VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_04_2023_03_07

331 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 Das summarische Vorprojekt für die Renovierung des Michel-Rodange-Hauses in Clausen wurde dem Schöffenrat vorgestellt. Es ist ein tolles Projekt. Der Interessenverein Clausen, der dort in einem Saal seine Versammlungen wird abhalten können, hatte bereits Einblick in die Pläne. Die Direktion des Konservatoriums hat mich wissen lassen, dass die Vorschläge zur Einstellung von Lehrbeauftragten diese Woche und die für Lehrer kommende Woche vorgelegt werden. Lehrbeauftragte mit einem auf ein Jahr befristeten Vertrag, die zwei Jahre fortlaufend als Lehrbeauftragte am Konservatorium gearbeitet haben, erhalten einen unbefristeten Vertrag. Die Zahl der ihnen zugeteilten Lehrstunden ist letztendlich von der Anzahl der Schüler abhängig. Fakt ist auch, dass viele der Lehrbeauftragten noch anderwärtig berufstätig sind und sie daher die Kriterien, um eine Stelle als beamtete Lehrkraft zu erhalten, nicht erfüllen können. Was die Löhne der beamteten Lehrer angeht, halten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben. Die Einschreibung ist in der Tat abgeschlossen. Zurzeit werden die Wartelisten erstellt. Letztere werden für die definitive Schulorganisation vorliegen. Wir werden alles tun, um auch in den kommenden Jahren gut aufgestellt zu sein, um der zunehmenden Zahl an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Platz bieten zu können. Es wäre in der Tat schade, wenn wir verschiedene von ihnen nicht am Konservatorium aufnehmen könnten. Es freut mich, dass wir auf eine große Unterstützung zählen, um das Konservatorium bestmöglich aufstellen zu können. Die provisorische Schulorganisation 2023/2024 des städtischen Konservatoriums wird einstimmig gutgeheißen. VII. FINANZEN DER STADT LUXEMBURG Rat François BENOY (déi gréng): Wie in den vergangenen Jahren werden wir die vorgeschlagene Beibehaltung des derzeitigen B6-Hebesatzes der Grundsteuer nicht mittragen. Eine Erhöhung dieses Satzes würde zur Mobilisierung von Flächen und somit zu mehr Wohnraum in der Stadt beitragen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Den Restantenetat werden wir selbstverständlich mittragen. Den B6-Hebesatz betreffend kann ich nur wiederholen, was ich in den vergangenen Jahren angeführt habe. Es sei an die von déi Lénk, déi gréng und LSAP eingereichte Motion erinnert, in der wir uns für eine substantielle Erhöhung der Grundsteuer ausgesprochen haben. Die Motion wurde unter dem Vorwand verworfen, dass eine Erhöhung der Grundsteuer aufgrund der verschiedenen Einheitswerte zu Ungerechtigkeiten führen werde. Fakt ist jedoch, dass sich in Bezug auf die Spekulationssteuer nichts tut – und es ist auch kaum zu erwarten, dass die Abgeordnetenkammer in der aktuellen Legislaturperiode noch mit einer Grundsteuerreform befasst wird. Laut Angaben des LISER sind 40% der Baulandreserven in den Händen von ein paar Hundert Personen. Sie sind es, die sich über die niedrigen Steuersätze freuen werden. Der Schöffenrat schlägt ebenfalls eine Beibehaltung des niedrigen Gewerbesteuerhebesatzes vor, obwohl Mehreinnahmen nötig wären, um die Energiekrise zu bekämpfen und in die Schaffung von sozialem Wohnungsbau zu investieren. Die hohen Mietkosten lasten stärker auf den auf dem Territorium der Stadt Luxemburg angesiedelten Klein- und Mittelbetrieben als die Gewerbesteuer, die sie ohnehin nur zahlen, wenn sie Gewinne erzielen. Landesweit betrachtet sind es die Finanzgesellschaften, die 75 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen generieren. Schöffe Laurent Mosar wird nun erneut das Argument des scheuen Rehes anführen. Sieht man sich jedoch die von PricewaterhouseCoopers jährlich