Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 3/2022 Sitzung vom / Séance du 02.05.2022
No 3/2022
Lydie Polfer (DP) Simone Beissel (DP) Serge Wilmes (CSV) Colette Mart (DP) COMPOSITION DU CONSEIL COMMUNAL Photos : Ville de Luxembourg / La La La Photo / Maison Moderne Maurice Bauer (CSV) Gabriel Boisante (LSAP) Cathy Fayot (LSAP) Tom Krieps (LSAP) Ana Correia Da Veiga (déi Lénk) Guy Foetz (déi Lénk) Roy Reding (adr) Paul Galles (CSV) Isabel Wiseler-Lima (CSV) Claudine Konsbruck (CSV) Elisabeth Margue (CSV) Claude Radoux (DP) Mathis Prost (DP) Jeff Wirtz (DP) Sylvia Camarda (DP) Héloïse Bock (DP) Patrick Goldschmidt (DP) Laurent Mosar (CSV) Linda Gaasch (Déi Gréng) François Benoy (Déi Gréng) Maria Eduarda De Macedo (Déi Gréng) Christa Brömmel (Déi Gréng) Claudie Reyland (Déi Gréng)
169 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Montag, dem 2. Mai 2022 IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I. Fragen der Gemeinderatsmitglieder (Seite 170) II. Verkehrsreglements (Seite 171) III. Forstbewirtschaftungsplan für den Wald der Zivilhospize in Lorentzweiler (Gutachten) (Seite 172) IV. Sozialamt: Essen auf Rädern (Anpassung des Preises der Mahlzeiten und Übernahme von Zusatzkosten) (Seite 172) V. Konventionen (Seite 173) VI. Kostenvoranschläge: –– Umgestaltung der Rue de Strasbourg (Seite 177) –– Umgestaltung der Rue Adolphe und der Rue de Vianden (Seite 181) VII. Motion der Fraktion déi gréng über die Förderung des Schutzes des Kulturerbes in der Stadt Luxemburg (Vorstellung) (Seite 182) VIII. Motion der Fraktion déi Lénk über die Förderung der energetischen Renovierung auf Gemeindeebene und die Unterstützung von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind (Vorstellung) (Seite 183) IX. Motionen zum Thema Fußgängersicherheit: –– Motion der Fraktionen LSAP, déi Lénk und déi gréng bezüglich der Anfrage der Vereinigung ZUG, Zugang zu bestimmten Verwaltungsdokumenten zu erhalten (Vorstellung) (Seite 184) –– MotionderFraktion déi Lénk überdieAbsicherungvonFußgängerüberwegen (Abstimmung) (Seite 184) X. Motion von déi gréng über die Absicherung des Straßenraumes im Umfeld der Grundschulen (Abstimmung) (Seite 187) XI. Außerordentliche Subsidien (Seite 189) XII. Gerichtsverfahren (Seite 189) XIII. Schaffung / Streichung von Posten (Seite 189) XIV. Motion der Fraktion déi Lénk über die Infragestellung des Besuchsrechts beim CHL wegen der Pandemie (Seite 190) IN NICHTÖFFENTLICHER SITZUNG XV. Ersetzung eines Mitglieds der «Commission des subsides scolaires» XVI. Personalangelegenheiten
170 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namensaufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung I. FRAGEN DER GEMEINDERÄTE 1) Frage von Rat Benoy über die Website «www. veloskaart.lu» des Mouvement écologique Rat François BENOY (déi gréng): Das Mouvement écologique hat auf der Website www.veloskaart.lu 1.500 für Radfahrer problematische Orte und Strecken veröffentlicht, etwa 100 davon liegen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg. Mehr als 1000 Radfahrer nutzten die Plattform zwischen August und Oktober 2021, um die betreffenden Orte zu melden und Verbesserungsvorschläge zu machen. Sind dem Schöffenrat diese für den Radverkehr problematischen Orte und Strecken im Stadtgebiet bekannt? Wie gedenkt der Schöffenrat mit den festgestellten Problemen umzugehen? Beabsichtigt der Schöffenrat, die Kommission für urbane Mobilität mit diesem Thema zu befassen, um eine Analyse der gemeldeten Schwachstellen sowie der formulierten Empfehlungen vorzunehmen und infolgedessen dem Schöffenrat bzw. dem Gemeinderat Verbesserungsvorschläge vorlegen zu können? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Die Stadt nimmt alle Verbesserungsvorschläge ernst und lässt diese von der zuständigen Dienststelle prüfen, und zwar unabhängig davon, ob sie von Bürgerinnen und Bürgern oder von Vereinigungen vorgebracht werden. Denn jene, die unsere Dienste täglich nutzen, wissen am besten über bestehende Probleme Bescheid. Ein Großteil der 100 gemeldeten Stellen war bekannt und für einige Stellen waren bereits Verbesserungsmaßnahmen geplant. Es handelt sich hauptsächlich um sehr lokale und einfach zu lösende Probleme. Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn, die Kommission mit der „veloskaart.lu“ zu befassen. Viele der beanstandeten Punkte sind nicht mehr aktuell, an anderen Stellen können nur Verbesserungen umgesetzt werden, wenn genügend Platz für Verbesserungsmaßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorhanden ist. 2) Frage von Rat Foetz über die Schaffung einer kommunalen Gesellschaft für Urbanisierung Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Laut einem am 11. Februar 2022 im „Lëtzebuerger Land“ erschienenen Artikel mit dem Titel „Extremer Realismus“ soll intern über die „Gründung einer neuen Gesellschaft für Urbanisierung, einer Art kommunalen FUAK (Fonds d’urbanisation et d’aménagement du Plateau de Kirchberg) oder „Stater SNHBM“ auf Ebene der Stadt Luxemburg diskutiert werden und die Leitungen der Dienststellen sollen dem Schöffenrat vorgeschlagen haben, „ein Gutachten über die Vor- und Nachteile dieses Vorhabens“ erstellen zu lassen. In demselben Artikel wird kolportiert, dass die Bürgermeisterin „von der Idee nicht besonders überzeugt“ sei, wohingegen der Erste Schöffe „aus dem Schatten der liberalen Stadtverwaltung treten“ wolle und die „Gründung einer neuen Gesellschaft für Urbanisierung“ als „eine Möglichkeit unter vielen“ sehe. Der Gemeinderat ist zutiefst schockiert, dass er aus der Presse von den Überlegungen des Schöffenrats und der Stadtverwaltung erfahren muss. Angesichts des beträchtlichen Grundbesitzes der Stadt, der 87,5 Hektar Wohnbauland umfasst, sind derartige Überlegungen nicht verwunderlich und entsprechen auch annähernd der Position der Fraktion déi Lénk, die für die Schaffung einer von der Stadt geführten Organisation für Immobilienentwicklung eintritt, um sich gegenüber privaten Bauträgern und der Marktwirtschaft behaupten zu können. Können Sie die in diesem Artikel aufgestellten Behauptungen bestätigen? Wenn ja, können Sie dem Gemeinderat die nötigen Informationen bereitstellen? Wären Sie bereit, die Vor- und Nachteile dieses Vorhabens mit dem Gemeinderat zu besprechen? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Presseartikel werden vom Schöffenrat im Rahmen von Gemeinderatssitzungen üblicherweise nicht kommentiert, sofern dies nicht für absolut notwendig erachtet wird. In diesem Fall machen wir von unserem Recht auf Gegendarstellung Gebrauch. Darüber hinaus untersagt es der Schöffenrat seinen Schöffinnen und Schöffen sowie sonstigen Beschäftigten üblicherweise nicht, Überlegungen zu verschiedenen Themen anzustellen. Tatsache ist, dass die Stadt derzeit an mehreren großen Vorhaben arbeitet, darunter das „Stade“, „Villeroy&Boch“ sowie die „Porte de Hollerich“. Darüber finden im Schöffenrat und mit unseren Dienststellen selbstverständlich Gespräche statt. Es stellt sich die Frage, ob wir die Ausführung dieser Vorhaben intern betreuen möchten – in diesem Fall würde unseren Dienststellen zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt – oder ob wir eine im Eigentum der Stadt stehende Gesellschaft gründen, beispielsweise nach dem Modell des FUAK. Weiter sind die Gespräche bisher nicht fortgeschritten. Über die weitere Vorgehensweise wird in der nächsten Sitzung des Schöffenrats entschieden. Zu gegebener Zeit ist es sicher sinnvoll, Rechtsgutachten zur möglichen Struktur einer eventuellen kommunalen Gesellschaft für Urbanisierung einzuholen, um eine derart wichtige Entscheidung in voller Kenntnis der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Lage treffen zu können. Es erscheint mir sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt auch den Gemeinderat und die betroffene beratende Kommission mit dem Thema zu befassen. So weit sind wir aber noch nicht. Darüber hinaus gibt es nicht die geringste Meinungsverschiedenheit zwischen dem Ersten Schöffen Serge Wilmes und mir. 3) Frage von Rat Krieps über die Ladung vor das Polizeigericht Luxemburg Rat Tom KRIEPS (LSAP): Offenbar wurden zwei Personen zur Verhandlung vor dem Polizeigericht Luxemburgs am 15. Februar 2022 geladen. Bei den Delikten handelt es sich insbesondere um einen Verstoß gegen die städtische Polizeiverordnung (Artikel 21 und 22). Ich hatte um Auskunft ersucht, ob die Strafanzeige bzw. die Meldung des Delikts an die Staatsanwaltschaft durch die Stadt erfolgt war. Die Bürgermeisterin hat meine Frage bereits beantwortet, ich möchte ihre Antwort hier kurz zusammenfassen: Die betreffenden Personen wurden in der Tat vor das Polizeigericht geladen. Es handelte sich um verschiedene und insbesondere wiederholt begangene Delikte. Die Bürgermeisterin teilte mir mit, dass die Initiative von der Polizei ausgegangen war. Die Stadt hat also keine Informationen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Vielen Dank, dass Sie Ihre Frage selbst beantwortet haben. Sie haben die Antwort korrekt wiedergegeben. Die Polizei hat die Straftaten festgestellt, ein Strafmandat ausgestellt und dieses an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die amtliche Tatbestandsaufnahme durch die Polizei erfolgte auf Grundlage der städtischen Verordnung.
171 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 4) Frage von Rat Krieps über QR-Codes auf den Rechnungen der Stadt Luxemburg Rat KRIEPS (LSAP): In meiner Anfrage vom 3. März wollte ich wissen, ob geplant ist, die von der Stadt ausgestellten Rechnungen mit einem QR-Code zu versehen, der für die Zahlung mit Payconiq (vormals Digicash) äußerst praktisch ist. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass nun ein solcher Code auf den städtischen Rechnungen aufgedruckt ist. Es ist sehr erfreulich, dass manche unserer Vorschläge so schnell umgesetzt werden können. Schöffe Serge WILMES: Da die Zahlung mit Payconiq für die meisten Bürgerinnen und Bürger die einfachste Zahlungsmethode darstellt, können künftig in der Tat fast alle von der Stadt ausgestellten Rechnungen mit dieser Methode gezahlt werden. Ausgenommen davon sind lediglich Gutschriften, Rechnungen über 100.000 Euro und Lastschriften. Sollten Sie von anderen Fällen wissen, in denen die Zahlung mit Payconiq noch nicht möglich ist, teilen Sie uns dies bitte mit. II. VERKEHR Rat François BENOY (déi gréng): Unsere Fraktion hat sich gegen den Vorschlag des Schöffenrates bezüglich der Umgestaltung der Avenue Pasteur ausgesprochen. Wir haben uns für die Einrichtung einer Shared-Space-Zone eingesetzt. Die Bäume hätten erhalten werden können, es hätte mehr Raum für Fußgänger und Terrassen zur Verfügung gestanden und das hätte ganz allgemein zu mehr Lebensqualität beigetragen. Dies wäre selbstverständlich nur mit einer Umleitung des Verkehrs möglich gewesen. Der Schöffenrat hat sich stattdessen für einen bidirektionalen Radweg entschieden. Wir können somit die vorgeschlagenen Verkehrsregelungen für die Avenue Pasteur nicht mittragen. Mir ist noch immer nicht klar, zu welchem Zeitpunkt welche Abschnitte fertiggestellt sein werden und wie viele Bäume genau wann gefällt werden müssen. Die Informationen, die wir darüber in der Kommission erhalten haben, weichen von denen in der Pressemitteilung der Stadt Luxemburg ab. Im unteren Teil der Avenue Pasteur wurden die Bäume bereits gefällt, im oberen Teil noch nicht. Der Plan des Schöffenrates sieht das Anlegen eines bidirektionalen Radweges bis in Höhe der Rue Ermesinde vor. Werden die Arbeiten im unteren und im oberen Teil (bis zur Rue Ermesinde) auch bis zum Sommer 2022 abgeschlossen sein? Oder soll bis dahin nur der untere Abschnitt fertiggestellt sein, was bedeuten würde, dass die Radfahrer einen lästigen Schlenker über die Avenue Victor Hugo fahren müssten? Eine große Schwachstelle des Projektes: Das Anlegen eines bidirektionalen Radweges wird dazu führen, dass der Bürgersteig sehr eng wird und zusätzliche Konflikte mit den Fußgängern entstehen. Dies zeigt, dass das Projekt überhaupt nicht durchdacht wurde, um den wichtigen Funktionen der Avenue Pasteur gerecht zu werden. In der Rue Sejourné und in der Rue de la Semois wird eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Welche Maßnahmen sollen außer dem Aufstellen eines Tempo-30-Verkehrsschildes getroffen werden, um den Verkehr abzubremsen? Eine Bremsschwelle wurde bereits installiert. Werden weitere folgen, auch in anderen Straßen? Der Ende März zusammen mit den Ministern Bausch und Dieschbourg eingeweihte Radweg, der entlang der Eisenbahnstrecke von Dommeldingen nach Beggen führt, stellt eine wichtige Verbindung mit dem PC1 und darüber hinaus dar. Wäre es möglich, in Beggen, im Bereich des kleinen Fußballfeldes und des Kinderspielplatzes ein Verkehrsschild für die Radfahrer zu installieren, damit sie hier langsamer fahren? Zudem wäre es sinnvoll, die beiden Fußballtore leicht zu versetzen, wodurch Konflikte mit ballspielenden Kindern vermieden werden könnten, und den Radweg einzufärben, um eine sichtbare Abgrenzung herzustellen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): In der Rue Jean-François Boch ist auf einer Länge von 25 Metern die Einrichtung einer „rue de rencontre“ vorgesehen. Dort soll den Unterlagen