Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 1/2023 Sitzung vom / Séance du 30.01.2023
No 1/2023
Lydie Polfer (DP) Simone Beissel (DP) Serge Wilmes (CSV) Colette Mart (DP) COMPOSITION DU CONSEIL COMMUNAL Photos: Ville de Luxembourg / La La La Photo / Maison moderne / Tom Jungblut Maurice Bauer (CSV) Gabriel Boisante (LSAP) Cathy Fayot (LSAP) Tom Krieps (LSAP) Ana Correia Da Veiga (déi Lénk) Guy Foetz (déi Lénk) Marceline Goergen (indép.) Paul Galles (CSV) Isabel Wiseler-Lima (CSV) Claudine Konsbruck (CSV) Elisabeth Margue (CSV) Claude Radoux (DP) Mathis Prost (DP) Françoise Deutsch (DP) Sylvia Camarda (DP) Héloïse Bock (DP) Patrick Goldschmidt (DP) Laurent Mosar (CSV) Linda Gaasch (Déi Gréng) François Benoy (Déi Gréng) Maria Eduarda De Macedo (Déi Gréng) Christa Brömmel (Déi Gréng) Claudie Reyland (Déi Gréng)
1 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Montag, dem 30. Januar 2023 IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I. Fragen der Gemeinderäte (Seite 2) II. Verkehr (Seite 4) III. Konventionen (Seite 7) IV. Kostenvoranschläge – Berichtigung eines Budgetartikels (Seite 11) V. Urbanismus: 1) Punktuelle Abänderung des Teilbebauungplans „Scarabée“ (Seite 12) 2) Einstufung der Fassade des Gebäudes Nr. 186, route de Thionville, als nationales Kulturerbe (Gutachten) (Seite 12) 3) Einstufung des israelitischen Friedhofs in der Rue Belle-Vue als nationales Kulturerbe (Gutachten) (Seite 13) 4) Einstufung des Gebäudes Nr. 96, rue de Rollingergrund, als nationales Kulturerbe (Gutachten) (Seite 13) 5) Neuordnung von Bauland (Seite 14) VI. Vorstellung des Mehrjahresfinanzierungsplans (Seite 15) VII. Sozialamt: Schaffung eines Postens (Gutachten) (Seite 19) VIII. Außerordentliche Subsidien: Schenkung von 19 Stromgeneratoren an die Stadt Kyiv (Seite 19) IX. Ordensgemeinschaften: Annahme einer Schenkung und Verkauf eines Gebäudes (Gutachten) (Seite 20) X. Gerichtsangelegenheiten (Seite 21) XI. Motion für die Einführung einer finanziellen Unterstützung für Fahrräder und Cargobikes in der Stadt Luxemburg – Abstimmung (Seite 21) XII. Schaffung / Streichung von Posten (Seite 22) IN NICHTÖFFENTLICHER SITZUNG XIII. Beratende Kommissionen: Ersetzung von Mitgliedern XIV. Mietkommission: Ersetzung eines Mitglieds XV. Sozialamt: Personalangelegenheiten (Gutachten) XVI. Fondation Jean-Pierre Pescatore: Personalangelegenheiten (Gutachten) XVII. Zivilhospize: Personalangelegenheiten (Gutachten) XVIII. Personalangelegenheiten der Stadt Luxemburg
2 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namens- aufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Gemeinderat versammelt sich heute zum ersten Mal im Jahr 2023, weshalb ich die Gelegenheit nutzen möchte, Ihnen allen das Beste zu wünschen. 2023 wird ein Jahr, in dem wir uns sicherlich nicht langweilen werden – was im Übrigen auch für die vorangehenden Jahre nicht der Fall war. Für das Jahr 2023 wünsche ich uns allen, dass wir guten Mutes bleiben, wennmöglich die Nerven behalten und so bestmöglich vorankommen. Ich freue mich ein neues Gemeinderatsmitglied begrüßen zu können. Frau Marceline Goergen, die zurzeit keiner Partei angehört, tritt die Nachfolge von Monsieur Roy Reding an. Am 16. Januar hatte ich die Ehre, Frau Goergen zu vereidigen. Auch wenn eine Antrittsrede von Frau Goergen heute nicht auf der Tagesordnung steht, würde ich, wenn der Gemeinderat damit einverstanden ist, Frau Goergen das Wort erteilen, um ein paar Worte an den Gemeinderat zu richten. Antrittsrede von Rätin Marceline GOERGEN (parteilos): Danke, Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, wieder Mitglied des Gemeinderates der Stadt Luxemburg sein zu können. Der Rücktritt meines Vorgängers kam überraschend, doch musste ich nicht lange überlegen, um das Mandat anzunehmen, haben mich die Wähler der Stadt Luxemburg doch im Jahr 2018 auf den zweiten Platz in meiner damaligen Partei gewählt, mit einem Unterschied von nur knapp 100 Wahlstimmen zum Erstgewählten. Die Stimmen habe ich nicht wegen einer Partei erhalten, sondern für die gute Arbeit, die ich - zusammen mit meiner Fraktion - während fünf Jahren im Gemeinderat der Stadt Luxemburg geleistet habe. Ich bin jetzt als Unabhängige Mitglied des Gemeinderates - so wie ich es übrigens auch in der vorangehenden Mandatsperiode war. Meine Überzeugungen und Ideen haben sich nicht geändert. Leider verbleibt mir in dieser Mandatsperiode nicht viel Zeit, um diese Ideen in das Stadtbild einfließen zu lassen. Umfrangreiche und wichtige Dossiers sind von meinem Vorgänger unkommentiert geblieben und auch häufig mitgetragen worden, was für viel Kopfschütteln beim Bürger gesorgt hat. Das Abstimmungsverhalten meines Vorgängers war zum Vorteil der DP-CSV-Majorität, die so auf eine Stimme mehr zählen konnte. Ich werde mich in die Projekte, Dossiers und Berichte einarbeiten und werde, wie damals, Projekte mittragen oder auch nicht mittragen. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit und danke für den herzlichen Empfang hier im Gemeinderat und auch in den beiden beratenden Kommissionen, wo ich mich vorgestellt habe. Der herzliche Empfang zeigt, dass ich hier an der richtigen Stelle bin. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Auch wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. I. FRAGEN DER GEMEINDERÄTE 1) Frage von Rat Benoy bezüglich des partizipativen Wohnens in Luxemburg-Stadt Rat François BENOY (déi gréng): Die Stadt hatte im Frühjahr 2017 zwei Aufrufe zur Einreichung von Projekten für partizipatives Wohnen veröffentlicht. Diese Initiative war ein großer Erfolg: Sieben Bewerbungen wurden bei der Stadt eingereicht. Ein Projekt befindet sich derzeit in der Umsetzung und die Umsetzung des zweiten Projekts scheint kurz vor dem Beginn zu stehen. In seiner Sitzung vom 18. November 2019 hatte der Gemeinderat einstimmig für den von der Fraktion déi gréng eingereichten Antrag gestimmt, in dem der Schöffenrat aufgefordert wurde, einen neuen Aufruf an partizipative Wohngruppen zu starten und Maßnahmen zur Förderung anderer Formen des partizipativen Wohnens in Betracht zu ziehen. Partizipatives Wohnen stellt einen Mehrwert für die betroffenen Viertel dar. In den vergangenen sechs Jahren wurde kein neuer Aufruf gestartet. Welche Pläne hat die Stadt im Bereich des partizipativen Wohnens? Beabsichtigt sie, andere Formen des partizipativen Wohnens, wie z. B. Genossenschaften, zu fördern? Welche Mittel will die Stadt genau einsetzen? Innerhalb welcher Fristen könnten mögliche Projekte realisiert werden? