321 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 von der Gesellschaft „Grossfeld Immobilière S.A.“ die 19 Wohnungen zum Preis von 4.744.657,84 € (MwSt. 17%). Da die Ausgaben für den Erwerb dieser Immobilien die vorgesehenen finanziellen Mittel übersteigen, muss der Haushaltsartikel 4/120/221100/99001 „Erwerb von Grundstücken“ des Haushaltsjahres 2023 um einen Betrag von 3.600.000 € erhöht werden (Abstimmung über einen zusätzlichen Kredit). Ebenso muss zur Finanzierung des Baus (Kosten von 4.744.657,84 €) der Haushaltsartikel 4/120/221311/99002 „Erwerb von bebauten Grundstücken“ des Haushaltsjahres 2023 um einen Betrag von 3.322.000 € erhöht werden (Zusatzkredit). Die Restbeträge werden über die Haushalte 2024 und 2025 finanziert. Die zusätzlichen Mittel sind aus dem Überschuss früherer Haushaltsjahre zu finanzieren, da das Datum des Abschlusses der Rechtsakte und die Fälligkeit der Zahlungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2023 noch nicht bekannt waren. Zweck: Zurverfügungstellung an Personen, die die Voraussetzungen für Bau- oder Erwerbsprämien erfüllen. 9. Im Rahmen des Teilbebauungsplans „Dernier Sol“ (Rue Aristide de Sousa Mendes) erwirbt die Stadt Luxemburg von der Gesellschaft „Brooklyn by Eaglestone“ 5 der 15 Wohnungen (im zukünftigen Zustand der Fertigstellung), die als Quote für erschwinglichen Wohnraum geschaffen werden. Die Stadt erwirbt den Grundstücksanteil zum Preis von 894.800,18 €, zuzüglich der Kosten für Architekten und Ingenieure in Höhe von 41.518,74 € (Mehrwertsteuersatz: 16%). Total: 936.318,92 €. Im Zuge des Voranschreitens der Arbeiten erwirbt die Stadt die 5 Wohnungen zum Preis von 1.021.441,32 € (Mehrwertsteuersatz: 16%). Da die Ausgaben für den Erwerb dieser Immobilien die vorgesehenen finanziellen Mittel übersteigen, muss der Haushaltsartikel 4/120/221100/99001 „Erwerb von Grundstücken“ des Haushaltsjahres 2023 um einen Betrag von 937.000 € erhöht werden (Zusatzkredit). Ebenso muss zur Finanzierung der Baukosten (1.021.441,32 €) der Haushaltsartikel 4/120/221311/99002 „Erwerb von bebauten Grundstücken“ des Haushaltsjahres 2023 um einen Betrag von 256.000 € erhöht werden (Zusatzkredit). Die Restbeträge werden über die Haushalte 2024 und 2025 finanziert. Die zusätzlichen Mittel sind aus dem Überschuss der vorangehenden Haushaltsjahre zu finanzieren. Zweck: Zurverfügungstellung der Wohnungen an Personen, die die Voraussetzungen für Bau- oder Erwerbsprämien erfüllen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar, ob die Wohnungen, die die Stadt erwirbt, vermietet oder verkauft werden. Wenn die Stadt Eigentümerin eines Wohngebäudes ist, neigt sie dazu, die Wohnungen zu vermieten, während sie es vorzieht, die Wohnungen per Erbpacht zu veräußern, wenn es sich um eine einzelne Wohnung handelt. déi Lénk würden es begrüßen, wenn der Gemeinderat von Anfang darüber informiert würde, was genau mit den Wohnungen passieren soll. Schöffe Laurent MOSAR: Auf diese traditionelle Frage von Rätin Correia Da Veiga gebe ich meine traditionelle Antwort. Dieses Mal hat sich Rätin Correia Da Veiga die Antwort bereits selbst gegeben. Wenn wir ganze Wohnresidenzen kaufen, tendieren wir eher zur Vermietung der Wohnungen. Wenn es sich um einzelne, verstreut liegende Wohnungen handelt, tendieren wir zum Verkauf, da der Verwaltungsaufwand sonst zu hoch wäre. Die endgültige Entscheidung – Verkauf oder Vermietung – wird die Stadt aber erst treffen, wenn die Wohnungen fertiggestellt sind. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Warum kann die Stadt das genaue Ziel nicht von Anfang an angeben? Schöffe Laurent MOSAR: Diese Entscheidung wird immer erst getroffen, wenn die Wohnungen fertiggestellt sind. Die Entscheidung wird der nächste Schöffenrat treffen – je nach der Situation, wie sie sich dann darstellen wird. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Angenommen, die Stadt Luxemburg will die Wohnungen zum Verkauf anbieten und es stellt sich heraus, dass es auf dem Wohnungsmarkt keine Abnehmer für die Wohnungen gibt. Da wären doch auch Sie sicherlich damit einverstanden, dass die Wohnungen nicht leer stehen sollen. In einem solchen Fall würden wir die Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zur Miete anbieten. Die Situation auf dem Immobilienmarkt ist aktuell die, dass Tausende Wohnungen zum Verkauf stehen, sprich das Angebot größer als die Nachfrage ist. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 10. Mehrere Einwohner treten der Stadt kostenlos eine Parzelle („place voirie“) mit einer Fläche von 0,23 Ar in der Rue des Carrières in Neudorf ab. Ziel: Regularisierung der Situation. 11. Die Stadt Luxemburg tritt Einwohnern kostenlos zwei Grundstücke (« place ») mit einer Fläche von 0,41 Ar in der Rue des Champs in Zessingen ab. Regularisierung der Situation. 12. Zweiter Zusatzvertrag zur Vereinbarung vom 16. Dezember 2015 zwischen der Stadt und dem Staat über den Bau eines P&R-Parkplatzes mit 2.000 Stellplätzen in Kockelscheuer (neben dem neuen nationalen Fußballstadion). Ein erster Zusatzvertrag wurde am 13. Juni 2018 unterzeichnet. Der zweite Zusatzvertrag ändert den Text von Artikel 2 der Vereinbarung in Bezug auf die Finanzierung des Parkplatzes, der durch folgenden Text ersetzt wird: « La Ville participera à concurrence de 50% aux frais de réalisation du parking tel que repris à l’article 1er. En tant que Maître d’ouvrage délégué, l’Administration des ponts et chaussées contrôle et valide les factures des travaux réalisés par les opérateurs économiques chargés des travaux ; elle transmet les factures validées à la Ville, qui procédera dans les limites de l’alinéa qui précède au paiement à charge du budget communal. L’État financera sa quote-part de 50%, qui est à charge du Fonds des routes de l’État. Après réception définitive contradictoire des travaux, l’Administration des ponts et chaussées transmettra à la Ville un décompte détaillé et adapté en vertu de toute révision des prix, voire toute modification de marché. En contrepartie, l’État s’engage à ne pas demander à la Ville de participation à l’investissement du tram en infrastructures et matériel roulant sur le tronçon reliant la gare centrale à l’arrêt final Kockelscheuer. » 13. Konsortialvertrag zwischen der Stadt Luxemburg und dem LIST (Luxembourg Institute of Science and Technology), dem Wasserwirtschaftsamt, dem SEBES, der DEA (Distribution d‘eau des Ardennes) und dem SES (Syndicat des eaux du Sud) im Rahmen des Forschungsprojektes „Smartwater“. Ziel des Projektes ist die Bewertung und Kontrolle des mikrobiellen Risikos in der gesamten
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