zufolge Tempo 30 gelten. Handelt es sich dabei nicht vielmehr um eine „zone de rencontre“, wo laut Straßenverkehrsordnung Tempo 20 gilt? Mit 25 Metern ist die Strecke zudem sehr kurz. Wie wird dieser Bereich insgesamt gestaltet? Der bidirektionale Radweg in der Avenue Pasteur wird um den Streckenabschnitt Rue Henri VII - Rue Ermesinde verlängert. Werden hier weitere Bäume gefällt? Sollte dem so sein, werden wir diese Regelung nicht mittragen. Des Weiteren ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Kreuzung Rue Henri VII (südliche Seite) vorgesehen. Unter „à abroger“ lesen wir, dass im Bereich der Kreuzung mit der Rue Henri VII zwei Fußgängerüberwege verschwinden sollen. Wäre es möglich, diesbezüglich nähere Informationen zu erhalten? In der Rue de la Semois wurden Bremsschwellen eingerichtet. In den Unterlagen ist die Rede von der Einführung einer „zone résidentielle“. Wie unterscheidet sich eine „zone résidentielle“ von einer „zone de rencontre“? Täten wir nicht besser daran, die Rue de la Semois zwischen der Avenue Marie-Thérèse und dem Haus Nr. 25 für den motorisierten Verkehr (Anrainer ausgenommen) zu sperren? In der Rue Félix de Blochausen wird im Bereich des Hauses Nr. 48 ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. In den Unterlagen ist die Rede von einer „adaptation conséquente des conditions de stationnement“. Was sollen wir darunter verstehen? Wie viel Raum wird der Parkplatz einnehmen? Wird es möglich sein, dort eine Rampe auszufahren? Im Bereich des genannten Hauses ist außerdem die Installation von „parcomètres à minuterie“ vorgesehen. Im übrigen Bereich der Rue Félix de Blochausen werden „parcomètres à distribution de tickets“ installiert. Was hat es mit dem „parcomètre à minuterie“ auf sich? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: In der Avenue Pasteur wird ein bidirektionaler Radweg umgesetzt, wobei die Gebäude des Projektes „Autofreies Wohnen“ daran angebunden werden. Im Februar 2020 wurde die erste Phase des Radweg-Projektes vom Gemeinderat gutgeheißen. Da die erforderlichen Genehmigungen vorlagen, wurde mit der Umsetzung der ersten Phase begonnen. Die Arbeiten dieser Phase sollen voraussichtlich bis Mitte Mai abgeschlossen sein. Die zweite Phase mit einer Verlängerung des Radweges bis zur Rue Ermesinde wird sich daran anschließen. 24 Bäume müssen gefällt werden und 7 neue Bäume werden gepflanzt. Wir hoffen, diese Arbeiten im Herbst abschließen zu können. In der Rue Séjourné und in der Rue de la Semois wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit wie in einer „zone de rencontre“ auf 20 km/h beschränkt. Beide Straßen werden für den motorisierten Verkehr gesperrt. Davon ausgenommen ist der Anrainerverkehr, der durch die Installation von Bremsschwellen verlangsamt wird. Poller sollen keine installiert werden. Mit der Einrichtung einer „zone de rencontre“ (Tempo-20Zone) auf einer Länge von 25 Metern in der Rue Jean-Francois Boch tragen wir den Wünschen der Bürger Rechnung. Für den restlichen Verlauf der Straße gilt Tempo 30. Was die Rue Blochausen betrifft, sieht die Regelung vor, dass mit der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes auch eine Parkuhr vorzusehen ist.
172 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 In Rue Henri VII muss ein Fußgängerüberweg an eine andere Stelle verlegt werden. Der neue Radweg von Dommeldingen nach Beggen endet bei einem Kinderspielplatz. Wir werden nach einer Lösung suchen, um den Radweg bogenförmig um den Kinderspielplatz herumzuführen und Schilder zu installieren, welche die Radfahrer darauf hinweisen, dass dort Kinder spielen. Rat François BENOY (déi gréng): Gehe ich Recht in der Annahme, dass zusätzlich zu den 23 bereits gefällten Bäumen weitere 24 Bäume in der Avenue Pasteur gefällt werden? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Ich kann Ihnen die Gesamtzahl der Bäume, die gefällt werden müssen, nicht nennen. Die genaue Anzahl an Bäumen, die in der zweiten Phase gefällt werden, wird im Projekt (Phase 2) angeführt. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): In anderen Gemeinden ist die Nutzung eines Behindertenparkplatzes für Personen mit eingeschränkter Mobilität kostenlos. Sollte die Stadt Luxemburg nicht diesem Beispiel folgen? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität einen Behindertenparkplatz nutzt, ist eine Parkgebühr fällig. Parkt eine Person mit eingeschränkter Mobilität ihren Wagen auf einem nicht als Behindertenparkplatz ausgewiesenen Parkplatz, entfällt die Parkgebühr. Die Verkehrsregelungen für die Avenue Pasteur werden bei Enthaltung von déi gréng und déi Lénk gutgeheißen. Déi Lénk enthalten sich ebenfalls betreffend die Rue Félix de Blochausen und die Rue de la Semois (Regelung Nr. 63A/2022/8). Die verschiedenen Regelungen betr. Bauarbeiten, in deren Rahmen Bürgersteige temporär für den Fußgängerverkehr gesperrt werden müssen, werden bei Enthaltung der LSAP-Vertreter gutgeheißen. Alle übrigen Verkehrsregelungen werden einstimmig gutgeheißen. III. FORSTBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN FÜR DEN WALD DER ZIVILHOSPIZE IN LORENTZWEILER (GUTACHTEN) Der Gemeinderat ist aufgerufen, ein Gutachten zum Beschluss der Verwaltungskommission der Zivilhospize der Stadt Luxemburg über den Forstbewirtschaftungsplan 2022 für den Wald der Zivilhospize im Forstrevier Lorentzweiler abzugeben. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich nutze die Gelegenheit, um auf eine Äußerung von Bürgermeisterin Polfer im Zusammenhang mit den Wäldern der Stadt Luxemburg zu reagieren. In der Sitzung vom 22. April hatte ich um eine Diskussion zu den in den Wäldern der Stadt Luxemburg angewendeten Jagdmethoden gebeten. Mir wurde geantwortet, dass Jagd nichts mit Waldbewirtschaftung zu tun habe. Ich bin da anderer Meinung. Rotwild frisst junge Baumtriebe, vor allem die Triebe von Hainbuchen. Werden junge Bäume nicht umzäunt, riskieren Hainbuchen gar, dort auszusterben. Und daher stellt sich sehr wohl die Frage, wie die Jagd in den Wäldern der Stadt Luxemburg organisiert wird. Es wäre sinnvoll, sich in einer Sitzung der Umweltkommission mit diesem Thema zu befassen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Mitarbeiter unserer Dienststelle werden den Mitgliedern der Kommission die nötigen Erklärungen über die Organisation der Jagd in unseren Wäldern geben können. Der Gemeinderat gibt einstimmig ein positives Gutachten ab. IV. SOZIALAMT: ESSEN AUF RÄDERN Der Verwaltungsrat des Sozialamtes hat beschlossen, den Preis für eine Mahlzeit im Rahmen von „Essen auf Rädern“ auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg von 