VDL_RAPPORT_ANALYTIQUE_01_2023_27_02

Analytischer Bericht der Gemeinderatssitzungen Compte rendu analytique des séances du conseil communal No 1/2023 Sitzung vom / Séance du 27.02.2023

No 1/2023

Lydie Polfer (DP) Simone Beissel (DP) Serge Wilmes (CSV) Colette Mart (DP) COMPOSITION DU CONSEIL COMMUNAL Photos: Ville de Luxembourg / La La La Photo / Maison moderne / Tom Jungblut Maurice Bauer (CSV) Gabriel Boisante (LSAP) Cathy Fayot (LSAP) Tom Krieps (LSAP) Ana Correia Da Veiga (déi Lénk) Guy Foetz (déi Lénk) Marceline Goergen (indép.) Paul Galles (CSV) Isabel Wiseler-Lima (CSV) Claudine Konsbruck (CSV) Elisabeth Margue (CSV) Claude Radoux (DP) Mathis Prost (DP) Françoise Deutsch (DP) Sylvia Camarda (DP) Héloïse Bock (DP) Patrick Goldschmidt (DP) Laurent Mosar (CSV) Linda Gaasch (Déi Gréng) François Benoy (Déi Gréng) Maria Eduarda De Macedo (Déi Gréng) Christa Brömmel (Déi Gréng) Claudie Reyland (Déi Gréng)

45 TAGESORDNUNG der Sitzung vom Montag, dem 27. Februar 2023 IN ÖFFENTLICHER SITZUNG I. Fragen der Gemeinderatsmitglieder (Seite 46) II. Verkehr (Seite 48) III. Konventionen (Seite 49) IV. Nationales Leitprogramm für die Raumentwicklung (Version 2023) –Gutachten (Seite 52) V. Urbanismus: 1)Punktuelle Abänderung des Flächennutzungsplans bezüglich des Standorts „Salzhaff“ sowie des diesbezüglichen Teilbebauungsplans QE (Seite 59) 2) Punktuelle Abänderung des Flächennutzungsplans bezüglich der Ecke Rue Michel Rodange / Rue Michel Welter sowie des diesbezüglichen Teilbebauungsplans QE (Seite 59) 3) Gutachten über die 4. punktuelle Abänderung des « Plan d’occupation du sol Aéroport et environs » (Seite 59) 4) Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 1, Rue Alexandre Fleming als nationales Kulturerbe einzustufen – Gutachten (Seite 60) 5) Vorschlag des Kulturministeriums, das Gebäude Nr. 32, Avenue MarieThérèse, als nationales Kulturerbe einzustufen – Gutachten (Seite 61) 6) Neuordnung von Bauland (Seite 61) VI. Außerordentliche Subsidien (Seite 61) VII. Gerichtsangelegenheiten (Seite 63) VIII. Schaffung / Streichung von Posten (Seite 63) IN NICHTÖFFENTLICHER SITZUNG IX. Ersetzung eines Mitglieds einer beratenden Kommission X. Personalangelegenheiten

DE 46 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 Bürgermeisterin Lydie POLFER leitet die Sitzung. Der Namens- aufruf ergibt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates. In öffentlicher Sitzung I. FRAGEN DER GEMEINDERÄTE 1) Dringliche Frage von Rat Foetz bezüglich einer geplanten Demonstration auf dem Place Hamilius Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Ich wurde von den Organisatoren einer Veranstaltung („feministischer Marsch“) angesprochen, die für den 8. März 2023 auf dem Place Hamilius geplant ist. Die Betroffenen wurden per E-Mail vom „Service Espaces publics, Fêtes et Marchés“ der Stadt Luxemburg informiert, dass der Eigentümer des besagten Platzes nicht wünsche, dass dort Veranstaltungen stattfinden. Ich möchte daran erinnern, dass dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2014 eine Konvention über die Bereitstellung des Hamilius-Platzes per Erbpachtvertrag für eine Dauer von 75 Jahren vorgelegt worden war. Die Fraktion déi Lénk hatte gegen diesen Vertrag gestimmt, da sie der Meinung war, dass ein öffentlicher Platz nicht Privatpersonen anvertraut werden sollte. Die Bürgermeisterin hatte den Mitgliedern des Gemeinderats versichert, dass die Vereinbarung Bestimmungen enthalte, die sicherstellen sollen, dass der öffentliche Charakter des Place Hamilius erhalten bleibt. Die Antwort, welche der „Service Espaces publics, Fêtes et Marchés“ den Organisatoren der erwähnten Veranstaltung gab, scheint diese Behauptungen des Schöffenrates in Frage zu stellen. In der Zwischenzeit hat Schöffe Goldschmidt gegenüber der Zeitung „Lëtzebuerger Land“ betont, dass die Konvention besagt, dass „die auf dem Platz vorgesehenen Veranstaltungen die Genehmigung des Bürgermeisters erfordern und der Erbpächter diese nicht verweigern kann“. Die Bürgermeisterin bestätigte mir, dass es sich um einen Fehler der zuständigen kommunalen Dienststelle handelte und dass die Veranstaltungen auf dem Place Hamilius stattfinden können. Diese positive Entwicklung freut mich. Ich möchte allerdings noch betonen, dass Artikel 2 des „Règlement général de police“ der Stadt besagt, dass „Umzüge, die sich auf öffentlichen Straßen bewegen sollen, grundsätzlich mindestens acht Tage vor dem von den Organisatoren vorgesehenen Datum beim Bürgermeister angemeldet werden müssen“. Das Demonstrationsrecht ist in der Verfassung verankert. Der Bürgermeister muss daher keine Genehmigung ausstellen: Eine einfache Erklärung durch die Organisatoren reicht aus. Was sind die Gründe für den Fehler des zuständigen Gemeindedienstes? Die Demonstration kann nicht nur auf dem Place Hamilius starten, sondern sogar vollständig dort stattfinden. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Place Hamilius ist ein öffentlicher Platz, der ausschließlich von der Stadt Luxemburg geregelt wird. Der Bauträger des Projekts „Royal Hamilius“ ist für die Stabilität des Platzes verantwortlich, der sich über einer großen Tiefgarage befindet. Der Place Hamilius unterliegt denselben Regeln wie andere öffentliche Plätze. Die Organisatoren melden die Veranstaltungen im Voraus bei der Stadt an, die wiederum die Polizei informiert, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sorgt. Der genaue Ablauf der Veranstaltung wird dann gemeinsam mit der Stadt und der Polizei festgelegt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass nicht zwei Veranstaltungen zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfinden. Die Demonstrationen verliefen fast immer friedlich, mit Ausnahme der Ausschreitungen während der Weihnachtsmärkte im Jahr 2021. Die Träger des Projekts „Royal Hamilius“ wurden am 30. Oktober 2019 per Einschreiben daran erinnert, dass „aufgrund des Inkrafttretens der genannten Verkehrsordnung und unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen des Erbpachtvertrags der Place Hamilius Teil der öffentlichen Straße sein wird, wie sie insbesondere durch die Allgemeine Polizeiverordnung sowie die Verordnung über die Einrichtung von Auslagen und Terrassen auf der öffentlichen Straße sowie andere Nutzungen der öffentlichen Straße der Stadt geregelt ist, die als Sonderregelung für den Place Hamilius gelten“. Es handelt sich also um einen öffentlichen Platz, der von der Stadt verwaltet wird und auf dem - unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des „Règlement général de police“ eingehalten werden - die in einer demokratischen Gesellschaft zulässigen Veranstaltungen stattfinden können. 2) Frage von Rat Benoy bezüglich der Verteilung von Jodtabletten Rat François BENOY (déi gréng): In seinem Rundschreiben Nr. 4180 vom 29. September 2022 an die Gemeindeverwaltungen informiert das Innenministerium über die Rolle der Gemeinden im Falle eines nuklearen Unfalls, insbesondere in Bezug auf die Verteilung von Jodtabletten. Außerhalb einer Krise sieht der Notfallinterventionsplan eine kontinuierliche Verteilung durch die Gemeinden vor. Jede Gemeinde muss über einen kommunalen Plan zur Verteilung von Jodtabletten verfügen, um das allgemeine Dispositiv im Krisenfall zu organisieren. Die Gemeinden verfügen über vollständige Autonomie in Bezug auf die Organisation und die Orte der Verteilung. Wie wird die Verteilung von Jodtabletten in Luxemburg-Stadt organisiert? Werden jeder Person, die sich im Bierger-Center meldet, um ihren neuen Wohnort anzugeben, automatisch ein Blister mit Jodtabletten sowie eine Informationsbroschüre angeboten? Sind die Tabletten bei Bedarf auch für andere Bürger verfügbar? Wie viele Blisterpackungen wurden in den vergangenen Jahren verteilt? Verfügt die Stadt über einen kommunalen Plan zur Verteilung von Jodtabletten? Was sind die allgemeinen Linien dieses Plans? Wie wird die Versorgung von Schulen, Kindergärten und Schulfoyers mit Jodtabletten organisiert? Gibt es spezielle Maßnahmen oder Prozeduren für die Stadt Luxemburg aufgrund ihrer Nähe zum Atomkraftwerk Cattenom (Umkreis von 25 Kilometern) und ihres Status als Hauptstadt? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Das Bierger-Center bietet jeder Person, die sich beim „Bureau de la population“ meldet, um ihren neuen Wohnort anzugeben, einen Blister mit Jodtabletten und eine Informationsbroschüre an - so wie es das Rundschreiben Nr. 4180 des Innenministeriums vorsieht. Alle Personen, die im Stadtgebiet wohnen, können einen Blister mit Jodtabletten abholen, ohne irgendwelche Formalitäten beachten zu müssen, z. B. wenn sie den Blister, den sie erhalten haben, verloren haben. Das BiergerCenter verfügt derzeit über einen Vorrat von ca. 1.800 Blisterpackungen Jodtabletten. Etwa 1.100 Blister mit Tabletten wurden im Laufe des Jahres 2022 verteilt. Das Rundschreiben des Innenministeriums ist gut gemeint, trägt aber der Realität nicht ausreichend Rechnung, da immer mehr Menschen ihren Wohnsitzwechsel nicht mehr persönlich melden, sondern die Plattformen des Staates (myguichet.lu) oder der Gemeinde (Formularportal der Stadt) nutzen. Bürger stellen den Mitarbeitern der Stadtverwaltung oft medizinische Fragen, auf die diese, da sie weder Ärzte noch Apotheker sind, keine Antworten haben.

