324 DE SITZUNG VON MONTAG, DEM 3. JULI 2023 – Val de Hamm 1: westlich des Val de Hamm, gegenüber der Q8-Tankstelle, auf einer Länge von ca. 100 m und einer Höhe von über 20 m; – Val de Hamm 2: östlich des Val de Hamm, nördlich und südlich der Q8-Tankstelle, auf einer Länge von ca. 80 m im nördlichen Abschnitt und ca. 50 m im südlichen Abschnitt und einer Höhe von mehr als 20 m; – Fort Dumoulin: am östlichen Ende der Rue du Fort Dumoulin, auf einer Länge von ca. 80 m und einer Höhe von mehr als 20 m. Die Gesamtdauer der Bauarbeiten wird mit etwa 16 Wochen angegeben. Das Projekt, das von der Finanzkommission positiv begutachtet wurde, wird über den zu schaffenden Artikel 4/410/221313/23005 des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2023 und folgende finanziert. Rat François BENOY (déi gréng): Es handelt sich um notwendige Sicherungsarbeiten im Val de Hamm und im Bereich der Rue du Fort Dumoulin. In der Kommission wurde uns erklärt, dass wegen des Klimawandels ganz allgemein das Risiko von Erdrutschen und Felsstürzen steigt, d.h. dass wir davon ausgehen müssen, dass solche Arbeiten in naher Zukunft öfter notwendig werden. Der Leiter der zuständigen Dienststelle hat darauf hingewiesen, dass demnach auch mit mehr Arbeit für die Dienststelle gerechnet werden muss. Er wünscht sich daher eine Aufstockung des Personals, um schnell reagieren zu können, wenn es die Situation erfordert. Daher unser Appell an den Schöffenrat, dafür Sorge zu tragen, dass die Dienststelle über das notwendige Personal verfügt. In diesem Zusammenhang sei erneut betont, dass Fußgänger und Läufer mit aller Deutlichkeit auf die Durchführung von Sicherungsarbeiten bzw. die Gefahr eines Hangrutsches hingewiesen werden müssen, damit die Sperrungen respektiert werden. Eine einfache Absperrung mit Sicherheitswarnband, wie ich sie auf der Schläifmillen gesehen habe, reicht nicht aus. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass auf der Tagesordnung der letzten Finanzkommission vier Punkte standen, die auch den Kompetenzbereich anderer Kommissionen betrafen, darunter die Kapitalerhöhung bei Luxtram S.A. und die Anpassung von Artikel 4 des kommunalen Reglements über die Solidaritätszulage. Daher mein Appell an die Stadtverantwortlichen, künftig dafür Sorge zu tragen, dass andere Kommissionen, sofern sie von der Thematik betroffen sind, hinzugezogen werden, damit Fragen, die wir Gemeinderäte stellen, fachkompetent beantwortet werden können. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Wenn Felswände, die der Verantwortung der Stadt Luxemburg unterliegen, zu Gefahrenpunkten wurden, hat die Stadt stets die nötigen Vorkehrungen getroffen und alles unternommen, um zusammen mit spezialisierten Firmen die nötigen Sicherungsarbeiten durchzuführen. In meiner Laufbahn als Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg erinnere ich mich an einen einzigen traumatischen Vorfall, wo sich in Pulvermühle ein dicker Felsbrocken löste und auf ein Wohnhaus stürzte. Gott sei Dank wurde niemand verletzt! Die Schäden waren groß. Die Traumata der betroffenen Bewohner konnte ich sehr gut nachvollziehen. Wir werden auch in Zukunft alles unternehmen, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Oft werden Sicherheitsabsperrungen nicht von allen Bürgern respektiert. Ein ähnliches Verhalten erleben wir Tag für Tag im Straßenverkehr. Als die Rue du Fossé als Sackgasse ausgeschildert wurde, meinten viele Autofahrer, diese Regelung gelte nicht für sie – und mussten zurücksetzen. Mehr als Schilder anbringen und auf Gefahrenpunkte hinweisen können