VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_02_2023_17_04

Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 2/2023 Sitzung vom / Séance du 17.04.2023

No 2/2023

161 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Montag, dem 17. April 2023 (Fortsetzung der Sitzungen vom 27. und 31. März) IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I.–V. (Siehe Sitzungen vom 27. und 31. März 2023) VI. Urbanismus (Seite 162) VII.–X. (Siehe Sitzungen vom 27. und 31. März 2023) XI. Motion über Airbnb (Seite 165) XII. Motionen bezüglich Energiefragen 1) Motion über die Reduzierung des Gasverbrauchs (Seite 168) 2) Motion über die regelmäßige Beobachtung der Entwicklung der Energiesituation (Seite 169) 3) Motion über Energiefragen (Seite 170) 4) Motion über die energetische Sanierung von Gebäuden und die Unterstützung der von Energiearmut betroffenen Haushalte (Seite 171) XIII. Motion über die Schaffung von Wohnungen auf sofort bebaubaren Terrains der öffentlichen Hand (Seite 174) XIV. Sozialamt: Annahme einer Schenkung (Seite 176)

162 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namens- aufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung VI. URBANISMUS 1) Teilbebauungsplan „Rue Wenceslas 1er – Phase 1“ Der Gemeinderat ist aufgerufen, sich über den Teilbebauungsplan NQ „Rue Wenceslas 1er – Phase 1“ auszusprechen. Dieser wurde vom Architektenbüro pact s.à r.l. im Auftrag der Gesellschaft Paul Wurth Real Estate S.A. ausgearbeitet und betrifft ein Ensemble von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 84,56 Ar im Bahnhofsviertel im Bereich der Rue Wenceslas 1er und der Rue de Hollerich. Der Teilbebauungsplan wird in zwei Phasen umgesetzt. Die erste Phase betrifft die westlich gelegenen Grundstücke. Entsprechend den im Flächennutzungsplan (PAG) eingeschriebenen Nutzungskoeffizienten können an genanntem Standort maximal 33.822 qm Bruttofläche bebaut werden. Laut PAG müssen 25 Prozent der Fläche (8.456 qm) für den Bau von Wohnungen genutzt werden. Die Bestimmungen von Artikel 29bis des abgeänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 kommen zum Tragen, so dass zusätzliche 845 qm (Bruttofläche) bebaut werden können. Dies ergibt demnach eine maximale Bruttobaufläche von 34.667 qm. Davon sind 9.301 qm für den Bau von Wohnungen bestimmt. Die maximale Wohnraumdichte liegt bei 140 Wohneinheiten pro Hektar und erlaubt den Bau von maximal 118 Wohneinheiten. Aufgrund der Anwendung von Artikel 29bis können maximal 130 Wohneinheiten geschaffen werden. Eine Fläche von 26,24 Ar (31,03% der Bruttofläche des Teilbebauungsplanes) wird unentgeltlich an die Stadt abgetreten. Im graphischen Teil des PAG sind die Grundstücke in einer „zone mixte urbaine centrale [MIX-c]“ gelegen, überlagert von einer „zone soumise à un plan d’aménagement particulier ‘nouveau quartier’“ mit folgenden maximalen Nutzungskoeffizienten: COS: 1,00; CSS: 1,00; CUS: 4,00; DL: 140. Der nördliche Teil des Areals wird von einer „zone de bruit > 70dBA“ überlagert. Es sind keine Beschwerden gegen das Projekt eingereicht worden. Sowohl die „Division de l’inspection sanitaire“ als auch die „Cellule d’évaluation“ haben ein Gutachten erstellt. Der Urbanismusdienst der Stadt Luxemburg hat zu den Bemerkungen der „Cellule d’évaluation“ Stellung bezogen und die vorgeschlagenen Anpassungen im schriftlichen und graphischen Teil des Projektes tragen den Bemerkungen zum Teil Rechnung. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Den Bericht der beratenden Kommission habe ich mit großem Interesse gelesen. Beim Teilbebauungsplan „Wenceslas 1er“ handelt es sich um ein ambitiöses Projekt. Aus einer ehemaligen Industriezone soll ein Wohngebiet werden. Für den Stadtteil Hollerich, dessen Geschichte immer eng mit der Industrie verbunden war, stellt dies ein wichtiges Projekt dar. Die Tabakfabrik Heintz Van Landewyck zählte zu den Glanzstücken der Industriegeschichte der früheren Gemeinde Hollerich. Leider muss ich feststellen, dass alle sogenannten erschwinglichen Wohnungen auf ein einziges Gebäude konzentriert werden sollen, statt sie auf mehrere Gebäude aufzuteilen. Bei einer diesbezüglichen Diskussion vor einiger Zeit meinte ein der DP nahestehendes Kommissionsmitglied, ein ehemaliger Immobilienhändler, dass man von einer Person, die den vollen Marktpreis für eine Wohnung zahle, nicht verlangen könne, dass sie mit Personen auf einer Etage wohnen müsse, die ihre Wohnung für einen Bruchteil des Marktpreises erworben hätten. Ich bin nicht damit einverstanden, dass hier ein Ghetto, sozusagen ein „Arme-Leute-Gebäude“ geschaffen wird. Im 21. Jahrhundert dürfte das nicht mehr vorkommen. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Der Teilbebauungsplan „Wenceslas 1er“ und der Teilbebauungsplan „Nei Hollerich“ werden das Stadtbild des Stadtteils Hollerich und des Bahnhofsviertels grundlegend verändern. Die neuen Gebäude werden zentral gelegen und gut an den öffentlichen Transport angebunden sein. Dies erklärt auch, warum hier sowohl Wohnungen als auch Büros und Geschäfte entstehen werden. Die Wohnungen werden in Richtung Norden, Westen und Süden ausgerichtet sein. Die vorgesehene Verdichtung macht an diesem Standort Sinn, doch sollten eine menschengerechte Planung und Bau garantiert und nicht, wie im „Ban de Gasperich“, über das Ziel hinausgeschossen werden. déi gréng begrüßen, dass Artikel 29bis zum Tragen kommt und so mehr Wohnraum zu erschwinglichen Preisen entstehen kann. Es wird von der Schaffung von 130 Wohnungen zu bezahlbarem Preis ausgegangen, wobei es sich jedoch um Wohnungen unter 50 qm handeln wird. Im Sinne der Intervention von Rat Krieps möchte ich die Notwendigkeit unterstreichen, für einen guten Wohnungsmix zu sorgen. Der Bau von Studios à 50 qm und weniger entspricht nicht den Bedürfnissen junger Familien. Ich war erschreckt zu lesen, dass das Wohngebäude eine relativ große Bautiefe haben soll, was dazu führen wird, dass die Lichtverhältnisse in den Wohnungen nicht unbedingt gut sein werden. Zu lesen war auch, dass wegen der Bauvorschriften keine Balkone gebaut werden können. Der Bau von Loggias ist auch nicht vorgesehen. Unser Urbanimusdienst hat argumentiert, dass man davon absehen sollte, um die Leute vor Lärm zu schützen. Dies ist meiner Ansicht nach eine falsche Argumentation. Statt den Menschen