DE 47 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 In Belgien werden Jodtabletten den Haushalten über die Apotheken und nicht über die Bevölkerungsämter zur Verfügung gestellt. Was Schulen, Kindergärten, Schulfoyers und andere Einrichtungen betrifft, so verfügt jedes Gebäude über einen Vorrat an Jodtabletten, welcher der Anzahl der Personen entspricht, die sich normalerweise dort aufhalten. Diese Anzahl wird jährlich zum Schuljahresbeginn angepasst. Derzeit gibt es 6.150 Tablettenpackungen für Schulfoyers (an 33 Adressen), 1.020 Tablettenpackungen für Kindertagesstätten (an 9 Adressen), 5.623 Tablettenpackungen für Schulen (an 30 Adressen) und 460 Tablettenpackungen für andere Einrichtungen (Naturhaus Kockelscheuer und Konservatorium). Bei einem Atomalarm erhält jedes Kind eine Tablette (oder zwei, je nach Alter des Kindes) und kann den Rest der Packung für die anderen Familienmitglieder mit nach Hause nehmen. Es heißt, dass Jodtabletten nur für Personen unter 30 Jahren sinnvoll sind. 3) Frage von Rat Benoy bezüglich der Modernisierung von Hochzeitsfeiern in Luxemburg-Stadt Rat François BENOY (déi gréng): Während im Jahr 2019 in Luxemburg-Stadt 498 standesamtliche Trauungen durchgeführt wurden, sank diese Zahl im Jahr 2020 wegen der Pandemie auf 399. Ich habe gehört, dass es 2022 eine Rekordzahl an Eheschließungen gab. Wie viele Eheschließungen und PACS-Zeremonien wurden 2022 abgehalten? Angesichts des Rückgangs der religiösen Praxis der Einwohner hat der Gesetzgeber 2022 Anpassungen vorgenommen, um modernere, flexiblere und individualisierte Zeremonien zu ermöglichen. Durch einen Beschluss kann der Gemeinderat andere Orte als das Rathaus für die Zeremonie festlegen. Bisher hat die Stadt Luxemburg von dieser neuen Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Warum hat der Schöffenrat dem Gemeinderat noch keine anderen Orte, z. B. Denkmäler, Säle oder Parks, vorgeschlagen? Vor mehr als zwei Jahren hatte ich vorgeschlagen, die Zeitfenster für Eheschließungen und PACS-Zeremonien zu erweitern (z. B. samstags, wie in anderen Gemeinden) und nach dem Vorbild der Stadt Esch/Alzette ein System zur Videoaufzeichnung und Live-Übertragung von Eheschließungen und PACS-Zeremonien einzuführen, was nicht nur eine schöne Erinnerung darstellt, sondern auch Familienmitgliedern, die in weit entfernten Ländern leben, die Möglichkeit gibt, der Zeremonie beizuwohnen. Bürgermeisterin Lydie POLFER: 544 Eheschließungen - ein Plus von zehn Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 - und 547 Partnerschaften wurden im Jahr 2022 in LuxemburgStadt gefeiert. Nur 7 Partnerschaften wurden im Hochzeitssaal geschlossen, die anderen wurden administrativ im Büro geschlossen. Die Einwohner sind mit dem derzeitigen Angebot an Räumen zufrieden. Der Stadt wurden keine Anfragen vorgelegt, die darauf abzielten, Hochzeiten an anderen Orten zu veranstalten. Ziel des Gesetzes war es nicht, Trauungen in Hotels, Parks usw. zu ermöglichen, sondern dem Gemeinderat die Möglichkeit zu geben, einen zusätzlichen Ort für Trauungen zu bestimmen. Der Gemeinderat hat neben dem sehr schönen und bei den Einwohnern beliebten Hochzeitssaal im Rathaus bereits einen zweiten Raum für Hochzeitsfeiern bestimmt, nämlich den Zeremoniensaal im Bierger-Center. Aufgrund der großen Anzahl an Hochzeiten ist es nicht möglich, auf Gebäude wie den „Cercle municipal“ oder andere Gebäude im Besitz der Stadt zurückzugreifen, in denen viele andere Veranstaltungen stattfinden. In der Hauptstadt finden Eheschließungen mittwochs, donnerstags und freitags statt. Eine Ausweitung der Zeitfenster würde voraussetzen, dass mehr Beamte samstags arbeiten würden (wobei zu beachten ist, dass das Bierger-Center samstagsvormittags von 9.30 bis 11.30 Uhr für die Meldung von Geburten und Sterbefällen geöffnet ist) und dass eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderats bzw. des Schöffenkollegiums samstags für Trauungen zur Verfügung stünde. Es gibt nur sehr wenige Anträge auf Eheschließungen außerhalb der bestehenden Zeitfenster, insbesondere an Samstagvormittagen, da die Zahl der kirchlichen Eheschließungen, die häufig an Samstagnachmittagen stattfinden, stark zurückgegangen ist. Das derzeitige System funktioniert sehr gut und zur allgemeinen Zufriedenheit, so dass Änderungen derzeit nicht in Betracht gezogen werden. 4) Dringliche Frage von Rätin Fayot bezüglich des Personals und der Büros des Sozialamtes Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Der neue gesetzliche Rahmen ermöglicht es den Sozialämtern, zusätzliches Personal einzustellen. Das Sozialamt der Hauptstadt, das derzeit 48 Stellen hat, plant weitere Einstellungen. Im Sozialamt ist ein Team von 13 Personen für die Betreuung der Bezieher des REVIS (Einkommen zur sozialen Eingliederung) zuständig. Die neuen Räumlichkeiten in der Rue de Strasbourg werden nur 54 Arbeitsplätze bieten. Es war geplant, dort nicht nur das Sozialamt, sondern auch den Wohnungsdienst der Stadt unterzubringen, um deren Zusammenarbeit zu erleichtern. Wie werden die Mitarbeiter des Sozialamts untergebracht? Gibt es Lösungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sozialamt und dem Wohnungsamt der Stadt, um die Betreuung der Klienten zu verbessern? Wäre es nicht besser, das Gebäude in der Rue de Strasbourg für das Sozialamt zu reservieren und den „Service Logement“ in anderen Räumlichkeiten - vorzugsweise in der Nähe der Rue de Strasbourg - unterzubringen? Schöffe Maurice BAUER: Derzeit bietet das Gebäude in der Rue de Strasbourg (Nr. 90a) genügend Platz, um ab April 2023 sowohl das Sozialamt (mit Ausnahme der regionalen Agenten für soziale Eingliederung - ARIS) als auch den Wohnungsdienst zu beherbergen. Das Gebäude in der Rue de Strasbourg war ursprünglich erworben worden, um den „Service Logement“ und nicht das Sozialamt zu beherbergen. Es wurde beschlossen, diese beiden Dienste, die komplementäre Aufgaben erfüllen, in einem gemeinsamen Gebäude unterzubringen, um ihre Zusammenarbeit im Interesse der Klienten zu optimieren. Der Bedarf an Personal und Büroräumen für das Sozialamt und den „Service Logement“ stieg im Laufe der Zeit, insbesondere ab dem Jahr 2015. Die neue Gesetzgebung, die den Sozialämtern zusätzliche Personalressourcen zuweist, hat den Bedarf an Büroräumen weiter erhöht. Aufgrund der Arbeitsmarktlage wird es in den kommenden Jahren jedoch wahrscheinlich nicht möglich sein, alle entsprechenden Stellen zu besetzen. Am 1. April 2023 wird das Sozialamt 52 Personen beschäftigen, von denen 39 in der Rue de Strasbourg untergebracht werden, während die Büros der 13 ARIS-Agenten an der Adresse 13, Rue Beaumont, bleiben werden.

