Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 2/2023 Sitzung vom / Séance du 31.03.2023
No 2/2023
123 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Freitag, dem 31. März 2023 (Fortsetzung der Sitzung vom 27. März) IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I.–III. (siehe Sitzung vom 27. März 2023) IV. Konventionen (Seite 124) V. Kostenvoranschläge (Seite 127) VI. Urbanismus (Punkt auf Sitzung vom 17. April vertagt) VII. Visupol (Seite 132) VIII. Programme d’action local logement (PAL) (Seite 135) IX. Gerichtsangelegenheiten (Seite 141) X. Außerordentliche Subsidien (Seite 141) XI.–XIV. (Punkte auf Sitzung vom 17. April vertagt) XV. Schaffung / Streichung von Posten (Seite 141) IN NICHTÖFFENTLICHER SITZUNG XVI. Beratende Kommissionen (Sitzung vom 27. März 2023) XVII. Zivilhospize: Personalangelegenheiten XVIII. Stiftung Jean-Pierre Pescatore: Personalangelegenheiten XIX. Sozialamt: Personalangelegenheiten XX. Personalangelegenheiten der Stadt Luxemburg
124 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namensaufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In nichtöffentlicher Sitzung In nichtöffentlicher Sitzung befasst sich der Gemeinderat mit Personalangelegenheiten der Stadt Luxemburg, der Zivilhospize, der Stiftung Jean-Pierre Pescatore sowie des Sozialamtes. In öffentlicher Sitzung IV. KONVENTIONEN 1. Zwei Privatpersonen treten unentgeltlich ein Grundstück (6 Zentiar) in der Rue d’Etalle an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodenverhältnisse (Straße und Bürgersteig). 2. Die Firma DS2 Promotions s.à r.l. tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (4 Zentiar) in der Rue François Boch an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 3. Die Gesellschaft STAR s.à r.l. tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (19 Zentiar) in der Route de Longwy an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs und Regularisierung der Grund- und Bodensituation. 4. Eine Privatperson gewährt der Stadt Luxemburg ein Nutzungsrecht auf einem Grundstück („jardin“) (1 Ar 50 Zentiar) im Fond St Martin. Preis: einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 67 €. Zweck: Installation und Erhalt eines Trinkwasserkollektors. 5. Zwei Privatpersonen treten unentgeltlich einen Geländestreifen (13 Zentiar) in der Avenue de la Faïencerie an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 6. Die Gesellschaft „Schaus Developpements et Promotions S.A.“ tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (4 Zentiar) in der Rue du Kiem an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 7. Zwei Privatpersonen treten unentgeltlich einen Geländestreifen (32 Zentiar) in der Rue des Sources an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodenverhältnisse (Straße / Bürgersteig). 8. Die Stadt Luxemburg erwirbt von vier Privatpersonen zwei Grundstücke („terre labourable“) (27 Ar 84 Zentiar) im Ort genannt „In den Sobeltheilen“. Preis: 360.000 €. Zweck: Abrundung des kommunalen Besitzes. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 9. Die Stadt Luxemburg vermietet dem Sozialamt Büroräumlichkeiten (etwa 1.264 qm) auf drei Etagen im Gebäude Nr. 90A, Rue de Strasbourg, sowie 9 Stellplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Der Vertrag läuft am 1. April 2026 ab und kann stillschweigend um weitere drei Jahre verlängert werden. Die Miete beläuft sich auf 37.920 € (indexgebunden). Rätin Marceline GOERGEN (CSV): Wie viele Büros werden dem Sozialamt in diesem Gebäude zur Verfügung stehen? Wie viele Mitarbeiter des Sozialamtes werden dort arbeiten können? Am 9. März 2016 wurde uns das Projekt in der beratenden Kommission vorgestellt. Damals beschäftigte das Sozialamt 17 Personen. Werden die zur Verfügung gestellten Büroräumlichkeiten ausreichen, wissend, dass auch die Mitarbeiter des „Service Logement“ der Stadt Luxemburg dort untergebracht werden? Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Ich begrüße den Umstand, dass dem Sozialamt nun ein Bürogebäude zur Verfügung gestellt wird, wo die Hilfesuchenden unter optimalen Bedingungen empfangen werden können. Ich nutze die Gelegenheit, um kurz auf eine von mir gestellte Frage zurückzukommen. Schöffe Bauer hatte mir damals geantwortet, dass das betreffende Gebäude für den Bedarf des „Service Logement“ erworben werde. Ich für meinen Teil hatte in Erinnerung, dass das Gebäude für das Sozialamt erworben werden sollte. Es ist demnach davon auszugehen, dass in einer ersten Phase auch Mitarbeiter des „Service Logement“ dort untergebracht werden. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Bevölkerung sollen zusätzliche Mitarbeiter für das Sozialamt eingestellt werden. Es ist demnach davon auszugehen, dass man sich in einer zweiten Phase nach einem weiteren Gebäude – möglichst in direkter Nähe – wird umsehen müssen, um darin den „Service Logement“ unterzubringen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Es ist zu bedauern, dass das Gebäude Nr. 90A, Rue de Strasbourg bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr groß genug ist, um alle Mitarbeiter des Sozialamtes und des „Service Logement“ zusammen dort unterzubringen. Nichtsdestoweniger werden wir die vorliegende Konvention unterstützen. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass für beide Ämter neues Mobiliar gekauft wird. Da neues Mobiliar teuer ist, würde es mir sinnvoller erscheinen, vorhandenes Mobiliar, das noch in Ordnung ist, weiter zu nutzen. Schöffe Maurice BAUER: Es freut mich zu hören, dass diese Konvention bei allen Fraktionen auf Zustimmung zu treffen scheint. In den neuen Räumlichkeiten werden das Sozialamt und der „Service Logement“ gute Arbeitsbedingungen und mehr Platz vorfinden. Am vergangenen Montag war ich vor Ort. Der „Service Logement“ war bereits übers Wochenende eingezogen. Der Umzug des Sozialamtes hat am Dienstag begonnen. Die ersten Rückmeldungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr positiv. Es war von Anfang an vorgesehen, dass das Sozialamt und der „Service Logement“ in das Gebäude einziehen werden. Seit mit der Planung des Projektes im Jahr 2016 begonnen wurde, hat sich so manches geändert: Die Bevölkerung der Stadt ist weiter gewachsen und die Bedürfnisse an Räumlichkeiten für beide Ämter haben zugenommen. Hinzu kommt, dass die Regierung im vergangenen Jahr beschlossen hat, den Sozialämtern 50 Prozent mehr Personalressourcen zuzugestehen. Dies führt dazu, dass das Sozialamt noch schneller wächst als erwartet. Das Sozialamt hat beschlossen, mit nur zwei seiner Abteilungen (39 Mitarbeiter) in das neue Gebäude einzuziehen, während die ARIS-Dienststelle („Agents régionaux d’inclusion sociale“) seine Büros in der Grand-Rue behalten wird. Dem Sozialamt stehen im Prinzip 55 oder 56 Arbeitsplätze im neuen Gebäude zu, die übrigen Plätze sind für den „Service Logement“ der Stadt Luxemburg. Zurzeit verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Ämter über ausreichend Platz. Da in den kommenden Monaten jedoch weitere Einstellungen folgen werden, haben wir unsere zuständige Dienststelle bereits vor einigen Monaten damit beauftragt, nach weiteren Räumlichkeiten Ausschau zu halten, sei es für das Sozialamt oder den „Service Logement“. Im Allgemeinen wird gebrauchtes Mobiliar, das noch in gutem Zustand ist, selbstverständlich weiterverwendet. Aufgrund
