320 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 II. VERKEHR Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die Rue de Bridel (Peiffeschbierg) wird als „voie cycable obligatoire“ ausgewiesen. Betrifft dies die ganze Länge der Straße oder nur einen Teilabschnitt? Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Ich habe Frau Generalsekretärin die Liste mit den Reglements ausgehändigt, bei denen sich unsere Fraktion enthalten wird, weil dabei Bürgersteige für Fußgänger temporär wegen Bauarbeiten gesperrt werden, ohne dass angegeben wird, wie lange die Arbeiten dauern werden. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Ich habe mit großem Interesse festgestellt, dass für die Rue de l’Abattoir, die Rue Adolphe, die Rue Albert Ier (zwischen der Avenue Guillaume und der Rue Adolphe), die Rue de Bragance, die Rue Dante, die Rue des Girondins und andere Straßen in Hollerich ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen eingeführt wird. Liegt der Grund darin, dass Lastwagen Schleichwege fahren statt über die häufig überlastete Route d’Esch? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Es stimmt, dass das Verkehrsaufkommen in Hollerich hoch ist. Dies lässt sich allerdings auch nicht mit einem Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beheben. Wir haben festgestellt, dass eine Reihe von Bussen – RGTR-Linien – in Leerfahrt durch das Viertel fahren und stellenweise schnell unterwegs sind. Mit dem Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erreichen wir, dass diese Busse auf den Hauptverkehrsachsen (Bd. Pierre Dupong, Avenue du X Septembre, Avenue Guillaume, Route d’Esch) bleiben. Die regulären Buslinien sind von diesem Verbot ausgenommen. Im ersten Streckenabschnitt der Rue de Bridel wird Tempo 30 eingeführt (Verkehr in beide Richtungen). Der obere Teil der Rue de Bridel in Richtung „Centre de récréation et de tennis“ ist als Einbahnstraße ausgewiesen. Dadurch kann die Rue de Bridel bis in Höhe des Hauses Nr. 12 als „voie cyclable obligatoire“ ausgewiesen werden und die Radfahrer können im Gegenverkehr bergab fahren. Die temporären Verkehrsreglements, in deren Rahmen Bürgersteige für Fußgänger gesperrt werden, werden bei Enthaltung der LSAP-Vertreter gutgeheißen. Alle übrigen Verkehrsregelungen werden einstimmig gutgeheißen. III. KONVENTIONEN 1. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg, dem Luxemburger Staat und der Gesellschaft „Tracol Development 3“ im Hinblick auf eine Flurbereinigung bezüglich mehrerer Grundstücke in der Rue de Neudorf. Die Parzellen werden ohne Ausgleichszahlung zugeteilt. Der Staat räumt genannter Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2026 das Nutzungsrecht an der Parzelle 688/2534 ein. Das Verursacherprinzip wird Anwendung finden. Zweck: Kohärente Urbanisierung der betreffenden Grundstücke im Hinblick auf die Durchführung von Straßenbauarbeiten und Arbeiten an öffentlichen Einrichtungen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die Stadt Luxemburg räumt der Firma Tracol ein Nießbrauchrecht an einem Grundstück in der Rue de Neudorf ein. Wird die Firma dort ein Materiallager einrichten? Wir lesen im Text, dass das Verursacherprinzip Anwendung finden wird. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Sollte auf genanntem Grundstück eine Verschmutzung festgestellt werden, muss derjenige dafür haften, der die Verschmutzung verursacht hat. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 2. Die Stadt Luxemburg verkauft an den Luxemburger Staat ein Grundstück mit einer Fläche von 3,99 Ar im Ort genannt „Auf dem Steppchen“. Preis: 1.224 €. Zweck: Kohärente Urbanisierung der Grundstücke in diesem Bereich. Auf den genannten Grundstücken werden Straßenarbeiten und Arbeiten an öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. 3. Der Staat räumt der Stadt Luxemburg ein Erbpachtrecht auf einem Grundstück („place occupée“) mit einer Fläche von 18,81 Ar in der Rue de Neudorf ein. Der Pachtvertrag wird für eine Laufzeit von 50 Jahren abgeschlossen (1. Oktober 2022 bis 30. September 2072). Jahresgebühr: 1.000 €. Zweck: Realisierung von sozialen Projekten. 4. Der Luxemburger Staat räumt der Stadt Luxemburg ein Baurecht an drei Grundstücken („place“) mit einer Fläche von 9,75 Ar in der Rue de Neudorf ein. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2047). Jahresgebühr: 100 €. Zweck: Bau eines Rückhaltebeckens. 5. Die Stadt Luxemburg erwirbt vom Luxemburger Staat eine Immobilie (1,82 Ar) in der Rue Laurent Menager. Preis: 250.000 €. Zweck: Vermietung an Personen, die die Bedingungen für die Gewährung von Bau- oder Erwerbsprämien erfüllen. 6. Zwecks Regularisierung der Grund- und Bodenverhältnisse tritt der Luxemburger Staat unentgeltlich folgende Grundstücke an die Stadt Luxemburg ab: Ort Katasterart Fläche Place de Paris „place“ 14,03 Ar Place de Paris „place“ 8,37 Ar Place des Martyrs „place“ 51,40 Ar Square Robert Brasseur „parc“ 27,07 Ar Rue du Nord „place voirie“ 0,40 Ar Côte d’Eich „place voirie“ 0,31 Ar Rue des Glacis „place“ 40,24 Ar 7. Die Stadt Luxemburg verkauft an die Gesellschaft VSC s.à r.l. ein Grundstück („place“) mit einer Fläche von 5 Zentiar im Ort genannt „Val Ste Croix“. Preis: 16.500 €. Zweck: Regularisierung der bestehenden Situation. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 8. Die Stadt Luxemburg erwirbt von der Gesellschaft „Grossfeld PAP S.A. SICAV-RAIF“ 19 Wohnungen im zukünftigen Zustand der Fertigstellung, die im Rahmen des Teilbebauungsplans „Grossfeld ZM Sud – îlots D et E“, „Ilot D5-10“ im Bereich Rue Leonardo da Vinci / Bd. de Kockelscheuer geschaffen werden (als erschwingliche Wohnungen im Rahmen der diesbezüglichen Quote). Mit dieser Transaktion erwirbt die Stadt von der Gesellschaft „Grossfeld PAP S.A. SICAV-RAIF“ den Grundstücksanteil der 19 Wohnungen zum Preis von 3.435.349,67 €, zuzüglich der Honorare der Architekten und Ingenieure in Höhe von 164.436,85 € (MwSt. 16%), d.h. insgesamt 3.599.786,52 €. Im Zuge des Fortschritts der Bauarbeiten erwirbt die Stadt
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