327 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 Rat Claude RADOUX (DP): Meine Aussage ist keine persönliche Einschätzung dessen, was möglich ist. Vielmehr handelt es sich um die Einschätzung des städtischen Urbanismusdienstes, der meint, dass hier eine Gebäudeaufstockung nicht möglich sei. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Es sei daran erinnert, dass die Häuser 47, 49 und 51, Rue Knäppchen nicht unter kommunalem Schutz stehen. Im Jahr 2017 wurden diese Häuser von der damaligen „Sites et Monuments“-Behörde nicht als schützenswert angesehen. Wir überlassen es gerne dem Kulturministerium, die Eigentümer dafür zu entschädigen, dass sie aufgrund des nationalen Schutzes gewünschte baulichen Veränderungen nicht werden vornehmen können. Die Stadt Luxemburg kennt eine dynamische Entwicklung und klare Regeln sind wichtig. Im Flächennutzungsplan ist festgehalten, was wo gebaut werden darf oder auch nicht. Es geht darum, Spekulation zu verhindern. Mir scheint, dass manche Personen morgens sagen, dass unbedingt mehr, dichter und höher gebaut werden muss, um dann am Nachmittag das Gegenteil zu sagen. Es war von Postenkartenromantik die Rede. Wenn man sich die betreffenden Häuser ansieht, wird sogleich deutlich, dass es nicht möglich sein wird, dort Wohnungen zu schaffen, die in Bezug auf Wärmedämmung und Heizen den Anforderungen entsprechen, die wir uns für den sozialen Wohnungsbau gesetzt haben. Der Flächennutzungsplan sieht vor, dass hier Neubauten entstehen können, was sich sowohl in Bezug auf die Wohnqualität als auch auf die Umweltverträglichkeit positiver auswirken würde. Mein Verständnis in Bezug auf transparente Regeln ist eine andere als die von Rat Benoy, weshalb der Schöffenrat sich den Aussagen unseres Urbanismusdienstes nur anschließen kann. Es handelt sich um kleine Häuser, wie sie damals im Viertel gebaut wurden, die jedoch heute nicht mehr dem entsprechen, was wir unter modernem Wohnungsbau verstehen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Man kann nicht behaupten, dass es sich nicht in diesen Häusern wohnen ließe. Die Besitzer wollen ihr Häuschen erhalten und Änderungen im Rahmen des Möglichen durchführen. Es kann doch nicht sein, dass diese Menschen alles aufgeben sollen, damit dort höher gebaut werden kann. In anderen Stadtteilen, wo noch Bauland zur Verfügung steht, kann und soll, sofern es der Flächennutzungsplan zulässt, höher gebaut werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Niemand stellt in Frage, dass es möglich ist, in diesen Häusern zu wohnen. Sie sind ja auch zurzeit bewohnt. Mit den Stimmen der Vertreter von DP und CSV erteilt die Stadt Luxemburg ein negatives Gutachten. Die Vertreter von déi gréng, LSAP und déi Lénk sprechen sich für ein positives Gutachten aus. 3) Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 115, Rue de Neudorf als nationales Kulturerbe einzustufen In seinem Schreiben vom 5. Mai 2023 hat das Kulturministerium die Stadt über sein Vorhaben informiert, das Gebäude Nr. 115, Rue de Neudorf als nationales Kulturerbe einzustufen. Gemäß dem Flächennutzungsplan liegt die betroffene Parzelle in einer „Wohnzone 1 [HAB-1]“, überlagert von einer Zone „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’“. Diese Zone wird durch den Teilbebauungsplan ‘quartier existant’ (PAP QE) „secteur protégé des ensembles sensibles [SPR-es]“ präzisiert. Die Akte im Archiv des Stadtplanungsamtes enthält keine Originalbaupläne des Gebäudes. Die Pläne der Baugenehmigung Nr. 2022/2528 vom 11. April 2023 sehen den Umbau eines Nebengebäudes auf Erdgeschossniveau vor, das sich in der hinteren Umgrenzungslinie befindet und an die Fassade auf der Gartenseite angebaut ist. Diese Eingriffe