125 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 des neuen Konzeptes, welches für das Gebäude in der Rue de Strasbourg entworfen wurde, hat sich neues Mobiliar aufgedrängt. Sollte sich herausstellen, dass weiteres Mobiliar gebraucht wird, werden wir auf Reservemobiliar zurückgreifen. Das Sozialamt und der „Service Logement“ leisten eine hervorragende Arbeit. Die räumliche Nähe beider Dienststellen erleichtert zum Teil ihre Arbeit, da die Klientel oft dieselbe ist. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 10. Die Gesellschaft „Formes et Développement s.à r.l.“ tritt unentgeltlich einen Geländestreifen (12 Zentiar) in der Rue du Travail an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 11. Eine Privatperson und die Gesellschaft Delano s.à r.l. treten unentgeltlich einen Geländestreifen (4 Zentiar) in der Rue des Pommiers an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 12. Zwei Privatpersonen treten unentgeltlich einen Geländestreifen (32 Zentiar) in der Rue des Bleuets an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung der Straße. 13. Zwei Privatpersonen treten unentgeltlich einen Geländestreifen (11 Zentiar) in der Rue Laurent Menager an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodenverhältnisse (Straße/Bürgersteig). Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 14. Die Stadt Luxemburg vermietet an die „Entreprise générale de construction Manuel Cardoso s.à r.l.“ ein Grundstück (1,58 Hektar) gelegen 108, 110 und 112, Rue du Grünewald, im Ort genannt „Im Jennsloch“. Der vordere Teil des Standortes ist direkt über die Rue du Grünewald zugänglich. Der nicht bebaute Teil wird zur Lagerung von Material und als Parkplatz für Fahrzeuge und Baumaschinen genutzt, während der bebaute Teil sich aus Gebäuden zusammensetzt, die als Büroräumlichkeiten und Ateliers genutzt werden. Der hintere Teil des Standortes, der für die Lagerung von Material genutzt wird, ist über einen Weg zugänglich, der sich auf der angrenzenden Parzelle befindet und vom Mieter unterhalten wird. Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen und kann stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert werden. Miete: 10.000 € (indexgebunden). Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Für den Erwerb dieses Grundstücks hat die Stadt Luxemburg ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht. In der beratenden Kommission wurde uns erklärt, dass vor dem Abschluss des Mietvertrags eine Bodenanalyse durchgeführt werden soll. Nach Ablauf des Pachtvertrags soll eine weitere Analyse folgen. Sollte innerhalb dieser Zeitspanne eine weitere Bodenverschmutzung festgestellt worden sein, wird der Pächter die diesbezüglichen Sanierungskosten tragen müssen. Was die bereits vorhandene Bodenverschmutzung betrifft, wurde uns erklärt, dass der Bauunternehmer, d.h. der Mieter, sich weigere, die diesbezüglichen Bodensanierungsarbeiten durchführen zu lassen. Demnach wird die Stadt Luxemburg die Sanierung übernehmen müssen. Wir fragen uns, ob durch diese Bestimmung der Verantwortung der Stadt zur Sanierung der bestehenden Verunreinigung nicht auch implizit zugestimmt wird. So entsteht eine rechtliche Unsicherheit, weshalb wir uns beim Votum enthalten werden. Schöffe Laurent MOSAR: Bei diesem rund 1,58 Hektar großen Grundstück handelt es sich um eine interessante Immobilie. Die Gesetzgebung über das Vorkaufsrecht weist einige Unzulänglichkeiten auf. Die Stadt Luxemburg kann ihr Vorkaufsrecht geltend machen, kann jedoch nicht über die Modalitäten des Verkaufsaktes verhandeln. Wir können nur entscheiden, ob wir das Vorkaufsrecht geltend machen oder nicht. Wir haben in der Tat eine Bodenverschmutzung festgestellt. Eine erste Bodenanalyse wurde bereits durchgeführt. Die Verschmutzung scheint minimal zu sein. Sollte eine Bodensanierung notwendig sein, ist demnach davon auszugehen, dass sich die Kosten in Grenzen halten werden. Es wurde festgehalten, dass nach fünf Jahren eine eingehendere Bodenanalyse durchgeführt werden soll. Zu gegebenem Zeitpunkt soll dann die Frage nach der Zuständigkeit für die Sanierung geklärt werden. Im jetzigen Vertrag gibt es keine Klausel, in der festgehalten wird, dass der Verkäufer eine Bodensanierung wird durchführen müssen. Das Verursacherprinzip ist im Umweltgesetz eingeschrieben. Die Stadt Luxemburg ist in diesem Fall nicht der Verursacher. Wir werden demnach das Verursacherprinzip zu gegebenem Zeitpunkt geltend machen können. Die Konvention wird bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 15. Die Stadt Luxemburg tritt ein Apartment mit Keller in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr et Freyssinet“ (34, 34A, 34B, 34C, 34D, 34E und 34F, Bd. de Kockelscheuer, 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16, Rue Léonardo da Vinci und 5, 7 und 9, Rue Hildegard von Bingen) per Erbpacht an eine Privatperson ab. Preis: 221.412,64 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment gewährt, was bei dem aktuellen Index einen Betrag von 258,54 € ergibt. Zweck: Vermarktung von Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. 16. Die Stadt Luxemburg tritt ein zweites Apartment mit Keller in der erwähnten Wohnresidenz per Erbpacht an eine Privatperson ab. Preis: 207.645,24 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 258,54 € (indexgebunden) gewährt. Zweck: Vermarktung von Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. 17. Ein drittes Apartment in der erwähnten Residenz wird per Erbpacht an eine Privatperson abgetreten. Preis: 207.739,83 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 258,54 € (indexgebunden) gewährt. Zweck: Vermarktung von Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Die Stadt Luxemburg tritt mehrere Apartments per Erbpacht ab. Wäre es nicht sinnvoll, diese Wohnungen im Besitz der Stadt zu halten und sie zu vermieten? Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir bedauern, dass diese Wohnungen per Erbpacht verkauft werden. Auch vermissen wir Informationen über die Anzahl der Mietwohnungen der Stadt Luxemburg, die zu erschwinglichen Preisen auf dem Markt vermietet werden. déi Lénk werden sich so lange beim Votum enthalten, bis ein Gleichgewicht zwischen Wohnungen der Stadt Luxemburg, die per Erbpacht verkauft werden, und Wohnungen, die als Mietwohnungen zu erschwinglichen Preisen vermietet werden, erreicht ist. Schöffe Laurent MOSAR: Dieselben Fragen, dieselben Antworten! Wegen des zu großen Verwaltungsaufwands macht es für die Stadt Luxemburg keinen Sinn, nur ein einziges Apartment in einer Wohnresidenz zu besitzen. Wir bevorzugen den Erwerb von Wohnungen in Apartmentgebäuden, wo