wir nicht tun. Das Dossier „Nationalstadion“ wurde in der Finanzkommission behandelt und ich weiß beim besten Willen nicht, welche andere Kommission wir da noch hätten hinzuziehen sollen, wissend, dass es sich um eine staatliche Baustelle handelt und die Stadt Luxemburg nicht die Verantwortung für die entstandenen Mehrkosten trägt. Die Regierung ist an die Stadt Luxemburg herangetreten mit der Bitte, ihren Kostenbeitrag zu erhöhen, dies vor dem Hintergrund, dass die vom Staat zusätzlich zu leistende Finanzierung den Betrag von 40 Millionen Euro überschritten hätte und demnach ein gesondertes Finanzierungsgesetz erforderlich gewesen wäre. Ich weiß nicht, wo wir diesen Sachverhalt anders als in der Finanzkommission hätten erklären sollen. Das Projekt an sich erfährt dadurch keine Änderungen. Da heute die letzte Sitzung des Gemeinderates in seiner jetzigen Zusammensetzung stattfindet und die nächste Sitzung erst nach den Sommerferien vorgesehen ist, war es wichtig, die vorliegenden Kostenvoranschläge noch zur Abstimmung zu bringen, damit die Projektausschreibungen lanciert werden können. Die Arbeiten zur Sicherung der Felswände im Val de Hamm und im Bereich der Rue du Fort Dumoulin in Pulvermühl werden einstimmig gutgeheißen. V. URBANISMUS 1) Vorschlag des Kulturministeriums, 16 Grabstätten auf dem Friedhof Weimerskirch als nationales Kulturerbe einzustufen Das Kulturministerium hat die Stadt Luxemburg von seinem Vorhaben informiert, 16 Grabstätten auf dem Friedhof im Bereich der Rue Henri Lamormesnil in Weimerskirch als nationales Kulturerbe einzustufen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: In der zuständigen beratenden Kommission wurde über dieses Vorhaben diskutiert. Im Flächennutzungsplan (PAG) der Stadt Luxemburg sind diese besonderen Grabmäler als „secteur protégé d’intérêt communal‚ ‘environnement construit’“ ausgewiesen, so dass bereits ein Schutz seitens der Stadt Luxemburg gewährleistet ist. Deshalb stellt sich die Frage, was eine Einstufung als nationales Kulturerbe zusätzlich bringen würde. Ohne das Einverständnis des Ministeriums dürften keine Änderungen an den Gräbern vorgenommen werden. Es handelt sich jedoch um Grabstätten, die noch genutzt werden. Es kann doch nicht sein, dass die Stadt Luxemburg auf die Zustimmung des Kulturministeriums warten muss, um diese Gräber öffnen zu können, wenn Familienangehörige dort begraben werden sollen. Vor mehr als einem Monat haben wir beim Ministerium um eine Klarstellung der beschriebenen Situation gebeten. Bis zum heutigen Tag haben wir keine offizielle Antwort erhalten. Wir wurden lediglich per E-Mail informiert, dass das Ministerium am 13. Juli zusammen mit dem INPA Richtlinien ausarbeiten will. Deshalb empfehle ich dem Gemeinderat, zu diesem Zeitpunkt ein negatives Gutachten abzugeben und dann abzuwarten, bis das Kulturministerium sich die erwähnten Richtlinien gegeben hat. Es wäre wünschenswert, wenn das Kulturministerium sich zuerst die Richtlinien geben würde, bevor es die Einstufung als nationales Denkmal vornimmt. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Ein Grab zu öffnen, um jemanden zu bestatten, und es wieder zu schließen, ist konform zum Bestimmungszweck eines Grabes. Die Argumentation der Stadt klingt für mich nach Haarspalterei. Es gilt zu unterscheiden zwischen „concessions en activité“ und Gräbern, wie z.B. dem Grab des früheren Staatsministers Paul Eyschen, in dem sicherlich niemand sonst mehr beigesetzt wird. Die Zweckbestimmung eines Grabes ist es nicht, ad vitam
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