329 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 Entwicklung zur Stellungnahme vorgelegt. Die Ministerin hat der Stadt bestätigt, dass keine weiteren Analysen erforderlich sind. Im Rahmen des im abgeänderten Gesetz vom 19. Juli 2004 über Gemeindeplanung und Stadtentwicklung vorgesehenen Annahmeverfahrens wurden die Dossiers der Planungskommission des Innenministeriums vorgelegt. Die gesetzlichen Regeln für die Veröffentlichung wurden eingehalten. Eine Informationsveranstaltung mit den Bürgern wurde am 7. Dezember 2022 im Rathaus abgehalten. Innerhalb der vorgegebenen Frist wurden keine Einwände gegen die Projekte erhoben. Die „Commission de l’aménagement“ und das Umweltministerium haben positive Gutachten abgegeben. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Die Gemeinschaftsgärten sind sehr beliebt. Die Nachfrage ist groß. Besteht die Möglichkeit, die Gemeinschaftsgärten so auszuschreiben, dass auch mehrere Personen, die eine Gemeinschaft bilden, einen Antrag zur Nutzung mehrerer Parzellen stellen können? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Parzellen in Gemeinschaftsgärten werden ausschließlich Einwohnern der betreffenden Stadtteile zugeteilt. Das Konzept der Gemeinschaftsgärten sieht vor, dass die Gärten gemeinschaftlich organisiert werden. Die Gemeinschaftsgärten sind in der Tat sehr beliebt, weshalb wir solche Gärten in allen Stadtteilen anbieten wollen. Die Gemeinschaftsgärten werden von unserer zuständigen Dienststelle verwaltet und bisher wurden mir keine Beschwerden zugetragen. Die punktuellen Änderungen des Flächennutzungsplans bezüglich der Gemeinschaftsgärten in Merl, Hollerich und Grund werden einstimmig gutgeheißen. 7) Punktuelle Abänderung des Teilbebauungsplans QE bezüglich der Gemeinschaftsgärten in Hollerich und Grund Im Rahmen von punktuellen Änderungen am grafischen Teil des allgemeinen Bebauungsplans bezüglich der Gemeinschaftsgärten in Hollerich und Grund muss der grafische Teil („plan de repérage“) des Teilbebauungsplans „quartier existant“ entsprechend angepasst werden. Die Regeln für die Veröffentlichung wurden eingehalten. Innerhalb der vorgegebenen Frist wurden keine Einwände gegen das Projekt erhoben. Die „Cellule d’évaluation“ der „Commission d’aménagement“ des Innenministeriums hat das Projekt positiv begutachtet. Die punktuelle Änderung des Teilbebauungsplans QE bezüglich der Gemeinschaftsgärten in Hollerich und Grund wird einstimmig gutgeheißen. 8) Punktuelle Abänderung des Teilbebauungsplans QE bezüglich des neuen Verwaltungssitzes der CFL Im Rahmen einer punktuellen Abänderung des grafischen Teils des allgemeinen Bebauungsplans bezüglich des neuen Sitzes der CFL am Place de la Gare ist der grafische Teil des Teilbebauungsplans ‘quartier existant’ entsprechend anzupassen. Im Rahmen des im abgeänderten Gesetz vom 19. Juli 2004 über Gemeindeplanung und Stadtentwicklung vorgesehenen Annahmeverfahrens wurden die Dossiers der zuständigen Kommission des Innenministeriums vorgelegt. Im Rahmen der Veröffentlichung wurden innerhalb der vorgegebenen Frist keine Einwände gegen das Projekt erhoben. Die punktuelle Abänderung des Teilbebauungsplans QE bezüglich des neuen Verwaltungssitzes der CFL wird einstimmig gutgeheißen. 9) Neuordnung von Bauland Folgende Anträge zur Neuordnung von Bauland werden einstimmig gutgeheißen: – 60, Rue Sébastien Tinant: Teilung der Parzelle zwecks Schaffung von drei neuen Bauplätzen, auf denen jeweils ein Neubau entstehen kann, eines Loses, das in den öffentlichen Besitz integriert wird, sowie eines Loses, das übrig bleibt; – Route de Thionville – Rue de Houffalize: Parzellierung der Parzellen 145/6155, 145/5900, 144/5899 und 142/10659 zwecks Begradigung der Grenzen, um einen neuen Bauplatz zu schaffen, auf dem ein neues Gebäude errichtet werden kann; – Rue de la Semois: Zusammenführung der Parzellen 260/8232 und 261/8233 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes, auf dem ein Neubau entstehen kann, sowie eines Loses, das in den öffentlichen Besitz integriert wird. VI. PROVISORISCHE SCHULORGANISATION 2023/2024 DES KONSERVATORIUMS Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die neue Gesetzgebung bringt für die Schulorganisation des städtischen Konservatoriums verschiedene Änderungen mit sich. Mit dem neuen Gesetz zur Reform des Musikunterrichts wird ein Großteil des Musikunterrichts in den öffentlichen Musikschulen gratis werden. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Schülerzahlen relativ konstant bleiben bzw. um maximal 2 bis 3 Prozent steigen werden. Rätin Claudine KONSBRUCK (CSV): Ich nutze die Gelegenheit, um Herrn Marc Meyers, Direktor, und Serge Bausch, beigeordneter Direktor des Konservatoriums, für ihr großes Engagement zu danken. Heute steht die provisorische Schulorganisation 2023/2024 des städtischen Konservatoriums zur Abstimmung. Im Herbst dieses Jahres wird der Gemeinderat mit der definitiven Schulorganisation befasst. Das städtische Konservatorium ist eine Erfolgsgeschichte und droht, Opfer ihres Erfolgs zu werden. Wir leben in einer multikulturellen Stadt mit mehr als 160 verschiedenen Nationalitäten. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung der Stadt Luxemburg liegt bei mehr als 70 %. Über Musik und Tanz lassen sich Menschen zusammenbringen und dabei kommt dem Konservatorium eine wichtige Bedeutung zu. Da die Einschreibungen noch nicht abgeschlossen sind, werden die definitiven Zahlen erst im Herbst vorliegen. Der Ausbau des Konservatoriums ist seit Jahren ein Thema. In der Kommission haben wir erfahren, dass wir uns noch einige Zeit werden gedulden müssen, bis ein Ausbau in Angriff genommen werden kann, da das Parlament noch einem Finanzierungsgesetz für den Ausbau zustimmen muss. Die Musikschulen in den verschiedenen Stadtteilen sind ebenfalls ein großer Erfolg. Mehr als 1.200 Schüler besuchen die lokalen Musikschulen.
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