126 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 die Stadt alleiniger Besitzer ist. Mit dem Wohnungsbaupakt 2.0 wird das Quotensystem weiter ausgebaut, d.h. dass wir in den kommenden Monaten und Jahren in den Besitz von Tausenden von Wohnungen gelangen können. Wir sollten uns jedoch bewusst sein, dass selbst eine finanzstarke Gemeinde wie die Stadt Luxemburg diese Wohnungen nicht alle in ihrem Besitz halten kann. Demnach werden wir auch in Zukunft immer noch einen Teil der im Vorkaufsrecht erworbenen Wohnungen verkaufen müssen. Die vorangehenden Konventionen werden bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk und LSAP gutgeheißen. 18. Zusatzvertrag zur Konvention vom 1. August 2020 zwischen der Stadt Luxemburg und dem „Luxembourg Institute of Socio-Economic Research“ (LISER) über das „Observatoire social de la Ville de Luxembourg“. Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte das LISER die in der Konvention festgehaltenen Missionen nicht vollständig erfüllen. Mit dem Zusatzvertrag wird die Dauer der Konvention um 4 Monate bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Alle übrigen Bestimmungen bleiben unverändert. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 19. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und „Caritas Accueil et Solidarité“ (CAS) bezüglich des Projektes „Para-Chute“. Die Stadt Luxemburg übernimmt die Personalkosten für einen zusätzlichen Erzieher („agent éducatif“, Laufbahn C4) sowie eine Pauschale von 7,5% der Personalkosten für Verwaltungskosten. Alle übrigen Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt gehen zu Lasten von CAS. Die Konvention tritt am 1. März 2023 in Kraft und endet am 31. Dezember 2023. Der Vertrag wird von Jahr zu Jahr verlängert, es sei denn, er wird durch von einer der Vertragsparteien gekündigt. Die Kosten für die Stadt Luxemburg belaufen sich auf 54.000 € pro Jahr. Rätin Marceline GOERGEN (CSV): Die erste Konvention im Zusammenhang mit dem Projekt „Para-Chute“ stammt aus dem Jahr 2018. Damals waren wir vor Ort, um uns das Lokal anzusehen. Das „Para-Chute“ ist eine Anlaufstelle für Personen, die andere Strukturen eher nicht aufsuchen. Es ist wichtig, dass wir als Stadt solche Dienstleistungen unterstützen, indem wir die Personalkosten übernehmen. Der Standort ist gut, allerdings wäre es wünschenswert, wenn sich ein etwas größeres Lokal im Bahnhofsgebäude für dieses Projekt finden ließe. Rätin Eduarda DE MACEDO (déi gréng): Bis ein weniger beengter Raum gefunden wird, wäre eine bessere Belüftung für das jetzige Lokal wünschenswert. Die Stadt Luxemburg sollte diesbezüglich bei den CFL intervenieren. Rat Gabriel BOISANTE (LSAP): Unsere Fraktion wird die Konvention selbstverständlich unterstützen. Größere Räumlichkeiten wären in der Tat wünschenswert. Verfügen wir über Informationen seitens der Vereinigung über die Bedürfnisse, u.a. in Bezug auf die Öffnungszeiten der Struktur? Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Die Informationen, die wir in der Kommission über das Projekt „Para-Chute“ erhalten haben, waren interessant. Interessant ist auch, dass die Luxemburger Eisenbahngesellschaft hier Partner ist. Die Schaffung eines zusätzlichen Postens ist zu begrüßen, da es wichtig ist, die Kontinuität der sozialen Arbeit, die im Rahmen dieses Projektes geleistet wird, zu gewährleisten. Wir haben erfahren, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft krankheitshalber ausfallen. In den Kinderkrippen verhält sich dies nicht anders: Auch hier stellt man fest, dass Betreuerinnen, nachdem sie neu eingestellt wurden, häufiger krankheitshalber ausfallen, da sie vermehrt Keimen und Viren ausgesetzt sind und das körpereigene Immunsystem sich erst langsam anpasst. Sollte man nicht hingehen und einen im Gesundheitssektor tätigen Partner - z.B. die Vereinigung „Médecins du Monde“- hinzuziehen? Wenn die Mitarbeiter krank werden, werden auch die Klienten krank. Daher könnte es sinnvoll sein, einen solchen Partner hinzuzuziehen. Schöffe Maurice BAUER: Vielen Dank für die breite Unterstützung. Die Mitarbeiter des Projektes „Para-Chute“ leisten eine sehr gute und engagierte Arbeit. Bisher hat die Stadt Luxemburg einen Posten finanziert und das Familienministerium einen zweiten. Durch die vorliegende Konvention übernimmt die Stadt Luxemburg nun die Kosten für einen dritten Posten. Die CFL stellen das Lokal im Bahnhofsgebäude zur Verfügung. Es ist in unser aller Interesse, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen. Rätin Correia Da Veiga hat sich erstaunt gezeigt, dass die CFL als sozialer Akteur tätig sind. Die nationale Eisenbahngesellschaft unternimmt große Anstrengungen im Bereich der Schulung ihrer Mitarbeiter, damit sie auch mit delikaten Situationen, die sich im Zusammenhang mit der Klientel des „Para-Chute“ stellen können, gut umgehen können. Das Projekt „Para-Chute“ ist eines von vielen Puzzle-Stücken, die wir im Bereich der Sozialarbeit anbieten. Es ist ein Teil der Streetwork-Arbeit und stellt ein wichtiges Glied einer Kette von Aktionen dar, mit denen wir Menschen in Not oder Menschen, die auf der Straße leben, helfen. Für viele Menschen ist das „Para-Chute“ morgens die erste Anlaufstelle, um sich dort aufzuwärmen und etwas Warmes zu trinken. Sie erhalten auch Unterstützung bei administrativen Schritten. Das „ParaChute“ hat einen wichtigen Stellenwert im Lebensrhythmus der betroffenen Menschen. Somit ist es wichtig, dass wir die dort geleistete Hilfe unterstützen und die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten. Mindestens einmal pro Woche sind Mitarbeiter von „Médecins du Monde“ vor Ort, um ihre Hilfe anzubieten. Die Struktur „Para-Chute“ öffnet früh morgens. Nachmittags arbeitet sie nach Terminabsprache - ein Konzept, das in der CoronaPandemie eingeführt und anschließend beibehalten wurde. Es