haben keine Auswirkungen auf das Hauptgebäude oder auf die Umrisslinien. Das Gebäude befindet sich am Ende eines Ensembles mit Reihenhäusern. Es besteht aus zwei Stockwerken, die auf einem halb unterirdischen Keller ruhen. So wie viele der historischen Gebäude entlang der Rue de Neudorf hat auch dieses zur Straßenseite ein Mansardendach, das mit einem Stuckgesims versehen ist, und ein Schrägdach auf der Gartenseite. Im Erdgeschoss wird das Gebäude durch ein Nebengebäude ergänzt, das sich in der hinteren Umgrenzungslinie befindet und über den Weg entlang der Seitenfassade zugänglich ist. Auf der Rückseite des Gebäudes erstreckt sich ein langer Garten. Die Hauptfassade weist Quadersteine des Sockels mit zwei gewölbten Öffnungen, drei Reihen vertikaler Öffnungen mit Fensterrahmen und Tür aus verziertem Stein, sowie Treppen aus Terrazzo auf. Die Seitenfassade weist keine Öffnungen oder andere Besonderheiten auf. An den beiden Dachfenstern im Mansardendach wurden wahrscheinlich bereits Änderungen vorgenommen. Der Urbanismusdienst hatte nicht die Möglichkeit, das Gebäude zu besichtigen und kann daher keine Beurteilung über das Innere des Gebäudes abgeben. Da dieses Gebäude Teil eines Ensembles historischer Gebäude ist, die einen vergleichbaren Wert für das Kulturerbe und ähnliche architektonische Merkmale aufweisen, bedauert das Stadtplanungsamt, dass das Ministerium nur das Gebäude mit der Nr. 115 unter Schutz stellen möchte und nicht auch die anderen Gebäude, die zum Ensemble gehören. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Es sei daran erinnert, dass dieses Gebäude im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg bereits in einem „secteur protégé d’intérêt communal ‘environnement construit’“ gelegen ist. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, warum das Kulturministerium nicht den Vorschlag macht, auch die daran angrenzenden Gebäude als nationales Kulturerbe einzustufen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Es freut uns, dass der Schöffenrat den Vorschlag des Kulturministeriums unterstützt. Wir kommen jedoch nicht umhin, einen Richtungswechsel festzustellen. Bisher hat der Schöffenrat immer erklärt, dass er die Einstufung eines einzelnen Hauses als nationales Kulturerbe nicht befürworte. Nun spricht er sich für eine solche Maßnahme aus und will das Ministerium ermutigen, die übrigen Häuser ebenfalls als nationales Kulturerbe einzustufen. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Es handelt sich um ein sehr schönes Haus und es steht fest, dass der Besitzer sehr großen Wert darauflegt, dass das auch so bleibt, weshalb ich der Ansicht bin, dass das Haus als nationales Kulturerbe eingestuft werden sollte. Überlegungen vom Typ „Die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz“ werde ich nicht vermissen, wenn ich nicht mehr Mitglied des Gemeinderates sein werde. Wenn ein Autofahrer, der wegen zu hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn angehalten wird, der Polizei entgegenhält, dass andere genau so schnell wie er gefahren seien, kann dies, gelinde gesagt, als Argument bezeichnet werden, das keines ist. Wenn es der Wille der Stadt Luxemburg ist, den Vorschlag des Kulturministeriums zu unterstützen, sollte sie darauf verzichten, kindliches Verhalten an den Tag zu legen und zu beanstanden, dass nicht auch die übrigen Gebäude als nationales Kulturerbe eingestuft werden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich kann diese Haltung nicht nachvollziehen. Genannte Häuser stehen seit 2017 unter kommunalem Schutz und nun will das Kulturministerium plötzlich eines dieser Häuser als nationales Kulturerbe einstufen.
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