DE 48 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 Der „Service Logement“ musste bereits viermal umziehen und muss sich derzeit mit sehr beengten Räumlichkeiten begnügen. Das Erdgeschoss, die erste Etage sowie ein Teil der dritten Etage des Gebäudes in der Rue de Strasbourg 90a werden vom Sozialamt belegt, während der zweite und ein Teil des dritten Stockwerks dem „Service Logement“ vorbehalten sind. Die offizielle Einweihung des Gebäudes ist für den 26. April 2023 geplant. Die zuständigen Abteilungen der Stadt wurden beauftragt, nach einem zusätzlichen Gebäude zu suchen, das langfristig entweder den „Service Logement“ oder das Sozialamt (einschließlich der ARIS-Beamten) beherbergen kann. 5) Dringliche Frage von Rätin Margue zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich der Grundsteuer Rätin Elisabeth MARGUE (CSV): Der Gemeinderat hat Debatten darüber geführt, auf welche Art mehr Bauland mobilisiert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde über eine mögliche Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes für Parzellen der Kategorie B6 diskutiert. Der Gemeinderat der Stadt Diekirch hatte am 24. August 2020 beschlossen, den B6-Hebesatz erheblich zu erhöhen. Das Verwaltungsgericht hat nun (am 10. Februar 2023) den diesbezüglichen Beschluss des Gemeinderats von Diekirch für nichtig erklärt. Wie beurteilt der Schöffenrat der Stadt dieses Urteil? Wird er darauf reagieren? Schöffe Laurent MOSAR: Das Innenministerium hat angekündigt, keine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen, das den Beschluss des Gemeinderats von Diekirch - insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes und der Verhältnismäßigkeit bestimmter Steuern und Regeln - für verfassungswidrig erklärt hat. Der Schöffenrat der Stadt Luxemburg sieht sich in seiner Einschätzung der Situation bestätigt. Die Opposition im Gemeinderat hatte der Schöffenrat per Motion aufgefordert, dem Beispiel der Gemeinde Diekirch zu folgen und den B6-Hebesatz zu erhöhen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass die Stadt Luxemburg gut daran getan hat, auf diese Forderung nicht einzugehen, da mit Sicherheit Schadenersatzforderungen an die Stadt gestellt worden wären. Die Innenministerin begründete ihre Entscheidung, keine Berufung einzulegen, damit, dass eine solche Maßnahme in keiner Weise zur Lösung der Wohnungskrise beitrage. Die Ministerin bestätigt damit die Position des Schöffenrates der Stadt Luxemburg. Im Rahmen der Reform der Grundsteuer wird der Hebesatz B6 ohnehin abgeschafft. II. VERKEHR Rat François BENOY (déi gréng): Für einen kurzen Streckenabschnitt in der Rue des Aubépines werden Verkehrsmaßnahmen zugunsten der Radfahrer vorgeschlagen, auch wenn nicht ganz klar ist, worum es sich dabei genau handelt. Ich erinnere daran, dass déi gréng wiederholt mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Rue des Aupépines gefordert haben. Unsere diesbezügliche Motion wurde schon zweimal zur vertiefenden Diskussion an die zuständige beratende Kommission verwiesen, wurde dort aber noch immer nicht behandelt. Ich würde es begrüßen, wenn dies zeitnah geschehen könnte. Verschiedene Verkehrsreglements betreffen die Rue de Neudorf, wo die Baustellen nicht aufhören. Dies ist für die Anrainer nicht angenehm, weshalb es wichtig wäre, die Bauarbeiten besser zu koordinieren. Wegen dieser Baustellen müssen die Fußgänger oft die Straßenseite wechseln. Wir meinen, dass Verbesserungen möglich sind. Im Bereich einer Bushaltestelle wurde ein rollstuhlgerechter Bordstein gebaut. Warum fehlt ein solcher Bordstein bei anderen Bushaltestellen? Angesichts der vielen Baustellen in der Rue de Neudorf wäre es gut, wenn alle Bushaltestellen bequem mit dem Rollstuhl zugänglich wären. In der Rue Notre-Dame werden Fahrradständer installiert. Dies ist zu begrüßen, da es in allen Stadtteilen an Fahrradständern fehlt. Mit der Installation von Fahrradständern in der Rue Notre-Dame wird das wilde Parken unterbunden. Über die Ästhetik der in der Rue Notre-Dame aufgestellten Betonkästen lässt sich diskutieren. Angesichts der Größe der Kästen würden wir uns wünschen, dass hier Bäume und nicht Blumen gepflanzt werden. Auf Druck von déi gréng wird im Bereich des Bd. de la Pétrusse ein gesicherter Radweg angelegt. Im Mai 2022 hatten wir in einer Motion vorgeschlagen, einen Verkehrsreduzierungsplan für das Bahnhofsviertel auszuarbeiten. Auch diese Motion wurde noch nicht in der beratenden Kommission behandelt. Im Dezember 2022 hatte ich der Stadt Luxemburg eine Liste zugestellt, in der alle von uns eingereichte Motionen aufgeführt sind, die noch nicht behandelt wurden. Es handelt sich um insgesamt 15 Motionen. Die Motion über die Einführung eines autofreien Tages datiert aus dem Jahr 2019, jene über Fahrgemeinschaften und P&R-Parkplätze wurde vor drei Jahren eingereicht. Daher mein Appell an Frau Bürgermeisterin, Herrn Mobilitätsschöffen, die Präsidentin der Mobilitätskommisssion und an Frau Generalsekretärin, dafür Sorge zu tragen, dass diese Motionen zeitnah in der beratenden Kommission zur Diskussion gebracht und anschließend dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden. Rat Tom KRIEPS (LSAP): Auf den ersten Blick dachte ich mit Erstaunen, dass der Schöffenrat unseren Vorschlag umsetzen wollte, einen Radweg in der Rue des Aubépines anzulegen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich hier um einen Radweg handelt, der durch die Rue Mersch-Wittenauer und am Friedhof vorbeiführt. Dies ist sicherlich auch zu begrüßen, doch würden wir uns wünschen, dass der Schöffenrat, unter Berücksichtigung des Vorschlags von LSAP und déi gréng, eine sichere Lösung für die Radfahrer in der Rue des Aubépines finden könnte. Unsere Fraktion begrüßt die Installation von Fahrradständern und Blumenkästen in der Rue Notre-Dame. Ich kann nicht anders, als den Mobilitätschöffen dafür zu beglückwünschen, denn es erfordert eine gehörige Portion Mut, die schwierige Verkehrssituation dort ein für alle Mal zu bereinigen. Mit den getroffenen Maßnahmen wird dem wilden Parken ein Riegel vorgeschoben und gleichzeitig wurde die Rue Notre-Dame aufgewertet. Wir hatten gehofft, dass die Arbeiten im Bereich der Avenue Marie-Thérèse gegen Ende der Fastnachtsferien abgeschlossen seien. Dem ist leider nicht so. Die Bauarbeiten führen zu einer schwierigen Verkehrssituation. Der Bürgersteig ist zurzeit stellenweise gesperrt, doch viele Fußgänger und Radfahrer halten sich nicht an die Sperrung. Wann werden die Arbeiten in der Avenue Marie-Thérèse abgeschlossen sein? Rätin Cathy FAYOT (LSAP): Die Bauarbeiten im Bereich des Bd. de la Pétrusse wurden bereits erwähnt. Im temporären Reglement lesen wir: „…selon besoin rue Michel Welter circulation interdite entre rue Goethe, bd. de la Pétrusse, […] stationnement interdit.“ Wäre es nicht einfacher, die Straße tagsüber zwischen 8 und 17 Uhr für den Verkehr zu sperren, so dass die Arbeiter ohne verkehrsbedingte Unterbrechungen arbeiten könnten?

