328 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 Der Gemeinderat erteilt einstimmig ein positives Gutachten. 4) Punktuelle Änderung am Flächennutzungsplan bezüglich des „Domaine du Kiem“ Der Gemeinderat ist aufgerufen, einer punktuellen Änderung am schriftlichen und grafischen Teil des Flächennutzungsplans (PAG) bezüglich des „Domaine du Kiem“ (Phase II) zuzustimmen. Diese punktuelle Anpassung erfolgt parallel zur Anpassung des Teilbebauungsplans (PAP) „Domaine du Kiem – Phase II“ (KI-08) und umfasst: – eine Anpassung von Artikel 24 des schriftlichen Teils; – die Änderung der Koeffizienten des Teilbebauungsplans NQ, eingeschrieben im grafischen Teil: COS: Anhebung von 0,30 auf 0,40; CSS: Anhebung von 0,70 auf 0,75; CUS: Anhebung von 1,12 auf 1,35; DL: Anhebung von 90 auf 97; – Angabe der Grenzlinien des gebilligten Teilbebauungsplans „Domaine du Kiem -Phase II“, mit der Referenz KI-08a (als Folge der punktuellen Anpassung aus dem Jahr 2021) und KI-08b (parallel durchgeführte punktuelle Anpassung). Diese punktuelle Anpassung des Flächennutzungsplans bedingt auch eine Änderung des „schéma directeur SD n° KI-08“. Nach Einschätzung der Stadt Luxemburg wird das Projekt keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (abgeändertes Gesetz vom 22. Mai 2008) haben. Am 19. April 2023 hat die Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung bestätigt, dass eine weitere Analyse im Rahmen eines Umweltverträglichkeitsberichts nicht erforderlich ist. Rätin Elisabeth MARGUE (CSV): Durch diese punktuelle Anpassung kann die Wohndichte erhöht werden. In einigen Jahren wird dort auch die Trambahn fahren. Wir begrüßen, dass die Grundstücke, die in öffentlicher Hand sind, dichter bebaut werden können, wobei man sich von vornherein bewusst sein sollte, dass Infrastrukturen wie Schulen, Schulfoyers und Kinderkrippen den Bedürfnissen angepasst werden müssen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Im Rahmen des Projektes „Laangfur“ sind die nötigen Infrastrukturen vorgesehen. Die punktuelle Änderung am schriftlichen und grafischen Teil des Flächennutzungsplans - „Domaine du Kiem“ (Phase II) wird einstimmig gutgeheißen. 5) Punktuelle Abänderung des Flächennutzungsplans bezüglich der Rue des Eglantiers Der Gemeinderat ist aufgefordert, einer punktuellen Änderung des schriftlichen und des grafischen Teils des Allgemeinen Bebauungsplans (PAG) bezüglich der Grundstücke, die durch den Teilbebauungsplan (PAP) „Rue des Eglantiers“ in Weimershof abgedeckt sind, zuzustimmen. Diese punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans, welche parallel zu einer Änderung des Teilbebauungsplans „Rue des Eglantiers (WH-02)“ erfolgt, begreift: – eine Änderung von Artikel 24 des schriftlichen Teils; – die Umklassierung eines Teils der „Wohnzone 1 [HAB-1]“ in eine „Wohnzone 2 [HAB-2]“; – die Umklassierung eines Teils der „Sport- und Erholungszone [REC]“ in eine „Wohnzone 2[HAB-2]“; – die Angabe der Grenzen des genehmigten Teilbebauungsplans „Rue des Eglantiers“ im grafischen Teil, mit der Referenz WH-02a (als Folge der 2019 durchgeführten punktuellen Änderung) und WH-02b (parallel vorgenommene punktuelle Änderung). Nach Einschätzung der Stadt Luxemburg sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (abgeändertes Gesetz vom 22. Mai 2008) zu erwarten. Am 14. November 2022 hat die Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung bestätigt, dass eine weitere Analyse im Rahmen eines Umweltverträglichkeitsberichts nicht erforderlich ist. Rätin Sylvia CAMARDA (DP): Wir haben heute eine Petition von Einwohnern des Stadtteils Weimershof erhalten, die sich gegen das Verschwinden des Parks wehren. Wie ist der Stand der Dinge? Rätin Héloïse BOCK (DP): Angesichts der künftigen Entwicklung des Stadtteils – eine weitere Verdichtung ist geplant – wäre es interessant zu erfahren, ob das Anlegen eines anderen Parks vorgesehen ist. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Es handelt sich nicht um einen Park, sondern um ein bebaubares Grundstück, das an einem Weg liegt und sich im Besitz des Zivilhospizes befindet. Die einzige Änderung, die vorgenommen wird: Ein Teil der „Wohnzone 1 [HAB-1]“ wird in eine „Wohnzone 2 [HAB-2]“ umklassiert. In einer Wohnzone 1 können nur Einfamilienhäuser gebaut werden. Es hätte zwar auf jeder Etage eine Wohnung geschaffen werden können, doch jedes Haus hätte seine eigene Garage haben müssen. In einer Wohnzone 2 kann eine gemeinsame Tiefgarage gebaut werden. Die Einwohner von Weimershof sind in der Tat nicht erfreut darüber, dass hier Wohnungen zu erschwinglichen Preisen entstehen werden. Die Wohnungen werden Eigentum der Zivilhospize sein und werden der Stadt Luxemburg zur Verfügung gestellt. Die punktuelle Änderung am Flächennutzungsplan bezüglich der Rue des Eglantiers wird gutgeheißen. Rätin Héloïse Bock (DP) enthält sich beim Votum. 6) Punktuelle Abänderungen des Flächennutzungsplans bezüglich der Gemeinschaftsgärten in Merl, Hollerich und Grund Der Gemeinderat ist aufgerufen, punktuelle Änderungen am Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) betr. die Gemeinschaftsgärten in Merl, Hollerich und Grund zu genehmigen. Die betreffenden Parzellen werden im grafischen Teils des Flächennutzungsplans in eine „zone spéciale de cités jardinières et jardins communautaires [JAR-cj]“ klassiert. In Merl (« Am Bongert ») wird so die Schaffung eines Gemeinschaftsgartens in einem Teil einer bisherigen „zone de verdure [VERD]“ ermöglicht. In Hollerich (Rue Paul Séjourné) betrifft die Änderung einen bestehenden Gemeinschaftsgarten und ermöglicht die Korrektur eines materiellen Fehlers in Bezug auf dessen Grenzen. Im Stadtgrund (Rue St Ulric) werden die betreffenden Grundstücke seit 2018 als Gemeinschaftsgärten genutzt. Sie waren bislang als „zone de verdure [VERD]“ klassiert. Die Änderung ermöglicht die Regularisierung der bestehenden Situation. Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden durchgeführt und der Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige
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