10,50 auf 13,50€ zu erhöhen. Die Preiserhöhung soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Der Gemeinderat ist aufgerufen, ein Gutachten über den diesbezüglichen Beschluss des Verwaltungsrates des Sozialamtes abzugeben. Der Gemeinderat ist des Weiteren aufgerufen, der nachträglichen Übernahme der Kosten in Höhe von 81.584,85€ für den Erwerb von zusätzlichem sowie den Ersatz von beschädigtem Material zum Aufwärmen der Mahlzeiten zuzustimmen. Rat Mathis PROST (DP): Der aktuelle Preis pro geliefertes Essen liegt bei 10,50€. Die Anzahl der gelieferten Essen ist hoch. Drei Personen wird eine Preisvergünstigung gewährt (7,50€ pro Essen). Für zwei Personen übernimmt das Sozialamt die Kosten vollständig. Die Gestehungskosten für ein „Essen auf Rädern“ lagen in der Stadt Luxemburg im Jahr 2021 bei 13,36€. Der landesweite Durchschnittspreis lag bei 12,63€. Die Preiserhöhung wird zumindest eine kostendeckende Dienstleistung ermöglichen. In der beratenden Kommission haben wir uns ebenfalls mit der Frage einer nachträglichen Übernahme der Kosten in Höhe von 81.584,85€ für den Erwerb von zusätzlichem und den Ersatz von beschädigtem Material befasst. Die Kommission hat ein positives Gutachten abgegeben. Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Die Preiserhöhung ist nachvollziehbar. Wie viele „Essen auf Rädern“ werden pro Tag oder pro Woche geliefert? Die Mahlzeiten werden von der Firma Dussmann zubereitet. Wurde bereits in Erwägung gezogen, die Gerichte von kleineren Strukturen, z.B. „ateliers protégés“, zubereiten zu lassen? Rätin Maria Eduarda DE MACEDO (déi gréng): Unsere Fraktion wird sowohl der Erhöhung des Preises von 10,50€ auf 13,50€ pro Mahlzeit als auch der Inrechnungstellung der Kosten von 81.584,85€ zustimmen. Es ist wichtig, diese Dienstleistung sowie die Qualität dieser Dienstleistung aufrechtzuerhalten. Das „Essen auf Rädern“ kann nicht nur von Bedürftigen, sondern von allen Einwohnern über 65 Jahren sowie von Personen, die über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen, in Anspruch genommen werden. Es ist demnach wichtig, dass das Sozialamt seine Kosten decken kann. Die Preiserhöhung lässt sich wie folgt rechtfertigen: Die aktuellen Kosten werden nicht durch den Verkaufspreis gedeckt. Die letzte Preiserhöhung geht auf April 2014 zurück. Der neue Preis (13,50€) entspricht dem Preisniveau in anderen Gemeinden und liegt unter dem Preis, der von manchen Gemeinden wie z.B. Ettelbrück in Rechnung gestellt wird.
173 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 Wenn der Antragsteller finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten vollständig zu tragen, kann ein niedrigerer Preis gewährt werden. Die Dienstleistung „Essen auf Rädern“ wird vom Sozialamt übernommen, ohne dass sie mit den dem Sozialamt vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben in Verbindung steht. Deshalb scheint es logisch, dass die Kosten für den Erwerb von zusätzlichem Material und die Kosten für Reparaturarbeiten der Stadt Luxemburg in Rechnung gestellt werden. In einem Schreiben wird das Sozialamt auf Beschluss des Schöffenrates vom 15. Februar 2016 gebeten, die Rechnung für den Erwerb von Material bei der Stadt einzureichen. Warum hat das Sozialamt so viele Jahre verstreichen lassen, um eine Weiterverrechnung geltend zu machen? Das Sozialamt hat zufriedenstellende Antworten auf die in der Sozialkommission gestellten Fragen in Bezug auf Personen, die einen ermäßigten Tarif beantragen können, die Zusammenstellung der Mahlzeiten, die Benutzung der Heizplatten usw. gegeben. Trotz des Anstiegs der Anzahl der gelieferten Mahlzeiten seit Beginn der Pandemie (+50% im Jahr 2021 im Vergleich zu 2019) ist die Anzahl der Personen, die von einem ermäßigten Preis profitieren oder nichts zu zahlen brauchen, zu meinem Erstaunen weiterhin niedrig. Laut Aussagen des Sozialamtes ist dies nicht auf einen Mangel an Bekanntheit der Dienstleistung zurückzuführen, denn die Seniorendienststelle der Stadt Luxemburg informiert ihre Kunden über das Angebot. Wir ermutigen den Schöffenrat, die SeniorenDienststelle und das Sozialamt, im Bereich der Information der Bürger proaktiv zu handeln, dies auch im Rahmen der aktuellen Situation. Wir hoffen auch, dass das Sozialamt den Betrag von 81.584€ im Interesse seiner aktuellen und künftigen Klienten investieren wird. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Unsere Fraktion wird der Erhöhung des Preises von 10,50€ auf 13,50€ nicht zustimmen. Es stellt sich die Frage, ob es sich beim „Essen auf Rädern“ um eine Dienstleistung handelt, welche eine Person, ähnlich wie der Gast in einem Restaurant, in Anspruch nimmt, oder ob es sich um eine sozial notwendige Dienstleistung im Interesse älterer Menschen oder Bedürftiger handelt, die ihnen erlaubt, noch zuhause wohnen zu bleiben. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich der Preis von 13,50€ durchaus auf dem Niveau des nationalen Durchschnittstarifs bewege. Es lassen sich aber auch andere Beispiele nennen. Die Gemeinde Leudelingen übernimmt für jede gelieferte Mahlzeit 5€, um einen niedrigeren Tarif anbieten zu können. 14€ oder 15€ kostet ein Tagesmenu im Restaurant. Ein „Essen auf Rädern“ wird demnach so teuer wie ein Essen im Restaurant, eine Entwicklung, die für uns nicht hinnehmbar ist. Hinzu kommt, dass im Zuge der Energiekrise und des Krieges in der Ukraine weitere Teuerungen abzusehen sind. Deshalb halten wir den Zeitpunkt für eine Erhöhung des Tarifes für falsch. Die Entscheidung, dass der Stadt Luxemburg die Kosten für den Erwerb von zusätzlichem Material und die Reparaturkosten nachträglich in Rechnung gestellt werden, tragen wir mit. Die Zahl der Nutzer der Dienstleistung „Essen auf Rädern“ ist während der Pandemie von 90 auf 180 Kunden gestiegen. Dies wirft die Frage auf, warum die Zahl der Nutzer vor Ausbruch der Pandemie niedriger war. Liegt es daran, dass die Qualität des Essens zu wünschen übriglässt oder daran, dass die Zeitintervalle der Lieferzeiten zwischen und 9 Uhr und 11 Uhr zu groß sind und man zudem 45 Minuten braucht, um das Essen zu erwärmen? déi Lénk fordern eine Evaluierung der Dienstleistung. Sowohl die Kunden als auch die „aidesoignantes“, die manchen Kunden bei der Erwärmung der Speisen behilflich sind, sollten befragt und die Dienstleistung auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Umfrage angepasst werden. Schöffe Maurice BAUER: Das Sozialamt arbeitet mit großem Engagement. Das Angebot „Essen auf Rädern“ richtet sich nicht nur an Bedürftige, sondern auch an Einwohner über 65 Jahre, was bedeutet, dass es sich bei der Mehrheit der Kunden