325 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 aeternam geschlossen zu bleiben. Das Kulturministerium hat kein kategorisches Nein ausgesprochen, sondern gesagt, das Ganze überdenken zu wollen. Sollte vor dem 13. Juli ein Familienmitglied der Konzessionäre der betroffenen Gräber sterben, würde sicherlich niemand gegen die Stadt Luxemburg vorgehen, wenn das Grab für eine Bestattung geöffnet würde. Die Absicht des Ministeriums, sich Richtlinien zu geben, ist so falsch nicht, da zu erwarten ist, dass sich solche Situationen wiederholen werden. Rat Claude RADOUX (DP): Die Stadt Luxemburg hat eine Kommission eingerichtet, die sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt und sich mit Grabangelegenheiten und auch mit dem Schutz von Gräbern befasst. Mehrere Hundert Gräber auf den Friedhöfen der Hauptstadt stehen unter Schutz. Wenn Grabkonzessionen auslaufen und nicht erneuert werden, wird geprüft, ob das jeweilige Grab eine Besonderheit aufweist, bzw. ob bekannte Persönlichkeiten dort bestattet sind, sprich, ob es Gründe gibt, ein Grab unter Denkmalschutz zu stellen. Gräber, die unter Schutz gestellt werden, werden von der Stadt Luxemburg unterhalten. Fakt ist, dass das Kulturministerium bisher wenig Interesse für jene Gräber gezeigt hat, die von der Stadt unter kommunalen Schutz gestellt wurden oder werden. Unter den 16 Gräbern befindet sich lediglich eines, dessen Konzession ausläuft. In der Kommission wurde die Frage aufgeworfen, was es denn bedeutet, wenn ein Grab als nationales Kulturerbe eingestuft wird. Zur Bestattung eines Familienangehörigen darf die Grabplatte selbstverständlich geöffnet werden. Wird jemand bestattet, wird eine Grabplakette mit dem Namen des Verstorbenen am Grabstein angebracht. Welche Schriftart darf auf einem denkmalgeschützten Grab verwendet werden? Es kommt vor, dass bei der Graböffnung eine Grabplatte beschädigt wird. Wer hat ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, diese zu ersetzen? Im Sinne einer pragmatischen Lösung hat die Stadt Luxemburg Kontakt mit dem Ministerium aufgenommen. In einer mündlichen Antwort hieß es, dass die Gräber für Bestattungen geöffnet werden könnten. Die Stadt hat alsdann um eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Aussage gebeten. Eine Antwort haben wir nicht erhalten, außer dem Hinweis, dass man Überlegungen führen und Richtlinien ausarbeiten wolle. Dies hat uns aufhorchen lassen und hat dazu geführt, dass wir nicht blindlings ein positives Gutachten erteilen können. Wir sind uns alle einig, dass diese Grabstätten etwas Besonderes darstellen, weshalb sie denn auch bereits unter kommunalem Schutz stehen. Wir sind der Ansicht, dass dem auch so bleiben soll und dass Gräber, deren Konzession ausläuft, von genannter Kommission begutachtet werden sollen, um dann, sollten sie als schützenswert erachtet werden, unter kommunalen Schutz gestellt werden sollen. Ich kann daher den Aufruf des Schöffenrates, den Vorschlag des Kulturministeriums negativ zu begutachten, nur unterstützen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Es handelt sich hier um Gräber, wo die Särge in die Mauer eingelassen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Problem darstellen sollte, trotz nationalen Denkmalschutzes hier weiterhin Verstorbene bestatten zu können. Die Aussagen von Bürgermeisterin Polfer haben mich dann doch erstaunt, denn sie stehen im Widerspruch zu den Unterlagen, die uns vorliegen. Die Urbanismus-Dienststelle hat sich für ein positives Gutachten ausgesprochen. Wenn sich Probleme stellen, wieso steht der Punkt dann heute auf der Tagesordnung? Müssen Fristen eingehalten werden? Sollte der Schöffenrat nicht gewillt