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Situation ist komplexer als Rat Benoy sie dargestellt hat. Während das erste Projekt des partizipativen Wohnens ohne Probleme realisiert werden konnte, vor allem aufgrund des guten Einvernehmens unter den zukünftigen Bewohnern, gab es beim zweiten, größeren Projekt enorme Schwierigkeiten, die bis zu einem Prozess geführt haben. Die Umsetzung dieses zweiten Projektes hat noch nicht begonnen. Die Schwierigkeiten wurden nicht von der Stadt, sondern von den am Projekt Beteiligten verursacht. Der Schöffenrat hat den klaren Willen, den Weg der Förderung des partizipativen Wohnens fortzusetzen, wollte aber zunächst die Lehren aus diesem Fall ziehen, bevor er neue Bewerbungsaufrufe veröffentlicht. Der Schöffenrat hatte die zuständigen Dienststellen gebeten, Standorte vorzuschlagen, die sich für die Realisierung von partizipativen Wohnformen eignen würden. Im September 2020, d.h. während der Pandemie, beschloss das Schöffenkollegium, Grundstücke in den Straßen Rue de la Barrière, Rue Giselbert, Rue Baudouin, Rue Jeanne Rouff und Rue du Kiem für diesen Zweck zu reservieren. Die Gemeindedienste wurden anschließend damit beauftragt, zu analysieren, wie die künftigen Projekte des partizipativen Wohnens am besten umgesetzt werden können. Im Januar 2023 beschloss das Schöffenkollegium, den Erbpachtnehmern - wie bei den ersten zwei Projekten, die zu einer Zeit ausgearbeitet worden waren, als déi gréng dem Schöffenkollegium angehörten - weiterhin die Wahl zu lassen, ob sie während der Dauer der Erbpacht (99 Jahre) eine einmalige oder eine jährliche Gebühr zahlen wollen. Ein Lastenheft wurde ausgearbeitet. Die von den Interessenten zu erfüllenden Bedingungen sind unverändert geblieben (kein Grundstückseigentum, Wohnort, Arbeitsplatz usw.). Die Bewerbungsaufrufe werden in den kommenden Wochen veröffentlicht. Die Bewerbungen werden analysiert, bevor die Unterlagen dem zuständigen beratenden Ausschuss vorgelegt werden. Der Schöffenrat setzt also weiterhin auf das klassische partizipative Wohnen. Nichts spricht dagegen, in einer nächsten Phase auch über andere Modelle (z.B. Genossenschaften) zu diskutieren. 2) Frage von Rat Boisante bezüglich der Straßenbeleuchtung Rat Gabriel BOISANTE (LSAP): Die Stadt ist dabei, in verschiedenen Stadtteilen, wie Limpertsberg und Merl, die alten Natriumdampf-Straßenlampen durch LED-Beleuchtungen zu ersetzen. Dies ist eine positive Maßnahme zur Energieeinsparung. Allerdings handelt es sich um ein sehr weißes Licht, das negative Folgen haben könnte. Hat die Stadt die möglichen Auswirkungen auf Menschen und Tiere berücksichtigt? Werden die alten Lampen recycelt, wiederverwendet oder verkauft? Werden LED-Beleuchtungen vorrangig an Orten eingesetzt, an denen das Risiko von Verkehrsunfällen höher ist, bzw. in Bereichen, in denen eine leistungsfähige Beleuchtung wünschenswert ist, um die Arbeit der Polizei und der Streetworker zu erleichtern?
3 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Schöffin Simone BEISSEL: Seit 2018 wendet der „Service Éclairage public“ der Stadt Luxemburg den vom Staat ausgearbeiteten „Leitfaden für gutes Licht im Außenraum“ an. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Lichtverschmutzung zu mindern (gezieltere und weniger lange Beleuchtungen, Anpassung der Beleuchtungsstärke usw.). Es gilt, einen Kompromiss zwischen der Energieeffizienz und der Lichtfarbe einer LED-Beleuchtung zu finden. Ein weißeres Licht (anstelle von gelbem oder gar orangefarbenem Licht) ermöglicht eine bessere Unterscheidung der Farben. Weiße LEDs sind aus energie- und sicherheitstechnischer Sicht sehr effizient, haben aber negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt und den zirkadianen Rhythmus des Menschen. Die Stadt bemüht sich, für jeden Ort den besten Kompromiss zu finden. Die Lichtfarbe der in der Stadt installierten LEDs beträgt 3.000 Kelvin, was einer warmweißen Farbe entspricht, während eine Lichtfarbe zwischen 3.300 und 5.300 Kelvin als kaltweiß bezeichnet wird. Die alten Natriumdampf-Straßenlampen werden zerlegt und die einzelnen Bestandteile recycelt. Die internationale Regel „Security by performant urban lighting“ wird insofern angewandt, als die Stadt versucht, dunkle Ecken in den Straßen, insbesondere in schwierigeren Vierteln, gut auszuleuchten, um die Arbeit verschiedener Akteure wie der Polizei oder der „À vos côtés“-Mitarbeiter zu erleichtern. Die Stadt ist dabei, die Zebrastreifen mit Zusatzbeleuchtungen auszustatten. Diese Arbeiten werden im Prinzip nach und nach im Rahmen von Straßenbauarbeiten durchgeführt, doch an gefährlicheren Stellen werden die Zusatzbeleuchtungen vorrangig angebracht. 3) Frage von Rätin Margue zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge Rätin Elisabeth MARGUE (CSV): Immer mehr Einwohner der Stadt nutzen Elektrofahrzeuge, doch nicht jeder hat die Möglichkeit, sein Auto zu Hause aufzuladen. Wie viele „Chargy“-Stationen gibt es auf dem Stadtgebiet (wie viele normale Stationen und wie viele Schnellladestationen)? Wie ist das Verfahren für die Einrichtung einer „Chargy“- Station? Wird der Schöffenrat in diesem Zusammenhang konsultiert? Wie hoch ist die Nutzungsrate der bestehenden Ladestationen? Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass das Angebot an Ladestationen ausreichend ist? Welche Strategie verfolgt die Stadt, um auf die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen zu reagieren? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Zunächst möchte ich Rätin Margue ganz allgemein für ihre präzise und prägnante Art und Weise danken, wie sie ihre Fragen an der Schöffenrat stellt. Die großherzogliche Verordnung vom 3. Dezember 2015 über die öffentliche Infrastruktur im Zusammenhang mit der Elektromobilität sowie die ministerielle Verordnung vom 5. Februar 2016 zur Festlegung eines allgemeinen Standortplans für die öffentliche Infrastruktur im Zusammenhang mit der Elektromobilität haben die Einrichtung von 800 „Chargy“- Ladestationen im ganzen Land vorgesehen. Etwa 600 dieser Ladestationen sind bereits installiert. 102 Ladestationen sind im öffentlichen Raum auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg geplant, sowie 104 Ladestationen auf den Park&Ride-Parkplätzen der Hauptstadt. Im Oktober 2022 forderte der Energieminister die Gemeinden in einem Rundschreiben auf, den Ausbau des Netzes von Ladestationen zu fördern. Die Stadt bemüht sich, wo immer möglich auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Bei Bussen wird diese Umstellung schneller als geplant erfolgen (bis zum Jahr 2024 oder 2025 statt 2030), während sie in anderen Bereichen mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, da die erforderlichen Fahrzeuge noch nicht existieren. Die Stadt stellt sicher, dass die erforderlichen Ladestationen für die Fahrzeuge der Stadt Luxemburg an den jeweiligen Standorten verfügbar sind. In Bezug auf den öffentlichen Raum hat die Stadt dem zuständigen Ministerium mitgeteilt, dass sie der Ansicht ist, dass eine Gemeinde nicht allein bestimmen sollte, wo Ladestationen aufgestellt werden sollen, da mit dem jeweiligen Betreiber geklärt werden muss, ob die erforderliche Leistung verfügbar ist. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Verstärkung der Netze nicht mit zu vielen Baustellen einhergeht. Auf nationaler Ebene ist eine Koordinierung erforderlich. Die Stadt Luxemburg unterstützt den Staat und die Betreiber, wo immer es möglich ist. Den Einwohnern ist es nicht erlaubt, ihre vor dem Haus geparkten Fahrzeuge aufzuladen, indem sie das Stromkabel über den Bürgersteig führen. Dies stellt eine Gefahr für Fußgänger dar. Die Installation einer privaten Ladestation ist genehmigungspflichtig. Im Stadtgebiet gibt es ultraschnelle Ladestationen („SuperChargy“), von denen sich vier auf dem Parkplatz der Universität Luxemburg in Kirchberg befinden. Diese Art von Ladestationen wird in den kommenden Jahren wahrscheinlich vor allem bei Tankstellen installiert werden. Die Frage nach den Nutzungsraten der Ladestationen wäre an die verschiedenen Betreiber zu richten. 4) Frage von Rat Benoy bezüglich der Rolle der Gemeinden bei der Einrichtung von zusätzlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge Rat François BENOY (déi gréng): Die Rolle der Gemeinden bei der Einrichtung zusätzlicher Ladestationen war Thema einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 7199), die ich an Energieminister Claude Turmes gerichtet hatte. Der Minister antwortete im Dezember 2022, dass „die Entwicklung der Elektromobilität den Ausbau des Netzes von allgemein zugänglichen Ladestationen in der Nähe von öffentlichen Straßen und in anderen öffentlichen Räumen erfordern wird. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, in diesem Bereich tätig zu werden“. Das Rundschreiben an die Gemeinden Nr. 4190 vom 28. Oktober 2022 sieht drei mögliche Maßnahmen vor, nämlich durch öffentliche Ausschreibungen, durch eigene Einrichtungen und in Zusammenarbeit mit privaten Partnern. Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt scheint der Meinung zu sein, dass die Einrichtung zusätzlicher Ladestationen a priori nicht die Aufgabe der Gemeinde sei. Am 11. Juni 2021 hatte Herr Goldschmidt Rat Carlo Back eine Antwort gegeben, die in die gleiche Richtung ging: „Was die Frage betrifft, ob die Stadt noch mehr tun kann, so sei darauf hingewiesen, dass es in der Zuständigkeit des Staates liegt, dafür zu sorgen, dass Ladestationen im ganzen Land verfügbar sind.“ Beabsichtigt der Schöffenrat, unter Berücksichtigung der Informationen, die in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage Nr. 7199 und im Rundschreiben Nr. 4190 gegeben wurden, seine Position bezüglich der Installation zusätzlicher Ladestationen durch die Stadt Luxemburg zu überdenken? Wenn ja, welche Ziele verfolgt die Stadt und wie gedenkt der Schöffenrat vorzugehen? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Der Schöffenrat und die betroffenen kommunalen Dienste haben sich zusammengesetzt, um zu bestimmen, wie man am besten auf das Rundschreiben an die Gemeinden Nr. 4190 vom 28. Oktober 2022 reagieren kann. Die Stadt Luxemburg hat dem Energieminister am 16. Januar 2023 schriftlich geantwortet. Sie beabsichtigt, mit dem Staat zusammenzuarbeiten, kann die Standorte für zusätzliche Ladestationen aber nicht allein festlegen. Die Stadt verfügt über einen entsprechenden Plan, wobei sich jedoch die Frage stellt, ob dieser unter Berücksichtigung der
4 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Netze bzw. dem Interesse der verschiedenen Betreiber realisierbar ist. Die Stadt hätte eine andere Vorgehensweise bevorzugt. Die Gemeinden hätten von Anfang an vom Staat einbezogen werden müssen, um eine gemeinsame Vorgehensweise festzulegen – zum Beispiel, um die Zahl der Ladestationen von 206 auf 500 zu erhöhen. Die Stadt wird nicht als Betreiberin der Ladesäulen fungieren, wird keine Gesellschaft zu diesem Zweck gründen, und die Ladestationen werden nicht an das Carsharing-System „Carloh“ angeschlossen sein. Die Stadt versicherte dem Minister, dass sie den Staat bei der Suche nach der besten Lösung unterstützen wolle, damit jeder Bürger über die notwendigen Ladestationen zum Aufladen seines Autos verfügt. Rat François BENOY (déi gréng): Wäre es möglich, eine Kopie des erwähnten Schreibens zu erhalten? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Stadt wird Rat Benoy eine Kopie zukommen lassen. 