nicht um Personen handelt, für die eine Preiserhöhung finanziell nicht tragbar wäre. Unsere Senioren-Dienststelle unterstützt das Sozialamt, indem sie über das Angebot „Essen auf Rädern“ informiert. Ziel ist es nicht, einen finanziellen Gewinn zu erzielen, sondern kostendeckend wirtschaften zu können. Wie Frau Vronny Krieps in der Kommissionssitzung zu Recht betont hat, muss kein Kunde auf „Essen auf Rädern“ verzichten, weil er sich in einer finanziellen Notlage befindet. Ich werde die genaue Zahl der pro Tag gelieferten Mahlzeiten bei unserer Dienststelle nachfragen und Rätin Fayot diese Information zukommen lassen. Der Vertrag wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Wenn der Vertrag ausläuft, werden wir sehen, wie wir die Dienstleistung in Zukunft vergeben wollen. Die Dienstleistung „Essen auf Rädern“ steht der Stadt Luxemburg gut zu Gesicht und erfüllt eine soziale Rolle. Die Pandemie hat die Wichtigkeit der sozialen Dienstleistung umso mehr unterstrichen, als sie auch im Lockdown eine Möglichkeit bot, den Kontakt mit den Menschen aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls festzustellen, wenn Kunden gesundheitliche Probleme hatten. Wir können dem Sozialamt daher nur für seine hervorragende empathische Arbeit danken und ich bin dankbar dafür, dass mit Ausnahme der Vertreter von déi Lénk alle Fraktionen die vorgeschlagene Preiserhöhung mittragen werden. Der Beschluss des Verwaltungsrates des Sozialamtes wird mit den Gegenstimmen der Vertreter von déi Lénk positiv begutachtet. V. KONVENTIONEN 1. Die Gesellschaft „Doheem Constructions s.à r.l.“ tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (3 Zentiar) („place- voirie“) gelegen im Bereich der Rue des Pommiers an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 2. Die Stadt Luxemburg vermietet einem Einwohner einen Stellplatz in der unterirdischen Garage einer Wohnresidenz an der Kreuzung Côte d’Eich/Rue du Nord. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und kann stillschweigend Jahr um Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet rechtens, wenn der Mieter den Vertrag abtritt oder den Stellplatz untervermietet, er seinen Wohnsitz ändert oder er nicht mehr Eigentümer oder Halter eines Wagens ist. Miete: 297€ pro Monat. Rat François BENOY (déi gréng): In der Gemeinderatssitzung vom 28. Februar 2022 hatte ich um nähere Informationen über die Zusammensetzung der Mietpreise bei Stellplätzen gebeten. Schöffe Mosar hatte uns versichert, dass er uns
174 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 die entsprechenden Informationen zukommen lasse. Bisher haben wir keine Erklärungen erhalten. Die Regelung geht auf eine Zeit zurück, als ich noch nicht Mitglied des Gemeinderates war. Schöffe Laurent MOSAR: Zusätzlich zum Reglement gibt es Beschlüsse von vorangehenden Schöffenräten. Um eine zufriedenstellende Antwort zu geben und ein vollständiges Dossier vorlegen zu können, sind wir dabei, die verschiedenen Beschlüsse zusammenzutragen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 3. Die Stadt Luxemburg stellt der Gesellschaft SNHBM zwei Grundstücke (Total: 52,42 Ar) in den Orten genannt „Olzigerberg“ und „Kappberg“ (Gemeinde Hesperingen) sowie ein Grundstück (41,40 Ar) in der Rue Englebert Neveu in Hamm zur Verfügung. Zweck ist die Durchführung von Kompensierungsmaßnahmen im Rahmen des Teilbebauungsplanes „Itzigerknupp“ (Pflanzung von Hecken und Anlegen von Grasstreifen). 4. Privatpersonen treten zum Preis von 837.200€ ein Grundstück (2,99 Ar) („place (occupée), bâtiment à habitation“) im Mühlenweg in Bonneweg an die Stadt Luxemburg ab. Zweck ist die Schaffung einer Grund- und Bodenreserve im Hinblick auf die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Interesse. 5. Eine Privatperson tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (19 Zentiar) in der Rue des Sept-Arpents“ in Eich an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Bau eines Bürgersteigs. 6. Die Gesellschaft „Luxinvest 2 s.à r.l.“ tritt unentgeltlich zwei Geländestreifen (8 bzw. 4 Zentiar) in der Rue des Sources in Weimerskirch an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 7. Die Stadt Luxemburg tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (28 Zentiar) in der Rue Belle-Vue in Limpertsberg an eine Einwohnerin ab. 8. Die Stadt Luxemburg erwirbt von der SNHBM ein Grundstück (412,26 Ar) („place (occupée), poste électrique“) am Boulevard Jules Salentiny in Cents. Die Stadt Luxemburg tritt dafür unentgeltlich ein Grundstück (61 Zentiar) in der Rue Gabriel de Marie in Cents an die SNHBM ab und zahlt zudem eine Ausgleichszahlung in Höhe von 141.199,05€ an die SNHBM. Zweck: Schaffung einer Grund- und Bodenreserve im Bereich des Boulevard Jules Salentiny im Hinblick auf die Umsetzung von Projekten im öffentlichen Interesse und im Hinblick auf eine Regularisierung der Passage zwischen den Häusern Nr. 16 und 18, Rue Gabriel de Marie, sowie im Interesse der Instandhaltung des Fußgängerweges im Bereich des Boulevard Jules Salentiny. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 9. Die Stadt Luxemburg erwirbt –– von Privatpersonen zwei Viertel von 4 Grundstücken (1,08 Hektar) in den Orten genannt „Auf dem Tischel“ und „Unter dem Tischel“ in Merl-Nord, dies zum Preis von 1.841.100€ pro Grundstück (Total: 3.682.200€); –– von einer Privatperson ein Viertel von 4 Grundstücken (1,08 Hektar) in den Orten genannt „Auf dem Tischel“ und „Unter dem Tischel“ in Merl-Nord; wobei die Stadt als Gegenleistung ein Grundstück (3,50 Ar) in der Rue Auguste Liesch an die Privatperson abtritt und ihr des Weiteren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 616.100€ bezahlt (Wert der jeweiligen Immobilien: 1.841.100€ bzw. 1.225.000€); –– von Privatpersonen ein Viertel von 4 Grundstücken (1,08 Hektar) in den Orten genannt „Auf dem Tischel“ und „Unter dem Tischel“ in Merl-Nord; wobei die Stadt als Gegenleistung ein Grundstück (3,50 Ar) in der Rue Auguste Liesch an die Privatpersonen abtritt und ihnen des Weiteren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 168.100€ bezahlt (Wert der jeweiligen Immobilien: 1.841.100€ bzw 1.673.000€). Zweck: Schaffung einer Grund- und Bodenreserve im Hinblick auf Projekte im öffentlichen Interesse. Rat TomKRIEPS (LSAP): Die Kommissionssitzung, in der sich mit der vorliegenden Konvention befasst wurde, liegt bereits einige Zeit zurück, und der Bericht der Kommissionssitzung steht leider nicht mehr auf der Internetplattform. Es ist nicht leicht für die Gemeinderatsmitglieder, sich auf eine Sitzung vorzubereiten, wenn Kommissionsberichte nicht mehr vorliegen. Auf meine