Balkone vorzuenthalten, sollten wir vielmehr notwendige Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Im Rahmen des Teilbebauungsplans werden zwei neue Straßen gebaut. Damit die Trambahn später in Richtung Pont Buchler fahren kann, muss eine Art Rampe gebaut werden, um den Höhenunterschied von sechs Metern zu überwinden. Eine dieser Straßen wird nahe an der Rampe vorbeiführen, so dass deren Umgebung kein besonders attraktiver Aufenthaltsort werden wird. Die „Cellule d’évaluation“ hat Sicherheitsbedenken geäußert, da es in diesem Bereich an sozialer Kontrolle fehlen könnte. Der öffentliche Raum und die Fassaden müssen daher so attraktiv gestaltet werden, dass dort nicht eine Zone entsteht, die bei den Bürgern ein Unsicherheitsgefühl hervorruft. Für déi gréng ist wichtig, dass im Sinne einer besseren sozialen Durchmischung auch größere Wohnungen vorzusehen sind. Ist das möglich? Werden die Wohnungen im Besitz der Stadt bleiben? Sollen sie vermietet werden? Falls sie verkauft werden sollen, würde mich interessieren zu erfahren, zu welchem Preis dies geschehen soll. Meinen Informationen zufolge wird der Gestehungspreis relativ niedrig ausfallen. Welche Zielgruppen werden für die Wohnungen anvisiert? Sind im Rahmen des Projektes „Nei Hollerich“ auch Wohnungen vom Typ „Housing First“ vorgesehen? Wie soll mit dem neuen Wohngebiet das Viertel Gasperich über Fußwege und Radwege an das Viertel Gare angebunden werden? Es bestehen derzeit keine zufriedenstellenden Wege, die es Radfahrern und Fußgängern erlauben, schnell und sicher ins Bahnhofsviertel zu gelangen. In der Rue d’Alsace z.B. müssen Fußgänger und Radfahrer sich einen sehr schmalen Weg streckenweise teilen. Der Anschluss vom Mühlenweg an den Pont Büchler hat sich zeitlich lange verzögert. Ich schlage vor, dass die Stadt Luxemburg zu diesem Aspekt Kontakt mit dem Interessenverein Gasperich und mit „Pro Velo“ aufnimmt, damit deren Ideen einfließen können.

163 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 Rätin Marceline GOERGEN (CSV): Ich teile die Sorge von Rat Krieps, dass alle bezahlbaren Wohnungen in ein- und demselben Wohnhaus vorgesehen sind. In der Kommission wurde uns mitgeteilt, dass lediglich zehn bis zwölf Wohnungen pro Gebäude vorgesehen seien. Kann es sein, dass ich da etwas falsch verstanden habe? In der Kommission wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen leichter sei, wenn alle sich in einem einzigen Gebäude befinden. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die vorgesehene Dichte erscheint mir für diesen Standort angemessen. Auf die Frage nach dem Wohnungsmix wurde bereits eingegangen. Es ist abzusehen, dass keine Änderungen in Bezug auf die Verbindung nach Gasperich vorgesehen sind. Rätin Brömmel ist bereits auf die geplante Rampe eingegangen. Obwohl der Standort gut an den öffentlichen Transport angebunden sein wird, liegt der Anteil der Wohnungen bei nur 25 Prozent. Die Stadt Luxemburg braucht mehr Wohnungen und nicht nur Büroräume und Geschäfte. Aus diesem Grund werden déi Lénk dem Teilbebaungsplan „Wenceslas 1er“ nicht zustimmen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Artikel 29bis des neuen Wohnungsbaupaktes kommt hier zum ersten Mal zum Tragen. Es sei darauf hingewiesen, dass heute ein Teilbebauungsplan zur Abstimmung steht und nicht ein Bauprojekt, in dem die Größen und Typen von Wohnungen, die hier entstehen werden, definiert werden. Diese Einzelheiten sowie die Regelung bezüglich der 26,24 Ar, die unentgeltlich an die Stadt Luxemburg abgetreten werden, werden in der mit den Bauherren zu verhandelnden Umsetzungsvereinbarung („convention de mise en oeuvre“) festgeschrieben. Der Wohnungspakt 2.0 ermöglicht den Bau von zehn Prozent mehr Wohnungen, was logischerweise zu einer Verdichtung und einer gewissen Höhe der Gebäude führt. Man kann nicht alles auf einmal haben. Der Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg sieht für diesen Standort eine konsequente Bebauung vor, vor allem wegen der sehr guten Anbindung an den öffentlichen Transport (Zug, Tram und Bus). Die Anbindung nach Gasperich wird nicht durch den vorliegenden Teilbebauungsplan festgelegt, sondern durch den Teilbebauungsplan „Nei Hollerich“, der außer einem neuen Boulevard auch eine Brücke in Richtung Gasperich vorsieht. Ich kann Rätin Brömmel versichern, dass wir uns für eine bessere Verbindung für Fußgänger und Radfahrer in Richtung Gasperich einsetzen werden. Die sechs Meter Höhenunterschied so zu gestalten, dass auch der sanfte Verkehr hier seinen Platz findet, wird gewiss kein einfaches Unterfangen. Wir vertrauen auf die Kompetenz der Fachleute, die das Projekt entwickeln werden. Haben Sie, Rat Krieps, sich bereits Wohnungen der Stadt Luxemburg, die zu bezahlbaren Preisen auf den Markt kommen, angesehen? Da kann wahrlich nicht von einem „Haus der Billigwohnungen“ die Rede sein. Ich kann Rat Krieps nur ans Herz legen, sich in die Rue de l’Avenir auf Limpertsberg zu begeben. Auf der einen Straßenseite befinden sich dort Sozialwohnungen der Stadt Luxemburg, auf der anderen Wohnungen, die auf dem privaten Markt verkauft werden. Von außen unterscheiden sich die Gebäude kaum, außer, dass die auf dem privaten Markt verkauften Wohnungen in Richtung „Bambësch“ ausgerichtet sind und die Bewohner demnach eine schöne Aussicht genießen. Die Stadt Luxemburg baut keine „Billigwohnungsgebäude“. Innerhalb der kommenden Wochen werden wir in der Rue Gangler neue Apartments einweihen können und auch hier haben wir es nicht mit „Arme-Leute-Gebäuden“ zu tun. Die Bauqualität der Wohnungen ist hervorragend. Heute morgen fand die Straußfeier für die „Ferme Gruber“ in Hamm statt. Dort entstehen nicht nur fünf schöne Wohnungen, sondern das bestehende architektonische Patrimonium wird auch renoviert. In Clausen haben wir ebenfalls ein schönes Haus renoviert und es wurden Sozialwohnungen geschaffen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Wohnungen der Stadt Luxemburg, die im Rahmen des Teilbebauungsplans „Wenceslas 1er“ geschaffen werden, verkauft werden. Welche Parteien nach den Gemeindewahlen im Schöffenrat der Stadt Luxemburg vertreten sein werden, steht offen. Ich für meinen Teil werde mich dafür einsetzen, dass die Wohnungen im Besitz der Stadt bleiben. Die Bezeichnung „Sozialwohnungen“ wird nicht mehr verwendet, stattdessen wird nur die Bezeichnung „logements abordables“ verwendet werden. Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Nicht nur jene Menschen, die richtig arm sind, sondern auch die sogenannten „working poor“ können sich trotz ihres gesicherten Einkommens keine Wohnung mehr in der Nähe ihres Arbeitsplatzes auf dem Wohnungsmarkt leisten. Wir müssen versuchen, auch diesen Menschen Wohnungen anzubieten, die so nahe wie möglich an ihrem Arbeitsplatz gelegen sind, und selbstverständlich sollen die Mietpreise auch nach dem Einkommen dieser Haushalte gestaffelt werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir am Standort „Wenceslas 1er“ in Hollerich eine gute soziale Durchmischung erreichen, und dass die Wohnungen den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Sind auch „Housing First“-Wohnungen vorgesehen? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Wir befinden uns erst im Stadium des Teilbebauungsplans und nicht im Stadium eines Bauprojektes – und wir wissen alle, dass die Prozeduren sich über viele Jahre ziehen können. Der Teilbebauungsplan „Wenceslas 1er“ wird mit den Gegenstimmen der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. Die Vertreter der LSAP-Fraktion enthalten sich beim Votum. 2) Teilbebauungsplan „Sentier de Bricherhof“ (Weimershof) Der Gemeinderat ist aufgerufen, den Teilbebauungsplan NQ „Sentier de Bricherhof“ zu genehmigen. Ausgearbeitet wurde der PAP vom Architektenbüro pact s.à r.l., dies im Auftrag der Gesellschaft Eaglestone. Er umfasst ein Ensemble von Grundstücken (27,08 Ar) in der Verlängerung des Sentier de Bricherhof. Das Projekt sieht eine maximale Bruttobaufläche von 1.216 qm vor, davon müssen mindestens 90% (1.094 qm) für den Bau von Wohnungen vorbehalten werden. Mit einem Maximum von 6 „logements collectifs“ wird sich die Wohnraumdichte auf 22,16 Wohneinheiten pro Bruttohektar belaufen. Eine Fläche von ungefähr 8,54 Ar (31,55% der Bruttofläche des Teilbebauungsplans) wird unentgeltlich an die Stadt abgetreten. Da weniger als zehn Wohnungen entstehen, kommt Artikel 29bis des abgeänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und die Stadtenwicklung nicht zur Anwendung. Im graphischen Teil des Flächennutzungsplans sind die Grundstücke in einer „zone d’habitation 1 [HAB-1]“ gelegen, überlagert von einer „zone soumise à un plan d’aménagement particulier ‘nouveau quartier’“ mit folgenden maximalen Nutzungskoeffizienten: COS: 0,40; CSS: 0,60; CUS: 0,45; DL: 25. Es sind keine Beschwerden gegen das Projekt eingereicht worden. Sowohl die „Division de l’inspection sanitaire“ als auch die „Cellule d’évaluation“ haben ein Gutachten erstellt. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen im schriftlichen und graphischen Teil des Projektes wird den Bemerkungen der „Cellule d’évaluation“ zum Teil Rechnung getragen. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Der Teilbebauungsplan „Bricherhaff“ sieht den Bau von fünf Einfamilienhäusern und eines Zweifamilienhauses vor. Ich teile die Meinung der „Cellule d’évaluation“, dass die für den Bau von Straßen zu versiegelnde Fläche zu groß ist. Auch die Zahl von sieben

164 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 Besucherparkplätzen erscheint mir zu hoch, und statt asphaltierter Parkplatzflächen sollten regendurchlässige Flächen vorgesehen werden. Ein Teil der für Parkplätze vorgesehenen Fläche könnte als Grünfläche genutzt werden. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Im Gegensatz zu den Wohnungen, die im Teilbebauungsplan „Wenceslas 1er“ vorgesehen sind, werden am Standort „Bricherhaff“ Wohnungen von durchschnittlich mehr als 200 Quadratmeter entstehen (Nettofläche: 180 qm pro Wohnung). déi Lénk werden den Teilbebauungsplan „Bricherhaff“ nicht unterstützen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Aussage von Rat Foetz ist erstaunlich, sprechen déi Lénk sich doch sonst immer für Diversität aus. Diversität ist Fakt und wir können uns nur darüber freuen, dass es sie gibt. Den Vorschlag von Rätin Brömmel, die Besucherparkplätze nicht zu asphaltieren, werde ich an die zuständige Dienststelle weiterleiten. Der Teilbebauungsplan „Sentier de Bricherhof“ wird mit den Gegenstimmen der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 3) Verlängerung der Frist zur Umsetzung der prioritären Nutzungszonen – Typ 1 (Artikel 26 des Flächennutzungsplanes) Bürgermeisterin Lydie POLFER: Das Bebauungsprojekt „Rue Verte“, das von dieser Fristverlängerung betroffen ist, wurde bereits vom Gemeinderat gutgeheißen. Manche Einzelheiten mussten noch von verschiedenen Behörden geprüft werden. Von der Verlängerung betroffen ist auch das Projekt „Parc de Cessange“. Für letzteres sind die Pläne so gut wie fertig. Es handelt sich um ein umfangreiches Projekt, bei dem Artikel 29bis sicherlich zum Tragen kommen wird. Die Stadt Luxemburg wird demnach in den Besitz von zahlreichen Wohnungen gelangen. An beiden Projekten wurde bereits viel gearbeitet. Der Schöffenrat schlägt eine Verlängerung der Frist um drei Jahre vor. Es ist davon auszugehen, dass das Projekt „Rue Verte“ dem Gemeinderat bald erneut zur Abstimmung vorgelegt werden kann. Im Rahmen des Projektes „Parc de Cessange“ werden zahlreiche neue Wohnungen von verschiedener Art und Größe geschaffen werden können. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Wir haben es mit prioritären Nutzungszonen vom Typ 1 zu tun. Hier sollen prioritär 1.500 Wohnungen geschaffen werden. Sollte es nicht gelingen, vor Ablauf der Frist mit der Umsetzung der Projekte zu beginnen, werden die Parzellen wieder aus dem Bauperimeter fallen. Vor dem Hintergrund des akuten Wohnungsmangels stellt sich die Frage, ob in den vergangenen sechs Jahren tatsächlich genug unternommen wurde, um die Projekte voranzutreiben. Sollte die Stadt nicht den privaten Bauherren gegenüber mit dem guten Beispiel vorangehen? Daher mein Appell, nun mit dem nötigen Elan vorzugehen, um die Umsetzung der Projekte so schnell wie möglich in die Wege leiten zu können. Aus welchen Gründen kam es zu den Verzögerungen? Welche Maßnahmen werden von der Stadt Luxemburg ergriffen, um das Vorankommen von Projekten zu beschleunigen, damit wir in Zukunft nicht erneut mit einer solchen Situation konfrontiert werden? Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir werden den Vorschlag zur Verlängerung der Frist nicht unterstützen. Wenn man sich Fristen gibt, sollte man diese auch einhalten. Mit dem Vorschlag, die Frist zu verlängern, wird gewissermaßen signalisiert, dass man, wenn eine Umsetzung innerhalb der sechs Jahre nicht gelingt, einfach den Joker einsetzen kann. Es sei daran erinnert, dass Bürgermeisterin Polfer in einem RTL-Interview betont hat, dass man Druck ausüben wolle, damit Projekte schneller vorangehen. Die vom Schöffenrat vorgebrachten Argumente sind nicht überzeugend. Wieso hat es nicht geklappt, dem Gemeinderat die genannten Teilbebauungspläne innerhalb von sechs Jahren zur Abstimmung zu unterbreiten? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Teilbebauungsplan „Rue Verte“ wurde in der Gemeinderatssitzumg vom 23. Oktober 2017 gutgeheißen. Auf die Zustimmung des Innenministeriums mussten wir über zwölf Monate warten (Schreiben vom 28. November 2018). Im Rahmen der Umsetzung des genannten Teilbebauungsplans wird die Stadt Luxemburg in den Besitz einer Reihe von Wohnungen gelangen. Die Diskussionen mit den verschiedenen Grundstücksbesitzern zur Ausarbeitung der Durchführungsvereinbarungen laufen. Ich bin zuversichtlich, dass der neu gewählte Gemeinderat noch vor Ablauf des Jahres mit diesen Konventionen befasst wird. Beim Teilbebauungsplan „Parc de Cessange“ handelt es sich um ein umfangreiches Projekt. Wir werden dahingehend intervenieren, dass alle Studien (Verkehrsstudien, Umweltverträglichkeitsstudie, etc.) schnellstmöglich durchgeführt werden, damit sie abgeschlossen sind, wenn der Teilbebauungsplan dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wird. Auch sollten wir nicht vergessen, dass zwei Pandemiejahre zu Verzögerungen geführt haben. Jeder weiß, wer der Bauherr ist, und weiß auch um die großen Bauprojekte, die dieser Bauherr noch umsetzen muss. Nach der Genehmigung der Teilbebauungspläne sieht unser Rechtsstaat bekanntlich noch die Möglichkeit vor, vor Gericht dagegen zu klagen. All dies bedeutet, dass die Prozeduren viel Zeit benötigen. Eine zweite Verlängerung der Frist sieht das Gesetz nicht vor. Wird die gewährte Frist nicht eingehalten, fallen die Parzellen nicht nur aus dem Bauperimeter, sondern werden auch anders eingestuft. Es müssten dann trotzdem Studien durchgeführt werden, der Gemeinderat müsste eine teilweise Abänderung des PAG beschließen und es würde dennoch ein Teilbebauungsplan dort umgesetzt werden. All dies ist also gut gedacht, trägt aber nicht zu einer Beschleunigung der Umsetzung bei. Die Verlängerung der Frist zur Umsetzung der prioritären Nutzungszonen – Typ 1 wird mit den Gegenstimmen der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 4) Vorschlag des Kulturministeriums, das „Hôtel des Terres Rouges“ als nationales Kulturerbe einzustufen (Gutachten) Die Kulturministerin hat der Stadt Luxemburg mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, das Gebäude genannt „Hôtel des Terres Rouges“ (4, Bd. F. D. Roosevelt) als nationales Kulturerbe einzustufen. Seit 2011 ist in dem Gebäude das Kulturministerium untergebracht. Im Flächennutzungsplan liegt es in einer „zone protégée d’intérêt communal ‘environnement construit’“. Diese Zone liegt zudem im „secteur protégé de la Ville Haute [SPR-vh-]“. Das Gebäude ist im grafischen Teil des PAP QE [SPR-vh] mit einem Sternchen versehen, womit es über den höchsten Schutz auf kommunaler Ebene verfügt. Es befindet sich ebenfalls innerhalb der Pufferzone des Unesco-Weltkulturerbes. Das Gebäude kannte drei Bauphasen. Das ursprüngliche Gebäude, das nach der Schleifung der Festung errichtet wurde, besteht aus einem Hauptgebäude mit zwei Stockwerken und Dachboden sowie einem zweiten Gebäudeteil, der sich in L-Form an die Hauptfassade anfügt. Nach mehreren Besitzerwechseln ging das Gebäude 1922 in den Besitz der Gesellschaft „Société métallurgique des Terres Rouges“ über. Der Dachboden wurde 1941 durch ein Feuer zerstört und der Luxemburger Staat, der das Gebäude in der Zwischenzeit erworben hatte, nutzte die Gelegenheit, um anstelle des

165 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 Dachbodens ein weiteres Stockwerk zu bauen. Im Lauf der Jahrzehnte wurde das Gebäude zuerst von den Nationalarchiven, dann vom Transportministerium und vom Ministerium für öffentliche Bauten genutzt. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Schöffenrat spricht sich für ein positives Gutachten aus. Wenn der Staat sich selbst die nötigen Finanzmittel gibt, um das „Hôtel des Terres Rouges“ zu renovieren, nenne ich das rationales Arbeiten. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um erneut auf eine von déi gréng eingereichte Motion zum Thema Denkmalschutz hinzuweisen. Diese Motion wurde dem Gemeinderat noch nicht zur Abstimmung unterbreitet. Der Schöffenrat wird darin aufgerufen, sich eine solidere politische Vorgehensweise in Sachen Denkmalschutz zu geben. Das „Institut national pour le patrimoine architectural“ (INPA) hat landesweit rund 29.000 Gebäude identifiziert, welche die Identität und die Geschichte unserer Städte und Dörfer geprägt haben. In der Motion ist der Schöffenrat augefordert, zu prüfen, welche dieser Gebäude auf dem Territorium der Stadt Luxemburg gelegen sind und ob sie im Rahmen des PAG bereits Schutz genießen. Es sollte zudem geprüft werden, ob nicht noch weitere Gebäude im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes geschützt gehören, darunter auch Bauten, die von Zerfall oder Zerstörung bedroht sind. Wir würden es begrüßen, wenn unsere Motion so schnell wie möglich im Gemeinderat zur Debatte und zur Abstimmung gestellt werden könnte. déi gréng werden die Erteilung eines positiven Gutachtens unterstützen. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Er ist erstaunlich, dass das Gebäude Nr. 4, Bd. Franklin D. Roosevelt, bisher nicht als nationales Denkmal eingestuft war. Das Gebäude befand sich nicht immer im Besitz des Staates, sondern war vorher in Privatbesitz. Es verdient, als nationales Kulturerbe eingestuft zu werden – nicht zuletzt deshalb, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es vielleicht wieder einmal in Privatbesitz übergehen wird. Das Kulturministerium hat eine interessante Broschüre veröffentlicht, der zu entnehmen ist, dass der Standort einst Teil des „Bastion Louis“ war und das Gebäude im Jahr 1872 errichtet wurde, nachdem die Festungsanlagen abgerissen worden waren. Die Geschichte des Gebäudes ist hochinteressant und daher kann ich nicht gutheißen, dass das Thema auf eine „opération budgétaire“ reduziert wird. Wir sollten auf jede Polemik verzichten und stattdessen die Rolle, die dieses Gebäude in der Geschichte unserer Stadt gespielt hat, hervorheben. Doppelt genäht hält besser. Und so ist denn auch zu begrüßen, dass das Gebäude, das im Flächennutuzungsplan der Stadt Luxemburg bereits als geschützt eingestuft ist, nun auch als nationales Kulturerbe eingestuft werden soll. Rat Claude RADOUX (DP): Wir sind uns alle einig, dass wir den Vorschlag des Kulturministeriums, das „Hôtel des Terres Rouges“ als nationales Kulturerbe einzustufen, positiv begutachten sollen. Auch wenn verschiedene Bauelemente erst im Laufe der Zeit entstanden sind und somit einen geringeren kulturhistorischen Wert besitzen, halte ich das Gebäude an diesem Standort doch für national schützenswert. Im Flächennutzungsplan genießt es bereits höchsten Schutz. Dabei stellt sich die Frage, ob öffentliche Gebäude dieser Art, die eines Tages eine andere Funktion erfüllen könnten, eines zusätzlichen Schutzes auf nationaler Ebene bedürfen, und ob das INPA im Falle zahlreicher Renovierungen über die nötigen Personalressourcen verfügt. Die von déi gréng eingereichte Motion wird demnächst in der zuständigen beratenden Kommission behandelt. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Den Vorwurf, die Stadt Luxemburg verfolge in Sachen Denkmalschutz keine konsequente Politik, muss ich vehement zurückweisen. Das Gebäude Nr. 4, Bd. Franklin D. Roosevelt, genießt in unserem Flächennutzungsplan höchsten Schutz. Auch das Nebengebäude ist im PAG als schützenswert ausgewiesen. Hätte Rat Krieps auf meine Mimik geachtet, hätte er feststellen können, dass ich die Aussage betreffend die Finanzen mit einem Schmunzeln gemacht habe. In der beratenden Kommission werden wir Gelegenheit erhalten, darzulegen, wie viele der vom INPA identifizierten Gebäude bereits in einem Schutzsektor des PAG gelegen sind und damit kommunalen Schutz genießen. In der kommenden Mandatsperiode wird sich der Gemeinderat damit beschäftigen müssen, in welchem Maße weitere Maßnahmen ergriffen werden sollen oder nicht. Es sei an das Schicksal verschiedener Gebäude erinnert, die als nationales Denkmal eingestuft wurden. Ich verweise auf zwei Gebäude in der Rue de Hollerich (im Rahmen des Teilbebauungsplans „Nei Hollerich“). Die Ministerin hat nun die Genehmigung erteilt – der Fall Rue Jean l’Aveugle lässt grüßen –, dass die für diesen Standort laut PAG höchstzulässige Bauhöhe gebaut werden darf. Der Grund? Die zu erwartenden Entschädigungsklagen. Die beiden Gebäude mit ihren schönen architektonischen Elementen werden nun abgerissen, mit Ausnahme der Fassade, die in die Straßenfluchtlinie der Rue de Hollerich neu eingefügt werden soll. Wer meint, dass dies den auf internationaler Ebene abgeschlossenen Konventionen im Sinne des Schutzes des architektonischen Erbes gerecht wird, hat genannte Konventionen nicht richtig gelesen. In den vergangenen Jahren hat sich der Staat wiederholt mit potenziellen Entschädigungsklagen - dabei geht es um hohe Beträge - konfrontiert gesehen, die denn auch die Entscheidungen des zuständigen Ministeriums beeinflusst haben. Der Gemeinderat erteilt einstimmig ein positives Gutachten. 5) Neuordnung von Bauland Folgende Anträge zur Neuordnung von Grundstücken werden einstimmig gutgeheißen: – 25, Route d’Esch: Zusammenführung der Parzellen 265/6752, 265/6753, 263/7032 und 263/7033 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes, auf dem ein Neubau entstehen kann; – 6, Rue des Alouettes: Zusammenführung der Parzellen 370/5142, 370/2028 und 372/1862 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes, auf dem ein Neubau entstehen kann; – 83-91, Rue des Muguets: Zusammenführung der Parzellen 451/3319, 451/5005, 451/3196 und 451/3430 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes; ein Teil des Loses wird in den öffentlichen Besitz integriert; – 145, Rue des Aubépines: Zusammenführung der Parzellen 169/5040 und 182/6777 zwecks Schaffung eines neuen Bauplatzes, auf dem ein Neubau entstehen kann. XI. MOTION ÜBER DIE REGELUNG DES AIRBNBANGEBOTS IN DER STADT LUXEMBURG Der Gemeinderat ist aufgerufen, über diese von déi Lénk eingereichte Motion abzustimmen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): In der beratenden Kommission haben alle Fraktionen zu unserer Motion Stellung bezogen. Infolge dieser Diskussion hatte ich eine

166 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 Ersatzmotion eingereicht, in der ich etwas Wasser in meinen Wein geschüttet habe. Von der DP-CSV-Majorität habe ich keine Rückmeldung erhalten. Ich schlussfolgere daraus, dass die amtierende Majorität mit der aktuellen Airbnb-Situation in der Stadt Luxemburg zufrieden ist. déi Lénk werden demnach die ursprüngliche Motion aufrechterhalten. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Geschäftsmodell Airbnb auf der Ausnutzung unlauterer Wettbewerbsvorteile beruht, da die Airbnb-Aktivität nicht den gleichen Sicherheitsnormen, Sanitärstandards und Tourismusgebühren wie dasHotelgewerbe unterliegt. In der Motion wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Reglementierung einzuführen, in der die Bedingungen und Einschränkungen der „location partagée“ durch die Vermittlung der Plattform Airbnb oder ähnlichen Plattformen festgeschrieben sind, und deren Einhaltung auch zu kontrollieren, damit die Situation nicht Ausmaße nimmt, wie etwa in Lissabon oder Paris, wo die Ausdehnung von Airbnb zur Gentrifizierung ganzer Stadtteile geführt hat. In der Diskussion haben wir darauf hingewiesen, dass man zwischen „logement partagé“ und „logement entier“ unterscheiden müsse. Es müssen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Besitzer von Wohnungen, die über die Plattform Airbnb vermittelt werden, bei jeder Vermietung einer „location partagée“ eine Erklärung für die Erhebung einer Ortstaxe ausfüllen. Laut unseren Informationen verfügt die Stadt Luxemburg nicht über solche Formulare. Die Aktivitäten von Airbnb können zu Unannehmlichkeiten für die Einwohner führen, z.B. wenn in den Wohnungen Partys stattfinden oder die Wohnungen an Prostituierte