106 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 28. MÄRZ 2022 einer Tennishalle. Da der Stadtteil Bonneweg weiter wachsen wird, scheint es sinnvoll, die lokalen Sportvereine an einem Tisch zu versammeln, um ihre Bedürfnisse auszuloten. Wäre es vorstellbar, hier eine Sporthalle für die Bedürfnisse des Breitensports zu errichten? Schöffe Laurent MOSAR: Es wurde ein sehr interessantes Projekt des Tennisvereins Bonneweg ausgearbeitet. Das Projekt sieht eine Infrastruktur zur Ausübung einer Sportart vor, die auf dem Stadtgebiet noch nicht angeboten wird: In der neuen Halle sollen einige Spielfelder zur Ausübung von Padel angelegt werden. Es werden auch Umkleideräumlichkeiten geschaffen. Wir benötigen dafür die Fläche, die derzeit von den Tennisspielern als Parkplatz genutzt wird. Der Parkplatz wird verlegt. Des Weiteren sind Infrastrukturen für den Fußballverein Racing vorgesehen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 7. Im Jahr 2021 wurden Konventionen für folgende neue Grabnutzungsrechte auf den Friedhöfen der Hauptstadt abgeschlossen: –– Grabrecht auf unbegrenzte Zeit: 1, –– Grabrecht für die Dauer von 30 Jahren: 99, –– Grabrecht für die Dauer von 15 Jahren: 127. Außerdem wurden insgesamt 77 Nutzungsrechte für Urnengräber/ Nischen im Kolumbarium gewährt und Stätten im Waldfriedhof zugeteilt. Die Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 8. Der Fonds Kirchberg tritt der Stadt Luxemburg Grundstücke (11,80 Ar) („place“) am Boulevard Konrad Adenauer ab und erhält als Gegenleistung Grundstücke (13,61 Ar) („place voirie“ und „chemin d’exploitation“) in der Rue des Coquelicots und in der Rue des Muguets. Der Tausch erfolgt ohne Zahlung eines Ausgleichsbetrags. Zweck: Vereinfachung der Umsetzung der Teilbebauungspläne NQ WH-08, KI-14 A und KI-14B, indem die Stadt Luxemburg sich aus dem Teilbebauungsplan NQ WH-08 und der Fonds Kirchberg sich aus den Teilbebauungsplänen NQ KI-14 A und KI-14B zurückzieht, und damit der Stadt Luxemburg im Rahmen des Teilbebauungsplanes NQ KI-10 ausreichend Bruttofläche für den Bau einer Schule zur Verfügung steht. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 9. Die Stadt Luxemburg tritt an die Gesellschaft „Energypass s.à r.l.“ ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus gelegen 118, Rue de Neudorf (Grundstücksfläche: 1,80 Ar) ab. Die Gesellschaft Energypass bestätigt, genanntes Gebäude für die Gesellschaft Steffen&Ries Invest S.à r.l. mit Sitz 104, Rue de Neudorf erworben zu haben. Das Gebäude ist im Rahmen einer Versteigerung zum Preis von 690.000€ ersteigert worden. Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Das Haus gehörte der Stadt Luxemburg seit 1965. Warum hat die Stadt es nicht renoviert, um es zu vermieten? Die Versteigerung hat bereits stattgefunden, sodass wir vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir bedauern, dass ein Haus, das in öffentlicher Hand war, auf dem Privatmarkt veräußert wird. Der Startpreis lag bei 400.000€. Das Gebäude wurde zum Preis von 690.000€ versteigert. Ein Schnäppchen für die Gesellschaft „Energypass“! Hätte der Beschluss, das Haus als Auktions-Objekt anzubieten, nicht vom Gemeinderat gutgeheißen werden müssen? Auch die zuständige Kommission wurde nicht mit dem Beschluss des Schöffenrates befasst. Wie kann es sein, dass die Stadt Luxemburg ein denkmalgeschütztes Haus derart verwahrlosen lässt? Wie lange steht das Gebäude bereits leer? Das Gebäude in der Rue du Fort Wallis, in dem das „Foyer Pinocchio“ untergebracht war, steht ebenfalls leer. Schöffe Laurent MOSAR: Konventionen, die demGemeinderat zur Abstimmung unterbreitet werden, treten rechtlich erst dann in Kraft, wenn der Gemeinderat ihnen zugestimmt und auch das Innenministerium seine Zustimmung gegeben hat. Einer der Hauptgründe, warum die Stadt Luxemburg genanntes Haus damals erwerben wollte, war, in den Besitz des kleinen Waldgrundstücks zu kommen, das zur Immobilie gehörte. Auf der Auktion wurde lediglich das Haus, nicht aber das Waldgrundstück versteigert. Letzteres bleibt im Besitz der Stadt Luxemburg. Das Gebäude war in einem schlechten Zustand, weshalb ein Abriss des Hauses und ein Neubau vorgesehen waren. Aufgrund der dann folgenden Einstufung des bestehenden Gebäudes als nationales Denkmal konnte das Projekt nicht umgesetzt werden. Die Investitionen, die getätigt hätten werden müssen, um das Haus instand zu setzen, wären enorm gewesen, sodass der Schöffenrat die Entscheidung getroffen hat, von einer Sanierung abzusehen. Der desolate Zustand, in dem sich das Haus befand, erklärt den niedrigen Preis. Es handelt sich keinesfalls um ein Schnäppchen, denn die Investitionen, die getätigt werden müssen, damit das Haus bewohnbar wird, werden enorm sein. Die Konvention wird bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 10. Zusatzvertrag zur Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und der Handelskammer über das Projekt „Luxembourg City Incubator“: In der Sitzung vom 10. Juli 2017 hatte der Gemeinderat der Stadt Luxemburg einer Konvention mit der Handelskammer zur Ausarbeitung eines „Incubator“-Projektes im Rahmen des „House of Start-Ups“ (mit Sitz im Gebäude „Le Dôme“ gelegen 9, Rue du Laboratoire) zugestimmt. Der Zusatzvertrag beinhaltet Anpassungen der Artikel 2, 5 und 8 der initialen Konvention: –– Artikel 2: die Mietzeit für die Räumlichkeiten, in denen der „Luxembourg City Incubator“ untergebracht ist, wird bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. –– Artikel 5: die finanzielle Beteiligung der Stadt Luxemburg am Projekt kann ab dem Rechnungsjahr 2022 weder den Betrag von 550.000€ noch einen Betrag, der 50% des Defizits des „Luxembourg City Incubator“ entspricht, überschreiten. Zu keinem Zeitpunkt kann die finanzielle Unterstützung der Stadt höher sein als der von der Handelskammer geleistete Beitrag. Eine mögliche Differenz zwischen der finanziellen Unterstützung der Stadt Luxemburg und dem Betrag von 550.000€ kann nicht auf ein Folgerechnungsjahr übertragen werden. –– Artikel 8: die Konvention läuft am 31. Dezember 2029 aus.
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