ermöglicht, verstärkt auf die individuellen Bedürfnisse der Klienten einzugehen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 20. Die Stadt Luxemburg schließt drei neue Konventionen mit den Vereinigungen „ErwuesseBildung“, „CLAE Services“ und „Maisons des associations“ über die drei auf dem Stadtgebiet befindlichen „Internetstuffen“ ab. Die Stadt Luxemburg gewährt den drei Vereinigungen eine finanzielle Unterstützung von jeweils 133.500 € pro Jahr (für Personalkosten, Mieten, Soft- und Hardware). Die drei Vereinigungen bieten den „Internetführerschäin“ an, bieten den Besuchern eine personalisierte Hilfe bei der Nutzung der digitalen Werkzeuge an, erbringen kleine Dienstleistungen für hilfsbedürftige Personen (Fotokopien, Scannen von Dokumenten, etc.) und helfen den Besuchern bei der Durchführung von OnlineVerwaltungsschritten. Sie organisieren Ateliers entsprechend den Bedürfnissen der Zielgruppen (360 Stunden für 200 bzw. 250 Teilnehmer) und gewährleisten die Öffnung der „Internetstuff“ auch außerhalb der angebotenen Kurse. Die
127 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 Konventionen laufen zunächst bis zum 31. Dezember 2025 und können anschließend von Jahr zu Jahr verlängert werden. Die Kosten für die Stadt Luxemburg belaufen sich auf insgesamt 400.500 € pro Jahr. Rätin Eduarda DE MACEDO (déi gréng): Wir werden vorliegende Konvention unterstützen. Wir begrüßen die Ausweitung der angebotenen Dienstleistungen und vor allem auch die Ausweitung der Öffnungszeiten. Die Dienstleistungen gehen nun über den Internetführerschein hinaus. Es ist wichtig, jedem einzelnen Menschen und vor allem auch hilfsbedürftigen Menschen die gleichen Chancen auf Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Schöffe Maurice BAUER: Ziel ist es, der digitalen Kluft in der Gesellschaft entgegenzuwirken und den Personen, welche die „Internetstuffen“ aufsuchen, mit Angeboten, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind, zu helfen, Zugang zu den digitalen Technologien zu erhalten. Die Zahl der Besucher spricht für sich: Insgesamt 19.000 Personen nutzen die Angebote. 2.500 Personen haben an den Ausbildungskursen teilgenommen. Ich danke den drei beteiligten Vereinigungen, dass sie uns auf diesem Weg begleiten. Ihre Zielgruppen sind verschieden, sodass ihre Arbeit sich ergänzt. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. V. KOSTENVORANSCHLÄGE 1) Projekt betr. Bauarbeiten zur Einrichtung einer Tempo30-Zone im Bereich des Boulevard Kaltreis Der Gemeinderat ist aufgerufen, einem Kostenvoranschlag in Höhe von 3.750.000 € zur Durchführung von Bauarbeiten zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich des Bd. Kaltreis zuzustimmen. Das Projekt sieht eine Erneuerung und Verstärkung der Infrastrukturen einschließlich einer Erneuerung des Oberbaus vor: Service Voirie – komplette Neugestaltung des Oberbaus; – Asphalt-Bürgersteig zur Seite der Häuser und des Parks; – Materialisierung des Parkstreifens mit Pflastersteinen; die Segmentierung erfolgt durch das Anpflanzen von Bäumen; – Einrichtung von drei Fußgängerüberwegen (angepasst an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität); – Einrichtung einer Bushaltestelle; – Installation von 10 unterirdischen Containern, von 7 Behältern für Papier und 3 Behältern für Glas; – Installation einer Wetterstation im Rahmen des Winterdienstes. Service Eaux – Erneuerung der Hauptleitung; – Erneuerung von veralteten Anschlüssen; – Erneuerung der bestehenden Zulieferleitungen. Service Éclairage public – Erneuerung der Verkabelung der öffentlichen Beleuchtung und der Straßenlampen; – Installation einer Zusatzbeleuchtung für die Fußgäng‑ erüberwege. Service Technologies de l’information et de la communication – Ausweitung und/oder Verstärkung des Glasfasernetzes der Stadt Luxemburg – Ausweitung des WLAN-Netzes der Stadt Luxemburg Als externe Akteure sind auch Creos Gas, Creos Strom und Post Technologies am Projekt beteiligt. Das Projekt schreibt sich in das Mehrjahresprogramm des „Service Coordination des chantiers“ ein. Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Ich bin ein großer Fan der Tempo-30-Zonen, weshalb ich jedes neue Projekt dieser Art mit beiden Händen unterschreibe. Es reicht jedoch nicht aus, Schilder aufzustellen und farbige Markierungen auf den Boden zu malen. Wichtig ist auch, dass in den Tempo-30Zonen Verkehrskontrollen durchgeführt und Autofahrer, die das Tempolimit nicht einhalten, sanktioniert werden. Parallel dazu sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, z.B. die Installation von Bremsschwellen. Rätin Linda GAASCH (déi gréng): Die Strecke, auf der die Tempo-30-Zone am Bd. Kaltreis eingeführt wird, ist knapp 200 Meter lang. In der beratenden Kommission haben wir erfahren, dass wohl eine Analyse durchgeführt wurde, der Nationale Mobilitätsplan 2035 dabei jedoch nicht berücksichtigt worden sei. Dieser sieht eine flächendeckendere Einführung der Tempo30-Zonen vor. Es ist zu begrüßen, dass im Bereich des Bd. Kaltreis verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen werden. Wir stellen uns jedoch die Frage, warum die Gelegenheit nicht genutzt wurde, um den Bd. Kaltreis auf der ganzen Länge als Tempo-30-Zone auszuweisen. Fakt ist, dass die Verkehrssituation in Bonneweg sehr autolastig ist und hier viel Schleichverkehr unterwegs ist. Wollen wir unseren Wohnvierteln weiterhin Tempo 50 zumuten? Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Fußgänger keine Umwege in Kauf nehmen müssen, um zum Park zu gelangen. Auch sind verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich, vor allem in der Nähe des Spielplatzes, der stets gut besucht ist. In einer von uns eingereichten Motion wird der Schöffenrat aufgefordert, den Bd. Kaltreis auf der ganzen Länge als Tempo30-Zone auszuweisen und entsprechende Infrastrukturarbeiten durchzuführen. Im Bereich des Spielplatzes sollte eine Tempo20-Zone eingerichtet und den Fußgängern Priorität eingeräumt werden, damit sie die Straße dort sicher überqueren können, ohne Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Wieviel Raum wollen wir den Fußgängern zugestehen, besonders an dieser Stelle, wo sich ein Park, ein Spielplatz und Gemeinschaftsgärten befinden? Motion « Motion pour étendre le réaménagement de la zone 30 sur toute la longueur du boulevard Kaltreis Le Conseil communal de la Ville de Luxembourg; – considérant le projet de réaménagement d’une zone 30 au boulevard Kaltreis; – considérant que le boulevard Kaltreis fait partie d’un quartier résidentiel;