sein, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, werden wir uns beim Votum enthalten. Rätin Marceline GOERGEN (CSV): Aus den Unterlagen geht hervor, dass bei verschiedenen Gräbern, die bereits als nationale Kulturdenkmäler eingestuft sind, die Konzession nicht abgelaufenen ist. Da stellt sich in der Tat die Frage, wie die Situation gehandhabt werden soll, wenn ein verstorbener Angehöriger hier bestattet werden soll, wissend, dass nun erst Richtlinien ausgearbeitet werden sollen. Es wäre zu begrüßen, wenn das Ministerium der Stadt die mündliche Zusage schriftlich bestätigen würde, damit mehr Klarheit herrscht. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Rat Radoux hat die Problematik klar dargelegt. Die Stadt Luxemburg respektiert die Architektur der Friedhöfe seit langen Jahren - lange bevor andere Instanzen dafür Interesse gezeigt haben. Sowohl die 16 Gräber, um die es heute geht, als auch andere Gräber stehen daher bereits unter kommunalem Schutz. Es wurde die Frage aufgeworfen, was ein nationaler Schutz zusätzlich bringen würde. Die Stadt wünscht sich eine Antwort auf diese Frage - und dies nicht erst seit vergangener Woche. Das Schreiben, in dem uns mitgeteilt wurde, dass man sich Richtlinien geben wolle, datiert vom 30. Juni. Antworten auf die von der Stadt aufgeworfenen Fragen haben wir bisher nicht erhalten. In einem Haus, das als nationales Kulturerbe eingestuft ist, kann man selbstverständlich normal wohnen, doch dürfen im Inneren des Hauses keine Renovierungs- bzw. Umbauarbeiten ohne die Einwilligung des Kulturministeriums durchgeführt werden. Gräber, die unter kommunalem Schutz stehen, deren Konzession nicht mehr erneuert bzw. neu zugeteilt wurde, werden von der Stadt unterhalten. Die Frage war die, wie es sich verhält, wenn ein Grab, dessen Konzession ausgelaufen ist, zusätzlich als nationales Kulturerbe eingestuft ist. Wir warten nach wie vor auf eine klare Antwort seitens des Ministeriums. Wieso steht der Punkt heute auf der Tagesordnung? Weil wir an die Einhaltung von Fristen gebunden sind. Die Stadt muss innerhalb von drei Monaten ein Gutachten im Zusammenhang mit dem Vorschlag des Kulturministeriums erstellen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird von einem positiven Gutachten ausgegangen. Wir meinen, dass es Transparenz und auch nationale Richtlinien braucht, um ein Grab als nationales Denkmal einzustufen, und dass diese Richtlinien vorliegen sollten, bevor die Stadt ein positives Gutachten ausstellt. Die von Rat Radoux erwähnte Kommission funktioniert bestens. Die Stadt Luxemburg übernimmt ihre Verantwortung und es wäre gut, wenn das Kulturministerium ebenfalls klar Stellung beziehen würde. Mit den Stimmen der Vertreter von DP und CSV erteilt die Stadt Luxemburg ein negatives Gutachten. Die Vertreter von déi gréng, LSAP und déi Lénk enthalten sich. 2) Vorschlag des Kulturministeriums, die Gebäude Nr. 47, 49 und 51, Rue Knäppchen samt Gärten als nationales Kulturerbe einzustufen In seinem Schreiben vom 14. April 2023 hat das Kulturministerium die Stadt Luxemburg von seinem Vorhaben informiert, die Gebäude Nr. 47, 49 und 51, Rue Knäppchen samt Gärten (die sich zwischen der Rue de Rollingergrund und der Rue Knäppchen befinden) als nationales Kulturerbe einzustufen. Gemäß dem Flächennutzungsplan liegen die betreffenden Gebäude in einer „Wohnzone 1 [HAB-1]“. Diese Zone wird durch den Teilbebauungsplan ‘quartier existant’ (PAP QE) [HAB-1•c] präzisiert. Auf Parzelle Nummer 115/1196 befindet sich das Gebäude Nummer 47. Die Akte im Archiv der Stadtplanungsbehörde enthält keine genehmigten Pläne. Die zwei Stockwerke, die auf einem halb unterirdischen Keller liegen, werden von
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