untervermietet werden. Die Gesetzgebung hinkt der Entwicklung im digitalen Bereich oft hinterher. Es muss gewährleistet werden, dass die über Airbnb angebotenen Wohnungen die gleichen Regeln befolgen müssen wie Hotels. Motion « Le Conseil communal de la Ville de Luxembourg, considérant d’une part – que le phénomène Aribnb prend de plus en plus d’ampleur à Luxembourg-Ville, particulièrement dans les quartiers de Cessange, de Gasperich et de la Gare et que certaines entreprises immobilières et agences de location en ont fait un créneau; – que l’activité de location de biens immobiliers à travers la plateforme Airbnb ou similaire peut constituer une concurrence déloyale par rapport au secteur hôtelier, puisqu’elle n’est pas soumise aux mêmes normes sanitaires, de sécurité et de taxation; – que les propriétaires et exploitants qui utilisent la plateforme Airbnb ou similaire échappent aussi aux dispositions de contrôle des voyageurs dans les établissements d’hébergement, prévues par la loi du 24 juin 2008; – que l’affectation régulière d’un nombre croissant de logements à une activité Airbnb ou similaire aggrave encore le manque flagrant de logements en ville, puisqu’elle empiète sur le nombre de logements disponibles pour une location normale à long terme; – que l’affectation de maisons unifamiliales à des activités de location séparée multiple via le portail Airbnb ou similaire peut violer les prescriptions d’urbanisme inhérentes au PAG de la Ville et conduire notamment à des problèmes de stationnement dans les zones résidentielles; – que la qualité de vie de nos concitoyennes et concitoyens peut se dégrader du fait d’activités Airbnb; à titre d’exemples, cela a été le cas dans une résidence du quartier de la Gare, où les résidents ont dû recourir à leurs frais aux services d’un avocat pour mettre fin aux turbulences nocturnes régulières dans un appartement loué par l’intermédiaire d’une plateforme du genre Airbnb et encore dans le quartier résidentiel du Kohlenberg, où la police a dû intervenir à l’encontre d’activités suspectes dans une villa souslouée par recours à une telle plateforme; – que nombre de Villes européennes ont déjà institué un encadrement des activités Airbnb et qu’au Luxembourg, la Commune de Mamer s’est résolue à contrôler l’activité de location de logements privés dans les zones à vocation résidentielle et qu’elle a instauré une taxe de séjour de 3% sur les locations Airbnb; notant d’autre part qu’à l’instar du Gouvernement, qui semble plus intéressé et satisfait par l’installation de la filiale de paiement d’Airbnb à Luxembourg que par une réglementation claire des activités dites « de partage du logement » telles qu’organisées par la plateforme Airbnb et qui préfère reporter une telle réglementation aux calendes grecques en plaidant pour une solution européenne, le Collège échevinal de la Ville de Luxembourg préfère continuer « d’analyser les chiffres ... et les besoins » et de « dialoguer avec Airbnb ... afin qu’Airbnb oblige ses clients à remplir un formulaire d’inscription afin que la taxe de séjour puisse être payée à la Ville »; demande au Collège échevinal • d’informer le Conseil communal sur le nombre d’hébergements Aibnb ou similaire et le nombre de nuitées Airbnb ou similaires à Luxembourg-Ville actuellement disponibles; • d’abandonner son attitude passive, de sortir de son attentisme et de s’acquitter de son obligation de faire respecter les obligations légales et réglementaires, – en rappelant aux résidents de la Ville les règles urbanistiques inhérentes au PAG de la Ville quand il s’agit d’affecter certaines parties d’un logement à la „location partagée“ par l’intermédiaire de la plateforme Airbnb ou similaire, ainsi que les sanctions en cas de contravention, – en exigeant le remplissage d’une déclaration pour la perception d’une taxe de séjour par le propriétaire/l’exploitant d’un logement à l’occasion de chaque „location partagée“ par l’intermédiaire de la plateforme Airbnb ou similaire er son envoi à la Ville – en réagissant aux réclamations des habitants en relation avec une „location partagée“ par l’intermédiaire de la plateforme Airbnb ou similaire; • de mettre en oeuvre une réglementation définissant les conditions et les limites de la „location partagée“ par l’intermédiaire de la plateforme Airbnb ou similaire et d’en contrôler l’exécution. » Rat Tom Krieps (LSAP): Aus dem Kommissionsbericht geht hervor, dass die Stadt Luxemburg sich zwar der Problematik bewusst ist, ihr aber nicht die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um zu reagieren. Die „Cellule juridique“ der Stadt Luxemburg stellt in ihrem Gutachten fest, dass die Stadt nicht weiß, wie viele Airbnb-Wohnungen auf dem Gebiet der Hauptstadt angeboten werden. Damit ist eigentlich alles gesagt: Die Stadt zeigt kein Interesse daran, zu wissen, wie viele Zimmer/ Wohnungen über das Airbnb-Portal angeboten werden. Dagegen ist die Steuerverwaltung sehr aktiv auf der Airbnb-Seite,

167 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 um herauszufinden, welche Wohnungen auf diese Art vermietet werden. Wer sucht, kann auch finden! Die „Cellule juridique“ weist auf Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juli 1960 über das Hotelgewerbe hin: « Nul particulier ne peut héberger habituellement contre payement des voyageurs s’il n’a pas fait enregistrer ses chambres par l’administration communale de la situation des chambres ». Sie unterstreicht aber auch, dass die Gemeinde nicht über eine Struktur verfüge, um solche Anmeldungen entgegennehmen zu können. Ich finde das erstaunlich, denn eine CSV-Rätin hatte sich bereits schriftlich beim Schöffenrat erkundigt, ob die Stadt Luxemburg Kenntnis davon habe, wie viele Wohnungen via Airbnb angeboten würden. Die Antwort des Schöffenrates war recht vage. Dabei sieht das Gesetz vom 17. Juli 1960 in Artikel 21 strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen Artikel 18 vor. Ich stelle fest, dass die Stadt Luxemburg Airbnb-Wohnungen nicht erfasst, was wiederum zeigt, dass die Stadt Luxemburg kein Interesse an einer Erfassung zeigt. Die DP-CSV-Majorität wird nicht müde, in Diskussionen den Rechtsstaat zu bemühen. Zum einen hat die Majorität vor Kurzem beschlossen, der sogenannten einfachen Bettlerei („mendicité simple“) den Garaus zu machen, zum