veröffentlichten Statistiken über die „paying taxes“ an, fällt auf, dass in Luxemburg multinationale Gesellschaften am wenigsten zahlen müssen. Rat Claude RADOUX (DP): Unsere Fraktion wird sowohl den Restantenetat als auch die vorgeschlagenen Hebesätze gutheißen. Fakt ist, dass sich die Situation auf dem Immobilienmarkt verändert hat. Wir haben es nicht mehr mit einer überhöhten Nachfrage, sondern mit einem überhöhten Angebot zu tun. Auf der Plattform athome.lu stehen landesweit 13.800 Häuser und Apartments zum Verkauf. Auf dem Territorium der Hauptstadt stehen 3.152 Immobilienobjekte zum Verkauf. Dies entspricht dem, was die Stadt Luxemburg während zwei Jahren an Baugenehmigungen bewilligt. Es gibt demnach keinen Grund zu sagen, die Stadt müsse Bauland mobilisieren. Zuallererst gilt es das Problem des Immobilienmarktes national anzugehen und die vorhandenen Reserven zu nutzen. Wir können demnach ruhigen Gewissens den B6Grundsteuerhebesatz bei 500% belassen. Auch beim Gewerbesteuerhebesatz braucht es keine Erhöhung, denn nach wie vor ist Luxemburg in der glücklichen Situation, in einer Reihe von Aktivitäten im Finanzsektor kompetitiv zu sein. Fakt ist allerdings auch, dass andere Länder nicht schlafen und nur darauf warten, Luxemburg an Konkurrenzfähigkeit zu übertreffen. Es ist daher wichtig, dass Luxemburg seine Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhält, weshalb der Gewerbesteuerhebesatz nicht erhöht werden sollte. Eine Erhöhung des Steuerhebesatzes wird normalerweise vorgenommen, wenn zusätzliche finanzielle Ressourcen benötigt werden, was für die Stadt Luxemburg derzeit nicht der Fall ist. Schöffe Laurent MOSAR: Rat Radoux hat zurecht darauf hingewiesen, dass die Situation heute eine andere ist als noch vor einigen Jahren. Es sei zudem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts hingewiesen, welches die von der Gemeinde Diekirch vorgenommene Erhöhung des B6Hebesatzes annulliert hat. Als die Oppositionsfraktionen damals die von Rat Foetz erwähnte Motion eingereicht haben, habe ich darauf hingewiesen, dass wir – sogar, wenn wir eine solche Erhöhung vornehmen würden – Gefahr liefen, dass diese vom Verwaltungsgericht annulliert würde. Angesichts der von Rat Radoux beschriebenen Situation würde eine Erhöhung des Hebesatzes zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn machen. Eine solche Maßnahme wäre vielmehr kontraproduktiv. Laut dem letzten „World Competitiveness Yearbook“ hat Luxemburg sieben Plätze eingebüßt. Ein Teil der Fonds wandert nach Irland ab, weil wir bei der „taxe d’abonnement“ an Attraktivität eingebüßt haben. Auch in Bezug auf andere Taxen hat Luxemburg an Attraktivität verloren. Würden wir an der Schraube des Gewerbesteuerhebesatzes drehen, müssten die Betriebe auf ihren steuerpflichtigen Einkünften höhere Steuern zahlen. Mit einem Steuerhebesatz von 225% liegt die Stadt Luxemburg bereits weit über dem EU- und OECD- Durchschnitt. Eine Anhebung des Hebesatzes wäre in niemandes Interesse, und schon gar nicht im Interesse der Stadt Luxemburg und deren Finanzen. Auch wenn Rat Foetz seine Partei nicht mehr im nächsten Gemeinderat vertreten wird, wird er vielleicht dennoch einmal die Gelegenheit erhalten, seine Rede umzuschreiben, um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen. Auch als Politiker muss man ab und an seine CD an neue Gegebenheiten anpassen. Diesen Rat möchte ich auch Kollege François Benoy geben, der immer das gleiche Liedchen im Gemeinderat singt. Es würde mich freuen, wenn auch die Kollegen von der Opposition realistischer und pragmatischer wären. Die Welt ist nicht immer so, wie wir sie uns wünschen, doch ist es wichtig, dass wir mit beiden Füßen

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