5) Frage von Rätin Reyland bezüglich der Öffnungszeiten des Kiosks auf dem Place d’Armes Rätin Claudie REYLAND (déi gréng): Wir hören uns gerne die Konzerte an, die im Kiosk auf dem Place d’Armes gegeben werden. Bei schönem Wetter lauschen viele Menschen der Musik von den Terrassen und Bänken aus, und manchmal wird sogar zur Musik getanzt. Der Kiosk steht jedoch nur an zwei Tagen pro Woche und nur für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung (mittwochs von 19 bis 20 Uhr und sonntags von 11 bis 12 Uhr). Bürgerinnen und Bürger haben mir mitgeteilt, dass sie diese Öffnungszeiten für unzureichend halten. Ist der Schöffenrat der Ansicht, dass die Zeitfenster ausreichend sind? Wurden Anfragen abgelehnt? Gibt es eine Warteliste? War die Verfügbarkeit des Kiosks seit jeher auf zwei Tage pro Woche für eine Stunde beschränkt? Hat der Schöffenrat Beschwerden von den Restaurants und Cafés auf dem Place d’Armes erhalten? Beabsichtigt er, die Verfügbarkeit des Kiosks für die Veranstaltung von Konzerten zu erweitern? Stehen andere öffentliche Plätze in der Hauptstadt für die Veranstaltung von Konzerten zur Verfügung? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Die Zahl der Veranstaltungen auf dem Place d’Armes ist in der Tat zurückgegangen. Während es vor der Pandemie etwa 300 Veranstaltungen pro Jahr gegeben hatte, fanden in den Jahren 2020 und 2021 dort keine Konzerte statt. Die Terrassen wurden vorübergehend bis zum Kiosk ausgeweitet. Im Jahr 2022 wurden wieder Konzerte organisiert. Einige Einwohner meinen vielleicht, dass es nicht genug Konzerte gibt, während andere der Meinung sind, dass es zu viele seien und die Musik zu laut sei. Die Stadt reagierte auf diesbezügliche Beschwerden und beschränkte die Anzahl der Konzerte auf dem Place d’Armes auf zwei pro Woche. Mit dem Ende der Pandemie will die Stadt wieder mehr Veranstaltungen zulassen. Konzerte können nun mittwochs von 19 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 11 bis 12 Uhr veranstaltet werden. Zusätzliche Konzerte finden im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Nationalfeiertag und dem UGDA-Musiktag statt. Die Stadt sorgt dafür, dass jede Fanfare der Hauptstadt ein Konzert auf dem Place d’Armes geben kann. Die zurückbehaltene Organisation ermöglicht es jedem Antragsteller, ein Zeitfenster zu erhalten. Es wurde beschlossen, die Konzerte samstags und sonntags um 11 Uhr stattfinden zu lassen, um auch jungen Musikern die Möglichkeit zu geben, daran teilzunehmen. Die Stadt zieht Konzerte von Musikgesellschaften Konzerten mit Beschallungsanlagen vor, da letztere zu Beschwerden von Gastwirten geführt haben. Der Schöffenrat ist der Ansicht, dass die derzeit angebotenen Zeiten ausreichend sind. Für den Fall, dass zusätzliche Anfragen eingereicht würden, bleibt die Stadt für Diskussionen offen. 6) Frage von Rat Krieps zu den Öffnungszeiten der Schwimmbäder Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Mein Kollege Tom Krieps hatte diese Frage eingereicht, um Informationen über die Öffnungszeiten der Schwimmbäder zu erhalten. Er war der Meinung, dass es in einer Stadt mit 132.000 Einwohnern kaum zu rechtfertigen sei, wenn die städtischen Schwimmbäder sonntagnachmittags geschlossen sind. Kein Schwimmbad in den umliegenden Gemeinden (Pidal in Strassen, Krounebierg in Mersch, Syrdallschwemm in Niederanven) schließt an Sonntagnachmittagen seine Türen. Wäre es denkbar, die städtischen Schwimmbäder auch sonntagnachmittags zu öffnen? Schöffin Simone BEISSEL: Die Situation der Schwimmbäder in der Hauptstadt unterscheidet sich stark von den von Rat Krieps erwähnten Schwimmbädern, da unsere Einrichtungen vorrangig oder ausschließlich zum Schwimmen bestimmt sind (nur die „Badanstalt“ und das Schwimmbad Bonnevoie verfügen über ein Sauna- und Fitnessangebot), während die Schwimmbäder in den erwähnten Gemeinden auch andere Erholungsangebote vom Typ „Aqua-Park“, insbesondere für Kinder, umfassen. Die Stadt Luxemburg hat keine Anfragen erhalten, die Schwimmbäder sonntagnachmittags zu öffnen. Aufgrund der Schwierigkeit, Bademeister zu finden, kann das neue Schwimmbad auf Cents an den Wochenenden nicht für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Eine Öffnung der Schwimmbäder an Sonntagnachmittagen ist aufgrund des Personalmangels nicht möglich. Die Stadt sucht derzeit nach einer Lösung. II. VERKEHR Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Die aktuellen Bauarbeiten in der Avenue Marie-Thérèse geben Rätsel auf. Auf der rechten Straßenseite (aus Richtung Route d’Esch kommend) wurde lange gebastelt, um einen Radweg anzulegen, der immer noch nicht optimal ist. Nun wird auf der anderen Straßenseite gearbeitet. Im Baustellenbereich steht man zu jeder Tageszeit im Stau. Mir ist auch aufgefallen, dass auf der Baustelle häufig nicht gearbeitet wird. Welche Bauarbeiten werden dort durchgeführt und wann sollen sie abgeschlossen sein? Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Ich möchte kurz auf die zahlreichen Regelungen betreffend den Standort Cloche d’Or eingehen. Der „Ban de Gasperich“ wurde zu autofreundlich geplant. Die beiden Boulevards sind für Fußgänger nicht unbedingt attraktiv. Im November 2022 hat sich dort ein Unfall ereignet. Ein Schüler des Lycée Vauban hat die Straße unvorschriftsmäßig überquert und wurde auf dem Buskorridor von einem Bus erfasst. Wissend, dass das Lycée Vauban mehr als 3.500 Schülerinnen und Schüler zählt, die Verkehrslage zu Stoßzeiten schwierig ist und viele Schüler über den Grünstreifen zwischen den beiden Buskorridoren gehen, um zum Schulgebäude zu gelangen, stellt sich die Frage, ob wir nicht nicht – über eine Sensibilisierung für die Beachtung der Straßenverkehrsordnung hinaus – den mittleren Streifen absperren sollten, um zu verhindern, dass dort Fußgänger unterwegs sind. Man kann sicherlich sagen, dass dies nicht unsere Aufgabe ist, doch würde dies zeigen, dass es uns mit der Zielvorgabe eines sicheren Schulweges ernst ist.