anderen stelle ich fest, dass ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, wenn AirbnbWohnungen nicht angemeldet werden. Sollte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gegen die Vermieter vorgehen, könnten diese einfach angeben, nicht zu wissen, wo sie die Zimmer anmelden sollen, das sich die Stadt nicht dafür interessiert. Dies zeigt, dass die Stadt die Messlatte verschieden hoch anlegt, je nachdem, ob es um arme Leute oder um Vermögende geht. Die Diskussion über die Airbnb-Problematik kann nicht ohne Zahlenmaterial geführt werden. Wenn die Stadt Luxemburg nicht weiß, wie viele Wohnungen auf dem Gebiet der Stadt als AirbnbWohnungen genutzt werden, ist jegliche Diskussion müßig. Weitermachen wie bisher, wäre nicht gut, denn wir alle wissen um den Wohnungsmangel in unserer Stadt. Wir wissen auch, dass Besitzer von Wohnungen durch Airbnb in relativ kurzer Zeit richtig viel Geld verdienen können. Eine Wohnung an Touristen zu vermieten, heißt auch, ihr eine andere Zweckbestimmung zu geben, was einen weiteren Verstoß darstellt. Rätin Correia Da Veiga hat auch zu Recht auf die Unannehmlichkeiten hingewiesen, die für die Nachbarn entstehen können. Wir müssen endlich Zahlenmaterial erhalten. Deshalb muss die Stadt Luxemburg die Anmeldung von Airbnb-Wohnungen ermöglichen. Das Problem der Änderung der Zweckbestimmung bleibt jedoch nach wie vor bestehen. Die Haltung der DP-CSV-Majorität ist enttäuschend, weshalb die von déi Lénk eingereichte Motion absolut unterstützenswert ist. Und die entsprechenden Konsequenzen müssen gezogen werden. Rätin Elisabeth MARGUE (CSV): Die in der beratenden Kommission geführte Diskussion war interessant und aufschlussreich. Wir waren uns alle einig zu sagen, dass man dem Dossier Airbnb die nötige Aufmerksamkeit schenken muss, da Airbnb eine deloyale Konkurrenz für das Hotelgewerbe und den Wohnungsmarkt darstellt. In der Kommission war die Erarbeitung einer gemeinsamen Motion in Erwägung gezogen worden. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Regierung demnächst einen Gesetzesentwurf mit Regeln vorlegen werde. Da davon auszugehen ist, dass dieses Gesetz in einigen Monaten von der Abgeordnetenkammer gebilligt wird, sehen wir nicht unbedingt die Notwendigkeit, dass die Stadt nun noch versuchen sollte, an das genannte Datenmaterial heranzukommen, wissend, dass diese Daten uns ohnehin bald zur Verfügung stehen werden. Unsere Fraktion wird die von déi Lénk eingereichte Motion nicht unterstützen. Rat François BENOY (déi gréng): Auf dem Airbnb-Portal werden rund 1.000 Wohnungen für die Stadt Luxemburg angezeigt. Ob diese sich alle in der Hauptstadt befinden oder auch in den Nachbargemeinden, sei dahingestellt. Auf die möglichen Auswirkungen dieser Wohnungen auf Stadtteile, den Wohnungsmarkt und das Hotelgewerbe sowie auf die Nicht-Einhaltung von nationalen oder kommunalen Regelungen wurde bereits hingewiesen. Es muss etwas geschehen! In der Kommission waren wir uns parteiübergreifend einig darüber, dass die Ausarbeitung einer gemeinsamen Motion Sinn mache. Vor drei Wochen haben déi Lénk einen neuen Text eingereicht. déi gréng können sowohl die initiale Motion als auch den neu verfassten Text unterstützen. Wir alle wissen, dass Gesetzesentwürfe nicht von heute auf morgen zur Abstimmung gebracht werden. Wir sehen aber, dass Gemeinden innerhalb des aktuellen gesetzlichen Rahmens sehr wohl aktiv werden können. Die Gemeinde Mamer hat eine Ortstaxe auf Airbnb-Wohnungen eingeführt. Die Stadt Luxemburg könnte demnach auch aktiv werden. In einem ersten Schritt könnte z.B. eine Kampagne zur Sensibilisierung der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Auf keinen Fall sollte man die Situation einfach weiter hinnehmen. Wir wünschen uns eine proaktive Politik. Da von Seiten der DP-CSV-Majorität keine Ersatzmotion verfasst wurde, ist davon auszugehen, dass sich alle Fraktionen mit der neuen, vor drei Wochen von déi Lénk eingereichten Motion einverstanden erklären können, zumal diese auch die in der Kommission geführte Diskussion inhaltlich widerspiegelt. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich habe den Eindruck, dass man diese Problematik ständig vor sich herschiebt. Im Rahmen der Budgetdebatten wurde sie wiederholt thematisiert. Der Erste Schöffe hat betont, das man eine Übereinkunft finden werde, um die nötigen Zahlenangaben von Airbnb selbst zu erhalten. déi Lénk haben dem immer entgengehalten, dass es in Bezug auf den Datenschutz Probleme geben könne – eine Vermutung, die sich nunmehr als richtig herausgestellt hat. Nun will die DP-CSV-Majorität auf ein neues Gesetz warten. Die Stadt muss ihre Verantwortung übernehmen. Daher mein Appell an den Schöffenrat, die von déi Lénk eingereichte KompromissMotion zur Abstimmung zu stellen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Motion wird zur Abstimmung gestellt. Rat Claude RADOUX (DP): Ich bin etwas verwirrt. Welcher Text liegt denn nun zur Abstimmung vor? Ich für meinen Teil habe keine andere Motion vorliegen. Die in der Kommission geführte Diskussion wurde von verschiedenen Rednern nicht ganz korrekt wiedergegeben. In der Diskussion haben wir uns mit dem Thema Airbnb befasst und damit, dass es eine Reihe von Eigentümern von Wohnungen gibt, die diese über das Airbnb-Portal anbieten. Wir haben weder Klarheit darüber, ob sie ein Einzelzimmer oder eine ganze Wohnung anbieten, noch darüber, ob sie die Wohnung für drei Tage oder für drei Monate vermieten. Die Zahl der Airbnb-Wohnungen auf dem Gebiet der Hauptstadt war zum Zeitpunkt der Sitzung der beratenden Kommission relativ gering im Vergleich zu den Objekten, die zum Kauf oder zur Miete angeboten wurden: Auf Airbnb waren für LuxemburgStadt etwa 300 Übernachtungsmöglichkeiten zu finden, während auf athome.lu etwa 3.000 Apartments und 300 Häuser auf dem Stadtgebiet zum Verkauf standen und einige Tausend Wohnungen als Mietwohnungen angeboten wurden. In der Kommission waren wir uns einig zu sagen, dass wenn man sich Regeln geben will, man sich zuerst darüber einig sein muss, was denn reglementiert werden soll. Fakt ist, dass Luxemburg keine Insel ist: die Einwohner Luxemburgs greifen für Kurzaufenthalte im Ausland auch auf das AirbnbPortal zurück und es gibt auch Besitzer von Wohnungen in Luxemburg, die diese über das Airbnb-Portal anbieten.