DE 49 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Wie lange werden die Arbeiten im Bereich der Rue Franklin noch dauern? In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Bauunternehmer nicht ordentlich arbeitet. Wer dort fährt, wähnt sich auf einer Urwaldpiste. Der lokale Interessenverein hat den Mobilitätsschöffen Patrick Goldschmidt von dieser Situation in Kenntnis gesetzt. Geschehen ist bisher nichts. Die Stoßdämpfer von Bussen und Autos leiden weiter unter der unwegsamen Straße. Verschiedene Bürger haben mich angeschrieben und sich über die endlos lange Baustelle in der Rue de Neudorf beschwert. In dem Schreiben ist auch von einem Landwirt die Rede, der dort von früh morgens bis spät abends mit seinem Traktor samt Anhänger unterwegs sei und nicht gerade langsam fahre. Der Bauer – der anscheinend aus Contern stammt – fährt nicht nur durch die Rue de Neudorf, sondern auch durch andere Straßen der Vorstadtviertel. Was gedenkt Mobilitätsschöffe Goldschmidt zu unternehmen? Schöffe Patrick GOLDSCHMIDT: Die Beschwerde über die Baustelle in der Rue Franklin habe ich bereits weitergeleitet. Unsere Serco-Dienststelle kann auch nicht mehr tun, als beim Bauunternehmer zu intervenieren, damit die Bauarbeiten nach allen Regeln der Kunst durchgeführt werden und der Baustellenzeitplan eingehalten wird. Eine Antwort auf die Frage, für wann das Ende der Arbeiten vorgesehen ist, werde ich nachreichen. Von der Beschwerde betreffend den Bauer, der in der Saison mit seinem Traktor in der Rue de Neudorf unterwegs ist, hatten wir bereits Kenntnis und ich habe auch diese Beschwerde weitergeleitet. Bei der Rue de Neudorf handelt es sich um eine Nationalstraße. Es liegt nicht in der Kompetenz der Stadt Luxemburg, dem Bauer das Fahren mit seinem Traktor durch die Rue de Neudorf zu verbieten. Sollte der Bauer zu schnell in der Rue de Neudorf unterwegs sein, so ist dafür allein die Polizei zuständig. Die Arbeiten im Bereich des Bd. de la Pétrusse und der umliegenden Straßen sind mit Unannehmlichkeiten verbunden, doch gilt es den Anrainern weiterhin die Zufahrt zu ihrer Wohnstraße zu gewährleisten, weshalb diese Straßen nicht für den Verkehr gesperrt werden können. Die Organisation der Baustelle wurde so mit dem Bauunternehmen abgesprochen. Ich danke Rat Krieps für sein Lob. Leider haben sich viele Autofahrer nicht an der Parkregelung in der Rue Notre-Dame gestört. Nun wurden Fahrradständer aufgestellt und auch einige Stellplätze für Motorräder ausgewiesen, Maßnahmen, die das wilde Parken unterbinden werden. Dem Schöffenrat war es wichtig, diese Maßnahmen sofort zu ergreifen und damit nicht bis zur Umsetzung des von unserer Dienststelle „Espaces publics, Fêtes et Marchés“ ausgearbeiteten Projektes zur Neugestaltung des urbanen Raumes in der Rue Notre-Dame zu warten. Mit der Umsetzung dieses Projektes wird die Rue NotreDame eine weitere Aufwertung erfahren und es wird auch dazu beitragen, sogenannten Hitzeinseln entgegenzuwirken. Wir hoffen, dass die Arbeiten in der Avenue Marie-Thérèse innerhalb der nächsten zehn Tage abgeschlossen werden können. Der Radwegbelag auf der Strecke zwischen dem Verwaltungsgebäude der „Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA“ und dem Bischofspalast wurde nicht ordentlich verlegt und muss erneuert werden. Vor ungefähr zehn Jahren hatte der damalige Mobilitätsschöffe in einem Interview auf die gute Infrastruktur für Radfahrer in der Rue des Aubépines hingewiesen. Die Straße ist seither unverändert geblieben. Die Verkehrsregelung, die dem Gemeinderat heute vorgelegt wurde, betrifft den Bereich der Avenue Gaston Diderich: Bislang mussten die Radfahrer dort auf einer kurzen Strecke von etwa 20 Metern auf die Straße fahren, bevor sie nach rechts abbiegen konnten. Dank der neuen Regelung können die Radfahrer nun auf dem Bürgersteig weiterfahren. Im Rahmen einer Diskussion im Zusammenhang mit der Rue des Aubépines hatte ich Rat Benoy gefragt, ob déi gréng denn bereit wären, die vorhandenen Bäume zu opfern. Eine klare Antwort habe ich nicht erhalten. Angesichts der hohen Verkehrsbelastung, die auf der Rue des Aubépines lastet, verweist der Schöffenrat immer wieder auf die Wichtigkeit, den Bd. de Merl so schnell wie möglich zu bauen. Wir alle wissen, dass der öffentliche Transport in entscheidendem Maße dazu beiträgt, die Verkehrsbelastung aufzufangen. In der Stadt Luxemburg werden rund 40 Millionen Personen pro Jahr mit Bussen von A nach B gefahren. Der Bustransport ist demnach das beste Mittel, um das Verkehrschaos in der Stadt zu verhindern. In der Rue des Aubépines sind viele Busse unterwegs, vor allem in den Spitzenstunden. Wir arbeiten weiter daran, die Situation zu verbessern. Rat Benoy nutzt einmal mehr den Punkt „Circulation“ der Tagesordnung, um über das Thema der Verkehrsreglements hinaus alle möglichen Fragen und Bemerkungen zum Thema Mobilität anzubringen. Er erinnert den Schöffenrat daran, dass einige der von déi gréng eingereichten Motionen noch nicht in der zuständigen beratenden Kommission behandelt wurden. Um die Verzögerungen besser in den Griff bekommen, werde ich prüfen lassen, ob es sinnvoll sein könnte, einen Teil dieser Motionen gleich von der DP-CSV-Majorität im Gemeinderat zu verwerfen, statt sie noch in einer Kommission behandeln zu lassen. Für einige Motionen hat der Schöffenrat versprochen, dass sie kurzfristig in der zuständigen beratenden Kommission diskutiert, was selbstverständlich geschehen wird. Im Rahmen von Bauarbeiten ist stets vorgesehen, dass Bushaltestellen behindertengerecht gestaltet werden. Demnächst wird sich der Schöffenrat mit einer von der Dienststelle erstellten Liste mit allen Bushaltestellen, die es noch behindertengerecht zu gestalten gilt, befassen. Verschiedene temporäre Reglements und definitive Änderungen an der kommunalen Verkehrsordnung werden einstimmig gutgeheißen. III. KONVENTIONEN 1. Die Gesellschaft „LR Immo 1 sàrl“ tritt unentgeltlich einen Geländestreifen („place-voirie“) (9 Zentiar) in der Rue Auguste Neyen an die Stadt Luxemburg ab. Zweck: Verbreiterung des Bürgersteigs. 2. Erster Zusatzvertrag zur Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und der Vereinigung LUGA a.s.b.l. Mit diesem Zusatzvertrag wird der Mietvertrag betr. die Büroräumlichkeiten im 2. Stockwerk des kommunalen Gebäudes „Centre sociétaire St Jean“ in Belair bis zum 31. März 2027 verlängert, dies aufgrund der Verschiebung der LUGA um zwei Jahre. Alle übrigen Bestimmungen der Konvention vom 16. Dezember 2019 bleiben in Kraft. Beide Konventionen werden einstimmig gutgeheißen. 3. Die Stadt Luxemburg verkauft einer Einwohnerin ein Apartment mit Terrasse, Keller und Autostellplatz (innen) in einer Wohnresidenz gelegen 81 und 83, Rue Schetzel. Verkauf mit Einräumung eines Erbpachtrechts. Preis: 383.319 €. Das Erbpachtrecht wird gegen eine jährliche Gebühr von 27 € (Index 100) für das Apartment - was bei dem aktuellen Index einen Betrag von 258,54 € ergibt - und von 2,73 € (Index 100) für den Stellplatz, was bei dem