5 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Inwiefern wird an einem Mobilitätsplan für den „Ban de Gasperich“ gearbeitet, der sowohl die Präsenz der Schule als auch die Trambahn, die hier fahren wird, berücksichtigt? Dabei ist zu unterstreichen, dass nicht nur die Gemeinde und der Staat, sondern auch die Schulgemeinschaft und die Eltern ihre Verantwortung übernehmen müssen, damit sich die Verkehrssituation vor Ort verbessert. Wäre der Schöffenrat bereit, zusammen mit der zuständigen kommunalen Dienststelle, und wenn erforderlich, zusammen mit dem zuständigen Ministerium, für eine Absperrung des mittleren Grünstreifens zu sorgen und die Schülerinnen und Schüler auf ein korrektes Verkehrsverhalten hinzuweisen? Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Die von Rätin Brömmel angesprochenen Verkehrsreglements erstrecken sich über 53 Seiten. Welches sind die allgemeinen Orientierungen dieser Regelungen? Der Autoverkehr drückt dem „Ban de Gasperich“ seinen Stempel auf. Was kann unternommen werden, um den „Ban de Gasperich“ lebenswürdiger zu gestalten? Rat Mathis PROST (DP): Rätin Brömmel meinte, der „Ban de Gasperich“ sei zu autofreundlich. Ich für meinen Teil freue mich, dass dass der neue Rad- und Fußgängerweg entlang dem Drosbach und dem Weierbach definitiv ausgewiesen wird. Auch war ich erfreut zu hören, dass die Betonblöcke, die bisher den Zugang zu diesem Weg versperrt haben, entfernt werden, sodass der Weg nun von den Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Es wäre gut, die Beschilderung für Radfahrer am Ende des Weges, d.h. im Bereich des Wasserturms, anzupassen und zu erneuern, damit es für die Radfahrer klarer wird, wie sie über die Brücke in Richtung Kockelscheuer fahren können. Rat François BENOY (déi gréng): Verschiedene Verkehrsregelungen stehen im Zusammenhang mit dem Parkraummanagement. Die maximale Parkdauer im Bereich des Place des Bains wird von 30 Minuten auf 60 Minuten angehoben. Welche Überlegungen haben zu dieser Änderung geführt? Wir würden es begrüßen, wenn die Parkdauer auf den Parkplätzen für Personen mit eingeschränkter Mobilität erhöht werden könnte. Im Bereich des Place de la Constitution wird die erlaubte Parkdauer reduziert. Davon ausgeschlossen sind die Stellplätze für Motorräder. Motorradfahrer müssen keinen Parkschein lösen. Welche Parkregelungen gelten für Motorräder? Wie viele Stellplätze für Motorräder sind hier vorgesehen? Unsere Position zum Radweg in der Avenue Marie-Thérèse ist hinlänglich bekannt und ich werde nicht in extenso darauf zurückkommen. Selbstverständlich sind die bisher getroffenen Maßnahmen besser als nichts, doch hatten wir eine Reihe von Vorschlägen im Sinne einer weiteren Verbesserung der Situation eingebracht. Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich mit der Neuregelung Radfahrer und Fußgänger nach wie vor auf einem Abschnitt den Weg teilen müssen? Wäre es möglich, den Radfahrern die Alternative anzubieten, auf diesem Anschnitt auch auf der Fahrbahn fahren zu können? Der große Schwachpunkt dieses Radweges besteht darin, dass er nicht durchgehend abgesichert ist. Verschiedene Rad- und Fußgängerwege wurden vor kurzem nicht rechtzeitig vom Schnee und vom Eis befreit. Zum Beispiel waren der Radweg im Bereich der Stiftung Pescatore und der Radweg in der Avenue de la Liberté zur Mittagsstunde noch nicht frei von Eis. Aus den Medien haben wir erfahren, dass die Stadt Luxemburg auf den Straßen automatische Streumobile einsetzen will. Wir würden es begrüßen, wenn in diesem Zusammenhang auch das Schneeräumen und Streuen von Fußgänger- und Radfahrerwegen Priorität genießen könnte und auf den wichtigen Radverkehrsachsen bereits morgens der Streudienst zum Einsatz käme. In den vergangenen Wochen war die Ausweitung der Fußgängerzone in der Oberstadt wiederholt Thema in der Presse. In diesem Zusammenhang haben déi gréng eine Motion ausgearbeitet, die wir dem Generalsekretariat heute morgen zugestellt haben. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder konkrete Vorschläge im Sinne einer zusätzlichen Valorisierung und Verkehrsberuhigung des Stadtzentrums vorgebracht, mit dem Ziel, der sanften Mobilität mehr Raum einzuräumen. Es sei an die von déi gréng am 4. Juli 2019 und am 16. September 2020 eingereichten Motionen mit konkreten Vorschlägen zur Verkehrsberuhigung in der Rue du Fossé erinnert. Auf Druck von déi gréng wurden verschiedene Verbesserungen vorgenommen, so z.B. die Anhebung der Straße auf die Ebene des Bürgersteigs, was die Einführung eines Radweges im Gegenverkehr ermöglicht und den Radfahrern den Umweg über den „Krautmaart“ erspart, wo es immer wieder zu Konflikten mit den Fußgängern gekommen ist. Und doch müssen wir feststellen, dass nach wie vor Durchgangsverkehr in der Rue du Fossé unterwegs ist, eine Erfahrung, die auch Mobilitätsschöffe Goldschmidt während seines Fernsehinterviews vor Ort machen konnte. Wir meinen, dass man die Bürger nicht immer auf spätere Maßnahmen vertrösten kann, sondern sofort nach einer Lösung suchen sollte. Das Projekt zur Installation von versenkbaren Pollern ließe sich leicht auf die Rue du Fossé ausweiten, wobei Anrainer und Lieferwagen weiterhin Zufahrt erhalten sollten. Außerdem würde es Sinn machen, Elemente vorzusehen, die für eine Reduzierung der Geschwindigkeit und für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sorgen können, z.B. Schikanen, „Berliner Kissen“, urbanes Mobiliar und Bäume. Diese Maßnahmen kämen auch den Geschäftsleuten zugute. Es sollte nicht damit gewartet werden, bis die Bauarbeiten abgeschlossen sind, sondern noch vor Beginn der Frühjahrs- und Sommersaison gehandelt werden. Motion « Motion pour enlever le trafic de transit de la rue du Fossé Le Conseil communal de la Ville de Luxembourg, Vu l’importance de la mobilité active, spécialement adaptée en milieu urbain; Vu sa volonté de sécuriser les infrastructures routières pour piéton.ne.s et cyclistes; Vu l’importance de la rue du Fossé pour piéton.ne.s (axe commercial et touristique majeur au centre-ville) et cyclistes (accès au centre-ville et connexion entre les quartiers); Vu les discussions et propositions réitérées pour l’amélioration de la situation des piéton.ne.s et des cyclistes dans la rue du Fossé; Considérant que le classement de la rue du Fossé en zone de rencontre en automne 2020 n’a nullement repoussé le trafic de transit, ni fait respecter la limite de 20 km/h; invite le Collège échevinal: à installer dans les meilleurs délais – des bornes escamotables pour écarter le trafic de transit dans la rue du Fossé (accès strictement réservé aux riverain.e.s et fournisseurs); – des éléments réduisant la vitesse de circulation (tels que par exemple du mobilier urbain, des chicanes ou coussins berlinois); pour offrir ainsi plus de sécurité et de bien-être aux piéton. ne.s et aux cyclistes, ce qui s’avère aussi bénéfique aux commerçant.e.s. »