128 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 2) Projekt zur Neugestaltung des Parkplatzes Pulvermühle / Val de Hamm Der Gemeinderat ist aufgerufen, einem Kostenvoranschlag in Höhe von 1.366.000 € zur Neugestaltung des Parkplatzes Pulvermühle zuzustimmen. Das Projekt sieht die Erneuerung und Verstärkung der Infrastrukturen einschließlich der Neugestaltung des Oberbaus vor: Service Voirie – Neugestaltung und Materialisierung des Parkplatzes; – Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen (angepasst an die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität); – komplette Neugestaltung des Oberbaus; – Bürgersteig auf jeder Straßenseite; – Einrichtung von zwei Bushaltestellen; – Anlegen eines Radweges. Service Eaux – Erneuerung des Trinkwassernetzes. Éclairage public – Erneuerung der Verkabelung der öffentlichen Beleuchtung und der Straßenlampen; – Installation einer speziellen Beleuchtung zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Fußgänger im Bereich der Fußgängerüberwege. Service TIC – Ausdehnung und/oder Verstärkung des Glasfasernetzes der Stadt Luxemburg; – Ausdehnung des Hot-City-Netzes. Service Circulation – Installation einer Ampelanlage für die sanfte Mobilität; – Ausdehnung und Erneuerung des Ampelanlagenetzes. Als externe Akteure sind Creos (Strom) und Post Technologies am Projekt beteiligt. – considérant l’importance du parc Kaltreis en tant que lieu de récréation; – considérant les dispositions du Plan national de la mobilité 2035 encourageant de soumettre des tronçons plus longs des routes au régime 30 km/h; invite le Collège échevinal – à étendre le réaménagement de la zone 30 au-delà du tronçon actuellement prévu, pour couvrir le boulevard Kaltreis dans toute sa longueur, et à réaménager le gabarit et à mettre en place des mesures infrastructurelles de manière à faire respecter la vitesse de 30 km/h le long du boulevard Kaltreis; – à réduire le trafic à 20 km/h à la hauteur de l’aire de jeux par des mesures supplémentaires; – à permettre aux piéton:nes un accès plus facile au parc et à l’aire de jeux à pied, en leur donnant la priorité à cet endroit. » Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Der Streckenabschnitt, der als Tempo-30-Zone eingerichtet werden soll, ist nicht sehr lang. In der Kommission wurde uns erklärt, dass die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der ganzen Länge des Bd. Kaltreis nicht möglich sei. Es sei jedoch auf den Nationalen Mobilitätsplan (PNM 2035) verwiesen, in dem festgehalten wird, dass sehr wohl auch Staatsstraßen auf längeren Streckenabschnitten als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden können. Wir sollten aufhören, mal Tempo-30-Zonen, mal Tempo-50-Zonen auszuweisen. Der Autofahrer verliert den Überblick, weshalb es denn auch nicht verwundert, wenn viele Autofahrer sich nicht an Tempo 30 halten. déi Lénk wollen ein Zeichen setzen und werden das vorliegende Projekt daher nicht unterstützen. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Anfang März fand eine Informationsversammlung für die Anwohner statt. Diese zeigten sich mit dem vorgestellten Projekt sehr zufrieden, weshalb ich davon ausgehe, dass die heute vorgebrachten Bemerkungen sich weniger auf den neu zu gestaltenden Straßenabschnitt im Bereich der Bd. Kaltreis beziehen, sondern eher allgemeiner Natur sind. Das Projekt sieht die Erneuerung und Verstärkung der Infrastrukturen (Wasser, Strom, Gas, öffentliche Beleuchtung), einschließlich einer Erneuerung des Oberbaus vor. Im Bereich des Spielplatzes wird auf einer Länge von 200 Metern eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die baulichen Infrastrukturen werden, ähnlich wie in Cessingen, dazu beitragen, dass die Autofahrer langsamer fahren müssen. Der Bd. Kaltreis ist keine Staatsstraße. Angesichts der durchzuführenden Infrastrukturarbeiten (Gas, Strom usw.) nutzen wir die Gelegenheit, um auf diesem Straßenabschnitt eine Tempo30-Zone einzurichten. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stadt Luxemburg mehr Tempo-30-Zonen ausweisen will. So wird z.B. an einem Projekt für die Avenue Gaston Diderich gearbeitet. Nur Schilder anzubringen, ohne parallel dazu bauliche Maßnahmen zu ergreifen, nützt nichts, weshalb die Ausarbeitung von Projekten erforderlich ist. Für genannten Streckenabschnitt am Bd. Kaltreis liegt nun ein Projekt vor, was nicht verhindert, dass das Projekt zu gegebenem Zeitpunkt ausgeweitet werden kann. Ein Fußgängerüberweg ist so angelegt, dass die Fußgänger auf direktem Weg in den Park gelangen. Da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt, dürfen die Fußgänger die Straße zudem überall überqueren. Unsere Dienststellen haben die Situation vor Ort genau analysiert. Die Anwohner haben sich über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem 200 Meter langen Streckenabschnitt sehr zufrieden gezeigt. Ich kann dem Gemeinderat versichern, dass zu gegebenem Zeitpunkt ein Projekt ausgearbeitet werden wird, um die Tempo-30-Zone am Bd. Kaltreis auszuweiten. Das Projekt wird bei Enthaltung der Vertreter von déi gréng und mit den Gegenstimmen der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. Die von déi gréng eingereichte Motion wird mit den Stimmen der Fraktionen DP und CSV verworfen.
129 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 Das Projekt schreibt sich in das Mehrjahresprogramm des „Service Coordination des chantiers“ ein. Die Verkehrsdienststelle zeichnet für die Koordination des Projektes verantwortlich. Ein Kredit in Höhe von 350.000 € ist im außerordentlichen Budget 2023 eingeschrieben. Der Restbetrag in Höhe von 1.016.000 € wird im außerordentlichen Budget der nachfolgenden Rechnungsjahre in die Budgetartikel der entsprechenden Dienststellen eingeschrieben. Rätin Linda GAASCH (déi gréng): Mit der Neugestaltung des Parkplatzes Pulvermühle geht ein langgehegter Wunsch der Einwohner in Erfüllung. Es freut uns, dass auch ein Gefahrenpunkt, auf den die Einwohner hingewiesen hatten, behoben wird. Die Einwohner sind sicherlich erfreut darüber, dass nun mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden kann. In der beratenden Kommission hatten wir die Frage gestellt, ob eine weniger invasive Versiegelung des Parkplatzes möglich sei. Uns wurde erklärt, dass dies aus Gründen des Wasserschutzes an diesem Standort nicht möglich sei. Das Regenwasser müsse gezielt abgeleitet werden. In der Kommission hatten wir uns auch für die Anbringung von Fahrradständern eingesetzt. Im Kommissionsbericht lesen wir, dass Fahrradständer gegebenenfalls im Bereich der Rue du Fort Dumoulin installiert werden könnten, dies im Rahmen eines Konzeptes, das noch in Ausarbeitung sei. Wir meinen, dass die Installation von Fahrradständern auf dem Parkplatz Sinn machen würde, weshalb ich den Schöffenrat bitte, deren Installation dennoch in Betracht zu ziehen. Auf den Plänen ist der bidirektionale Radweg in Richtung Cents bereits eingezeichnet. Dieser wird die Stadtteile Cents und Pulvermühle besser miteinander verbinden. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Aus den uns vorliegenden Plänen geht nicht hervor, ob Ladestationen für Elektroautos auf dem Parkplatz Pulvermühle vorgesehen sind. Sollten deren keine vorgesehen sein, sollte man dies noch nachholen. Ganz allgemein sollten bei jedem Parkplatz-Projekt einige Ladestationen installiert werden. Mir ist aufgefallen, dass es leider Bürger gibt, die einen LadeParkplatz besetzen, ohne ihren Wagen tatsächlich aufzuladen, nur, weil sie auf diese Art und Weise bequem einen Parkplatz finden. Die Stadt Luxemburg sollte sich die nötigen Mittel geben, um diesen Tricksern auf die Schliche zu kommen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): In der beratenden Kommission wurde uns mitgeteilt, dass keine Fahrradständer vorgesehen seien. Im Bericht lesen wir von einer „neuen Strategie, um den Bedarf an Fahrradständern festzustellen“. Warum werden keine Fahrradständer auf dem Parkplatz Pulvermühle installiert? Wäre es möglich, nähere Informationen über die erwähnte Strategie zu erhalten? déi Lénk werden das vorliegende Projekt unterstützen. Schöffin Simone BEISSEL: Danke für die konstruktiven Bemerkungen. Der Parkplatz liegt in einer „zone de protection spéciale“, wo weder Rasengitter noch Steine mit offenen Fugen verlegt werden dürfen, da aus jedem Auto mal Benzin oder Öl auslaufen und in den Boden sickern kann. Das Regenwasser wird über Regenwasserrinnen in die Alzette geleitet. Auf dem Parkplatz werden keine Fahrradständer und auch keine Ladestationen installiert. Fahrradständer befinden sich in der Rue Patton, weitere sollen in der Rue Dumoulin installiert werden. Demnach wird es nicht an Fahrradständern in der nahen Umgebung fehlen. Der bidirektionale Radweg ist ein staatliches Projekt. Der Radweg wird durch eine kalifornische Mauer von den Fahrbahnen abgetrennt sein. An verschiedenen Stellen werden sich Fußgänger und Radfahrer den Weg teilen müssen. Im Bereich der Bushaltehäuschen wird der Radweg einen Schlenker machen. Die Ausfahrt der Tankstelle wird wegen des Fußgängerüberwegs, der dort vorgesehen ist, leicht verlegt. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Fahrradständer werden im Bereich des bidirektionalen Radweges installiert. Im Rahmen des nationalen Konzeptes sind keine Ladestationen im Bereich des Parkplatzes Val de Hamm vorgesehen. Zusammen mit dem Energieministerium und dem Stromanbieter wird geprüft, an welchen Standorten die Installation von Ladestationen am meisten Sinn macht. Zu bedenken ist auch, dass die meisten Fahrer eines Elektroautos diesen an einer Schnellladestation an der Tankstelle laden. In unmittelbarer Nähe zum Parkplatz befinden sich zwei Tankstellen. Es wäre demnach gut, wenn beide Tankstellen mit Schnellladestationen ausgestattet wären. Schöffe Serge WILMES: Die Neugestaltung des Parkplatzes ist Teil eines Projektes zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes im Stadtteil Pulvermühle. Im Jahr 2018 hatte der Schöffenrat eine entsprechende Bürgerbeteiligungsinitiative lanciert. Die Bürgerbeteiligung erstreckte sich über drei Runden, dies in den Jahren 2018, 2021 und 2022, mit einer pandemiebedingten Unterbrechung in den Jahren 2019 und 2020. Es war der Wunsch der Bürger, die Neugestaltung als ein Ganzes anzugehen. Es wurde festgehalten, dass im Bereich des „Monument aux morts“ ein freundlicher öffentlicher Raum geschaffen werden soll. Hinter dem Denkmal wird ein Spielplatz angelegt. Der Platz wird so gestaltet, dass dort auch andere Aktivitäten stattfinden können. Bevor es zur Umsetzung dieses Projektes kommen kann, müssen Arbeiten zur Sicherung der dahinterliegenden Felsen durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen 2023 oder 2024 durchgeführt werden. In den kommenden Jahren werden demnach weitere Arbeiten im Sinne einer Verschönerung und Revitalisierung des Stadtteils Pulvermühle durchgeführt werden. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich habe keine Antwort auf meine Frage über die weitere Strategie bezüglich der Installation von Fahrradständern erhalten. Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Unsere zuständige Dienststelle hat einen diesbezüglichen Plan erstellt. Es wurden viele Fahrradständer bestellt. Diese werden in den verschiedenen Stadtteilen, im Bereich der Kulturzentren, Sportinfrastrukturen, Schulen und Geschäfte installiert. In der Rue Notre-Dame gibt es mittlerweile fünfmal mehr Stellplätze für Fahrräder als Autos. Dass immer mehr Bürger mit dem Rad unterwegs sind, ist auch darauf zurückzuführen, dass die Infrastrukturen für Radfahrer laufend verbessert und ausgebaut werden. Wir alle wissen, dass dies nicht von heute auf morgen geht. Wie bereits in einer vorangehenden Gemeinderatssitzung erwähnt, hat die Stadt Luxemburg im Rahmen eines Pilotprojektes drei abschließbare Fahrradboxen bestellt, die im öffentlichen Raum aufgestellt werden sollen. Langsam aber sicher werden weitere Fahrradboxen folgen. Das Projekt zur Neugestaltung des Parkplatzes Pulvermühle / Val de Hamm wird einstimmig gutgeheißen. 3) Umsetzungsprojekt betr. den Umbau des Gebäudes Nr. 1, Rue des Bains für die Bedürfnisse der Gemeindearchive Der Gemeinderat ist aufgerufen, einem Kostenvoranschlag in Höhe von 2.654.180,22 € für den Umbau des Gebäudes Nr. 1, Rue des Bains, für die Bedürfnisse der Gemeindearchive zuzustimmen. Das Gebäude umfasst 4 Stockwerke. Der Haupteingang zum Gebäude bleibt erhalten. Der Zugang