DE 50 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 aktuellen Index einen Betrag von 26,14 € ergibt, gewährt. Zweck: Vermarktung von Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Wir werden uns beim Votum enthalten. Ganz allgemein sind wir nicht dagegen, dass Erbpachtwohnungen verkauft werden. Jedoch sollte die Schaffung von zusätzlichem Mietwohnraum angesichts der hohen Nachfrage an erschwinglichen Mietwohnungen Priorität genießen. Die Konvention wird bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 4. Konvention zwischen der Stadt Luxemburg und dem Fonds Kirchberg (FUAK) zwecks Umsetzung des Teilbebauungsplans „Kennedy-Sud, Zone A1“ begreifend ein Ensemble von Grundstücken gelegen im Bereich der Avenue John F. Kennedy (N51), der Rue du Fort Thüngen und der Rue des Coquelicots. Der Teilbebauungsplan wurde am 21. März 2016 vom Gemeinderat und am 14. Juni 2016 vom Innenministerium genehmigt. Flächen im Perimeter des Teilbebauungsplans – Bebaubare Parzellen: 1 Hektar 27 Ar 28 Zentiar (= 47,65%) ; – Parzellen für private Wege: 19 Ar 99 Zentiar (= 7,48%) ; – Parzellen, die an die Stadt Luxemburg abzutreten sind: 1 Hektar 19 Ar 84 Zentiar (Straßen und öffentliche Infrastrukturen). Zehn-Prozent-Quote für den Bau von erschwinglichen Wohnungen Der FUAK verpflichtet sich zur Einhaltung der Quote für den Bau von erschwinglichen Wohnungen, die zusammen mit der SNHBM realisiert werden. Durchführung der Arbeiten Die Straßenbauarbeiten und öffentlichen Infrastrukturarbeiten werden vom FUAK unter der Aufsicht der Stadt Luxemburg durchgeführt. Der FUAK zeichnet für die Arbeiten und deren Finanzierung verantwortlich. Wegerechtsdienstbarkeiten – Anlegen von zwei Fußgängerüberwegen zwischen der Avenue John F. Kennedy und der Rue du Fort Thüngen; – Anlegen einer öffentlich zugänglichen Fläche mittels Verbreiterung des Bürgersteigs gelegen in der Avenue John F. Kennedy zwischen den geplanten Bauten, sowie einer Fläche, die durch das Zurücksetzen des Gebäudesockels frei wird. Zweck: Umsetzung des Teilbebauungsplans „Kennedy-Sud, Zone A1“. Rätin Claudine KONSBRUCK (CSV): Der Umsetzung des Teilbebauungsplans „Kennedy-Sud Zone A1“ kommt eine wichtige Bedeutung im Rahmen der urbanen Entwicklung der Stadt Luxemburg zu. Der Teilbebauungsplan wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21. März 2016 gutgeheißen. Seither sind sieben Jahre vergangen. In meinem Beitrag zu den Budgetdebatten hatte ich gesagt, dass die Mühlen manchmal langsam mahlen. Das vorliegende Beispiel illustriert bestens, wie schwierig es für die Stadt Luxemburg sein kann, einzelne Projekte voranzubringen – wobei die Schuld oft nicht bei ihr zu suchen ist. Rat François BENOY (déi gréng): Wir werden diese Konvention, die es erlaubt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, unterstützen. Rat Guy FOETZ (déi Lénk): Nur 47 Prozent der zur Verfügung stehenden Parzellen werden für den Bau von Wohnungen genutzt. Das ist unserer Ansicht nach nicht ausreichend. Wie schon beim Votum in der Sitzung vom 21. März 2016 werden wir uns deshalb auch heute enthalten. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Rätin Konsbruck hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es bis zur Umsetzung eines Projektes manchmal länger dauert als man denkt. An der Verzögerung zur Umsetzung des Teilbebauungsplans „KennedySud Zone A“ hat die Stadt Luxemburg keine Schuld. Vielmehr sind es die langwierigen Prozeduren, die zu dieser Verzögerung geführt haben. Nachdem gennannter Teilbebauungsplan in der Gemeinderatssitzung vom 21. März 2016 gutgeheißen wurde, ist er am 14. Juni 2016 vom Innenministerium gebilligt worden. Wir leben in einem Rechtsstaat und Bürger haben Gebrauch von ihrem Recht gemacht, Einspruch gegen die Beschlüsse zu erheben. Die Verlierer haben alsdann Berufung gegen das ergangene Gerichtsurteil eingelegt. Fast sieben Jahre hat es demnach gedauert, bis wir dem Gemeinderat die Konvention zur Umsetzung des Teilbebauungsplans unterbreiten können. 45 Prozent der zur Verfügung stehende Fläche - rund 1,20 Hektar - werden an die Stadt Luxemburg abgetreten. Den eingereichten Beschwerden wird Rechnung getragen: Die Wohngebäude werden etwas höher gebaut, so dass mehr Grünflächen entstehen können. Werden die Bedingungen des Teilbebauungsplans respektiert, steht einer Erteilung der Baugenehmigung nichts entgegen. Allerdings kann auch wieder gegen eine erteilte Baugenehmigung geklagt werden. Hoffen wir, dass es bald zur Umsetzung des Projektes kommt! In einer Stadt, die wächst, gibt es sowohl einen Bedarf an Wohnungen als auch an Büroräumlichkeiten. Es sei daran erinnert, dass 40 Prozent aller Arbeitspätze in Luxemburg auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg angesiedelt sind. Die Nachfrage an Wohnungen in der Stadt ist hoch. Die Konvention wird bei Enthaltung der Vertreter von déi Lénk gutgeheißen. 5. Die Stadt Luxemburg erwirbt vom Bauunternehmen „Manuel Cardoso sàrl“ ein Grundstück („place (occupée))“ mit einer Fläch von 1,57 Hektar, gelegen 108, 110 und 112, Rue du Grünewald. Die Konvention folgt auf den Beschluss des Gemeinderates vom 12. Dezember 2022, das Vorkaufsrecht auf der betreffenden Parzelle 279/4522 auszuüben, dies im Hinblick auf Straßen- und Infrastrukturarbeiten im Rahmen des Projektes „Sportkomplex Grauhans“. Preis: 4.500.00 €. Zweck: Vergrößerung des kommunalen Grund- und Bodenbesitzes im Hinblick auf die Realisierung von Projekten im öffentlichen Interesse. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Die Stadt Luxemburg erwirbt ein Areal in der Rue du Grünewald für 4,5 Millionen Euro. Auf dem Gelände soll ein neuer Sportkomplex entstehen und auf einem Grundstück von 650 qm ist zudem der Bau von Wohnungen für Personen, die eine Bauhilfe in Anspruch nehmen können, vorgesehen. déi Lénk werden vorliegende Konvention mittragen. Wie weit ist die Planung des Projektes bereits fortgeschritten? Werden die erworbenen Grundstücke ausreichen, um das Projekt umsetzen zu können?