6 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Ich komme nicht umhin, zunächst auf die intellektuelle Unehrlichkeit und die falschen Informationen von Rat Benoy zu reagieren. In der Rue des Bains befindet sich ein Fußgängerüberweg in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle. Letztere soll nun um 10 Meter verlegt werden, um diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen. Dies hat zur Folge, dass die beiden Park&BuyParkplätze, für die noch eine maximale Parkdauer von 30 Minuten galt, verschwinden werden. In Unterredungen mit den Geschäftsverband wurden wir auf die Möglichkeit angesprochen, mehr Kurzeitparkplätze zu schaffen. Die Maßnahme, die Parkdauer auf dem Place de la Constitution herabzusetzen, ist eine Antwort auf diese Anregung. Die maximale Parkzeit wird hier auf 60 Minuten herabgesetzt. Motorradfahrer brauchen keinen Parkschein zu lösen. In der Rue Notre-Dame wurden mehr als 40 Fahrradständer sowie Blumenkästen installiert, womit auch wildes Parken unterbunden wird. Im Bereich des Bildungsministeriums wurden 20 Motorradparkplätze ausgewiesen. Es freut mich, dass Rat Benoy die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgt, allerdings muss ich feststellen, dass er sich immer nur mit der Rue du Fossé befasst. Wer die Diskussionen des Gemeinderates im Analytischen Bericht nachliest, wird feststellen, dass die Antworten des Schöffenrates auf die Ausführungen und Fragen von déi gréng im Zusammenhang mit der Rue du Fossé immer lauteten: Die Bauarbeiten im Bereich der Place Guillaume II (Erneuerung der Oberfläche sowie Ausbau und Renovierung der Tiefgarage) sind noch nicht abgeschlossen und auch die Rue du Fossé wird einen neuen Belag erhalten. In der Zwischenzeit wurde die Rue du Fossé als Begegnungszone ausgewiesen. Für die Rue du Fossé gilt ein allgemeines Fahrverbot. Die Fahrbahn befindet sich jetzt auf der gleichen Höhe wie die Bürgersteige. Der amtierende Schöffenrat hat diese Arbeiten vor drei Jahren in die Wege geleitet und einen Radweg im Gegenverkehr anlegen lassen. Diese Maßnahmen wurden weder auf Anfrage noch auf Druck von déi gréng durchgeführt. Wenn déi gréng wirklich helfen wollen, täte Rat Benoy gut daran, bei seinem Minister, für den er hier ständig als sein „Assistent“ im Einsatz zu sein scheint, dahingehend einzuwirken, dass die Polizei Kontrollen durchführt und dafür sorgt, dass die Verkehrsbestimmungen eingehalten werden. Würde die Polizei wöchentlich Kontrollen durchführen und Verkehrswidrigkeiten bestrafen, hätte das erwähnte Fernsehinterview ohne vorbeifahrende Autos, die mit mehr als 50 km/h unterwegs waren, stattfinden können. Die von déi gréng eingereichte Motion ist gegenstandslos. Da nicht alle Gemeinderatsmitglieder auf dem neuesten Wissensstand bezüglich der Projektpläne sind und sich nicht jeder an alle Erklärungen des Schöffenrates erinnern kann, schlage ich vor, dass wir die Motion dennoch an die zuständige beratende Kommission verweisen und den Mitgliedern der Kommission die Pläne erneut vorlegen. Diese Pläne sehen bereits seit Langem vor, dass in der Rue du Fossé Poller installiert werden sollen. Ob die Rue du Fossé zur Fußgänger- oder zur Begegnungszone wird, wollen wir zusammen definieren. Die Bürger und Geschäftsleute werden in diese Diskussion eingebunden, so wie es bereits unter meiner Vorgängerin Sam Tanson gehandhabt wurde. Es sei daran erinnert, dass sich damals 31 Geschäftsleute gegen eine Sperrung der Rue du Fossé für den Verkehr ausgesprochen hatten und nur zwei Geschäftsleute dafür waren. Heute sind vielleicht viele Leute anderer Meinung. Selbstverständlich werden wir die Meinungen der Bürger und Geschäftsleute sowie die Meinung der verschiedenen Ministerien einholen. Auch gilt es, die beste Lösung für die Zufahrt zum Regierungs- und Parlamentsparkhaus zu finden. Der Straßenbelag in der Rue Notre-Dame wird ebenfalls erneuert. Auch damit wird die zuständige beratende Kommission befasst werden. Rat Prost danke ich für seinen Vorschlag, die Beschilderung des neuen Fußgänger- und Radweges im „Ban de Gasperich“, der entlang dem Drosbach und dem Weierbach führt, zu überarbeiten. Es freut mich, dass dort entlang der großen Verkehrsachsen Fußgänger- und Radwege angelegt werden konnten, sodass auch die sanfte Mobilität ihren Platz im urbanen Raum hat. Die Verkehrsplanung im „Ban de Gasperich“ wurde von unseren Vor-Vorgängern durchgeführt. Wir sollten nicht vergessen, dass die vorhandenen Autobahnen auch dazu beitragen, den Verkehrsfluss schnell aus dem „Ban de Gasperich“ herauszuleiten. Unsere Dienststelle steht in engem Kontakt mit dem Lycée Vauban und auch hier wurde ein Mobilitätsplan entwickelt. Dass es zu dem Unfall gekommen ist, ist tragisch, doch sei erneut darauf hingewiesen, dass der Schüler in Verletzung der Straßenverkehrsordnung auf dem mittleren Grünstreifen unterwegs war und beim Überqueren des Buskorridors auf sein Smartphone schaute. Rätin Brömmel hat eine Absperrung durch ein Drahtgitter vorgeschlagen. Ich erinnere daran, dass wir beim Kino auf Kirchberg Drahtgitter auf dem mittleren Streifen angebracht hatten, um das Überqueren der Straße außerhalb der Fußgängerüberwege zu verhindern, die Gitter jedoch mit einer Zange durchgeschnitten wurden. Demnach stellen auch Drahtabsperrungen keine Lösung dar, was jedoch nicht verhindert, dass ich den Vorschlag an unsere Dienststelle und an das zuständige Ministerium, sowie Luxtram weitergebe. Wir werden prüfen, ob sich eine bessere Lösung im Sinne von mehr Sicherheit finden lässt. Die Bemerkungen bezüglich der Avenue Marie-Thérèse haben mich überrascht, denn es handelt sich nicht um eine neue Baustelle, sondern um ein Projekt, dessen