130 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 für Personen mit eingeschränkter Mobilität wird durch das Anbringen einer Rampe gewährleistet. Im Erdgeschoss befinden sich die Eingangshalle, ein Lesesaal, ein Lagerraum (ausgestattet mit einem Ablagesystem vom Typ „Compactus“), sowie Toiletten, die auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind. Im ersten Stockwerk sind Büros und Sanitäranlagen für das Personal vorgesehen, während der Leiter der Archive sein Büro im zweiten Stockwerk haben wird. Auf der zweiten Etage befinden sich auch ein kleiner Versammlungsraum, ein Reservebüro und ein Raum mit Kitchenette. Die tragenden Mauern werden in ihrem jetzigen Zustand erhalten und neue Zwischenwände werden eingezogen. Der Fußbodenbelag im Erdgeschoss wird durch Stahlbetonplatten ersetzt. Die im ersten und zweiten Stockwerke vorhandenen Holzböden werden erhalten und renoviert. Die Fassade zur Seite des Place des Bains wird gereinigt und ein neuer Kalkputz wird aufgetragen. Das Dachgebälk wird erhalten und thermisch isoliert. Die bestehenden Dachfenster werden erhalten und renoviert. Lüftungsgitter werden eingebaut. Die vorhandenen Fenster werden durch neue Holzfenster mit Doppelverglasung ersetzt. Die Eingangstür wird ebenfalls ersetzt. Aus Respekt für das historische Gebäude ist keine vollständige energetische Sanierung vorgesehen. Die Eingriffe in die Gebäudehülle beschränken sich auf Arbeiten zur Wärmedämmung des Daches, der Fußbodenplatte und Außenschreinereiarbeiten. Es wird eine Wärmepumpe installiert. Die Wasserverteilungs- und Entsorgungsnetze werden ersetzt. Der Einbau einer mechanischen Belüftung für das ganze Gebäude ist vorgesehen. Auf dem Dach werden 13 Solarpanels installiert. Rätin Marceline GOERGEN (CSV): Dieses Gebäude stand viele Jahre lang leer. Ich war erstaunt zu hören, dass es Teil der früheren spanischen Festung war. Nach langen Überlegungen, welcher Zweckbestimmung das geschichtsträchtige Gebäude zugeführt werden soll, ist es zu begrüßen, dass nun ein Teil der kommunalen Archive darin untergebracht wird. In der beratenden Kommission wurde darüber diskutiert, ob nicht auch Wohnungen darin hätten eingerichtet werden können. Selbstverständlich befürworte auch ich die Schaffung weiterer Mietwohnungen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg, doch gilt es zu bedenken, dass nicht jedes Gebäude sich zur Einrichtung von Wohnungen eignet. In der Kommission wurde uns erklärt, dass Änderungen weder an der hinteren noch an der vorderen Fassade des Gebäudes vorgenommen werden dürfen. Die hintere Fassade hat keine Fenster. Laut Expertise der Feuerwehr würde sich das Gebäude nicht zur Einrichtung von Wohnungen eignen. Rätin Eduarda DE MACEDO (déi gréng): Wir freuen uns, dass nun endlich ein Projekt vorliegt, das diesem Gebäude, das lange Jahre leer stand, eine neue Zweckbestimmung gibt. Das Gebäude liegt zentral in der Oberstadt. Auch wenn wir Verständnis für die Bedürfnisse der kommunalen Archive haben, hätten wir es lieber gesehen, wenn das Gebäude einer anderen Zweckbestimmung zugeführt worden wäre, um das Gebäude für eine breitere Besucherschaft zugänglich zu machen. déi gréng werden das Projekt nichtsdestotrotz unterstützen. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Ich möchte eine Lanze für die Archive brechen. Archive sind das Gedächtnis unserer Gesellschaft und daher ist es wichtig, dass die Stadt Luxemburg die Kultur des Archivierens pflegt. Hat man keine Vergangenheit, hat man auch keine Zukunft! Die Stadt Luxemburg ist in Bezug auf die Kultur des Archivierens eine lobenswerte Ausnahme. Hier wird hervorragende Arbeit geleistet. In unserer modernen Gesellschaft drängt sich eine Digitalisierung der Archivbestände auf. Ich bin überzeugt, dass die kommunalen Archive bereits mit der Digitalisierung ihrer Bestände begonnen haben, bzw. diese vielleicht bereits abgeschlossen haben. Eine zweite Etappe im Digitalisierungsprozess besteht darin, die digitalisierten Quellen auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es hat mich gefreut, zu lesen, dass eine Zugangsrampe für Personen mit eingeschränkter Mobilität installiert werden soll. Inwieweit wird der digitale Zugang - entweder online oder vor Ort - gewährleistet sein? Das Gebäude verfügt über einen Vorhof. Wäre es möglich, dort Fahrradständer zu installieren? Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Im Bereich der Bushaltestelle in der Rue des Bains sind bereits Fahrradständer vorhanden. Als wir erfuhren, dass Teile der kommunalen Archive in diesem Gebäude untergebracht werden sollen, war unsere Reaktion zwiespältig. Ich habe gute Erinnerungen an die Zeit, als in diesem Gebäude ein Jugendhaus untergebracht war, wo ich viel Zeit verbracht habe. Wir haben uns gefragt, ob das der richtige Standort für die Unterbringung von Archiven ist. Im Bereich des Place des Bains befinden sich Cafés, die vor allem von jungen Menschen besucht werden. Warum hier nicht erneut ein Jugendhaus einrichten oder das Gebäude für die Einrichtung eines „Café social“ nutzen? Andererseits schien uns das soziale Experiment - die Archive werden eine andere Klientel an diesen Standort bringen - dennoch von Interesse. Daher wollen wir dem Projekt eine Chance geben, wollen wir doch auch, dass eine soziale Durchmischung stattfindet. Wir würden uns wünschen, dass die Archive nicht nur nach innen, sondern auch nach außen sichtbar werden – auch mit Projekten, mit denen ihre Arbeit nach außen getragen wird. Die Ausstattung des Daches mit Solarzellen und das Anbringen einer Rampe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind zu begrüßen. Rat Claude RADOUX (DP): Die Büros der Archivverwaltung befinden sich zurzeit an zwei verschiedenen Standorten, was ihre Arbeit nicht vereinfacht. Mit dem Einzug in das Gebäude Nr. 1, Rue des Bains kann die Dienststelle nun unter einem Dach zusammengebracht werden. Sollte die Dienststelle weiter wachsen, gibt es dort noch Raum für Büros für weitere Mitarbeiter. Neue Räumlichkeiten für die Archivbestände werden am Standort „Kalchesbréck“ entstehen. Das Gebäude Nr. 1, Rue des Bains, das für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist zentral gelegen. Das Gebäude wurde im Jahr 1673 errichtet und wurde als Kaserne genutzt. Es handelt sich um eines der ältesten Gebäude in der Stadt, weshalb es gewissermaßen für die Unterbringung einer Dienststelle der Stadt Luxemburg – und umso mehr der Archive – prädestiniert ist. Die Renovierungs- und Umbauarbeiten des Gebäudes erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem INPA (Institut national pour le patrimoine architectural). Bei genauerem Hinsehen wird schnell ersichtlich, dass sich das Gebäude nicht zur Einrichtung von Wohnungen eignet. Die kommunalen Archive werden in ein geschichtsträchtiges, schön renoviertes Gebäude einziehen können. Bürgermeister Lydie POLFER: Es freut mich, dass das Projekt eine breite Zustimmung findet. Es handelt sich in der Tat um eines der ältesten Gebäude der Stadt, um einen Zeitzeugen ihrer Militärgeschichte. Die Entscheidung, es für