DE 51 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 Rat Claude RADOUX (DP): Im Namen unserer Fraktion möchte ich den Schöffenrat für den Erwerb genannten Grundstückes beglückwünschen, das ausreichend Platz für den Bau eines Sportkomplexes bietet und zudem noch die Schaffung einer Grundstückreserve erlaubt. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Die Stadt hat klare Absichten, was auf diesem Grundstück als Projekt umgesetzt werden soll. Am Standort „Grauhans“ verfügt die Stadt Luxemburg bereits über verschiedene Sportinfrastrukturen (Pétanque, BMX- Piste...). Mit dem Erwerb genannter Parzelle wird ein besserer Zugang zu bestehenden Infrastrukturen möglich. Eine zusätzliche Grundstücksreserve ist außerdem willkommen. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 6. Im Jahr 2022 wurden folgende Konventionen zur Vergabe neuer Grabkonzessionen auf den verschiedenen Friedhöfen der Stadt Luxemburg abgeschlossen: – 92 Konzessionen für die Dauer von 30 Jahren, – 154 Konzessionen für die Dauer von 15 Jahren, – 77 Konzessionen für Urnengräber/Kolumbarium und Plätze auf dem Waldfriedhof in Cessingen, – 1 Konzession wurde überschrieben. Rätin Marceline GOERGEN (parteilos): Mir ist aufgefallen, dass an verschiedenen Gräbern eine Notiz angebracht ist, die darüber informiert, dass die Grabkonzession abläuft. Werden die Konzessionäre davon schriftlich in Kenntnis gesetzt? Auf dem jüdischen Friedhof gibt es viele alte Gräber, etliche davon in einem schlechten Zustand. Was geschieht mit diesen Gräbern, wenn es keine Angehörigen mehr gibt, die eine Verlängerung der Konzession beantragen können? Bürgermeisterin Lydie POLFER: Es werden keine neuen Grabkonzessionen auf Lebenszeit mehr vergeben. Die bestehenden Grabkonzessionen auf Lebenszeit bleiben jedoch erhalten. Unsere Dienststelle steht in engem Kontakt mit der jüdischen Gemeinschaft. Sollte uns gemeldet werden, dass ein Grab einzufallen droht bzw. zu einer Gefahrenquelle wird, setzen wir uns mit der jüdischen Gemeinschaft in Verbindung und kümmern uns darum. Wenn Grabkonzessionen nach 15 oder 20 Jahren ablaufen, wird eine Notiz am entsprechenden Grab angebracht, es wird eine Information über die schrifliche Presse geschaltet und die Familien erhalten ein Schreiben. Falls sich niemand meldet, fällt die Grabkonzession an die Gemeinde zurück. Wenn es sich um ein Grab von architektonischem Interesse oder um das Grab einer für die Stadt oder unser Land bedeutsamen Persönlichkeit handelt, wird es selbstverständlich erhalten. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. 7. Zusatzverträge zu den Konventionen zwischen der Stadt Luxemburg und der Vereinigung „Inter-Actions“ im Rahmen der Verwaltung des drei Strukturen „Foyer Moulin d’Eydt“, „Haus Delta“ und „Foyer Obenthalt“ betr. die Schaffung eines zusätzlichen Postens („assistant social“), um die Teams der drei Strukturen zu vervollständigen: – 10 Stunden/Woche für das „Foyer Moulin d’Eydt“; – 10 Stunden/Woche für das „Haus Delta“; – 20 Stunden/Woche für das „Foyer Obenthalt“. Die zusätzlichen Kosten für die Stadt Luxemburg werden mit 136.000 € veranschlagt. Rat Paul GALLES (CSV): Die Zusammenarbeit mit der Vereinigung „Inter-Actions“ klappt gut. Für die Verwaltung der Notunterkünfte „Foyer Moulin d’Eydt“, „Haus Delta“ und „Foyer Obenthalt“ wird ein zusätzlicher Vollzeitposten geschaffen, wobei die Arbeitsstunden im Verhältnis 10/10/20 Stunden pro Woche auf die drei Notunterkünfte verteilt werden. Während es sich bei den Zimmern im „Haus Delta“ um möblierte Zimmer handelt, sind das „Foyer Moulin d’Eydt“ und das „Foyer Obenthalt“ Notunterkünfte im spezifischen Sinne des Wortes. Die Notunterkünfte stellen oft das letzte Glied einer Unterkunftskette dar, wo die Stadt ihrer Verpflichtung, Menschen helfend zur Seite zu stehen, nachkommt. Die Situation ist nicht immer einfach, wissend, dass nicht alle, die in einer Notunterkunft aufgenommen werden, auch gewillt sind, mit auf den Weg eines Lebensprojektes zu gehen, was dazu führt, dass diese Strukturen immer wieder überlastet sind. Ich nutze die Gelegenheit, um Sozialschöffe Maurice Bauer und den Mitarbeitern unserer Dienststelle für die Erklärungen, die wir in der Kommission erhalten haben, zu danken. Die Schaffung eines zusätzlichen „assistant social“-Postens, um die Teams der genannten Strukturen zu vervollständigen, wurde in der Kommission einstimmig positiv begutachtet. Unsere Fraktion wird die vorliegende Konvention voll und ganz unterstützen. Rätin Sylvia CAMARDA (DP): Ich kann mich den Worten von Rat Galles nur anschließen. Es ist wichtig, dass wir die Zusammenarbeit mit der Vereinigung „Inter-Actions“ pflegen und fortsetzen, denn sie ist ein zuverlässiger Partner und leistet hervorragende Arbeit. In der Kommission hat Schöffe Bauer erklärt, dass die Schaffung einer weiteren Notunterkunft angedacht sei, ein Vorhaben, das ich nur unterstützen kann. Unsere Fraktion wird die vorliegende Konvention ebenfalls voll und ganz unterstützen. Rätin Christa BRÖMMEL (déi gréng): Die Vereinigung „InterActions“ verwaltet 50 Wohnungen und es wichtig und richtig, einen zusätzlichen Posten zu schaffen, damit sie die bestmögliche Betreuung und Begleitung zur Stabilisierung ihrer Klienten leisten kann. In den genannten Strukturen werden 143 Personen betreut, davon 52 Kinder. Für die Kinder und ihre Familie ist der Aufenthalt in einer solchen Struktur eine schwierige Situation, weshalb ich die Verantwortlichen aus dem Schöffenrat nur ermutigen kann, kurzfristig Maßnahmen im Sinne einer besseren Anpassung der vorhandenen Strukturen an die Bedürfnisse der Kinder zu ergreifen und mittelfristig eine zusätzliche Struktur zu schaffen. Grundsätzlich unterstreicht die Auslastung der Notunterkünfte erneut den Mangel an Sozialwohnungen, weshalb es wichtig ist, dass die Stadt Luxemburg weitere Anstrengungen unternimmt. déi gréng werden vorliegende Konvention unterstützen und es freut uns, dass die Stadt mit der Vereinigung „InterActions“ einen zuverlässigen und gewissenhaften Partner hat. Dem neu einzustellenden „assistant social“ bzw. der neu einzustellenden „assistante sociale“ wünschen wir alles Gute für seine / ihre Arbeit. Rätin Ana CORREIA DA VEIGA (déi Lénk): Der Aussage von Rätin Brömmel, dass die Wohnungen so eingerichtet sein sollten, dass auch Kinder sich darin wohl fühlen, kann ich nur zustimmen. In der Kommission hat Schöffe Bauer darauf hingewiesen, dass, wenn eine zusätzliche Struktur gebaut werde, hier Familien mit Kindern untergebracht werden sollen. déi Lénk werden vorliegende Konvention selbstverständlich unterstützen.