Umsetzung dauert. Vor einigen Jahren wurden Parkplätze auf der Straßenseite in Richtung Stadtausfahrt entfernt, um dort einen Radweg anzulegen. Auf Anfrage praktisch aller Gemeinderäte wurde von unserer Dienststelle ein Projekt zur zusätzlichen Sicherung des Radweges durch räumliche Anhebung des Radweges entwickelt. Wo sich Einfahrten befinden, lässt sich nun einmal keine Wunderlösung finden. Die von Rätin Fayot angeprochene Baustelle, mit der wir es noch zu tun haben, ist dadurch bedingt, dass der Belag erneuert werden muss, da die entsprechenden Arbeiten nicht korrekt durchgeführt wurden. Sobald es die Wetterverhältnisse im März/April zulassen, wird der Belag erneuert. Die Arbeiten zur Umsetzung der dritten Phase des Projektes (Teilstrecke vom „Enregistrement“- Gebäude bis zum Bd. Joseph II) haben aufgrund der Tatsache, dass von vier Fahrbahnen nur noch zwei benutzt werden können, zu langen Staus geführt. Es wurde deshalb eine Anpassung vorgenommen: Zwei Fahrbahnen dürfen nur noch von 9 bis 16 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Mit dem Ende der Arbeiten ist vor den Fastnachtsferien zu rechnen. Unsere Dienststelle wurde beaufragt, zu analysieren, ob man die restlichen 80 Meter des Radweges nicht ebenfalls anheben und absichern könnte. Wir hoffen, dies in einer nächsten Etappe verbessern zu können. Auch wenn sich Fußgänger und Radfahrer den Bürgersteig dort teilen müssen, hatte ich als Radfahrer bisher noch keine Konfliktsituation. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich danke Schöffe Goldschmidt für seine ausführlichen Erklärungen. Ich bin immer wieder erstaunt feststellen zu müssen, wie schnell manche Dinge in Vergessenheit geraten. Das Projekt zur Neugestaltung der Rue du Fossé stand im Gemeinderat zur Diskussion und zur Abstimmung. Der neue Belag des Place Guillaume II wird über den Platz hinweg bis zur Rue de la Reine verlegt. Dass im unteren Teil der Rue du Fossé Poller installiert werden, ist ebenfalls bereits in dem vom Gemeinderat gutgeheißenen Projekt festgehalten. Welches Verkehrssystem (Fußgänger- oder Begegnungszone) für die Rue du Fossé zurückbehalten wird, werden wir, wie es Schöffe Goldschmidt erklärt hat, zusammen mit den Anrainern und den Geschäftsleuten besprechen. Es ist nie gut, sich mit den Federn anderer Leute zu schmücken. Rat Benoy fordert das Anpflanzen von Bäumen, die Installation von urbanem Mobiliar. Bäume, die entlang der Rue du Fossé angepflanzt werden, Bänke,
7 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Wasserspiele, Spielplatz: Dies alles ist bereits im Projekt festgehalten. Rat François BENOY (déi gréng): Ich kenne die Pläne genau. Mir ist jedoch nicht bekannt, dass auch das Anbringen von Verkehrsschikanen in der Rue du Fossé vorgesehen wäre. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Wie Schöffe Goldschmidt angekündigt hat, werden alle Pläne erneut der zuständigen beratenden Kommision vorgelegt. Auch Sie, Herr Benoy, werden sich dabei ein Bild davon machen können, wie schön die Rue Fossé nach der Umsetzung des Projektes aussehen wird, und Sie werden sich überzeugen können, dass auch die Poller bereits im vom Gemeinderat verabschiedeten Projekt vorgesehen sind. Die von déi gréng eingereichte Motion ist gegenstandslos. Die temporären Verkehrsregelungen bezüglich von Bauarbeiten, in deren Rahmen Bürgersteige für Fußgänger gesperrt werden, werden bei Enthaltung der LSAPVertreter gutgeheißen. Alle übrigen Regelungen und Anpassungen an der kommunalen Verkehrsordnung werden einstimmig genehmigt. III. KONVENTIONEN 1. Die Gesellschaft „Immobilière Swing S.A.“ tritt unentgeltlich ein Grundstück („place voirie“) (26 Zentiar) in der Rue Charles Martel an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 2. Die Gesellschaft „Adam’s Eden S.C.I.“ tritt unentgeltlich ein Grundstück („place voirie“) (10 Zentiar) im Bereich des Sentier de la Scierie an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodensituation. 3. Eine Privatperson tritt unentgeltlich ein Grundstück („place voirie“) (11 Zentiar) in der Rue d’Etalle an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodensituation. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 4. Die Stadt Luxemburg vermietet einen Teil der ehemaligen Schule gelegen 27, Avenue du X Septembre an den Luxemburger Staat. Die Schule ist renoviert und wurde entsprechend den geltenden Standards instandgesetzt. Der Vertrag tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und endet am 31. Dezember 2025. Sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, kann er stillschweigend um jeweils sechs Monate verlängert werden. Miete: 98.400 € pro Jahr, zahlbar in monatlichen Raten von 8.200 €. Zweck: Räumlichkeiten für die Bedürfnisse der EDIFF. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Angenommen, es käme im Gebäude zu einem Unfall: Welche juristischen Folgen hätte dies, wissend, dass der Vertrag rückwirkend vom Gemeinderat gutgeheißen wurde? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Wäre es zu einem Zwischenfall oder einem Unfall im Gebäude gekommen, bevor der Vertrag vom Gemeinderat gebilligt wurde, wäre eine Schuld-Analyse durchgeführt worden und der Schuldige wäre zur Rechenschaft gezogen worden. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 5 Eine Privatperson tritt unentgeltlich einen Geländestreifen („place voirie“) (3 Zentiar) in der Rue Ste Catherine an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodensituation. 6. Zwei Privatpersonen treten unentgeltlich ein Grundstück (13 Zentiar) in der Rue du Cimetière an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Regularisierung der Grund- und Bodensituation im Bereich der Rue du Cimetière. Vorangehende Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 7. Bestätigung der Grundsatzvereinbarung vom 28. Mai 2013 betr. die Abtretung von Grundstücken im Rahmen der Umsetzung des Teilbebauungsplanes „Ateliers Georges“. Die Gesellschaft „Immobilière Muhlenbach S.A.“ tritt folgende Grundstücke im Stadtteil Eich an die Stadt Luxemburg ab: – drei Grundstücke („place voirie“) (19,57 Ar) in der Rue de Mühlenbach und in der Rue Jules Mersch, die in das kommunale Straßennetz einbezogen werden; – vier Grundstücke („place (aire de jeux), place verte, sentier“) (12,03 Ar) in der Rue de Mühlenbach und in der Rue Jules Mersch, die als Grünanlage und als Freizeitareal genutzt werden; – die Abtretung eines zusätzlichen Grundstücks („place“) (1,17 Ar) in der Rue de Mühlenbach. Die Gesellschaft „Azzurro S.A.