109 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 28. MÄRZ 2022 Die Energieprämie pro Haushalt ist wie folgt aufgeschlüsselt: 200€ für 1 Person, 250€ für 2 Personen, 300€ für 3 Personen, 350€ für 4 Personen, 400€ für 5 und mehr Personen. Der Gemeinderat ist aufgerufen, den im Budget eingeschriebenen Kredit um 1 Million Euro zu erhöhen. Der zusätzliche Kredit wird über die Überschüsse vorangehender Rechnungsjahre finanziert. In Diskussionen taucht häufig die Frage auf, wie viele Haushalte denn in den Genuss des Solidaritätszuschlages kommen können. In der Stadt Luxemburg sind es derzeit etwas mehr als 6.000 Haushalte, die Anspruch auf die Solidaritätszulage haben. In den vergangenen Jahren haben jedoch nur rund 3.000 Haushalte die Solidaritätszulage beantragt. déi gréng schlagen eine Erhöhung von 15% des Solidaritätszuschlages vor, wogegen die DP-CSV-Majorität eine Erhöhung von 26% vorschlägt. Die von déi gréng eingereichte Motion wäre damit überflüssig, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gemeinderat einem weniger günstigen Vorschlag zustimmen würde. In der von déi Lénk eingereichten Motion wird kein Betrag genannt. Die Forderung von déi Lénk ist die einer allgemeinen Erhöhung des Solidaritätszuschlages. Aus den in der Kommission geführten Diskussionen ist jedoch gewusst, dass déi Lénk eine Erhöhung der Solidaritätszulage von mehr als 26% wollen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Schöffenrat nicht gewillt, auf diesen Weg zu gehen, was jedoch nicht ausschließt, dass, sollte sich die Situation nicht verbessern, eine Nachbesserung möglich sein kann. Ein weiterer Grund, weshalb wir momentan nicht auf diesen Weg gehen wollen, ist der, dass einkommensschwache Haushalte, welche auch vom Staat einen Solidaritätszuschlag und eine Energieprämie erhalten, derzeit keine Netzkosten zu zahlen brauchen. Die vom Staat und von der Stadt Luxemburg gezahlten Beihilfen werden dazu führen, dass die Heizkosten dieser Haushalte quasi gedeckt werden. Rat Paul GALLES (CSV): Unsere Fraktion wird die Vorschläge des Schöffenrates voll und ganz unterstützen. Schöffe Mosar hat die nötigen Erläuterungen gegeben, sodass ich mich kurzfassen kann. Die Erhöhung von 26% bei der Solidaritätszulage ist angemessen und auch die Einführung einer Energieprämie ist ausdrücklich zu begrüßen. Zu begrüßen ist außerdem die Entscheidung des Schöffenrates, die Zahlung der Prämie auch auf Haushalte auszudehnen, die wegen eines leicht höheren Einkommens keinen Anspruch auf die Teuerungszulage hätten. Die Stadt Luxemburg leistet damit eine wichtige Unterstützung. Die genannten Hilfen können in der Stadt Luxemburg bis April 2023 beantragt werden. Im Budget der Stadt Luxemburg wird ein Zusatzkredit von einer Million Euro eingeschrieben. Auf der Grundlage welcher Daten wurde dieser Betrag berechnet? Wurde von 3.000 oder 6.000 zulageberechtigten Haushalten ausgegangen? Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Die heute zur Debatte stehende Motion von déi gréng wurde bereits im Dezember 2021 im Rahmen der Budgetdebatten eingereicht. In der Motion wird darauf hingewiesen, dass die Solidaritätszulage seit zehn Jahren nicht mehr angepasst wurde und die Lebenshaltungskosten seit 2021 um 15% gestiegen sind. Insbesondere Wohnen in der Stadt Luxemburg ist teuer. Einkommensschwache Haushalte wurden von der Pandemie härter getroffen als andere. Es sind dies für uns triftige Gründe, um eine Anpassung der Teuerungszulage zu fordern. Wir haben es daher begrüßt, dass unsere Forderung, die wir im Rahmen der Budgetdiskussionen vorgebracht haben, positiv vom Schöffenrat aufgenommen wurde, mit dem Hinweis, dass man daran arbeiten werde. Nun, da eine Energiekrise hinzukommt, besteht dringender Handlungsbedarf. Hätten déi gréng im Dezember in eine Glaskugel schauen können, hätten sie sicherlich mehr als eine 15-prozentige Erhöhung der Solidaritätszulage gefordert. Was jetzt zählt, ist das zügige Umsetzen. Wir begrüßen daher die vom Schöffenrat vorgeschlagene Erhöhung der Solidaritätszulage und die Einführung einer Energieprämie. Zu begrüßen ist auch, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge bis April 2023 einreichen können. In der Kommission wurde betont, dass die Stadt sich Prozeduren geben sollte, um die Regelungen über finanzielle Beihilfen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wir haben erfahren, dass rund 3.000 von 6.000 zulageberechtigten Haushalten keinen Antrag bei der Stadt Luxemburg gestellt haben, obwohl sie angeschrieben wurden. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Informationen nun ebenfalls über das „City Magazine“ zu kommunizieren. Vielleicht spielt es auch eine Rolle, in welcher Sprache die Information kommuniziert wird. In der Kommission hat Schöffe Mosar gewissermaßen zu verstehen gegeben, dass die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten vor allem die Aufgabe des Staates sei. déi gréng sind der Ansicht, dass der Gemeinderat sich klar dazu bekennen sollte, dass es sich dabei sehr wohl auch um eine Aufgabe der Stadt handelt. Die Stadt Luxemburg will eine Stadt für alle sein, in der jeder unabhängig von seiner finanziellen Situation leben können soll. Wohnen und Leben in der Stadt ist teurer als in anderen Gemeinden. Darunter leiden besonders die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Luxemburg, die niedrige Einkommen haben. Wir meinen daher, dass es richtig und notwendig ist, dass auch die Stadt Luxemburg, zusätzlich zu der vom Staat geleisteten Unterstützung, Verantwortung übernimmt. déi gréng werden die eingereichte Motion zurückziehen und wir stimmen der Anpassung der Solidaritätszulage und der Einführung einer Energieprämie zu. Selbstverständlich begrüßen wir die Entscheidung, die Obergrenze des Einkommens, um in den Genuss der Energieprämie zu kommen, um 25% zu erhöhen. Gleichzeitig bleibt es wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, die den Bürgern helfen, Energie einzusparen und auf erneuerbare Energien umzusteigen. Ich nutze die Gelegenheit, um an unseren Vorschlag im Sinne einer offensiveren Herangehensweise zur Nutzung der Dächer zur Produktion von Solarenergie zu erinnern. Die Stadt sollte ihre Bürger konkret und praktisch bei einer energieeffizienten Renovierung von Gebäuden unterstützen, handelt es sich doch um ein nachhaltiges Vorgehen, dessen positiven Auswirkungen sich für alle Haushalte und vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbar machen werden. Motion « Le Conseil communal de la Ville de Luxembourg, Considerant que, depuis la creation le 10 fevrier 2012 du reglement communal creant une allocation de solidarite, les montants fixes dans ce reglement n’ont connu aucune modification, Considerant qu’au Luxembourg, le coût de vie a augmente autour de 15% en moyenne depuis 2012,
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