131 DE SITZUNG VOM FREITAG, DEM 31. MÄRZ 2023 die Bedürfnisse der kommunalen Archive zu renovieren, hat sich als richtig erwiesen. Das Gebäude steht in der Tat bereits seit langen Jahren leer. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dort in der Zwischenzeit nichts geschehen wäre. Bereits unter dem vorangehenden Schöffenrat wurde sich eingehend mit der Geschichte des Gebäudes beschäftigt. In Zusammenarbeit mit dem Museum durchgeführte Untersuchungen (Holzbalken, Holztreppen, Wände...) haben viele historisch interessante Informationen geliefert. Nach diesen Untersuchungen wurde geprüft, welcher Zweckbestimmung das Gebäude zugeführt werden könnte. Bei den kommunalen Archiven gab es einen Bedarf an Räumlichkeiten zwecks Zusammenführung der Verwaltung unter einem Dach. Hierfür schien sich dieses Gebäude hervorragend zu eignen. Die Begeisterung, mit der sich die Dienststelle in das Projekt eingebracht hat, ist ansteckend. Ich danke Ihnen, dass Sie die Wichtigkeit der in den Archiven geleisteten Arbeit hervorgehoben haben. Die Digitalisierung der Archivbestände ist Bestandteil der Agenda der Archive. Die Zugänglichkeit der archivierten Quellen muss immer im Respekt des Datenschutzes erfolgen. Wer in die Archive der Stadt Luxemburg eintaucht, wird dort viel Interessantes und Wissenswertes erfahren. Seine Wurzeln zu kennen, ist wichtig und eröffnet Perspektiven. Es wurde die Kritik geäußert, man hätte auch Wohnungen in dem Gebäude einrichten können. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Gebäude sich nicht für die Einrichtung von Wohnungen eignet. Ich bin zuversichtlich, dass nach dem Umzug der Dienststelle mehr Menschen die Archive aufsuchen werden. Im Vorhof wäre in der Tat ausreichend Platz, um dort einige Fahrradständer zu installieren - was sinnvoll wäre, denn ich weiß, dass die Mitarbeiter der Dienststelle gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Das Umsetzungsprojekt wird einstimmig gutgeheißen. 4) Umsetzungsprojekt betr. den Bau eines Vereinszentrums am Standort der früheren Grundschule in Weimershof Der Gemeinderat ist aufgerufen, einem Kostenvoranschlag von 4.409.321,04 € für den Bau eines Vereinszentrums am Standort der früheren Grundschule in Weimershof (10, Rue des Marguerites) zuzustimmen. Der Bau umfasst einen multifunktionalen Saal mit Theke, der von der „Fanfare des Faubourgs“ als Proberaum genutzt wird, einen Versammlungsraum, zwei Räume für die Bedürfnisse der lokalen Vereine, zwei Lokale mit separaten Eingängen, die von zwei Mitgliedvereinen des luxemburgischen Taubenzüchterverbands genutzt werden, sowie Lagerräume und Sanitäranlagen. Es handelt sich um einen Holzbau, bei dem die Materialien bei einem späteren Abriss wiederverwendet werden können. Das Flachdach wird mit Photovoltaik ausgestattet. Der Einbau einer Luft/WasserWärmepumpe ist vorgesehen. Die Fenster werden mit Aluminium-Außenjalousien ausgestattet. Rätin Elisabeth MARGUE (CSV): Die Kosten für das neue Vereinszentrum in Weimershof, das am Standort der früheren Grundschule errichtet wird, werden mit 4,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Anfrage für ein neues Vereinszentrum kam von der „Fanfare des Faubourgs“ und von den Taubenzüchtern. In der Kommission haben wir erfahren, dass mittlerweile weitere Vereine Interesse an der Nutzung der Versammlungsräume gezeigt haben. Es ist demnach abzusehen, dass das neue Vereinszentrum gut ausgelastet sein wird. Es handelt es sich um einen Bau mit nachhaltigem Charakter. Es werden schadstofffreie, langlebige und vollständig nachnutzbare Baustoffe und Bauteile eingesetzt. Die Bodenversiegelung wird auf ein Minimum reduziert. Das Dach wird begrünt und mit Solarzellen ausgestattet. Eine Wärmepumpe wird installiert. Die CSV-Fraktion wird das Projekt unterstützen. Rat François BENOY (déi gréng): Auch wir werden dieses interessante Projekt unterstützen. Für künftige Vereinszentrumsprojekte würden wir uns wünschen, dass die Bedürfnisse der Vereine vorab genau identifiziert werden. In der Kommission haben wir erfahren, dass auch andere lokale Vereine Interesse daran gezeigt haben, das Vereinszentrum nutzen zu können. Durch eine bessere Planung hätte den Bedürfnissen besser Rechnung getragen werden können. Rat Claude RADOUX (DP): Das neue Vereinszentrum wird sich gut in das Stadtbild des Viertels Weimershof einfügen. Ziel und Zweck beim Bau eines Vereinszentrums ist es, einen Ort der Begegnung für die Einwohner des Viertels und für die lokalen Vereine zu schaffen. Hier hat es sich zudem so verhalten, dass verschiedene Vereine neue Räumlichkeiten gesucht haben und deren Anfrage von Anfang an bei der Ausarbeitung des Projektes berücksichtigt wurde, dies zusätzlich zu den allgemeinen Bedürfnissen des Wohnviertels. Der lokale Interessenverein wurde vorab konsultiert. Verschiedene Räumlichkeiten sind für die Bedürfnisse des Taubenzüchtervereins vorgesehen. Die Musikgesellschaft kann ihre Instrumente vor Ort beiseitestellen, wenn der Probenraum für andere Aktivitäten benötigt wird. Es verhält sich keineswegs so, dass das Vereinszentrum einzig und allein für die Bedürfnisse der genannten Vereine gebaut würde. Es wurde als Ort der Begegnung für die Einwohner des Viertels geplant. Dem Prinzip der Multifunktionalität von Räumlichkeiten wurde Rechnung getragen. Meinen Informationen zufolge wird im großen Saal keine Heizung eingebaut, sondern es sind lediglich Heizstrahler vorgesehen, dies aus der Überlegung heraus, dass der Saal nicht ständig genutzt werde. Da es jedoch durchaus möglich ist, dass der Saal dennoch öfters genutzt wird, würde ich vorschlagen, ein fest installiertes Heizsystem für den großen Saal vorzusehen. Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um ein funktionales und architektonisch interessantes Projekt. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Rätin Margue hat die Situation gut beschrieben. Wenn Neues geschaffen wird, weckt dies auch Ambitionen und fördert die Entstehung neuer Ideen und Aktivitäten. Projekte wie dieses beleben das Vereinsleben. Wie sich das Vereinsleben in den kommenden 20 Jahren entwickeln wird, können wir heute nicht wissen. Die Rolle der Stadt Luxemburg besteht jedoch darin, dafür zu sorgen, dass Vereine, die bereits seit längerer Zeit bestehen, sich nicht wie Platzhirsche verhalten und neue Vereine in die zweite Reihe verweisen. Alle Vereine müssen ein Stück vom Kuchen abbekommen und nicht nur diejenigen, die als erstes am Tisch saßen. Rätin Héloïse BOCK (DP): Es handelt sich in der Tat um ein interessantes Projekt. Das neue Vereinszentrum soll vielseitig nutzbar sein. Allerdings wird ein Teil des Gebäudes den Taubenzüchtern vorbehalten sein. Ähnliche Situationen finden sich auch in anderen Vereinszentren wieder. Wir täten gut daran, uns ein moderneres Konzept für die Nutzung von Räumlichkeiten in Vereinszentren zu geben. Manche Vereine nutzen Räumlichkeiten von 100 oder 200 Quadratmetern
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