DE SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 52 Rat Claude RADOUX (DP): Selbstverständlich unterstützen auch wir die Aufstockung des Personals unseres Partners „Inter-Actions“. Wäre es möglich, eine Tabelle zu erstellen, die Auskunft darüber gibt, wie viele Personen die Notunterkünfte in einem Zeitraum von zehn Jahren in Anspruch genommen haben, sowie eine Prognoseanlayse für die kommenden zehn Jahre durchzuführen? Wir helfen, wo wir nur können, und doch hat man den Eindruck, dass wir den Bedürfnissen immer ein bisschen hinterherlaufen. Mein Vorschlag ist auch dadurch motiviert, dass auf Initiative des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion eine Zählung der obdachlosen Personen auf dem Stadtgebiet durchgeführt wurde. Die Zählung fand abends in allen Vierteln der Stadt statt. Es waren nicht so sehr die Ergebnisse der Zählung, die mich überrascht haben, als vielmehr, dass es sich um die erste Zählung dieser Art handelte. Ich meine, dass Zählungen öfters durchgeführt werden sollten – vielleicht auch von der Stadt Luxemburg –, damit wir unsere Politik noch besser an die Situation und deren Entwicklung anpassen und eine noch bessere Begleitung erreichen können. Die Teams, die zu Fuß in den Vierteln unterwegs waren, hatten einen Fragebogen dabei. Wurden die Ergebnisse dieses Fragebogens der Stadt Luxemburg zugestellt? Schöffe Maurice BAUER: Es freut mich, dass das Projekt eine große Unterstützung findet. Durch die Schaffung eines zusätzlichen Postens werden die Betreuer-Teams in den Notunterkünften, wo sie eine nicht immer einfache, aber wichtige Arbeit leisten, etwas entlastet. Dies ermöglicht ihnen auch, mehr Aktivitäten mit den Kindern zu unternehmen. Zusammen mit vielen anderen Menschen in einem Foyer zu leben, ist für die Kinder gewiss keine einfache Situation. Die Zusammenarbeit der Stadt Luxemburg mit den Partnern „Inter-Actions“, Caritas und „Croix Rouge“ klappt gut. Sie sind zuverlässige, starke Partner. Sie begleiten die in den Foyers untergebrachten Menschen, helfen ihnen dabei, ein Lebensprojekt zu erstellen, und im besten Fall wieder eine Wohnung auf dem freien Markt finden zu können. Die meisten der in den Notunterkünften untergebrachten Personen sind motiviert und arbeiten gut mit. Doch es gibt auch solche, die nicht so motivert sind, und es gilt zu sehen, wie wir hier in Zukunft weiterkommen können. Rat Radoux wünscht sich eine Bestandsaufnahme der belegten Plätze in den Notunterkünften. Fakt ist, dass es die Notunterkünfte braucht, denn Krisensituationen, in denen Menschen eine Notunterkunft brauchen, gibt es regelmäßig – zum Beispiel, weil ihre Wohnung durch einen Brand zerstört wurde oder sie ihre Wohnung räumen mussten. In den vergangenen vier Jahren waren die Notunterkünfte stets ausgelastet. Ich kann gerne eine Tabelle über die Belegung der Notunterkünfte in den vergangenen zehn Jahren erstellen lassen, um uns in der Sozialkommission damit zu befassen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Notunterkünfte nicht unbedingt an die Bedürfnisse von Kindern angepasst seien. Sicherlich stellt eine Notunterkunft nicht die beste Lösung für Kinder dar, doch bietet sie Familien, die sich in einer Notlage befinden, eine saubere Wohnung. Die Familien werden dort von Sozialarbeitern betreut, die ihnen bei der Realisierung eines Lebensprojektes helfen, weshalb Notunterkünfte dennoch eine gute Lösung darstellen. Wir werden die Entwicklung der Auslastung der Notunterkünfte weiter im Auge behalten. Vergangene Woche hat das Familienministerium bei einer Pressekonferenz die Ergebnisse der Zählung und der Umfrage bei obdachlosen Personen vorgestellt. Die Stadt Luxemburg hatte eine Einladung für die Pressekonferenz erhalten. Persönlich bedauere ich, dass wir nicht kontaktiert wurden, um die Pressekonferenz zusammen mit dem Familienministerium vorzubereiten. Denn es wäre wichtig gewesen, dass auch die Stadt Luxemburg hätte darlegen können, welche Mittel sie sich seit langen Jahren an die Hand gibt, um obdachlosen Menschen zu helfen: soziale Begleitung und Beratung, Streetworking, das Projekt „A vos côtés“, Nightshelter, Dayshelter, die Anlaufstelle „Para-Chute“, die enge Zusammenarbeit mit dem Familienministerium, mit der Vereinigung „Médecins sans frontières“, mit der Vereinigung „ATD Quart Monde“, der Einrichtung „Stëmm vun der Strooss“, dem Suchtbehandlungszentrum Abrigado und anderen Partnern. Die Stadt Luxemburg hat ein breites soziales Netz aufgebaut, um Menschen, die Hilfe brauchen, zu helfen. Zur Durchführung der Umfrage im November 2022 war das Familienministerium an die Stadt Luxemburg herangetreten, um auf personnelle Ressourcen der Stadt Luxemburg zurückgreifen zu können. Ohne die Hilfe von Mitarbeitern der Stadt Luxemburg hätten Zählung und Umfrage nicht umgesetzt werden können. Wir bedauern, nicht die Gelegenheit erhalten zu haben, die Bemühungen, die wir als Stadt seit langen Jahren unternehmen, um diesen Menschen zu helfen, auf der Pressekonferenz darzulegen. Ich halte es nicht für gut, wenn Zahlen unkommentiert im Raum stehen, können sie doch Anlass zu Spekulationen geben und falsche Eindrücke erwecken. Die Stadt Luxemburg leistet proaktive Sozialpolitik. Unsere sozialen Partner leisten eine wertvolle Arbeit. Menschen, die in einer Notunterkunft wohnen, sind frei darüber zu entscheiden, ob sie das Angebot der Hilfsorganisationen annehmen oder nicht. Nehmen sie die Hilfe nicht an, stoßen auch wir an die Grenzen unserer Möglichkeiten. Ich nutze die Gelegenheit, um erneut darauf hinzuweisen, dass es in der Stadt Luxemburg ausreichend Betten für obdachlose Personen in den Wintermonaten gibt. Niemand muss auf der Straße schlafen und es muss auch niemand Hunger leiden. Es gibt genügend Anlaufstellen, wo die betroffenen Menschen sich Hilfe holen und eine Mahlzeit zu sich nehmen können. Bürgermeisterin Lydie POLFER: Ich danke Herrn Bauer, der sich mit Herz und Seele für die Hilfe für Bedürftige einsetzt, für seine Erläuterungen. Aus der vom Ministerium initiierten Umfrage, die von der Stadt Luxemburg tatkräftig unterstützt wurde, geht hervor, dass mehr als 80 Prozent der auf der Straße lebenden Personen sozial betreut werden. Allerdings nehmen nicht alle das volle Maß an Hilfe an, die ihnen angeboten wird. Die Umfrage hat auch ergeben, dass ein Drittel der erfassten Personen bereits obdachlos waren, als sie nach Luxemburg-Stadt kamen. Wir können Hilfe und Notunterkünfte anbieten, doch jeder ist frei, für sich zu entscheiden, ob er diese Hilfe auch annehmen will. Die Konvention wird einstimmig gutgeheißen. IV. NATIONALES LEITPROGRAMM FÜR DIE RAUMENTWICKLUNG (VERSION 2023) – GUTACHTEN Bürgermeisterin Lydie POLFER: Der Gemeinderat ist aufgerufen, ein Gutachten zur Version 2023 des Nationalen Leitprogramms für die Raumentwicklung (Programme directeur d’aménagement du territoire, PDAT) zu erstellen. Das Programm wurde vom Ministerium für Energie und Raumplanung erstellt und wurde allen Gemeinden des Landes zugestellt. Das Gemeindesyndikat Syvicol hat ein umfangreiches Gutachten erstellt, das an die betroffenen kommunalen Dienststellen weitergeleitet wurde. Das dem Gemeinderat vorliegende Gutachten ist eine Kurzfassung der von den verschiedenen Dienststellen eingereichten Bemerkungen zum Leitprogramm für Landesraumplanung. Rat Claude RADOUX (DP): Sowohl das von unseren Dienststellen verfasste Gutachten als auch das Leitprogramm an