168 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 17. APRIL 2023 Die „Cellule juridique“ der Stadt Luxemburg hat in ihrem Gutachten darauf hingewiesen, dass es zur Zeit keine legale Basis gebe, um über eine zusätzliche Reglementierung betr. Airbnb-Vermietungen - sei es für drei Tage oder drei Monate - eingreifen zu können. Im Gutachten wird auch auf zwei Gesetzesentwürfe hingewiesen. Ich habe Vertrauen in die Abgeordneten, dass sie dazu beitragen, dass der Text, den die Regierung aufgesetzt hat, schnell zur Abstimmung gebracht wird. In den kommenden Monaten müssen wir uns zusammen mit der Regierung die Mittel geben, um zum einen über Zahlenmaterial verfügen und uns ein Bild vom Ausmaß der AirbnbVermietungen auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg machen zu können, und zum anderen, zu wissen, was wir konkret reglementieren wollen. Wir waren uns alle einig zu sagen, dass die Durchführung einer Analyse notwendig sei. Die Aussage, dass die Stadt eine passive Haltung einnehme, kann die DPCSV-Majorität nicht teilen, weshalb wir uns dem Gutachten der Dienststelle anschließen. Wir werden die von déi Lénk eingereichte Motion nicht unterstützen. Ein Formular sollte zur Verfügung stehen, das es den Vermietern erlaubt, die Ortstaxe zu bezahlen. Die Auswirkungen dieser Taxe sollte allerdings nicht überschätzt werden: Ich bin natürlich dankbar für die zwei Euro, die pro Buchung in der Gemeindekasse landen, doch das ändert nichts am Phänomen, dass Wohnungen über Airbnb vermietet werden. Wenn Personen Einkünfte haben, die sie nicht versteuern, ist es richtig, dass die Steuerbehörde dieser Sache nachgeht. Schöffe Serge WILMES: Die Position des Schöffenrates ist transparent. Von Anfang an haben wir darauf hingewiesen, dass wir das Thema Sharing Economy (Airbnb und andere Portale) in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium angehen wollen, um zum einen eine Aktivität, die bereits eine Realität ist, zuzulassen, und zum anderen diese Aktitivität so einzugrenzen, dass sie nicht zu einer deloyalen Konkurrenz z.B. für das Hotelgewerbe wird. In ausländischen Städten, in denen das Phänomen der Sharing Economy verstärkt aufgetreten ist, wurden durch Gesetze oder Reglementierungen zeitliche Beschränkungen eingeführt. Für die Dauer der Vermietung einer Wohnung über eine Vermittler-Plattform wird eine Registrierung der vermieteten Wohnung verlangt, es müssen regulatorische Standards eingehalten werden (z.B. in Bezug auf die sanitäre Ausstattung) und es muß eine Steuer bezahlt werden. Diesen Ansatz, dass das Shared Economy-Angebot gesetzlich geregelt werden soll, hat Minister Delles von Anfang an verfolgt. Dies wird nicht nur für die Stadt Luxemburg, sondern für das ganze Land mehr Rechtssicherheit schaffen. Die Gemeinde Mamer, die 2019 eine Ortstaxe eingeführt hat, hat auf diesem Weg bisher 0 € eingenommen. Trotz Sensibilisierung im Sinne einer verpflichtenden Registrierung von Wohnungen, die auf der Plattform Airbnb angeboten werden, sind keine Registrierungen eingegangen. Sicherlich hätte auch die Stadt Luxemburg diesen Weg einschlagen können, doch wahrscheinlich wären auch in unsere Gemeindekasse 0€ geflossen. Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf über die Reform der Niederlassungsgenehmigung („droit d’établissement“) deponiert. Die Abstimmung soll noch vor den Sommerferien stattfinden. Wer als Vermieter die im Gesetz festgeschriebene kumulierte Dauer von drei Monaten pro Jahr überschreitet, wird zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen. Es werden Taxen bzw. Steuern anfallen. Das zuständige Ministerium wird ab dem ersten Tag der Vermietung informiert werden, was ihm erlauben wird, festzustellen, wann die kumulierte Dauer von drei Monaten pro Jahr erreicht ist. Diese Informationen werden an die Gemeinden weitergeleitet. Die Zusammenarbeit mit dem Ministerium in diesem Dossier war vorbildlich. Wir meinen, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Schöffin Simone BEISSEL: Es ist der feste Wille von Minister Lex Delles, Ordnung im Laden zu schaffen. Der neue Text, mit dem wir uns im zuständigen parlamentarischen Ausschuss befassen, ist sehr ausführlich. In einer Sitzung des parlamentarischen Ausschusses, die für den 26. April anberaumt ist, werden wir uns mit den vom Staatsrat geäußerten Beanstandungen befassen. Wir hoffen alle, dass der Gesetzesentwurf noch vor den Sommerferien zur Abstimmung gebracht werden kann. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden wir über eine gute legale Basis verfügen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Die von déi Lénk verfasste Kompromiss-Motion wurde von mir an vier Personen verschickt, im Vertrauen, dass der Text weitergeleitet wird und wir eine Rückmeldung erhalten. In der beratenden Kommission waren wir übereingekommen, dass déi Lénk eine solche Motion ausarbeiten sollten. Wir haben unsere Hausaufgabe erledigt. Eine Rückmeldung haben wir leider nicht erhalten. Das Konzept der Sharing Economy beruht auf einer linksgerichteten politischen Idee, weshalb es uns fern liegt, das Prinzip an sich zu verteufeln. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Niemand stellt in Frage, dass es eine legale Basis braucht, um das Problem anders anzugehen. Da ein Gesetzesentwurf vorliegt, der noch vor dem Sommer im Parlament zur Abstimmung gebracht werden soll, macht es für die Stadt keinen Sinn, noch eine kommunale Regelung in die Wege zu leiten, wissend, dass eine nationale legale Basis eine weitaus wirksamere Regulierung bringen wird. Rat Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Sämtliche Dokumentationen ausländischer Städte bestätigen die Wichtigkeit, das Phänomen Airbnb einzuschränken, bevor es Ausmaße annimmt, die nicht mehr eingedämmt werden können. Sinn und Zweck der von uns eingereichten Motion ist es, eine solche Einschränkung zu erreichen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Auch wir verfolgen dieses Ziel, doch haben wir uns dafür entschieden, auf das neue Gesetz zu warten, das noch vor den Sommerferien im Parlament zur Abstimmung gebracht werden soll. Die von déi Lénk eingereichte Motion wird mit den Gegenstimmen der Vertreter von DP und CSV verworfen. XII. MOTIONEN ZU ENERGIEFRAGEN (ABSTIMMUNG) 1) Motion über die Reduzierung des Gasverbrauchs Der Gemeinderat ist aufgerufen, über die von déi gréng eingereichte Motion mit dem Titel „Promouvoir la réduction de l’utilisation du gaz sur le territoire de la Ville de Luxembourg“ abzustimmen. Rätin Linda GAASCH (déi gréng): Wir hatten die vorliegende Motion am 22. Juli 2022 eingereicht, d.h. vor dem Beschluss des Gemeinderats über Energiesparmaßnahmen, darunter insbesondere kurzfristige Gaseinsparungen, die Sensibilisierung der Bürger für eine Reduzierung des Gasverbrauchs sowie die finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Energie- und Übergangsmaßnahmen. Dennoch wollen wir an

RkJQdWJsaXNoZXIy NTkwNjU=