Nachfrage hin hat Frau Generalsekretärin mir die Unterlagen jedoch bereitgestellt. Es handelt sich um eine große Fläche, auf dem in Zukunft Fußballfelder für den Fußballverein von Merl angelegt werden. Wohlwissend, dass noch viel Zeit bis zur Umsetzung des Projektes vergehen wird, möchte ich bereits jetzt vorschlagen, die Grundstücke als Mehrzweck-Sportfelder anzulegen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Meine Intervention geht in eine ähnliche Richtung. Im Kommissionsbericht ist von einem Masterplan für Merl die Rede. Ich teile die Meinung von Rat Krieps, die Sportfelder so anzulegen, dass sie für verschiedene Sportarten genutzt werden können. Weil die Leichtathletik-Infrastrukturen an der Route d’Arlon wegfallen werden, schlagen wir vor, im Rahmen des Masterplanes für Merl Leichtathletik-Einrichtungen vorzusehen, wo auch Hobby-Sportler trainieren könnten. Schöffe Laurent MOSAR: Gute Vorschläge sind immer willkommen. Rat Krieps hat zu Recht unterstrichen, dass das Projekt nicht von heute auf morgen umgesetzt wird. Zuerst muss ein konkretes Projekt ausgearbeitet werden. Der Fußballverein Red Star Merl zählt zu den Vereinen, die eine hervorragende Jugendarbeit leisten. Da es dem Red Star Merl an zusätzlichen Trainingsfeldern für das Jugendtraining fehlt, ist es unser oberstes Ziel, ihm Sportinfrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Sollte es möglich sein, das Areal auch für andere Sportarten zu nutzen, werden wir uns dem nicht versperren. Für die Bedürfnisse der Leichtathletik wird der Schöffenrat eine andere Lösung auf dem Territorium der Stadt Luxemburg vorschlagen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Im Mehrjahresplan für Sportinfrastrukturen ist ein Leichtathletikzentrum im Stadtteil Hamm vorgesehen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 10. Die Stadt Luxemburg verkauft einem Paar zum Preis von 66.200€ einen Motorrad- sowie einen Autostellplatz in der Wohnresidenz „Charles VI“ (1-3, Rue Charles VI sowie 1a-1b, Rue du Fort Wallis). 11. Die Stadt Luxemburg verkauft einem Paar zum Preis von 43.700€ einen Motorrad- sowie einen Autostellplatz in der Wohnresidenz „Charles VI“.
175 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 12. Die Stadt Luxemburg verkauft einem Paar zum Preis von 65.900€ einen Motorrad- sowie einen Autostellplatz in der Wohnresidenz „Charles VI“. 13. Die Stadt Luxemburg verkauft einem Einwohner zum Preis von 49.600€ einen Motorrad- sowie einen Autostellplatz in der Wohnresidenz „Charles VI“. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Ich war schockiert festzustellen, dass in dieser Wohnresidenz pro Apartment ein bis zwei Stellplätze vergeben werden können. Andererseits freut es mich, dass die Stadt Luxemburg daran denkt, auf den Weg von 0,8 oder 0,5 Parkplatz pro Apartment zu gehen. Im Kommissionsbericht heißt es, die erwähnten Stellplätze in der Wohnresidenz „Charles VI“ würden nicht verkauft, sondern verpachtet. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Zahl von 0,8 Stellplätze pro Apartment ist bereits im Flächennutzungsplan eingeschrieben. Schöffe Laurent MOSAR: Die Stadt Luxemburg verkauft diese Stellplätze, da sie in dem Apartmentgebäude keine Wohnung mehr besitzt. Priorität hatten diejenigen Bewohner, die noch keinen Parkplatz hatten. Weil manche Bewohner auf einen Stellplatz verzichtet haben, war es möglich, dass ein Bewohner deren zwei erwerben konnte. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Preise für die Stellplätze werden pro Quadratmeter berechnet. Die vorangehenden Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 14. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und dem Luxemburger Staat, den Gesellschaften „ABI Group s.à r.l.“, „Abitare s.à r.l.“, „Immobel Real Estate Fund SCSp“, „SICAV RAIF“ und „Nennig Development s.à rl.“ zwecks Umsetzung des Teilbebauungsplanes „Rue Nennig“. Dieser Teilbebauungsplan, der ein Ensemble von Grundstücken (96,90 Ar) in Dommeldingen betrifft (zwischen der Rue Nennig, der Route d’Echternach und der Alzette, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 1. Juli 2019 und vom Innenministerium am 8. Oktober 2019 gutgeheißen. In der Sitzung vom 22. April 2002 hat der Gemeinderat einer punktuellen Anpassung des Teilbebauungsplanes zugestimmt. Mindestens 10 Prozent der Bruttobaufläche, welche für die Funktion Wohnen vorgesehen sind, sind für Wohnungen zu erschwinglichen Preisen zu reservieren. Bebaubare Parzellen: 53,71 Ar (55,43%). Private Rückhaltebecken und Plätze: 12,71 Ar (13,12%). Straßen und öffentliche Infrastrukturen: 30,48 Ar (31,45%). Die Konvention regelt u.a. den Abritt von Grundstücken für den Bau von Straßen und öffentlichen Infrastrukturen, die Modalitäten zur Durchführung der Straßenbau- und Infrastrukturarbeiten, die Dienstbarkeiten, die sich daraus ergeben, die Bedingungen und den Zweck. Die im öffentlichen Interesse abgetretenen Grundstücke (30,48 Ar) werden unentgeltlich an die Stadt Luxemburg abgetreten. Die zur Umsetzbarkeit des Teilbebauungsplanes erforderlichen Straßenbau- und Infrastrukturarbeiten werden von der Gesellschaft „Nennig Development s.à rl.“ unter der Aufsicht der Stadt Luxemburg durchgeführt. Die Kosten für sämtliche Arbeiten gehen zu Lasten des Promotors, der vor Beginn der Arbeiten eine Bankgarantie zugunsten der Stadt Luxemburg hinterlegen muss. Die Arbeiten umfassen nicht das Anlegen eines nationalen Radweges. Der Luxemburger Staat verpflichtet sich, den Radweg auf einem Teil des an die Gemeinde abzutretenden Grundstücks zu realisieren. Die Kosten dafür trägt der Staat. Der Stadt Luxemburg wird außerdem das Recht an Grund und Boden für die Abwasserkollektoren und die Grunddienstbarkeit für Regenwasserkanalisation, sowie ein Wegerecht für den Zugang zu den Bahnsteigen gewährt. Wegerechte werden ebenfalls gewährt für den Unterhalt der Brücke (CR233) durch die staatliche Straßen- und Brückenbauverwaltung sowie für den Unterhalt der Ufer der Alzette durch das Wasserwirtschaftsamt. Rätin Claudine KONSBRUCK (CSV): Die vorliegende Konvention wird im Hinblick auf die Umsetzung des Teilbebauungsplanes „Rue Nennig“ abgeschlossen. Es ist zu begrüßen, dass der bereits im Jahre 2019 vom Gemeinderat gutgeheißene Teilbebauungsplan nun umgesetzt wird. Es handelt sich um ein großes Areal - fast 100 Ar -, auf dem mehr als 30 Wohneinheiten entstehen werden. In der Kommission wurde uns erklärt, dass der bereits eingeweihte Fahrradweg während der Bauarbeiten wahrscheinlich zum Teil umgeleitet werden muss. Sämtliche Kosten zur Umsetzung des Teilbebauungsplanes werden vom Promotor getragen. Dies ist eine erfreuliche Nachricht. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir bedauern, dass die definitive Anzahl an Wohnungen noch immer nicht bekannt ist. Bis wann muss diese festgelegt sein, wissend, dass dies möglicherweise auch einen Einfluss auf die Zahl der Wohnungen zu erschwinglichen Preisen haben wird? Der Preis für eine Wohnung zu erschwinglichem Preis wird mit 6.750€ pro Quadratmeter angegeben. Warum wird dieser Preis bereits zu diesem Zeitpunkt festgelegt? Der Promotor wird sämtliche Kosten in Bezug auf Straßenbau- und Infrastrukturarbeiten übernehmen. Diese Arbeiten werden von der Stadt Luxemburg beaufsichtigt. Wir kennen nicht die Höhe der Bankgarantie, die der Promotor hinterlegen muss. Die Tatsache, dass der Promotor genannte Kosten übernehmen wird, wirft die Frage auf, ob dies so gehandhabt wird, um als Gemeinde die öffentliche Ausschreibung des Projektes umgehen zu können. Wird dies in Zukunft häufiger so gehandhabt werden? Schöffe Laurent MOSAR: Es sei darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat heute nicht über den Teilbebauungsplan „Rue Nennig“ und dessen Umsetzung abstimmt, sondern nur über die Konvention bezüglich der Abtretungsmodalitäten von Terrains. Wir können aber gerne einmal auf den Teilbebauungsplan an sich zurückkommen. Es ist nicht die Regel, dass der Promotor die Kosten für Straßenbau- und Infrastrukturarbeiten übernimmt. Die entsprechenden Modalitäten werden von Fall zu Fall zwischen der Stadt Luxemburg und dem Promotor verhandelt. Mit einer Ausschreibung hat dies nichts zu tun. Es ist üblich, dass die Stadt Luxemburg bei Bauprojekten eine Bankgarantie fordert. Der Wohnungsbaupakt sieht vor, dass die Gemeinde bis zu 10% der auf dem Areal entstehenden Wohnungen erwerben kann. Zu diesem Zweck muss eine Konvention abgeschlossen werden. Die entsprechenden Bauflächen werden der Stadt Luxemburg unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Da die Stadt Luxemburg die Wohnungen bauen lässt, muss mit dem Promotor über den Baukostenpreis verhandelt
176 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 werden. Dieser muss in einer Konvention festgehalten werden. 6.750€ pro qm ist ein äußerst günstiger Preis. Leider werden wir dem Gemeinderat demnächst für das eine oder andere Bauprojekt eine stramme Überschreitung des initialen Kostenvoranschlages unterbreiten müssen. Die Überschreitungen der Projektkosten liegen derzeit im Durchschnitt bei 20 bis 25 Prozent. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 15. Zusatzvertrag Nr. 15 zur Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und der Vereinigung Cid/Fraen an Gender: Die im Jahr 2006 abgeschlossene Konvention wird für das Jahr 2022 erneuert. Der Zusatzvertrag betrifft die Zusammenarbeit in Bezug auf verschiedene gemeinsame Projekte zur Thematik Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Es handelt sich dabei um Projekte für Kinder- und Jugendgruppen sowie um öffentliche Veranstaltungen. Für das Jahr 2022 sind folgende Veranstaltungen vorgesehen: –– Empfang von 9 Kindergruppen während eines halben Tages - Gruppen von jeweils maximal 30 Personen - in der CID - Bibliothek, dies im Rahmen der Genderpädagogik; –– Empfang von Jugendlichen im Rahmen des „Rallye Citoyen“; –– Weiterbildungskurse für Lehrpersonal und Erzieher im Zusammenhang mit dem Projekt „Bücherkoffer - Alles Familie“ oder andere Kurse zum Thema „Genderpädagogik“: die Vereinigung verpflichtet sich ein oder zwei Weiterbildungskurse anzubieten. Inhalt und Konzept dieser Kurse werden vom CID in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Schuldienst der Stadt Luxemburg ausgearbeitet; –– für das breite Publikum werden 5 Themenveranstaltungen organisiert (Vorleseveranstaltungen, Arbeitsgruppen, Filme und/oder Konferenzen/Diskussionsveranstaltungen im Zusammenhang mit der Gleichstellungsthematik). Die Werbekampagnen für die in der Bibliothek des CIDFemmes stattfindenden Veranstaltungen erfolgen wie folgt: –– Werbeaktion in den Dienststellen der Stadt Luxemburg; –– Artikel und Anzeigen im „City Magazine“ und im Vademecum der Vereinigung CID, aufgegeben vom CID in Zusammenarbeit mit dem „Service Communication et Relations publiques“ der Stadt Luxemburg; die bei der Werbeaktion im „City Magazine“ entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Stadt Luxemburg; die Kosten für die aufgegebenen Anzeigen gehen zu Lasten des Auftraggebers; –– externe Pressearbeit der Vereinigung CID in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Luxemburg. Die Werbeaktionen müssen in beidseitigem Einverständnis durchgeführt werden (Plakate, Anzeigen, etc.) und beide Parteien werden sich bezüglich der Übernahme der entstandenen Kosten absprechen. Die Stadt Luxemburg beteiligt sich an den Kosten jener Aktionen, für die es keine andere Ko-finanzierung gibt. Die maximale Kostenbeteiligung der Stadt Luxemburg liegt bei 13.000 Euro pro Jahr für die Erarbeitung eines Konzeptes, die Bewertung und Durchführung der Projekte sowie bei 24.000 Euro pro Jahr für die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, Bibliothek- und Mediathek-Material. Rätin Claudie REYLAND (déi gréng): In der jüngsten Sitzung der Chancengleichheitskommission wurden uns der Aktivitätsbericht 2020/2021 und der Aktionsplan 2022 der Vereinigung CID/Fraen an Gender vorgestellt. Die Vereinigung CID und die Stadt Luxemburg arbeiten bereits seit langen Jahren zusammen und haben vieles aufzuzeigen. Soziale Ungleichheiten, genderbedingte Diskriminierungen und Mobbing treffen leider noch immer viele Menschen. Daher möchten wir der Vereinigung für ihren unermüdlichen Einsatz und die Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wird, danken. Die Vereinigung CID/Fraen an Gender feiert dieses Jahr ihr 30. Jubiläum. Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, das Jubiläum ausgiebig mit ihr feiern zu können. Ähnlich wie 2020 waren auch im Jahr 2021 die Auswirkungen der Pandemie zu spüren. Viele Konferenzen fanden nach wie vor online statt, u.a. die Konferenz „Aspekte von Care: Psychiatrie und strukturelle Gewalt“. Viele Aktivitäten konnten aber auch wieder in Präsenz stattfinden, so z.B. die Vorstellung von pädagogischem Material zum Thema „Intersexe en milieu socio-éducatif“ in der CID-Bibliothek und eine Konferenz im Kulturzentrum „Schéiss“ zum Thema „Genderrepresentatiounen an de Schoulbicher, eng Analys zu Lëtzebuerg“. Die Aktivitäten für die Kinder der Schulen und Schulfoyers der Stadt Luxemburg in der CID-Bibliothek wurden durch das Angebot „Genderdrops“ ersetzt. Hierbei handelt es sich um pädagogische Instrumente (Bücher, Spiele, Videos, Aufgaben, Links zu anderen Internetseiten...), die dem Lehr- und Erziehungspersonal, aber auch den Eltern auf der Internetseite des CID zur Verfügung stehen. Die Aktivität „Geocaches“ wird fortgesetzt, wird jedoch 2022 mit dem „cache en-ligne“ wahrscheinlich ein neues Format erhalten. Das Angebot für 2022 ist interessant und vielfältig. Wir alle hoffen, dass die verschiedenen Konferenzen in Präsenz werden stattfinden können. Leider musste die Konferenz zum Thema „Außenpolitik ist feministisch“ covidbedingt abgesagt werden. Die Ateliers zum Thema „Endométriose“ haben bereits stattgefunden. Die Konferenz zum selben Thema wird am 10. Mai im „Tramsschapp“ stattfinden. Die Vereinigung wird am „Rallye citoyen 2022“ teilnehmen. Diese Rallye für Jugendliche im Sekundarschulalter wird in Zusammenarbeit mit dem „Centre LGBTQ+ Cigale“ organisiert. Die von lokalen Akteuren eingerichteten RallyeStationen werden zum Thema „LGBTQ+“ organisiert. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass dem „Centre LGBTQ+ Cigale“ der Anne Beffort - Preis 2021 verliehen wurde. 30 Jahr CID/Fraen an Gender. Ich schlage vor, der Vereinigung zum 30. Geburtstag ein Geschenk zu machen, nämlich in Form einer Erhöhung der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Luxemburg. Seit Beginn der Zusammenarbeit wurde der entsprechende Betrag nicht erhöht. déi gréng unterstützen die vorliegende Konvention voll und ganz. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Die Vereinigung CID/Fraen an Gender ist ein verlässlicher Partner der Stadt Luxemburg. Seit 2015 nimmt sich die Vereinigung auch der Gender-Thematik an. Die Vereinigung, die nicht mehr wegzudenken ist, feiert dieses Jahr ihr 30. Jubiläum. Viele Feministinnen haben endlich einen Platz gefunden, wo sie
177 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 2. MAI 2022 ihr Gefühl der Unterdrückung durch Worte und Aktionen ausdrücken können. Die Vereinigung CID/Fraen an Gender hat nicht nur auf nationaler Ebene den Kampf der Frauen mit vorangetrieben. Sie hilft auch auf lokaler Ebene Gleichberechtigung in vielen Aspekten (Pluralität des Frauenbildes, Familienbilder, Gender, Definition der Vielfältigkeit als Norm...). Neben der Kernfamilie gibt es Patchwork-Familien, alleinerziehende Eltern, Kinder, die bei ihren Großeltern aufwachsen, homosexuelle Eltern, Kinder, die in einem Kinderheim aufwachsen… Dies alles ist Familie. In diesem Zusammenhang wird mit dem Projekt „Bücherkoffer - alles Familie“ eine wertvolle Arbeit geleistet. Das Angebot „Genderdrops“ ist ebenfalls zu begrüßen. Das auf der Internetseite angebotene pädagogische Material, das gratis zugänglich ist, kann ich nur empfehlen. déi Lénk wünschen der Vereinigung CID/Fraen an Gender weiterhin finanzielle Sicherheit. Dem Wunsch von Rätin Reyland, die finanzielle Unterstützung der Stadt Luxemburg zu erhöhen, kann ich mich nur anschließen. Man könnte die Konvention mit der Vereinigung z.B. für die Dauer von zehn Jahren abschließen. déi Lénk werden der Vereinigung zur Seite stehen, damit sie weiterhin ihre politische Identität und ihre Interessen durchsetzen kann, ohne von den Dienststellen der Stadt Luxemburg oder vom Ministerium zensiert zu werden. Wir wünschen alles Gute zum Geburtstag! Schöffe Maurice BAUER: Der Vereinigung CID/Fraen an Gender wurde zurecht viel Lob für ihre Arbeit ausgesprochen. Die Stadt Luxemburg arbeitet seit vielen Jahren vertrauensvoll mit ihr zusammen. Die Vereinigung muss nicht um die finanzielle Unterstützung durch die Stadt zittern. Zwischen der Stadt Luxemburg und der Vereinigung findet ein regelmäßiger Austausch statt. Frau Annemie Maquil, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Luxemburg, arbeitet eng mit der Vereinigung zusammen, um die Zielsetzungen und Projekte, welche sich CID/ Fraen an Gender gibt, zu unterstützen und voranzutreiben. Die Konvention mit der Vereinigung wird selbstverständlich fortgesetzt. Wir stehen in einem regen Austausch und sollte die Vereinigung Bedürfnisse an uns herantragen, werden wir zusammen darüber diskutieren. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. VI. KOSTENVORANSCHLÄGE 1) Projekt zur Neugestaltung der Rue de Strasbourg Der Gemeinderat ist aufgerufen, einem Kostenvoranschlag in Höhe von 11.837.000€ zur Neugestaltung der Rue de Strasbourg zuzustimmen (zwischen der Rue de Hollerich und der Avenue de la Liberté). Das Projekt sieht die Erneuerung und Verstärkung der Infrastrukturen samt Neugestaltung der Oberfläche vor. Dienststellen der Stadt Luxemburg Straßenbauamt –– Instandsetzung der Straße außerhalb der Zonen, für die andere kommunale Dienststellen zuständig zeichnen; –– Vollständige Erneuerung der öffentlichen Straße: • Einrichtung einer Tempo-20-Zone zwischen der Avenue de la Liberté und der Rue du Fort Wedell; • Einrichtung einer Tempo-30-Zone zwischen der Rue du Fort Wedell und dem Place Merkels; • kompletter Neubau des Oberbaus der Straße; • Erneuerung des Bürgersteigs; • Anlegen eines Parkstreifens (Breite: 2 m) mit Pflastersteinen (Farbton „Luxemburger Sandstein); Segmentierung der Straße durch das Anpflanzen von Bäumen; • Einrichtung von Fußgängerüberwegen, die an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst sind (Blindenleitsystem); • Durchführung einer Analyse auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH). Wasserwerk –– Erneuerung der Hauptleitung; –– Erneuerung privater Anschlüsse. Öffentliche Beleuchtung –– Erneuerung der Verkabelung der Straßenbeleuchtung; –– Regularisierung der Schaltschränke; –– Installation einer spezifischen Beleuchtung, um die Sichtbarkeit der Fußgänger im Bereich von Fußgängerüberwegen zu verbessern; –– Verlegen einer Reserveleitung; –– die staatliche Straßen-und Brückenbauverwaltung ersetzt die Straßenleuchten vom Typ City Soul und trägt hierfür die Kosten. TIC –– Ausweitung und/oder Verstärkung des Glasfasernetzes der Stadt Luxemburg; –– Ausweitung des WIFI-Netzes der Stadt Luxemburg; –– Regularisierung der Schaltschränke. Externe Akteure Creos Strom –– Verstärkung des Mittelspannungsnetzes (20kV); –– Erneuerung des Niederspannungsnetzes (220V); –– Verlegen einer Niederspannung-Reserveleitung im Hinblick auf den Anschluss künftiger Bauten; –– Erneuerung von privaten Anschlüssen. Creos Gas –– Erneuerung einer Hauptleitung; –– Erneuerung von privaten Anschlüssen; –– Sicherung mittels Gas Stop; Post Technologies –– Ausweitung und/oder Verstärkung des Breitbandnetzes im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Fibre to The Home“; –– Erneuerung der privaten Anschlüsse (Glasfaseranschluss).
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