DE 53 SITZUNG VOM MONTAG, DEM 27. FEBRUAR 2023 sich wurden in einer gemeinsamen Sitzung mehrerer beratender Kommissionen besprochen. Es handelt sich um ein komplexes Dossier. Das Gutachten der Stadt Luxemburg, das sich aus den Gutachten der verschiedenen Dienststellen zusammensetzt, umfasst 13 Seiten. Der Text ist freundlich formuliert, doch fällt das Gutachten nicht sehr positiv aus. Das Gleiche gilt für das Syvicol-Gutachten, das ebenfalls kritisch ausfällt. Um das Kind beim Namen zu nennen: Das nationale Leitprogramm verdient ein schlechte Note. Einige sehr wesentliche Punkte werden nicht angesprochen. Welche rechtliche Tragweite hat das Leitprogramm? Hat es einen verbindlichen Charakter oder handelt es sich nur um einen Leitfaden, an dem man sich inspirieren kann? Die letzte Fassung eines Leitprogramms für die Raumentwicklung geht auf das Jahr 2003 zurück und auch damals blieb das Dokument eine Antwort auf die Frage schuldig. Das Verwaltungsgericht hat damals befunden, dass das Leitprogramm rechtlich nicht verbindlich sei. Sollte das Gleiche für das Leitprogramm 2023 gelten und das Dokument eine Diskussionsbasis darstellen, wäre das ein gute Sache. Die Aussagen darüber, wie die Regierung dies später zu handhaben gedenkt, bleiben undurchsichtig, weshalb wir als Gemeinde deutlich machen müssen, dass wir einen verbindlichen Charakter des Dokumentes ablehnen. Ein verbindliches Leitprogramm für die Raumentwicklung würde die kommunale Autonomie erheblich beschneiden und dazu führen, dass die Gemeinde nur noch wenig Einfluss auf Ebene der Mobilitätspolitik, der urbanen Entwicklung und der kommunalen Raumplanung nehmen könnte. Wir können nicht damit einverstanden sein, dass uns wesentliche Kompetenzen genommen werden. Das Ziel an sich, dass sich das Land einen Rahmen für Raumentwicklung geben soll, die Gemeinden zusammenarbeiten sollen, und diese Arbeit koordiniert werden muss, steht außer Frage. Beim Leitprogramm aus dem Jahr 2003 war kritisiert worden, dass es auf Zahlangaben aus dem Jahr 1999 basiere, die 2003 nicht mehr alle gültig seien. Das neue Leitprogramm wurde auf der Grundlage von Daten aus dem Jahr 2017 erstellt, die ebenfalls zum Teil an Validität verloren haben. Wenn Analysen nicht auf aktuellen Daten gründen, Zahlenangaben nicht präzise sind, können die daraus gezogenen Schlussfolgerungen auch nicht richtig sein. Ein weiterer Punkt, der im Gutachten unserer Dienststellen aufgeworfen wird, ist die Frage: Wie soll das Leitprogramm im Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg umgesetzt werden, wissend, dass etliche der im Leitprogramm eingeschriebenen Maßnahmen nicht in unserem Flächennutzungsplan vorgesehen sind? Sollte das Leitprogramm für Raumplanung verbindlich sein, würde dies bedeuten, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg den Vorgaben des Leitprogramms nicht entspricht und Anpassungen vorgenommen werden müssten. Im Gutachten wird des Weiteren auf die Bezeichnung „artificialisation du sol“ eingegangen, eine Formulierung, die der Flächennutzungsplan der Stadt Luxemburg nicht kennt. Wie ist diese neue Bezeichnung im Vergleich zu den Bezeichnungen „Bodenversiegelung“ und „Bodennutzung“ zu verstehen? Im Gutachten der Stadt Luxemburg wird die unzureichende Definition der Bezeichnung „artificialisation du sol“ denn auch zurecht kritisiert. Ziel ist es, bis 2035 eine schrittweise Reduzierung bebauter Flächen zu erreichen. Dies bedeutet nicht, dass es nicht mehr möglich ist, Flächen zu bebauen oder zu entwickeln. Die Bebauung von aktuellen Industriebrachen wird z.B. nicht in Frage gestellt. Bei den Geländen „Villeroy&Boch“ und „Paul Wurth“, auf denen Teilbebauungspläne umgesetzt werden sollen, handelt es sich um Brachen. Für die Jahre nach 2050 sieht das Leitprogramm nichts vor. Es ist schwer vollstellbar, dass unser Land nach 2050 nicht mehr weiter wachsen können soll. In urbanistischen Dimensionen gedacht, ist dasJahr 2050 nicht mehr weit entfernt. Ganz allgemein lässt sich festhalten, dass das PDAT bis zum Jahr 2035 einer Umsetzung der in unserem Flächennutzungsplan eingeschriebenen Projekte nicht im Wege steht. Die „nouveaux quartiers“ können weiter entwickelt werden und auch eine Reihe der in einer „zone d’aménagement différé“ gelegenen Parzellen. Kurzfristig setzt uns das Leitprogramm demnach keine Grenzen im Bereich der Entwicklung, langfristig betrachtet aber sehr wohl. Ein weiteres politisches Ziel des PDAT legt den Fokus auf eine Entwicklung auf die am besten geeigneten Standorte. Die Ausführungen dazu sind relativ detailliert und reichen auch tief in die kommunale Stadtentwicklungspolitik hinein. Ich sehe hier die größte Einmischnung in unsere kommunale Autonomie. Es geht darum, wie wir die Stadtviertel entwickeln wollen, wie wir die Mobilität organisieren wollen, wo die Arbeitsplätze und wo die Wohnungen angesiedelt werden sollen. Das Ziel einer 15-Minuten-Stadt ist zweifelsohne erstrebenswert, wäre es doch ideal, wenn die Bürger landesweit nahe an ihrem Arbeitsplatz wohnen und auch in der Nähe ihre Einkäufe tätigen könnten. Sind die Bestimmungen jedoch zu rigide, ist eine Umsetzung nicht möglich, denn die wirtschaftlichen Aktivitäten und das Leben der Einwohner lassen sich nicht viele Jahre im Voraus rigide planen. Deshalb ist die kommunale Autonomie ist wichtig, um die Stadtentwicklung nahe am Bürger verwirklichen zu können. Zum Ziel einer Stärkung der grenzüberschreitenden Raumplanung möchten wir uns als Stadt nicht äußern. Die Stadt Luxemburg liegt nicht in einem Grenzgebiet und ist daher weniger von diesem Ziel betroffen. Bezüglich der Strategien in puncto Energieverbrauch und CO2Reduzierung sind unsere Dienststellen der Ansicht, dass die Ziele, welche die Stadt Luxemburg sich in diesen Bereichen gesetzt hat, der nationalen Leitlinie entsprechen. Im Rahmen der Ausführungen darüber, an welchen Standorten sich die Stadt durch Projekte größeren Umfangs entwickeln soll, nennt das Leitprogramm lediglich das Projekt „Midfield“ und den Südosten der Stadt. Andere Großprojekte, die derzeit geprüft oder entwickelt werden - z.B. die Teilbebauungspläne „Nei Hollerich“, „Porte de Hollerich“, „Villeroy&Boch“ und „Stade / Route d’Arlon“ -, werden nicht erwähnt. In einem letzten Kapitel befasst sich das Leitprogramm für die Raumentwicklung mit den Instrumenten und Maßnahmen, die zur Umsetzung der Strategie des PDAT erforderlich sind. Um die im Programm festgehaltenen politischen Orientierungen umsetzen zu können, braucht es Änderungen des rechtlichen Rahmens. Welche Änderungen dies sein sollen, darüber schweigt das Leitprogramm. Unsere Fraktion unterstützt den Vorschlag, ein positives Gutachten zu erteilen, und teilt die in Bezug auf den Inhalt des Leitprogrammes geäußerten Vorbehalte. Rat François BENOY (déi gréng): Das Leitprogramm für die Landesplanung legt die großen Leitlinien für die künftige Landesentwicklung fest, die auch einen Einfluss auf die kommunale Entwicklungsplanung haben. Es ist wichtig zu verstehen, dass das PDAT vor allem eine Orientierungshilfe darstellt - auch für private Akteure - und versucht, eine Antwort auf die Frage zu geben, wie sich unser Land mittel- und langfristig weiterentwicklen soll. Das Leitprogramm 2023, welches das Leitprogramm aus dem Jahr 2003 ersetzt, gibt eine kohärente und konkrete Vision für die Entwicklung unseres Landes. Das Leitprogramm taucht nicht einfach aus dem Nichts auf. Der Veröffentlichung des Dokuments ist eine sehr seriöse Expertise

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