“ tritt folgende Grundstücke an die Stadt Luxemburg ab: – ein Grundstück („place voirie“) (10,53 Ar) gelegen im Bereich der Rue Jules Mersch, das in das kommunale Straßennetz einbezogen wird; – ein Grundstück („place verte“) (3,67 Ar) gelegen im Ort genannt „Mühlenbach“, das als Grünanlage genutzt wird. Zweck: Umsetzung des Teilbebauungsplans „Ateliers Georges“. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Nach zehn Jahren taucht der Teilbebauungsplan „Atelier Georges“ wieder auf der Tagesordnung auf. Wann wird der Gemeinderat mit dem definitiven Projekt befasst? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Teilbebauungsplan „Atelier Georges“ ist abgeschlossen. Wie im Teilbebauungsplan vorgesehen, wurde ein Spielplatz geschaffen. Mit der vorliegenden Konvention wird die Situation regularisiert. Der Spielplatz ist in den Besitz der Stadt übergegangen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. Die Konventionen Nr.8 bis 26 werden zusammen behandelt. Sie betreffen 18 Wohnungen zu erschwinglichen Preisen, welche die Stadt Luxemburg mit Einräumung eines Erbpachtrechts verkauft. Ziel ist die Vermarktung von Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. 8. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein Apartment mit Terrasse, Keller und Autostellplatz im
8 DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 30. JANUAR 2023 Haus Nr. 75, Rue de l’Avenir ab. Preis: 477.144 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index ergibt dies einen Betrag von 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 9. Die Stadt Luxemburg tritt an Privatpersonen ein Apartment mit Terrasse, Keller und zwei Autostellplätzen im Gebäude Nr. 1-3, Rue du Soleil ab. Preis: 480.870 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index ergibt dies einen Betrag von 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 10. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein Apartment mit Terrasse, Keller und Autostellplatz in der „Résidence Fond St. Martin“ (37-41, Fond St-Martin) ab. Preis: 376.667 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index ergibt dies einen Betrag von 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 11. Die Stadt Luxemburg tritt an ein Ehepaar ein Apartment mit Terrasse, Keller und Autostellplatz im Gebäude Nr. 171-173, Rue de Merl ab. Preis: 338.300 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 12. Die Stadt Luxemburg tritt an ein Ehepaar ein Apartment mit Terrasse, Keller und Autostellplatz im Gebäude Nr. 1-3, Rue du Soleil ab. Preis: 351.353 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 13. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein Apartment mit Balkon, Keller und zwei Autostellplätzen in der „Résidence Aqua Perla“ (Nr. 12-22, Rue Johny Flick) ab. Preis: 472.068 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 14. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein Apartment mit Balkon, Keller und Autostellplatz in der „Résidence Les Jardins“ (62, Rue de Mühlenbach) ab. Preis: 404.924 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment – beim aktuellen Index 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 15. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein Apartment mit Terrasse, Keller, Grünbereich und Innenparkplatz in der „Résidence Acqua Viva“ (gelegen 27, 27A, 27B, 27C, 27D, 27E, Bd. Marcel Cahen und 2,4,6,8,10, Rue Johny Flick) ab. Preis: 330.617 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - beim aktuellen Index 258,54 € - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz - zurzeit 26,14 € - gewährt. 16. Die Stadt Luxemburg tritt ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller und technischem Lokal in der Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet (gelegen 34, 34A, 34B, 34C, 34D, 34E, 34F, Bd. de Kockelscheuer, 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, Rue Léonardo da Vinci und 5, 7, 9, Rue Hildegard von Bingen) an eine Privatperson ab. Preis: 221.412,64 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 17. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller und technischen Lokalen in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ (Bd. de Kockelscheuer / Rue Léonardo da Vinci / Rue Hildegard von Bingen) ab. Preis: 224.222,22 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 18. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 257.050,25 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 19. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 201.117,77 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 20. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller und technischem Lokal in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 220.062,67 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 21. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller und technischem Lokal in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 303.705,03 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 22. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller und technischen Lokalen in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 222.316,60 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 23. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 257.101,58 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 24. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 257.089,71 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 25. Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 257.046,98 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. 26 Die Stadt Luxemburg tritt an eine Privatperson ein noch nicht zugewiesenes Apartment mit Keller und technischem Lokal in der „Résidence Lavoisier, Edison, Thomson, Kepler, Bohr und Freyssinet“ ab. Preis: 198.672,14 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100 – zurzeit 258,54 €) gewährt. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir werden und beim Votum über die Konventionen bezüglich dieser 18
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