VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_02_2022_28_03

108 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 28. MÄRZ 2022 Betriebsgründer informiert sind, damit sie dieses Wissen an die Einwohner weitergeben können. Die DP-CSV-Majorität ist nach wie vor davon überzeugt, dass die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt sich nicht nur zentral auf Papier planen lässt. Heute vorherzusagen, welche Firma in zehn Jahren Erfolg haben wird, klappt nicht. Daher ist es wichtig, eine Reihe von jungen Unternehmen zu unterstützen, von denen einige nur kleine Erfolge, andere große Erfolge haben werden. Hat ein Unternehmen Erfolg, wird es weitere Mitarbeiter einstellen und zur Entwicklung der Wirtschaft beitragen. Schöffe Serge WILMES: Ich stelle fest, dass der Gemeinderat weiterhin hinter dem Projekt „Luxembourg City Incubator“ steht, auch wenn in der Kommission berechtigterweise Fragen über die Aktivitäten im Incubator aufgeworfen wurden. In der Kommission habe ich dem Gemeinderat und den Kommissionsmitgliedern eine Besichtigung des Standortes vorgeschlagen. Der Schöffenrat erhält regelmäßig eine Einladung, um an den Sitzungen des Begleitkomitees des „Luxembourg City Incubator“ teilzunehmen. Die Stadt Luxemburg hat, wie es Rat Radoux richtig erklärt hat, nicht die Kompetenzen, ein „House of Start-ups“ auf die Beine zu stellen, weshalb die Entscheidung getroffen wurde, als Stadt eher eine passive Rolle zu übernehmen. In der initialen Konvention hatte sich die Stadt Luxemburg bereiterklärt, ein Defizit von bis zu 495.000€ zu decken. Fakt ist, dass das Defizit höher ausfällt. Die Handelskammer trägt den größten Teil des Defizits. Der „Luxembourg City Incubator“ hat ebenfalls unter der Corona-Krise gelitten, weshalb im Jahr 2020 beschlossen wurde, die zu zahlende Miete um 50% herabzusetzen. Die Stadt Luxemburg hatte einen Kredit von 25.000€ vorgesehen, um den Start-ups entgegenzukommen. Der „Luxembourg City Incubator“ hat sich gut entwickelt: 2021 waren 58 Start-ups darin vertreten. Insgesamt waren 164 sogenannte „desks“ besetzt. Die Auslastungsrate beträgt 91%. Eine Reihe dieser Firmen beschäftigen sich mit Stadtentwicklung. Eine Firma beschäftigt sich z.B. mit der Entwicklung intelligenter Beleuchtung. Eine andere Firma namens „Urban Timetravel“ arbeitet im Bereich im Bereich der digitalen Transformation und der virtuellen Realität. Zusammen mit letztgenannter Firma hat die Stadt Luxemburg das Virtual-Reality-Pilotprojekt in Pfaffenthal entwickelt. Im „Luxembourg City Incubator“ sind auch Start-ups vertreten, die im Bereich der künstlichen Intelligenz arbeiten. Die Start- up-Firma „Salonkee“ die im „Luxembourg City Incubator“ vertreten war und Onlinebuchungen bei Friseuren, BeautySalons, etc. anbietet, konnte sich gut entwickeln. Die von der Firma angebotene Plattform ist ein Erfolg. Der jährliche Bericht wird künftig mehr Informationen über die verschiedenen Aktivitäten im „Luxembourg City Incubator“ enthalten. Seit drei Jahren erhalten die Start-ups die Möglichkeit, sich und ihr Tätigkeitsfeld im „City Magazine“ vorzustellen. Wir sind uns alle einig, dass wir weitere Anstrengungen unternehmen wollen, um den „Luxembourg City Incubator“ und die dort vertretenen Start-ups noch bekannter zu machen. Zu diesem Zeitpunkt verfügt die Stadt Luxemburg nicht über ein geeignetes Gebäude, um die 78 derzeitigen Start-ups und die zukünftigen aufnehmen zu können. Im „Schluechthaus“ werden sicherlich Start-ups des kreativen Bereiches einen Platz finden, allerdings ist nicht vorgesehen, dass dort nur Start-ups einziehen. Daher ist es wichtig, dass wir durch einen Zusatzvertrag eine Verlängerung der Konvention ermöglichen. Es sei daran erinnert, dass es sich beim „House of Start-ups“ um eine Überstruktur handelt, welche den „Luxembourg City Incubator“, aber auch andere Start-ups umfasst. Die Konvention wird bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. Bürgermeister Lydie POLFER: Wir haben 17 Uhr und haben soeben die Diskussionen zu Punkt 3 der Tagesordnung abgeschlossen. Es wird uns demnach heute wohl nicht gelingen, alle verbleibenden Punkte zu behandeln. Ich schlage vor, dass wir uns als nächstes mit Punkt 7 befassen und dann sehen, welche Punkte wir gegebenenfalls noch abhandeln können. Die restlichen Punkte würden wir dann in einer nächsten Sitzung behandeln. Der Gemeinderat erklärt sichmit demVorschlag einverstanden. Als Datum für die nächste Gemeinderatssitzung wird Freitag, der 22. April zurückbehalten. IV. – V. Die Punkte IV und V werden auf die Sitzung vom 22. April vertagt. VI. ANPASSUNG DER SOLIDARITÄTSZULAGE UND EINFÜHRUNG EINER ENERGIEPRÄMIE FÜR DAS JAHR 2022 Schöffe Laurent MOSAR: Vor allem einkommensschwache Haushalte leiden unter der Erhöhung der Energiepreise. Mit einer Anpassung des Solidaritätszuschlages und der Einführung einer Energieprämie für das Jahr 2022 will die Stadt Luxemburg Haushalten mit geringem Einkommen schnell und effizient helfen, um die steigenden Energiekosten für diese Haushalte in einer Notsituation abzufedern. Der Solidaritätszuschlag pro Haushalt wird wie folgt angepasst (+ 26%): 435€ für 1 Person (aktuell 345€), 550€ für 2 Personen (aktuell 435€), 665€ für 3 Personen (aktuell 525€), 780€ für 4 Personen (aktuell 615€), 895€ für 5 und mehr Personen (aktuell 705€). Parallel dazu wird eine Energieprämie für das Jahr 2022 eingeführt, um die von der Regierung angekündigte Energieprämie für Personen mit geringem Einkommen zu ergänzen. Die Stadt Luxemburg ist derzeit die einzige Gemeinde, die eine solche Maßnahme ergreift. Personen, denen vom Staat eine Energieprämie gewährt wird - der Beweis, dass eine solche Prämie bezogen wird, ist der Stadt Luxemburg vorzulegen -, wird von der Gemeinde eine Prämie in gleicher Höhe ausbezahlt. Die Stadt schließt sich auch der Entscheidung der Regierung an, die Zahlung der Prämie auf Haushalte auszudehnen, die keinen Anspruch auf die Teuerungszulage geltend machen können, sofern deren Einkommen nur 25% über dem Höchsteinkommen liegt, das zum Bezug der Zulage berechtigt. Diese Haushalte haben jedoch keinen Anspruch auf eine Teuerungszulage. Personen, die Anrecht auf die Ausbezahlung eines Solidaritätszuschlages haben, haben automatisch Anrecht auf die Energieprämie.

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