andere sind als die der „Commission du développement urbain“. Zudem handelt es sich bei der Schulkommission nicht um eine normale beratende kommunale Kommission. Wenn ein Mitglied der Schulkommission nicht an einer Sitzung teilnehmen kann, gibt es kein beigeordnetes Mitglied, das einspringen kann. Auch ist die politische Zusammensetzung der Schulkommission eine andere als die der beratenden kommunalen Kommission. Ich würde dazu tendieren zu sagen, dass die Schulkommission bei solchen Projekten separat tagen sollte, um darüber informiert zu werden, oder dass im Falle einer gemeinsamen Sitzung die Vertreter der Schulkommission nicht an der Abstimmung teilnehmen. In der heutigen Gemeinderatssitzung steht der Kostenvoranschlag zur Abstimmung. Ausgeschrieben wurde das Projekt demnach noch nicht. Auch wenn es sich um einen temporären Bau handelt, ist er deswegen nicht weniger umfangreich, geht es doch darum, sämtliche Klassen der Grundschule Dommeldingen vorübergehend unterzubringen, um die Realisierung eines neuen Schulcampus zu ermöglichen. Im Lastenheft wird nicht vorgegeben, ob es sich z.B. um einen Holz- oder einen Stahlbau handeln soll. Lediglich die Nutzung und das Kriterium der temporären Nutzung des Gebäudes sind vorgegeben. Die Entscheidung, ob das temporäre Gebäude in den Besitz der Stadt Luxemburg gehen wird oder nur angemietet werden soll, wurde noch nicht getroffen. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Entscheidung in Richtung Kauf gehen wird, denn erfahrungsgemäß werden temporäre Gebäude länger als vorgesehen für die Bedürfnisse der Schule genutzt. In der Kommission wurde über das energetische Konzept des Projektes diskutiert. Nicht nur das Gebäude, auch das energetische Konzept ist temporär, weshalb sich für eine Gasheizung entscheiden wurde. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise hat sich die Kommission dennoch dafür ausgesprochen, dass die technischen Dienststellen in den kommenden Monaten die Möglichkeit einer nachträglichen Einbindung alternativer, nachhaltigerer energetischer Konzepte zu prüfen, ohne, dass sich die Umsetzung des Projektes dadurch verzögern würde. Die Energiekrise hat sich derart zugespitzt, dass wir alle Möglichkeiten nutzen sollten, um Energie einzusparen bzw. zu erzeugen. Rat François BENOY (déi gréng): Eine gemeinsame Sitzung der Schulkommission und der „Commission du développement urbain“ ist meiner Ansicht nach der richtige Weg. Denn wer ist - neben der Urbanismuskommission - besser aufgestellt als die Schulkommission, um ein Gutachten abzugeben, wenn es um den Bau eines Schulgebäudes geht? Ich meine, man sollte auch in Zukunft die Meinung der Personen, die nahe am Schulgeschehen dran sind (Schulkommission, Elternvertretung, Lehrpersonal...), einholen. Das temporäre Schulgebäude stellt eine Zwischenphase bis zur Fertigstellung des neuen Schulcampus in Dommeldingen dar. In der Schulkommission haben wir erfahren, dass das temporäre Gebäude rund 400 Kinder in der Schule und 200 Kinder im Schulfoyer wird aufnehmen können. Werden die Brachen, die hoffentlich in den kommenden Jahren urbanistisch entwickelt werden, Teil des Projektes zur Schaffung eines neuen Schulcampus sein? Für die Kinder der Früherziehungsklassen fehlt es an Platz im aktuellen Schulfoyer. Wird die temporäre Schulinfrastruktur genügend Platz bieten, um auch die Kinder der Früherziehungsklassen im Schulfoyer aufnehmen zu können? Rund 10 Millionen Euro für eine temporäre Struktur sind nicht wenig. Wir meinen, dass in verschiedenen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht. Im Vergleich zu früheren Situationen wie etwa in Kiem wo die Schüler während der Umbauarbeiten im Gebäude blieben, ist eine provisorische Struktur während des Neubaus des Campus sicherlich der bessere Weg. Begrüßenswert ist auch die räumliche Nähe von Schule und Schulfoyer. Das Lehr- und Erziehungspersonal ist nicht in die Ausarbeitung des Lastenheftes eingebunden worden. Wir meinen, dass es wichtig ist, die Meinung des Personals zu hören, damit ihre Bedürfnisse in das Projekt einfließen können. In der Kommission wurde uns mitgeteilt, dass dafür die Zeit fehle. Partizipation ist nie Zeitverlust. Partizipatives Planen trägt zur Verbesserung eines Projektes bei und führt dazu, dass das Projekt den Bedürfnissen der Nutzer besser entspricht. Partizipation sollte sowohl bei der Planung einer definitiven als auch einer temporären Schulstruktur erfolgen. Da abzusehen ist, dass Kinder zumindest die Hälfte ihrer Grundschuljahre oder sogar ihre gesamte Grundschulzeit in dem temporären Schulgebäude verbringen werden, sollte in einigen Punkten allerdings nachgebessert werden. Die Räumlichkeiten im temporären Bau werden auf drei Stockwerke verteilt sein. Es entsteht ein länglicher Bau mit einem langen Flur, was wegen des Lärms und des Fehlens ruhiger Plätze nicht von Vorteil sein wird. Die Architektur trägt demnach nicht unbedingt dazu bei, dass ein optimales Schulklima entstehen kann. Hinzu kommt, dass das jetzige Projekt keinen Aufzug vorsieht, ein wichtiges Element, um Inklusion in einem Schulgebäude gewährleisten zu können. Die Wichtigkeit des Schulhofs braucht nicht mehr unterstrichen zu werden. Hier wird gespielt, hier findet soziales Leben statt. Die Gestaltung des temporären Schulhofes fällt sehr rudimentär aus. Auch hier gibt es noch Luft nach oben. Die Diskussion um das energetische Konzept ist bereits angesprochen worden. Gerade bei Containerbauten muss besonders darauf geachtet werden, dass der Bau gut isoliert ist. déi gréng haben sich wiederholt dagegen ausgesprochen, dass künftig noch Gasheizungen installiert werden. Es sei daran erinnert, dass der Einbau von Gasheizungen in Neubauten ab dem kommenden Jahr gesetzlich nicht mehr erlaubt sein wird. Inwieweit die Regelung auch für temporäre Bauten gilt, weiß ich nicht. Wir können nicht nachvollziehen, warum nicht eine Photovoltaikanlage installiert wird, denn es auch möglich, diese wieder abzubauen und anderwärtig zu nutzen. Soweit zu den Punkten, bei denen unserer Ansicht noch nachgebessert werden muss. Sollte es keine Nachbesserungen geben, können wir das Projekt nicht mittragen. Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Der Kostenvoranschlag für dieses temporäre Schulgebäude liegt bei voraussichtlich 10,5 Millionen Euro. Da die Ausschreibung des Projektes noch nicht erfolgt ist, sprich noch nicht feststeht, aus welchem Material der Bau sein wird, bleibt offen, ob es bei diesem Betrag bleiben wird. Beim Bau von provisorischen Schulbauten ist immer Vorsicht angesagt. Es sei auf den
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